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Wegfall der Geschäftsgrundlage im deutschen und spanischen Recht

von Ingrid Schleper (Autor:in)
©2017 Dissertation XXI, 285 Seiten

Zusammenfassung

Dieses Buch setzt sich mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage im deutschen und spanischen Recht auseinander. Eine damit einhergehende Anpassung oder Auflösung eines Vertrages stellt eine Ausnahme des Grundsatzes «pacta sunt servanda» dar. Die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage blickt im deutschen Recht auf eine lange Tradition zurück. Mit der Schuldrechtsreform wurde das Institut der Störung der Geschäftsgrundlage in § 313 BGB verankert. Innerhalb der spanischen Rechtsprechung und Lehre setzte die Betrachtung der Auswirkungen veränderter Umstände auf einen Vertrag deutlich später ein. Dabei hat das deutsche Recht eine große Rolle gespielt. Die Autorin stellt die Entwicklungen der deutschen Rechtsprechung und Lehre den Auffassungen des spanischen Schrifttums und der Rechtsprechung gegenüber. Die Betrachtung erfolgt dabei gegliedert nach Fallgruppen der Äquivalenzstörungen, der Störungen des Verwendungszwecks sowie Rechtsänderungen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung und Gang der Untersuchung
  • 1. Kapitel: Die Behandlung veränderter Umstände in Deutschland und Spanien
  • 1. Abschnitt: Die historischen Zusammenhänge
  • A. Die historischen Wurzeln der Lehre der Geschäftsgrundlage in Deutschland
  • I. Die clausula rebus sic stantibus
  • 1. Darstellung
  • 2. Die Kritik und Ablehnung
  • II. Die Lehre von der Voraussetzung
  • 1. Windscheids Lösungsvorschlag zur Behandlung der Geschäftsgrundlagenfälle
  • 2. Gesetzliche Regelungen und Kritik
  • III. Die Lehre von der Geschäftsgrundlage
  • 1. Oertmanns Theorie von der Geschäftsgrundlage
  • 2. Weiterentwicklung durch neue Lösungsansätze
  • a) Objektiver Ansatz durch Krückmann und Locher
  • b) Auffassung von Larenz
  • c) Vermittelnder Ansatz Lehmanns
  • d) Große und kleine Geschäftsgrundlage
  • e) Ablehnende Haltung Flumes und Beuthiens
  • f) Stellungnahme
  • B. Die Auffassung der Rechtslehre in Spanien
  • I. Die Rezeption durch spanische Autoren
  • 1. Die clausula rebus sic stantibus
  • a) Gesetzliches Fundament der clausula
  • aa) Buena fe
  • bb) Equidad
  • cc) Causa – Erweiterung des Geltungsbereichs der causa
  • b) Beurteilende Zusammenfassung
  • 2. La doctrina del riesgo imprevisible/ Imprevisión
  • 3. Teoría de la presuposición
  • 4. Teoría de la base del negocio
  • II. Ablehnende Haltung innerhalb der Literatur
  • C. Vergleichende Zusammenfassung
  • 2. Abschnitt: Lösungsansätze durch die Rechtsprechung
  • A. Rechtsprechung in Deutschland bis zur Schuldrechtsreform
  • I. Reichsgericht
  • 1. Wirtschaftliche Unmöglichkeit – Mühlenbrandfälle
  • 2. Ruintheorie
  • 3. Rückgriff auf Oertmanns Lehre von der Geschäftsgrundlage
  • II. Auffassung des BGH
  • B. Die Rechtsprechung in Spanien
  • I. Erste Stellungnahmen durch den Tribunal Supremo
  • 1. STS vom 14. Dezember 1940
  • 2. STS vom 17. Mai 1941
  • 3. STS vom 13. Juni 1944
  • 4. STS vom 5. Juni 1945
  • II. Anwendungsbereich der clausula
  • 1. Verträge
  • 2. Anwendung der clausula außerhalb der schuldrechtlichen Verträge
  • 3. Fundament der clausula
  • III. Konkretisierung durch den Tribunal Supremo
  • 1. STS vom 17. Mai 1957
  • 2. Voraussetzungen
  • a) Alteración extraordinaria
  • b) Desproporcion exorbitante entre las prestaciones, que rompan el equilibro de las prestaciones
  • c) Radicalmente imprevisible
  • aa) Risikoübernahme
  • bb) Verschulden
  • d) Subsidiarität
  • 3. Rechtsfolgen der clausula rebus sic stantibus
  • IV. Weitere Entwicklung innerhalb der Rechtsprechung – Beachtung der base del negocio
  • V. Wertendes Zwischenergebnis
  • C. Vergleichende Gegenüberstellung
  • 3. Abschnitt: Die Einflüsse der Rechtsprechung auf Gesetzgebung und Lehre
  • A. Deutschland
  • I. Die gesetzliche Normierung durch § 313 BGB
  • 1. Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten
  • a) Vertragsauslegung
  • b) Gemeinsamer Irrtum
  • c) Verhältnis zum Rücktrittsrecht bei Unmöglichkeit
  • d) Mängelgewährleistung
  • e) Zweckverfehlungskondiktion
  • 2. Anwendungsbereich
  • 3. Tatbestandsvoraussetzungen
  • a) Reales Element
  • b) Hypothetisches Element
  • c) Normatives Element
  • aa) Risikozuweisung
  • bb) Vorhersehbarkeit
  • 4. Ausschluss des § 313 BGB
  • 5. § 313 II BGB
  • 6. Rechtsfolge
  • a) Anspruch auf Zustimmung = Neuverhandlungspflicht?
  • b) Zumutbarkeit der Anpassung
  • 7. Prozessuale Durchsetzung
  • 8. Veränderung durch die Kodifizierung und Bewertung
  • II. Weitere gesetzliche Konkretisierungen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage
  • B. Spanien
  • I. Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten
  • 1. Interpretación
  • 2. Error
  • 3. Imposibilidad
  • 4. Abuso del derecho
  • 5. Lesión
  • 6. Enriquecimiento injusto
  • 7. Fuerza mayor
  • 8. Gewährleistungsrecht
  • II. Gesetzliche Konkretisierungen
  • 1. Regelung in der Compilación de Navarra
  • 2. Regelung im Ley de arrendamiento rusticos
  • III. Stellungnahme der Lehre zu den von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen
  • 1. Anwendungsbereich
  • 2. Alteración extraordinaria
  • 3. Desproporcion exorbitante
  • 4. Imprevesibilidad
  • 5. Risikoübernahme
  • 6. Verschulden
  • 7. Rechtsfolgen
  • 8. Prozessuale Durchsetzung
  • 9. Vergleich der Voraussetzungen zwischen Rechtsprechung und Literatur
  • C. Vergleichende Gegenüberstellung
  • 2. Kapitel: Analyse der Rechtsprechung unter Beachtung besonderer Fallgruppen
  • 1. Abschnitt: Die Äquivalenzstörung und Leistungserschwerung
  • A. Deutschland
  • I. Geldentwertung
  • 1. Ausgleichsanspruch
  • 2. Aufwertung
  • II. Entscheidungen im Zusammenhang mit Äquivalenzstörungen und Leistungserschwerungen
  • 1. Architekturbürofall
  • 2. Rückgang des Marktpreises für Milch
  • 3. Heizölfall
  • 4. Stahlkrise 2004
  • III. Entwicklungen im Hinblick auf § 313 BGB und die Finanzmarktkrise
  • B. Spanien: Ruptura de la equivalencia / Onerosidad de la prestación
  • I. Preis-/Wertänderungen
  • 1. STS vom 12. Januar 1923
  • 2. STS vom 6. Juni 1959
  • 3. STS vom 31. Oktober 1963
  • 4. STS vom 28. Januar 1970 – Erhöhung der Strompreise
  • II. Ruptura de la equivalencia/Onerosidad de la prestación
  • 1. STS vom 6. November 1992
  • 2. STS 15. März 1972
  • III. Entwicklungen im Hinblick auf die Finanzmarktkrise
  • 1. STS vom 30. Juni 2014
  • 2. STS vom 15. Oktober 2014
  • 3. Bewertung und Reaktionen innerhalb der spanischen Lehre
  • C. Vergleichende Gegenüberstellung
  • 2. Abschnitt: Störungen des Verwendungszwecks
  • A. Deutschland
  • I. Abgrenzung zur Unmöglichkeit
  • 1. Zweckerreichung
  • 2. Zweckfortfall
  • 3. Abgrenzung zur Zweckvereitelung
  • II. Die Zweckvereitelung in der konkreten Fallanwendung
  • 1. Die Tanzlokalfälle
  • 2. Bierlieferungsfall
  • 3. Bierimportfall
  • 4. Fußballspielerfall
  • 5. Klimbim-Fall
  • 6. Bohrhämmerfall
  • 7. Karnevalsfall
  • 8. Kauf von Bauerwartungsland
  • 9. Fertighausfall
  • 10. Architektenfall
  • III. Rechtsfolge
  • B. Spanien
  • I. Frustración del fin del contrato
  • 1. Die Rolle der causa bei Zweckstörungen
  • a) Inhalt der causa
  • aa) Die causa als ökonomisch-soziale Funktion
  • bb) Subjektives causa-Verständnis
  • cc) Vermittelnder Ansatz
  • b) Abgrenzung zu den Motiven
  • 2. Auswertung der Rechtsprechung zur frustración del fin del contrato
  • a) Sentencia de la Calle de la industria
  • b) STS vom 31. Oktober 1951
  • c) Fehlende Baugenehmigung als Fall des Error en consentimiento
  • d) STS vom 10. Oktober 1980
  • e) STS vom 20. April 1994
  • f) STS vom 3. November 1983
  • g) STS vom 9. Dezember 1983
  • II. Zusammenfassung
  • C. Vergleichende Gegenüberstellung
  • 3. Kapitel: Rechtsänderungen
  • A. Deutschland
  • I. Gesetzesänderungen
  • 1. Rückwirkung
  • a) Intertemporales Privatrecht
  • b) Ansicht des BVerfG, echte und unechte Rückwirkung
  • c) Übertragung auf das Privatrecht
  • 2. Vertrauensschutz bezüglich einer verfassungswidrigen Norm
  • 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage im Falle von Gesetzesänderungen
  • a) Änderung oder Aufhebung von Wirtschaftsverträgen nach DDR-Recht: Entscheidung des BGH vom 12. März 1997
  • b) Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund von § 11 BPflV
  • c) Änderung der Gebührenstruktur
  • d) Liberalisierung des Scheidungsrechts
  • II. Rechtsprechungsänderungen
  • 1. Vertrauensschutz im Falle von Rechtsprechungsänderungen
  • 2. Entscheidung des BGH vom 23. Oktober 1957
  • 3. Verkauf von Apothekenkonzessionen
  • 4. Entscheidung des BGH vom 21. April 1983
  • III. Analyse von bedeutenden Rechtsänderungen im Steuerrecht
  • 1. Rückwirkung bei Gesetzesänderungen im Steuerrecht
  • 2. Steueränderung als Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • a) Streichung der Steuerbefreiung für Sozialpfandbriefe
  • b) Zusammenfassung
  • IV. Rechtsprechungsänderungen im Steuerrecht
  • 1. Rückwirkung
  • 2. Vertrauensschutz gegenüber der Finanzrechtsprechung
  • a) Erste Stellungnahmen des RFH
  • b) Steuerrechtliche Änderungen in der Rechtsprechung des BVerfG
  • c) Änderung in der Rechtsprechung des BFH
  • aa) Entscheidung des BFH vom 13. März 1964
  • bb) Entscheidung des BFH vom 22. Oktober 1959
  • cc) Entscheidung des BFH vom 5. Februar 1987
  • dd) Kontinuitätsbetrachtung in der Rechtsprechungsentwicklung
  • d) Zusammenfassendes Zwischenergebnis
  • B. Spanien
  • I. Rechtsänderungen
  • 1. Rückwirkung in Spanien
  • a) Retroactividad de grado maximo
  • b) Retroactividad de grado medio
  • c) Retroactividad de grado minimo
  • 2. Rechtsänderungen und Anwendung der clausula rebus sic stantibus
  • a) STS vom 14. Dezember 1993 und AP Valencia vom 17. Mai 1991
  • b) STS vom 9. Juli 1984
  • c) Veränderung durch Ministeriellen Erlass, STS vom 23. März 1988
  • II. Änderungen im Steuerrecht
  • 1. Rückwirkung
  • 2. Die Rechtssicherheit: Konkretisierung durch das Urteil vom 31. Oktober 1996
  • 3. Rechtsänderungen im Steuerrecht und clausula rebus suc stantibus
  • III. Rechtsprechungsänderungen
  • C. Vergleichende Gegenüberstellung
  • 4. Kapitel: Veränderte Umstände im Tarifvertragsrecht
  • A. Deutschland
  • I. Wegfall der Geschäftsgrundlage und tarifvertragliche Regelungen
  • 1. Auffassung des BAG
  • 2. Schrifttum
  • II. Stellungnahme
  • B. Spanien
  • I. Anwendung der clausula rebus sic stantibus auf tarifvertragliche Regelungen
  • 1. Auswirkungen des Ley de Jornada Máxima auf Tarifverträge
  • 2. Nichtraucherschutzgesetz und Auswirkungen auf Tarifverträge, STS vom 14.2.2008
  • II. Zusammenfassung
  • 5. Kapitel: Gemeinschaftsprivatrecht
  • I. Euro-Einführung
  • II. Europäisches Vertragsrecht
  • 1. Art. 6.2.1 – Art. 6.2.3 Unidroit-Prinzipien
  • 2. Regelung in den Principles of European Contract Law (PECL) Art. 6:111
  • 3. Art. 79 CISG
  • 4. Common Frame of Reference (CFR)
  • 5. Propuesta de Modernización del Código Civil en materia de Obligaciones y contratos, Art. 1413
  • Vergleichende Schlussbetrachtung
  • Anhang
  • Rechtsprechung
  • Entscheidungen des Tribunal Constitucional
  • Quellentexte
  • A. Gesetzestexte
  • B. Gesetzesvorschläge
  • Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

← XXII | 1 →

Einleitung und Gang der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Auswirkungen veränderte Umstände auf bestehende Verträge in Deutschland und Spanien haben und unter welchen Voraussetzungen ein geschlossener Vertrag seine Bindungswirkung verlieren kann.

Die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund einer Veränderung der bei Vertragsschluss zugrunde liegenden Situation ist im deutschen Rechtskreis nicht erst seit der Schuldrechtsmodernisierung1 fest verankert, sondern beschäftigt die Lehre seit Jahrhunderten. So zählte Chiotellis in seiner Untersuchung zur Geschäftsgrundlage im Jahre 1979 bereits 56 mehr oder weniger eigenständige Theorien.2

Der Schwerpunkt dieser Untersuchung soll nicht in der theoretischen Aufarbeitung der Lehre liegen. Ihr Anliegen ist vielmehr rechtsvergleichender Natur. Es soll erörtert werden, ob und inwieweit das Prinzip der Vertragstreue im deutschen und im spanischen Recht eingeschränkt werden kann. Bei der Darstellung wird bewusst mit der deutschen Rechtsordnung begonnen, da sich die spanische Rechtsordnung durch eine Rezeption ausländischer und insbesondere deutscher Rechtsauffassungen auszeichnet. Eine anschauliche rechtsvergleichende Analyse kann daher nur erfolgen, wenn die spanischen Lösungsmodelle im Anschluss an die deutschen dargelegt werden. Schwerpunkt der Arbeit soll die Frage sein, wie in Spanien der Situation veränderter Umstände Rechnung getragen wird. Dabei ist eine funktionale Betrachtungsweise vorzunehmen, soweit in Spanien andere Rechtsinstrumente zur Lösung angewandt werden.

Im ersten Teil der Arbeit erfolgt eine kurze Darstellung der historischen Entwicklung innerhalb der Rechtslehre in Deutschland, die der spanischen Entwicklung gegenübergestellt wird. Es werden die Meinungsströmungen auf diesem Gebiet dargelegt, da das geltende Recht nur hinreichend gewürdigt werden kann, wenn die historischen Zusammenhänge geklärt sind. Obwohl die Behandlung der Umstandsänderungen durch die Rechtsprechung in engem Zusammenhang mit der Rechtslehre steht, erfolgt eine getrennte Vorstellung. Dieses geschieht zum einen aus Gründen der Übersichtlichkeit, zum anderen aufgrund der immensen Bedeutung der Rechtsprechung des Tribunal Supremo mangels einer gesetzlichen Regelung der Problematik. ← 1 | 2 →

Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt auf der praktischen Umsetzung durch die Rechtsprechung, da sowohl in Deutschland vor der Schuldrechtsreform als auch in Spanien die Geschäftsgrundlagenfälle stark vom Richterrecht geprägt waren und immer noch sind. Daher ist die Arbeit nach Fallgruppen gegliedert, um konkrete Beispiele aus deutscher und spanischer Rechtsprechung vergleichen zu können. Dabei soll zunächst auf die Fallgruppen der Äquivalenzstörung, Leistungserschwerung und der Zweckvereitelung eingegangen werden. Die Ausführungen erfolgen durch Darstellung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und vorangegangener Konkretisierungen durch die Tatrichter, denen sich jeweils eine rechtsvergleichende Betrachtung anschließt. Hervorzuheben sind die Entscheidungen des Tribunal Supremo aus dem Jahre 2014 im Zusammenhang mit der Finanz- und Immobilienkrise. Der Tribunal Supremo weicht in diesen Entscheidungen von seiner bisherigen Rechtsprechungslinie ab und lässt Ausnahmen von dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ zu, indem er den veränderten Umständen und der Anwendung der clausula eine bis dato kaum dagewesene Bedeutung beimisst. Besondere Berücksichtigung sollen im dritten Kapitel die Gesetzesänderungen und Rechtsprechungsänderungen, insbesondere im Bereich des Steuerrechts, erfahren. Derartige Änderungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rückwirkung, so dass auch auf verfassungsrechtliche Besonderheiten eingegangen wird. Dem schließt sich eine kurze Betrachtung des Tarifvertragsrechts an. Im letzten Teil der Arbeit wird auf entsprechende Regelungen im Gemeinschaftsprivatrecht hingewiesen. Neben den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Euro-Einführung, finden die Bestimmungen im CISG, den Principles of European Contract Law, den Unidroit Principles und dem DCFR Beachtung. Ebenfalls wird an dieser Stelle auf die bislang noch nicht verabschiedete Schuldrechtsreform (Propuesta de Modernización del Código Civil en Materia de Obligaciones y Contratos) hingewiesen. In dem Vorschlag der vom spanischen Justizministerium eingesetzten Comisión General de Codificación findet sich ein eigenes Kapitel 8 in Libro IV, Titulo 1, das sich mit den veränderten Umständen beschäftigt und deutlich erkennbare Einflüsse des § 313 BGB aufweist. Die in dieser Arbeit gewonnenen Ergebnisse werden zum Abschluss noch einmal vergleichend gegenübergestellt.


1 Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001, BGBl. I, S. 3138–3218.

2 Chiotellis, Rechtsfolgenbestimmung, S. 29.

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1.   Kapitel: Die Behandlung veränderter Umstände in Deutschland und Spanien

1.   Abschnitt: Die historischen Zusammenhänge

A.   Die historischen Wurzeln der Lehre der Geschäftsgrundlage in Deutschland

Die deutsche Rechtswissenschaft gab im Vergleich zu anderen Ländern recht früh den Anstoß zu einer fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung.3 Daher verwundert es wenig, dass die entwickelten Theorien von vielen anderen europäischen Autoren übernommen und ihre Befürworter und Vertreter bis heute zitiert werden. Der Überblick beschränkt sich dabei auf die wesentlichsten Aussagen der Theorien, die für die Entwicklung der heutigen Auffassung von besonderer Bedeutung waren.

I.   Die clausula rebus sic stantibus

1.   Darstellung

Auch wenn die Mitbegründer der gegenwärtigen Rechtslage sich zumeist auf Oertmanns Lehre von der Geschäftsgrundlage beziehen4 , so war die Problematik der veränderten Umstände und ihrer Auswirkungen auf einen Vertrag vor Oertmanns Veröffentlichung im Jahr 1921 bekannt. Bei Beginn der Beratungen über das BGB existierten bereits zwei Lehren, die den veränderten Umständen Bedeutung beimessen wollten: Windscheids Voraussetzungslehre und die gemeinrechtliche Lehre der clausula rebus sic stantibus. Letztere ist aufgrund ihrer langen geschichtlichen Tradition als Ausgangspunkt vieler anderer später entwickelter Theorien zu werten. Die clausula rebus sic stantibus5 wurde im Mittelalter von scholastischen Moralphilosophen entwickelt und gelangte im 15. Jahrhundert in das weltliche Recht.6 ← 3 | 4 →

Einige Stimmen in der Literatur wollen ihre Ursprünge sogar bis in die Zeit der Glossatoren zurückverfolgen können.7 Nach der clausula-Lehre soll jedem Vertrag auch ohne besondere Abrede die stillschweigende Bedingung gleichbleibender Umstände innewohnen.8 Demnach kann der Vertrag nur solange gelten, wie auch die grundlegenden Verhältnisse fortdauern. Die clausula muss dabei, losgelöst von der Bedeutung als Teil einer Individualvereinbarung, als Vertragsklausel verstanden werden9, die eine Vertragsänderung schon bei geringfügigen Veränderungen erlaubt.

Innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft hat relativ früh eine fundierte Auseinandersetzung mit ihr stattgefunden. Bereits im 17. Jahrhundert erfolgten erste Stellungnahmen, denen sich zahlreiche Dissertationen anschlossen.10 Dieses führte zur allgemeinen Anerkennung der clausula im 17. und 18. Jahrhundert.11 Ein Zeichen dieser Anerkennung setzte § 12, IV, 15 des Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis. Das bayrische Landesrecht aus dem Jahre 1756 formulierte erstmals die Voraussetzungen einer Anwendung und erkannte als Rechtsfolge die Vertragsanpassung als geltendes Recht an. Auch zu der Kodifikationszeit des allgemeinen preußischen Landrechts genoss die clausula noch hohes Ansehen mit der Folge, dass sie im § 377 f ALR Berücksichtigung fand.12 ← 4 | 5 →

2.   Die Kritik und Ablehnung

Details

Seiten
XXI, 285
Jahr
2017
ISBN (PDF)
9783631706213
ISBN (ePUB)
9783631706220
ISBN (MOBI)
9783631706237
ISBN (Hardcover)
9783631717011
DOI
10.3726/b10797
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (März)
Schlagworte
Umstandsänderungen Äquivalenzstörungen Zweckstörungen Rechtsprechung Tribunal Supremo
Erschienen
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2017. XXI, 285 S.

Biographische Angaben

Ingrid Schleper (Autor:in)

Ingrid Schleper studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Osnabrück und Sevilla. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle mit Stationen in Hamburg und Barcelona.

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Titel: Wegfall der Geschäftsgrundlage im deutschen und spanischen Recht
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