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Die Verfassungsmäßigkeit von Landeskinderklauseln

Eine Untersuchung zu Art. 33 Abs. 1 GG unter besonderer Berücksichtigung der verfassungshistorischen Entwicklung und veranschaulicht an Anwendungsbeispielen

von Ulrike Pfütze (Autor:in)
©1998 Dissertation XXVIII, 201 Seiten

Zusammenfassung

Stets gab es in der deutschen Rechtsordnung «Landeskinderklauseln», d.h. Differenzierungen nach einer bestimmten (z.B. durch Geburt oder Wohnsitz im Land charakterisierten) Nähebeziehung zu einem Land. Dem scheint Art. 33 Abs. 1 GG, wonach jeder Deutsche in jedem Land die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten hat, ausnahmslos entgegen zu stehen. Ausgehend von den weit in die deutsche Verfassungsgeschichte zurückreichenden, seit der Paulskirchenverfassung von 1849 in allen deutschen Verfassungen enthaltenen Vorgängernormen des Art. 33 Abs. 1 GG über das sogenannte gemeinsame Indigenat, untersucht die Autorin Aussagegehalt und Bedeutung der heute weitgehend unbeachteten Verfassungsnorm des Art. 33 Abs. 1 GG und veranschaulicht ihre dogmatischen Ergebnisse abschließend an praktischen Anwendungsbeispielen.

Details

Seiten
XXVIII, 201
Jahr
1998
ISBN (Paperback)
9783631329214
Sprache
Deutsch
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, New York, Paris, Wien, 1998. XXVIII, 201 S.

Biographische Angaben

Ulrike Pfütze (Autor:in)

Die Autorin: Ulrike Pfütze wurde 1965 in Marburg/Lahn geboren. Nach dem Studium an der Universität Marburg und erstem juristischem Staatsexamen 1990 war sie über zwei Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für öffentliches Recht der Universität Marburg bei Professor Dr. Bodo Pieroth. Anschließend Referendariat im OLG Bezirk Frankfurt/Main, währenddessen Nebentätigkeit in Marburger Rechtsanwaltskanzleien. 1995 zweites juristisches Staatsexamen.

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Titel: Die Verfassungsmäßigkeit von Landeskinderklauseln