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Zur Entbehrlichkeit des rechtlichen Interesses bei der Prozessführungsbefugnis kraft Ermächtigung

Kurzweil, Elisabeth

Zur Entbehrlichkeit des rechtlichen Interesses bei der Prozessführungsbefugnis kraft Ermächtigung

Ein Plädoyer für den Durchgriff auf den Rechtsträger

Series: Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes - Volume 4704

Year of Publication: 2008

Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2008. 149 S.
ISBN 978-3-631-58067-7 br.  (Softcover)

Weight: 0.210 kg, 0.463 lbs

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Discipline

Book synopsis

Das Institut der gewillkürten Prozessstandschaft tauchte bereits um die Jahrhundertwende in der Rechtsprechung des Reichsgerichts auf. Der Streit über die Voraussetzungen dieses Rechtsinstituts ist bis heute nicht beigelegt. Die Frage, welcher Art das vom Prozessführungsbefugten geforderte, eigene rechtliche Interesse am Prozess sein muss, ist nach wie vor umstritten. Sie wird auch von der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet. Ziel der Arbeit ist es, die Funktion des rechtlichen Interesses darzustellen. Die Analyse des Begriffs im System der Zivilprozessordnung und der auftretenden Fallgestaltungen zeigt, dass durch Auslegung der zivilprozessualen Normen ausreichender Schutz vor unberechtigten Klagen erreicht wird. Ein eigenes rechtliches Interesse beim Prozessstandschafter ist entbehrlich.

Contents

Aus dem Inhalt: Meinungsstand - Begriff und Einordnung des rechtlichen Interesses - Rechtliches Interesse in den auftretenden Fallgestaltungen - Benachteiligung des Prozessgegners - Berechtigung der gewillkürten Prozessstandschaft neben Vertretung und Abtretung.

About the author(s)/editor(s)

Die Autorin: Elisabeth Kurzweil, geboren 1957, ist Vorsitzende Richterin am Landgericht München I. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München trat sie in den Staatsdienst ein. Sie war mit verschiedenen Aufgaben als Richterin und Staatsanwältin befasst und betreut derzeit eine Kammer für Handelssachen. Seit 2005 arbeitet sie zusätzlich als Wirtschaftsmediatorin.

Series

Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft. Bd. 4704