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Der Begriff der Betriebsstätte im deutschen und im russischen Ertragsteuerrecht und im deutsch-russischen Doppelbesteuerungsabkommen. Ein Rechtsvergleich

von Volodymyr Izrailevych (Autor:in)
©2018 Dissertation 284 Seiten

Zusammenfassung

Der Begriff der Betriebsstätte ist zentrales Merkmal bei der Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit. Der Autor gibt einen Überblick über die Besteuerung von Betriebsstätten in Russland und untersucht die Auslegung der Betriebsstättenbegriffe im deutschen und im russischen Ertragsteuerrecht und im DBA-Russland. Der Vergleich legt die Konflikte offen, die beim deutsch-russischen Betriebsstätteneinsatz entstehen können.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • § 1 System des russischen Steuerrechts
  • A. Verfassung
  • B. Völkerrecht
  • C. Föderale und Föderale Konstitutionelle Gesetze
  • I. Exkurs: Steuersubjekte
  • 1. Russische Organisationen
  • 2. Ausländische Organisationen
  • a. Ausländische juristische Personen
  • b. Kompanien und andere körperschaftliche Gebilde, die zivilrechtsfähig sind
  • c. Filialen und Vertretungen
  • 3. Ausländische Organisationen als Steuerresidenten
  • II. Verhältnis des Steuerkodex zu anderen Föderalen Gesetzen
  • D. Untergesetzliche normative Akte auf föderaler Ebene
  • E. Erläuterungen des Finanzministeriums und des Föderalen Steuerdienstes
  • § 2 Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen durch nationale Gerichte und Behörden
  • A. Auslegungsgrundsätze der Art. 31 und 32 WÜRV
  • I. Art. 31 und 32 WÜRV
  • II. Verhältnis der Auslegungsmittel
  • B. Besonderheiten bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • I. Abkommensautonome Auslegung
  • II. Besonderheiten der teleologischen Auslegung
  • III. Bedeutung des OECD-Musterabkommens und des OECD-Musterkommentars
  • 1. Arbeitsweise der OECD
  • a. Mitwirkung Russlands als Nicht-OECD-Staat
  • b. Zwischenergebnis
  • 2. Rechtliche Grundlage für die Heranziehung des MA und des MK
  • a. Literatur
  • aa. Primäres Auslegungsmittel
  • bb. Ergänzendes Auslegungsmittel
  • cc. Unverbindliche Expertenmeinung
  • dd. Statische oder dynamische Auslegung
  • b. Sicht der Verwaltung und Rechtsprechung
  • aa. Deutschland
  • bb. Russland
  • (1) Verwaltung
  • (2) Rechtsprechung
  • (3) Statische oder dynamische Heranziehung
  • c. Stellungnahme
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Vergleich mit anderen DBA
  • V. Rückgriff auf das nationale Recht gem. Art. 3 Abs. 2 DBA-Russland
  • 1. Anwendungsbereich und Rechtsfolge
  • 2. Qualifikationskonflikte i.e.S.
  • C. Mehrsprachigkeit
  • § 3 Bedeutung des Betriebsstättenbegriffs und des Betriebsstättenprinzips bei der Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit
  • A. Funktion der Betriebsstätte und des Vertreters
  • I. Deutschland
  • 1. Inbound-Fall
  • 2. Outbound-Fall
  • II. Russland
  • 1. Inbound-Fall
  • 2. Outbound-Fall
  • III. Abkommensrecht
  • IV. Abgrenzung zu konkurrierenden Anknüpfungsmerkmalen
  • B. Verhältnis des nationalen und des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs
  • I. Eigenständigkeit der Regelungskreise
  • 1. Deutschland
  • 2. Russland
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 2 DBA-Russland auf Definitionsbestandteile des Art. 5 DBA-Russland
  • III. Inhaltliches Verhältnis
  • C. Lösungsmöglichkeiten für Besteuerungskonflikte
  • I. Verfahren nach Art. 25 DBA-Russland
  • II. Switch-Over-Klausel
  • III. § 50d Abs. 9 S. 1 EStG
  • IV. Verhältnis der Lösungsmöglichkeiten
  • D. Besteuerungskonflikte beim Einsatz von Betriebsstätten oder Vertretern
  • I. Konstellationen
  • II. Zwischenergebnis
  • § 4 Entwicklung des Betriebsstättenbegriffs
  • A. Deutschland
  • B. Internationale Vertragsmuster
  • C. Russland
  • I. Bis 1917
  • 1. Handels- und Gewerbeetablissements im Gewerbe- und Gewerbesteuerrecht
  • 2. Besteuerung ausländischer Unternehmer
  • II. 1917 bis 1978
  • III. 1978 bis 1990
  • IV. 1990
  • V. 1991 bis 2002
  • VI. Ab 2002
  • VII. Zwischenergebnis
  • § 5 Begriff der Betriebsstätte und des ständigen Vertreters
  • A. Struktur
  • I. §§ 12, 13 AO
  • II. Art. 306 ff. StK
  • III. Art. 5 DBA-Russland
  • B. Allgemeine Definition
  • I. Körperlich-dingliche Komponente
  • 1. § 12 S. 1 AO
  • a. „Geschäfts“-Einrichtung
  • b. Geschäftseinrichtung oder Anlage
  • 2. Art. 306 Abs. 2 StK
  • a. Abgesonderte Einheit
  • aa. Definition
  • bb. Anwendbarkeit der Definition
  • b. Filiale, Vertretung, Büro, Kontor, Agentur
  • c. Anderer Ort der Tätigkeit
  • 3. Art. 5 Abs. 1 DBA-Russland
  • 4. Zwischenergebnis
  • II. Örtliche und zeitliche Komponente
  • 1. § 12 S. 1 AO
  • a. Ortsbezug
  • b. Festigkeit der Beziehung
  • aa. Örtliche Komponente
  • bb. Zeitliche Komponente
  • (1) Maßgebliche Umstände
  • (2) Maßgebliche Dauer
  • 2. Art. 306 Abs. 2 StK
  • a. Keine explizite Ortsbindung
  • b. Regelmäßigkeit
  • aa. Verwaltung und Rechtsprechung
  • bb. Literatur
  • cc. Stellungnahme
  • dd. Zwischenergebnis
  • 3. Art. 5 Abs. 1 DBA-Russland
  • a. Bezug zum bestimmten Teil des Erdbodens
  • b. Festigkeit der Beziehung
  • 4. Zwischenergebnis
  • III. Kriterium der Verfügungsbefugnis
  • 1. § 12 AO
  • 2. Art. 306 Abs. 2 StK
  • a. Abgesonderte Einheit
  • b. Anderer Ort der Tätigkeit
  • 3. Art. 5 Abs. 1 DBA-Russland
  • a. Update 2002
  • b. Betriebsstättenbericht 2014
  • 4. Zwischenergebnis
  • IV. Bezug zur Tätigkeit des Unternehmens
  • 1. § 12 AO
  • a. Unternehmenstätigkeit
  • b. Dienen
  • aa. Vermietung und Verpachtung
  • bb. Einsatz von Personal
  • cc. Soziale Einrichtungen
  • dd. Nicht Objekt der Tätigkeit
  • 2. § 306 StK
  • a. Standort und Bedeutung der unternehmerischen Tätigkeit
  • b. Unternehmenstätigkeit in Art. 306 StK
  • aa. Begriff
  • bb. Keine bloße Inhaberschaft von Vermögen (Art. 306 Abs. 5 StK)
  • cc. Ausübung durch die Abteilung und Verhältnis zur Vorbereitungs- oder Hilfstätigkeit
  • dd. Einsatz von Personal
  • ee. Gründung einer einfachen Genossenschaft
  • ff. Arbeitnehmerüberlassung
  • gg. Lieferung nach Verarbeitung
  • c. Ausnahme für Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten (Art. 306 Abs. 4 StK)
  • aa. Begriff der Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten
  • bb. Eigeninteresse
  • cc. Tatbestände
  • (1) Warenlager und Warenvorräte bis zur Auslieferung (Art. 306 Abs. 4 Nr. 1 und 2 StK)
  • (2) Einkaufsstätte (Art. 306 Abs. 4 Nr. 3 StK)
  • (3) Informationsbeschaffung, -verarbeitung, Werbung, Buchhaltung etc. (Art. 306 Abs. 4 Nr. 4 StK)
  • (4) Unterzeichnung von Verträgen (Art. 306 Abs. 4 Nr. 5 StK)
  • dd. Kombination von Tätigkeiten
  • 3. Art. 5 DBA-Russland
  • a. Gewerbliches Unternehmen vs. Unternehmen
  • b. Betreiber des Unternehmens
  • c. „Durch“
  • d. Einsatz von Personal
  • e. Ausnahmekatalog, Art. 5 Abs. 4 DBA-Russland
  • aa. Zweck der Regelung
  • bb. Verhältnis der Auffangklausel zu den ausdrücklich geregelten Fällen
  • cc. Regelbeispiele
  • (1) Einrichtungen oder Bestände zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren (Art. 5 Abs. 4 Nr. 1, 2 DBA-Russland)
  • (2) Bestände von Gütern oder Waren zur Bearbeitung oder Verarbeitung durch ein anderes Unternehmen (Art. 5 Abs. 4 lit. c DBA-Russland)
  • (3) Einkauf und Informationsbeschaffung, Art. 5 Abs. 4 lit. d DBA-Russland
  • dd. Andere Hilfs- und Vorbereitungstätigkeit, Art. 5 Abs. 4 lit. d DBA-Russland
  • ee. Kombination von Tätigkeiten
  • 4. Zwischenergebnis
  • C. Betriebsstätten in Sonderfällen
  • I. Stätte der Geschäftsleitung/Ort der Leitung
  • II. Zweigniederlassung
  • III. Bauausführungen und Montagen
  • 1. Begriff
  • a. § 12 S. 2 Nr. 8 AO
  • b. Art. 308 StK
  • c. Art. 5 Abs. 3 DBA-Russland
  • d. Zwischenergebnis
  • 2. Zeitfaktoren
  • 3. Zusammenfassung mehrerer Bauausführungen/Montagen
  • D. Vertreter
  • I. Funktion und Verhältnis zur Grundform der Betriebsstätte
  • 1. Deutschland
  • 2. Russland
  • 3. Abkommensrecht
  • II. Begriffsmerkmale des ständigen bzw. abhängigen Vertreters
  • 1. Person
  • 2. Tätigkeit für das Unternehmen
  • a. § 13 AO
  • b. Art. 306 Abs. 9 StK
  • aa. Rechtsentwicklung
  • bb. Abschluss- oder Verhandlungsvollmacht
  • (1) Abschlussvollmacht
  • (2) Befugnis zur Verhandlung wesentlicher Vertragsbedingungen
  • cc. Keine Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten
  • dd. Ausübung der Befugnis auf dem Gebiet der RF
  • c. Art. 5 DBA-Russland
  • aa. Zivilrechtliches Verständnis
  • bb. Wirtschaftliches Verständnis
  • (1) Handeln im eigenen Namen
  • (2) Mitwirkung bei Vertragsverhandlungen ohne Unterzeichnung
  • (3) Unterzeichnung ohne Mitwirkung bei Verhandlungen
  • cc. Keine Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten
  • dd. Ausübung der Befugnis auf dem Gebiet des Vertragsstaates
  • 3. Verhältnis zum Prinzipal
  • a. § 13 AO
  • b. Art. 306 Abs. 9 StK und Art. 5 Abs. 5, 6 DBA Russland
  • aa. Unabhängigkeit
  • bb. Handeln im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit
  • 4. Zeitliche Komponente
  • a. § 13 AO Nachhaltigkeit
  • b. Art. 306 Abs. 9 StK: Regelmäßigkeit
  • c. Art. 5 Abs. 5 DBA-Russland
  • d. Zwischenergebnis
  • § 6 Exkurs: Besteuerung von Betriebsstätten in Russland
  • A. Grundlagen
  • I. Keine Attraktivität der Betriebstätte
  • II. Vorweggenommene Aufwendungen
  • III. Konsolidierungsverbot
  • B. Gewinnermittlungsmethoden
  • C. Rechtslage vor Änderung des Art. 307 Abs. 9 StK
  • I. Einnahmen
  • II. Ausgaben
  • III. Übertragung von Wirtschaftsgütern, Innentransaktionen
  • D. Änderungen durch Art. 307 Abs. 9 StK vom 01.01.2012
  • § 7 Gesamtergebnis
  • Literaturverzeichnis
  • I. Literatur in deutscher/englischer Sprache
  • II. Literatur in russischer Sprache
  • Anhang
  • I. Verzeichnis der wichtigsten zitierten russischen Rechtsakte (chronologisch)
  • II. Übersetzung des Art. 306 StK (Auszug)
  • Reihenübersicht

Volodymyr Izrailevych

Der Begriff der Betriebsstätte
im deutschen und im russischen
Ertragsteuerrecht und im
deutsch-russischen
Doppelbesteuerungsabkommen.
Ein Rechtsvergleich

Autorenangaben

Volodymyr Izrailevych studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau und promovierte dort während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht. Volodymyr Izrailevych arbeitet als Rechtsanwalt in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei.

Über das Buch

Der Begriff der Betriebsstätte ist zentrales Merkmal bei der Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit. Der Autor gibt einen Überblick über die Besteuerung von Betriebsstätten in Russland und untersucht die Auslegung der Betriebsstättenbegriffe im deutschen und im russischen Ertragsteuerrecht und im DBA-Russland. Der Vergleich legt die Konflikte offen, die beim deutsch-russischen Betriebsstätteneinsatz entstehen können.

Zitierfähigkeit des eBooks

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Vorwort

Diese Arbeit entstand während meiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht von Prof. Dr. Rainer Wernsmann und als Forschungsstipendiat des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks. Sie wurde im Wintersemester 2016/17 von der Juristischen Fakultät der Universität Passau als Dissertation angenommen.

Mein besonderer Dank gilt zuvörderst Herrn Prof. Dr. Rainer Wernsmann, der diese Arbeit betreut und mich immer wieder motiviert hat. Seine langjährige Förderung hat meinen akademischen Werdegang entscheidend geprägt.

Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Fincke danke ich für die schnelle Erstellung des Zweitgutachtens und die zahlreichen wertvollen Hinweise für die Drucklegung. Ich danke auch Herrn Prof. Dr. Bernhard Haffke, dessen juristische Neugier mich seit der Zeit als studentische Hilfskraft begeistert.

Dem Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk danke ich für die Gewährung eines zweijährigen Promotionsstipendiums und die damit verbundene ideelle und finanzielle Förderung. Mein Forschungsaufenthalt in Moskau wurde durch Bayhost erleichtert. Der IHK Niederbayern danke ich für die Auszeichnung der Dissertation.

Dem ersten Leser dieser Arbeit, meinem Bruder Valeriy Izrailevych, danke ich für die sorgfältige und äußerst schnelle Korrektur. Mein Vater Grigoriy Izrailevych hat diese Arbeit durch sein scharfes Judiz in unzähligen Diskussionen immens bereichert.

Diese Arbeit widme ich meinen Eltern, Bella und Grigoriy Izrailevych, in Dankbarkeit für ihre grenzenlose Unterstützung.←5 | 6→ ←6 | 7→

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

§ 1 System des russischen Steuerrechts

A. Verfassung

B. Völkerrecht

C. Föderale und Föderale Konstitutionelle Gesetze

I. Exkurs: Steuersubjekte

1. Russische Organisationen

2. Ausländische Organisationen

a. Ausländische juristische Personen

b. Kompanien und andere körperschaftliche Gebilde, die zivilrechtsfähig sind

c. Filialen und Vertretungen

3. Ausländische Organisationen als Steuerresidenten

II. Verhältnis des Steuerkodex zu anderen Föderalen Gesetzen

D. Untergesetzliche normative Akte auf föderaler Ebene

E. Erläuterungen des Finanzministeriums und des Föderalen Steuerdienstes

§ 2 Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen durch nationale Gerichte und Behörden

A. Auslegungsgrundsätze der Art. 31 und 32 WÜRV

I. Art. 31 und 32 WÜRV

II. Verhältnis der Auslegungsmittel

B. Besonderheiten bei der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen

I. Abkommensautonome Auslegung

II. Besonderheiten der teleologischen Auslegung

III. Bedeutung des OECD-Musterabkommens und des OECD-Musterkommentars ←7 | 8→

1. Arbeitsweise der OECD

a. Mitwirkung Russlands als Nicht-OECD-Staat

b. Zwischenergebnis

2. Rechtliche Grundlage für die Heranziehung des MA und des MK

a. Literatur

aa. Primäres Auslegungsmittel

bb. Ergänzendes Auslegungsmittel

cc. Unverbindliche Expertenmeinung

dd. Statische oder dynamische Auslegung

b. Sicht der Verwaltung und Rechtsprechung

aa. Deutschland

bb. Russland

(1) Verwaltung

(2) Rechtsprechung

(3) Statische oder dynamische Heranziehung

c. Stellungnahme

3. Zwischenergebnis

IV. Vergleich mit anderen DBA

V. Rückgriff auf das nationale Recht gem. Art. 3 Abs. 2 DBA-Russland

1. Anwendungsbereich und Rechtsfolge

2. Qualifikationskonflikte i.e.S.

C. Mehrsprachigkeit

§ 3 Bedeutung des Betriebsstättenbegriffs und des Betriebsstättenprinzips bei der Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit

A. Funktion der Betriebsstätte und des Vertreters

I. Deutschland

1. Inbound-Fall

2. Outbound-Fall

II. Russland

1. Inbound-Fall

2. Outbound-Fall

III. Abkommensrecht

IV. Abgrenzung zu konkurrierenden Anknüpfungsmerkmalen ←8 | 9→

B. Verhältnis des nationalen und des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs

I. Eigenständigkeit der Regelungskreise

1. Deutschland

2. Russland

3. Zwischenergebnis

II. Anwendbarkeit des Art. 3 Abs. 2 DBA-Russland auf Definitionsbestandteile des Art. 5 DBA-Russland

III. Inhaltliches Verhältnis

C. Lösungsmöglichkeiten für Besteuerungskonflikte

I. Verfahren nach Art. 25 DBA-Russland

II. Switch-Over-Klausel

III. § 50d Abs. 9 S. 1 EStG

IV. Verhältnis der Lösungsmöglichkeiten

D. Besteuerungskonflikte beim Einsatz von Betriebsstätten oder Vertretern

I. Konstellationen

II. Zwischenergebnis

§ 4 Entwicklung des Betriebsstättenbegriffs

A. Deutschland

Details

Seiten
284
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631747827
ISBN (ePUB)
9783631747834
ISBN (MOBI)
9783631747841
ISBN (Hardcover)
9783631745779
DOI
10.3726/b13420
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Oktober)
Schlagworte
Betriebsstättenbesteuerung Russisches Recht Steuerrecht Konflikte Doppelbesteuerung Russland
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018., 284 S., 8 Tab.

Biographische Angaben

Volodymyr Izrailevych (Autor:in)

Volodymyr Izrailevych studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau und promovierte dort während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht. Volodymyr Izrailevych arbeitet als Rechtsanwalt in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei.

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Titel: Der Begriff der Betriebsstätte im deutschen und im russischen Ertragsteuerrecht und im deutsch-russischen Doppelbesteuerungsabkommen. Ein Rechtsvergleich
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