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Die Bildung von religiöser Autorität in der Frühzeit des Islam am Beispiel von Sufyān aṯ-Ṯawrī und Sufyān bin ʿUyayna

Kriterien der Autoritätswerdung

von Hüseyin Uçan (Autor:in)
©2018 Dissertation 450 Seiten

Zusammenfassung

Im Zentrum des Bandes steht die Frage nach den Entstehungskriterien religiöser Autorität in der Frühzeit des Islam. Es geht dabei um jene Kriterien, die den Gelehrten die Berechtigung verliehen, im Namen des Islam zu sprechen. Grundlage der Analyse sind die beiden islamischen Gelehrten Sufyān aṯ-Ṯawrī (gest. 161/778) und Sufyān b. ʿUyayna (gest. 198/813) aus dem 2. Jahrhundert n. H. (8./9. Jahrhundert n. Chr.) – einer Zeit, in der die islamischen Wissenschaften ihre Entstehungsphase erlebten. Im Rahmen einer deskriptiven und kritisch-analytischen Methode zeichnet der Autor das wissenschaftliche Netzwerk der Wissenschaftler nach, erarbeitet die Kriterien der Autoritätswerdung und hinterfragt ihre aktuelle Gültigkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Vorwort
  • Einleitung
  • Forschungsstand
  • Aufbau und Quellengrundlage dieser Arbeit
  • Formalia
  • Abkürzungen
  • 1 Die politischen, sozialen und wissenschaftlichen Verhältnisse im 2. Jahrhundert n. H.
  • 1.1 Die Ära der Umayyaden (40–132/661–750)
  • 1.1.1 Politische Lage
  • 1.1.2 Soziale Gegebenheiten
  • 1.1.3 Wissenschaftliche Situation
  • 1.1.3.1 Sprache und Literatur
  • 1.1.3.2 Koranrezitation und Koranexegese (Qirāʾa und Tafsīr)
  • 1.1.3.3 Hadith
  • 1.1.3.4 Islamische Rechtswissenschaft (Fiqh)
  • 1.1.3.5 Kalām-Wissenschaft
  • 1.1.3.6 Mystik (Taṣawwuf)
  • 1.1.3.7 Islamische Geschichte
  • 1.1.3.8 Andere Wissenschaften
  • 1.2 Die Ära der Abbasiden (132–656/750–1258)
  • 1.2.1 Politische Lage
  • 1.2.2 Soziale Gegebenheiten
  • 1.2.3 Wissenschaftliche Situation
  • 1.2.3.1 Sprache und Literatur
  • 1.2.3.2 Koranrezitation und Koranexegese (Qirāʾa und Tafsīr)
  • 1.2.3.3 Hadith
  • 1.2.3.4 Islamische Rechtswissenschaft (Fiqh)
  • 1.2.3.5 Kalām-Wissenschaft
  • 1.2.3.6 Mystik (Taṣawwuf)
  • 1.2.3.7 Islamische Geschichte
  • 1.2.3.8 Andere Wissenschaften
  • 1.3 Berühmte Wissenschaftszentren in der islamischen Welt des 2. Jahrhunderts n. H.
  • 2 Das Leben von Sufyān aṯ-Ṯawrī und Sufyān b. ʿUyayna
  • 2.1 Das Leben von Sufyān aṯ-Ṯawrī (gest. 161/778)
  • 2.1.1 Name, Kunya, Nisba und Laqab
  • 2.1.2 Seine Geburt und seine Familie
  • 2.1.3 Seine Heirat
  • 2.1.4 Sein Lebensunterhalt
  • 2.1.5 Seine Ausbildung
  • 2.1.6 Seine Lehrer und Schüler
  • 2.1.6.1 Lehrer
  • 2.1.6.2 Allgemeine Beurteilung der Lehrer Sufyān aṯ-Ṯawrīs
  • 2.1.6.3 Seine Schüler
  • 2.1.6.4 Allgemeine Beurteilung der Schüler Sufyān aṯ-Ṯawrīs
  • 2.1.7 Seine Persönlichkeit
  • 2.1.8 Seine Charakterzüge (Aḫlāq)
  • 2.1.8.1 Seine Gottesfurcht (Taqwā)
  • 2.1.8.2 Seine Bescheidenheit
  • 2.1.8.3 Umsetzung seines Wissens in die Tat
  • 2.1.9 Sein Tod
  • 2.1.10 Seine Werke
  • 2.1.11 Seine Beziehung zu den politischen Kreisen jener Epoche
  • 2.1.12 Sufyān aṯ-Ṯawrī als Gelehrter
  • 2.1.12.1 Seine Stellung in den Koran-Wissenschaften
  • 2.1.12.2 Sein Stellenwert in der Hadith-Wissenschaft
  • 2.1.12.3 Sein Stellenwert in der Fiqh-Wissenschaft
  • 2.1.12.4 Seine Stellung in der Kalām-Wissenschaft
  • 2.1.13 Äußerungen und Meinungen anderer Gelehrter über ihn
  • 2.1.14 Die Kritik an ihm
  • 2.1.14.1 Der Schiismus-Vorwurf
  • 2.1.14.2 Seine Erlaubnis, Nabīḏ zu trinken
  • 2.1.14.3 Tadlīs
  • 2.2 Das Leben von Sufyān b. ʿUyayna (gest. 198/813)
  • 2.2.1 Name, Kunya, Nisba und Laqab
  • 2.2.2 Seine Geburt und Familie
  • 2.2.3 Seine Heirat
  • 2.2.4 Sein Lebensunterhalt
  • 2.2.5 Seine Ausbildung
  • 2.2.6 Seine Lehrer und Schüler
  • 2.2.6.1 Lehrer
  • 2.2.6.2 Allgemeine Beurteilung der Lehrer von Sufyān b. ʿUyayna
  • 2.2.6.3 Seine Schüler
  • 2.2.6.4 Allgemeine Beurteilung der Schüler von Sufyān b. ʿUyayna
  • 2.2.7 Seine Persönlichkeit
  • 2.2.8 Seine Charakterzüge (Aḫlāq)
  • 2.2.8.1 Seine Gottesfurcht (Taqwā)
  • 2.2.8.2 Seine Bescheidenheit
  • 2.2.8.3 Umsetzung seines Wissens in die Tat
  • 2.2.9 Sein Tod
  • 2.2.10 Seine Werke
  • 2.2.11 Seine Beziehungen zu den Regierenden seiner Zeit
  • 2.2.12 Sufyān b. ʿUyayna als Gelehrter
  • 2.2.12.1 Seine Stellung in den Koran-Wissenschaften
  • 2.2.12.2 Seine Stellung in der Hadith-Wissenschaft
  • 2.2.12.3 Seine Stellung in der Fiqh-Wissenschaft
  • 2.2.12.4 Seine Stellung in der Kalām-Wissenschaft
  • 2.2.13 Äußerungen und Meinungen anderer Gelehrter über ihn
  • 2.2.14 Die Kritik an ihm
  • 2.2.14.1 Tadlīs
  • 2.2.14.2 Der Schiismus-Vorwurf
  • 2.2.14.3 Der Rassismus- bzw. Diskriminierungs-Vorwurf in Bezug auf die Mawālī
  • 2.2.14.4 Die Gedächtnisschwäche in seinem letzten Lebensabschnitt
  • 2.3 Das Verhältnis der beiden Autoritäten zueinander und ihre gegenseitigen Aussagen
  • 2.4 Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Autoritäten hinsichtlich ihrer bedeutsamsten Lehrer und Schüler
  • 2.5 Die Dimensionen des ʿUlamāʾ-Siyāsa-Verhältnisses am Beispiel der beiden Autoritäten
  • 3 Die Entstehung religiöser Autorität
  • 3.1 Der Begriff der „religiösen Autorität“
  • 3.1.1 Religion (Dīn)
  • 3.1.2 Autorität
  • 3.2 Die religiöse Autorität in den islamischen Hauptquellen
  • 3.2.1 Die Autorität Allahs
  • 3.2.2 Die Autorität des Propheten
  • 3.2.3 Die Autorität der Staatsführer
  • 3.2.4 Die Autorität der islamischen Gelehrten
  • 3.3 Kriterien der Autoritätswerdung
  • 3.3.1 Gelehrsamkeit
  • 3.3.2 Starkes und zuverlässiges Gedächtnis
  • 3.3.3 Beherrschung der arabischen Sprache
  • 3.3.4 Balance zwischen der Objektivität und der Ehrerbietung (Adab) gegenüber den Wissenschaftlern
  • 3.3.5 Religiosität und die Korrelation von Wissen und Praxis
  • 3.3.6 Vortrefflicher Charakterzug
  • 3.3.7 Akribie bei der Tradierung
  • 3.3.8 Beurteilungen der anderen religiösen Autoritäten derselben Ära
  • 3.3.9 Akribie bei der Selektierung der Schüler
  • 3.3.10 Besitz eines tiefgründigen Wissens in der Hadith-Überlieferung und der Fiqh-Wissenschaft
  • 3.3.11 Zeitliche Nähe zum Propheten
  • 3.3.12 Bekanntheit der Lehrer und ihrer Schüler und ihre Überlieferungen voneinander
  • 3.3.13 Erleichterungen bei Rechtsurteilen unter Berücksichtigung der sozialen Realität
  • 3.3.14 Empfindlichkeit bei allgemeinen Glaubensprinzipien des Islam und die Geisteshaltung gegen die Ahlu l-Bidʿa
  • 3.3.15 Sinn für Humor
  • 3.3.16 Bevorzugung der Beschäftigung mit dem ʿIlm gegenüber der Beschäftigung mit Nāfila-Anbetungen
  • 3.3.17 Präferierung eines einfachen Lebens
  • 3.3.18 Beziehungen zum Volk und Nützlichkeit für die Gesellschaft
  • 3.3.19 Fleiß und Kontinuität bei wissenschaftlichen Tätigkeiten
  • 4 Schlussfolgerungen
  • Literaturverzeichnis
  • Index
  • Reihenübersicht

Hüseyin Uçan

Die Bildung von religiöser Autorität
in der Frühzeit des Islam am Beispiel von
Sufyān aṯ-Ṯawrī und Sufyān bin ʿUyayna

Kriterien der Autoritätswerdung

Autorenangaben

Hüseyin Uçan studierte Islamische Theologie und Islamische Grundwissenschaften an der Marmara Universität in Istanbul und der Süleyman Demirel Universität in Isparta. Er schloss eine Promotion in Bonn und Osnabrück an. Derzeit ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für islamische Theologie (IIT) der Universität Osnabrück tätig.

Über das Buch

Im Zentrum des Bandes steht die Frage nach den Entstehungskriterien religiöser Autorität in der Frühzeit des Islam. Es geht dabei um jene Kriterien, die den Gelehrten die Berechtigung verliehen, im Namen des Islam zu sprechen. Grundlage der Analyse sind die beiden islamischen Gelehrten Sufyān a-awrī (gest. 161/778) und Sufyān b. ʿUyayna (gest. 198/813) aus dem 2. Jahrhundert n. H. (8./9. Jahrhundert n. Chr.) – einer Zeit, in der die islamischen Wissenschaften ihre Entstehungsphase erlebten. Im Rahmen einer deskriptiven und kritisch-analytischen Methode zeichnet der Autor das wissenschaftliche Netzwerk dieser beiden Wissenschaftler nach, erarbeitet die Kriterien der Autoritätswerdung und hinterfragt ihre aktuelle Gültigkeit.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Inhalt

Vorwort

Einleitung

Forschungsstand

Aufbau und Quellengrundlage dieser Arbeit

Formalia

Abkürzungen

1 Die politischen, sozialen und wissenschaftlichen Verhältnisse im 2. Jahrhundert n. H.

1.1 Die Ära der Umayyaden (40–132/661–750)

1.1.1 Politische Lage

1.1.2 Soziale Gegebenheiten

1.1.3 Wissenschaftliche Situation

1.1.3.1 Sprache und Literatur

1.1.3.2 Koranrezitation und Koranexegese (Qirāʾa und Tafsīr)

1.1.3.3 Hadith

1.1.3.4 Islamische Rechtswissenschaft (Fiqh)

1.1.3.5 Kalām-Wissenschaft

1.1.3.6 Mystik (Taawwuf)

1.1.3.7 Islamische Geschichte

1.1.3.8 Andere Wissenschaften

1.2 Die Ära der Abbasiden (132–656/750–12)

1.2.1 Politische Lage

1.2.2 Soziale Gegebenheiten

1.2.3 Wissenschaftliche Situation

1.2.3.1 Sprache und Literatur

1.2.3.2 Koranrezitation und Koranexegese (Qirāʾa und Tafsīr)

1.2.3.3 Hadith

1.2.3.4 Islamische Rechtswissenschaft (Fiqh)

1.2.3.5 Kalām-Wissenschaft←5 | 6→

1.2.3.6 Mystik (Taawwuf)

1.2.3.7 Islamische Geschichte

1.2.3.8 Andere Wissenschaften

1.3 Berühmte Wissenschaftszentren in der islamischen Welt des 2. Jahrhunderts n. H.

2 Das Leben von Sufyān a-awrī und Sufyān b. ʿUyayna

2.1 Das Leben von Sufyān a-awrī (gest. 161/778)

2.1.1 Name, Kunya, Nisba und Laqab

2.1.2 Seine Geburt und seine Familie

2.1.3 Seine Heirat

2.1.4 Sein Lebensunterhalt

2.1.5 Seine Ausbildung

2.1.6 Seine Lehrer und Schüler

2.1.6.1 Lehrer

2.1.6.2 Allgemeine Beurteilung der Lehrer Sufyān a-awrīs

2.1.6.3 Seine Schüler

2.1.6.4 Allgemeine Beurteilung der Schüler Sufyān a-awrīs

2.1.7 Seine Persönlichkeit

2.1.8 Seine Charakterzüge (Alāq)

2.1.8.1 Seine Gottesfurcht (Taqwā)

2.1.8.2 Seine Bescheidenheit

2.1.8.3 Umsetzung seines Wissens in die Tat

2.1.9 Sein Tod

2.1.10 Seine Werke

2.1.11 Seine Beziehung zu den politischen Kreisen jener Epoche

2.1.12 Sufyān a-awrī als Gelehrter

2.1.12.1 Seine Stellung in den Koran-Wissenschaften

2.1.12.2 Sein Stellenwert in der Hadith-Wissenschaft

2.1.12.3 Sein Stellenwert in der Fiqh-Wissenschaft

2.1.12.4 Seine Stellung in der Kalām-Wissenschaft

2.1.13 Äußerungen und Meinungen anderer Gelehrter über ihn

2.1.14 Die Kritik an ihm

2.1.14.1 Der Schiismus-Vorwurf

2.1.14.2 Seine Erlaubnis, Nabī zu trinken

2.1.14.3 Tadlīs

2.2 Das Leben von Sufyān b. ʿUyayna (gest. 198/813)

2.2.1 Name, Kunya, Nisba und Laqab←6 | 7→

2.2.2 Seine Geburt und Familie

2.2.3 Seine Heirat

2.2.4 Sein Lebensunterhalt

2.2.5 Seine Ausbildung

2.2.6 Seine Lehrer und Schüler

2.2.6.1 Lehrer

2.2.6.2 Allgemeine Beurteilung der Lehrer von Sufyān b. ʿUyayna

2.2.6.3 Seine Schüler

2.2.6.4 Allgemeine Beurteilung der Schüler von Sufyān b. ʿUyayna

2.2.7 Seine Persönlichkeit

2.2.8 Seine Charakterzüge (Alāq)

2.2.8.1 Seine Gottesfurcht (Taqwā)

2.2.8.2 Seine Bescheidenheit

2.2.8.3 Umsetzung seines Wissens in die Tat

2.2.9 Sein Tod

2.2.10 Seine Werke

2.2.11 Seine Beziehungen zu den Regierenden seiner Zeit

2.2.12 Sufyān b. ʿUyayna als Gelehrter

2.2.12.1 Seine Stellung in den Koran-Wissenschaften

2.2.12.2 Seine Stellung in der Hadith-Wissenschaft

2.2.12.3 Seine Stellung in der Fiqh-Wissenschaft

2.2.12.4 Seine Stellung in der Kalām-Wissenschaft

2.2.13 Äußerungen und Meinungen anderer Gelehrter über ihn

2.2.14 Die Kritik an ihm

2.2.14.1 Tadlīs

2.2.14.2 Der Schiismus-Vorwurf

2.2.14.3 Der Rassismus- bzw. Diskriminierungs-Vorwurf in Bezug auf die Mawālī

2.2.14.4 Die Gedächtnisschwäche in seinem letzten Lebensabschnitt

2.3 Das Verhältnis der beiden Autoritäten zueinander und ihre gegenseitigen Aussagen

2.4 Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Autoritäten hinsichtlich ihrer bedeutsamsten Lehrer und Schüler

2.5 Die Dimensionen des ʿUlamāʾ-Siyāsa-Verhältnisses am Beispiel der beiden Autoritäten←7 | 8→

3 Die Entstehung religiöser Autorität

3.1 Der Begriff der „religiösen Autorität

3.1.1 Religion (Dīn)

3.1.2 Autorität

3.2 Die religiöse Autorität in den islamischen Hauptquellen

3.2.1 Die Autorität Allahs

3.2.2 Die Autorität des Propheten

3.2.3 Die Autorität der Staatsführer

3.2.4 Die Autorität der islamischen Gelehrten

3.3 Kriterien der Autoritätswerdung

3.3.1 Gelehrsamkeit

3.3.2 Starkes und zuverlässiges Gedächtnis

3.3.3 Beherrschung der arabischen Sprache

3.3.4 Balance zwischen der Objektivität und der Ehrerbietung (Adab) gegenüber den Wissenschaftlern

3.3.5 Religiosität und die Korrelation von Wissen und Praxis

3.3.6 Vortrefflicher Charakterzug

3.3.7 Akribie bei der Tradierung

3.3.8 Beurteilungen der anderen religiösen Autoritäten derselben Ära

3.3.9 Akribie bei der Selektierung der Schüler

3.3.10 Besitz eines tiefgründigen Wissens in der Hadith-Überlieferung und der Fiqh-Wissenschaft

3.3.11 Zeitliche Nähe zum Propheten

3.3.12 Bekanntheit der Lehrer und ihrer Schüler und ihre Überlieferungen voneinander

3.3.13 Erleichterungen bei Rechtsurteilen unter Berücksichtigung der sozialen Realität

3.3.14 Empfindlichkeit bei allgemeinen Glaubensprinzipien des Islam und die Geisteshaltung gegen die Ahlu l-Bidʿa

3.3.15 Sinn für Humor

3.3.16 Bevorzugung der Beschäftigung mit dem ʿIlm gegenüber der Beschäftigung mit Nāfila-Anbetungen

3.3.17 Präferierung eines einfachen Lebens

3.3.18 Beziehungen zum Volk und Nützlichkeit für die Gesellschaft

3.3.19 Fleiß und Kontinuität bei wissenschaftlichen Tätigkeiten←8 | 9→

4 Schlussfolgerungen

Literaturverzeichnis

Index←9 | 10→ ←10 | 11→

Vorwort

Der langwierige Prozess der Erstellung der hier vorliegenden Doktorarbeit begann im Sommersemester des Jahres 2010 an der Universität Bonn, am Institut für Orient- und Asienwissenschaften, Abteilung für Islamwissenschaft. Aufgrund meiner damaligen beruflichen Tätigkeiten bot sich mir zeitweise nicht die Möglichkeit, meiner Arbeit mit hoher Intensität nachzukommen. Trotzdem ließ ich keine vollkommene Vernachlässigung zu und sorgte stets für die Kontinuität meiner Forschung.

Der Beginn meiner Tätigkeit als Lehrkraft am Institut für islamische Theologie (IIT) der Universität Osnabrück im Jahr 2013 ermöglichte mir auch, meiner Forschungsarbeit schneller und effektiver nachzugehen. So wechselte ich mit der Intention, meiner Forschung eine höhere Intensität zu verleihen, schließlich auch mit meiner Dissertation im Wintersemester 2015 an das IIT. Im Anschluss an diesem mühsamen Prozess absolvierte ich am 24.10.2017 erfolgreich meine Disputation.

An dieser Stelle möchte ich meine Dankbarkeit allen Personen gegenüber zum Ausdruck bringen, deren Hilfe in dieser Arbeit liegt:

Als Erstes gilt mein besonderer Dank meinem Erstbetreuer Prof. Dr. Bülent Uçar, auf dessen Anregung ich meine Doktorarbeit erst begann und der mich in allen Phasen dieser Arbeit unterstützte. Gleichzeitig danke ich besonders meinem Zweitbetreuer Prof. Dr. Stephan Conermann, der mich im Jahre 2010 als seinen Doktoranden annahm und durch seine Unterstützung und Kritik einen wichtigen Beitrag zu meiner Arbeit leistete. Darüber hinaus danke ich meinen Arbeitskolleginnen und -kollegen und den Lehrkräften des IIT für ihre wissenschaftlichen Hilfeleistungen. Ebenso gilt mein Dank meinen Schülern, denen ich ehrenamtlich in den islamischen Wissenschaften Kurse erteilte, und die mich im Laufe meiner Forschungen unterstützten. Ferner danke ich allen meinen Lehrpersonen, deren Namen ich hier nicht erwähnen konnte und deren Bemühungen meine wissenschaftlichen Entwicklung voranbrachten. Zu guter Letzt bedanke ich mich ganz besonders bei meiner geliebten Frau und meinen liebevollen Kindern dafür, dass sie stets geduldig an meiner Seite standen, obwohl ich sie aufgrund intensiver Forschungsarbeiten von Zeit zu Zeit vernachlässigte.

Walamdu lillāhi Rabbi l-ʿĀlamīn.

Köln, Dezember 2017

Hüseyin Uçan←11 | 12→ ←12 | 13→

Einleitung

Die Religion ist eines der wichtigen Phänomene, welche einen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Die Aufgabe, die grundsätzlichen Quellen einer Religion zu untersuchen, zu verstehen und der Gesellschaft die konkreten Schlussfolgerungen zu übermitteln, wurde im Laufe der Geschichte von Religionsexperten erfüllt. Aufgrund dessen werden die religiösen Autoritäten bezüglich der von der Religion angebotenen Lösungen für die individuellen und gesellschaftlichen Probleme als Referenz akzeptiert.

Die Tatsache, dass die 1400-jährige islamische Tradition die Hauptader des islamischen Gedankensystems bildet und ihr Einfluss in ihrer Funktion als Quelle auf die nachfolgenden Zeiten groß ist, hielt die Frühzeiten des Islam immer im Fokus der wissenschaftlichen Studien. Die späteren wissenschaftlichen Forschungen unabhängig von den Frühzeiten zu bewerten, auch wenn jede Epoche ihre eigenen Besonderheiten hat, ist unmöglich. Wenn der Entwicklungsprozess der islamischen Wissenschaften untersucht wird, ist zu erkennen, dass die wissenschaftlichen Entwicklungen nicht in voneinander getrennten und unkundigen Regionen geschahen, sondern dass im Gegenteil eine deutliche Interdependenz zwischen ihnen bestand.

Für die Wahl des 2. Jahrhunderts n. H. (8./9. Jahrhundert n. Chr.) und der Gelehrten Sufyān a-awrī (gest. 161/778) und Sufyān b. ʿUyayna (gest. 198/813) (Sufyānayn1) spielte die Tatsache eine Rolle, dass dieser Zeitraum eine wichtige Epoche ist, in der es sehr lebhafte wissenschaftliche Aktivitäten gab, sich die Grundlagen der islamischen Wissenschaften etablierten und sich viele religiöse Autoritäten, wie vor allem die Imame der islamischen Rechtsschulen, herausgebildet haben. In diesem Zeitabschnitt, welcher als Muǧtahidūn-Epoche bezeichnet werden kann, lebten viele islamische Wissenschaftler, die die späteren Zeiten beeinflusst haben. Auch Sufyānayn sind zwei bedeutende Persönlichkeiten, die in diesem Zeitraum lebten, verschiedenen Wissenszentren angehörten und die späteren wissenschaftlichen Aktivitäten stark prägten.

Das in dieser Dissertation am Beispiel der beiden genannten Persönlichkeiten behandelte Hauptthema ist die Feststellung der Kriterien der Autoritätswerdung der Gelehrten im 2. Jahrhundert n. H., also jener Kriterien, die ihnen die Berechtigung, im Namen des Islam zu sprechen, verliehen, sowie die Beurteilung ihrer gegenwärtigen Gültigkeit. Anders ausgedrückt ergeben sich folgende Fragen, die←13 | 14→ den Rahmen dieser Arbeit bilden: Aus welchem Grund finden die Ansichten einiger Wissenschaftler in weiten Gesellschaftskreisen Akzeptanz und sie selbst als religiöse Autorität Anerkennung? Kann jeder, der im Namen der Religion spricht, eine religiöse Autorität werden? Was sind die Faktoren, welche einen Wissenschaftler zu einer religiösen Autorität machen? Die Kategorisierung der islamischen Wissenschaftler aus verschiedenen Perspektiven und die Bedeutung der ihnen verliehenen Titel wie uǧǧa, Imām, al-Muǧtahidu l-Mulaq oder Amīru l-Muʾminīn fi l-adī stehen außerhalb des Rahmens dieser Arbeit. Auch wenn diejenigen, die solche Titel innehaben, zugleich als religiöse Autoritäten verschiedenen Grades angenommen werden, sind die von weiten Gesellschaftskreisen allgemein anerkannten Kriterien der religiösen Autoritätswerdung der Forschungsgegenstand dieser Dissertation.

Bei der Feststellung dieser Kriterien wurden aus den bekannten islamischen Gelehrten des 2. Jahrhunderts n. H. Sufyān a-awrī und Sufyān b. ʿUyayna als Grundlage herangezogen. Auch wenn der Versuch, die erwähnten Kriterien lediglich anhand zweier Persönlichkeiten festzustellen, den Anschein erweckt, dass dabei individuelle Umstände als verallgemeinerte Prinzipien formuliert werden, trifft dies doch nicht zu, da bei der Feststellung der Kriterien der Autoritätswerdung nicht nur das Leben und Wirken dieser beiden Persönlichkeiten, sondern auch das ihrer Lehrer und Schüler betrachtet wurden. So werden 34 wichtige Lehrer und 15 Schüler Sufyān a-awrīs sowie 66 wichtige Lehrer und 62 Schüler Sufyān b. ʿUyaynas indirekt und allgemein eruiert. In diesem Fall beträgt die Gesamtzahl der auf direkte oder indirekte Weise herangezogenen Wissenschaftler 179, die ihrerseits verschiedenen Wissenszentren der betrachteten Epoche angehörten.

In den späteren Forschungsphasen zu dieser Arbeit wurde der Autor mit der Herausforderung konfrontiert, für jeden einzelnen Wissenschaftler gesondert mehrere Quellen heranzuziehen und das Gewicht ihrer Meinungen im Kontext des Gesamtbilds abzuwägen. Dieses umfassende Vorgehen erforderte mehr Zeit als angenommen, brachte aber auch den Vorteil des erleichterten Zugangs zu den von der Mehrheit der Muslime allgemein anerkannten Kriterien der religiösen Autoritätswerdung. Auf einem engen Feld zu forschen würde andernfalls die Gefahr mit sich bringen, subjektive Maßstäbe, die ausschließlich die Ansichten eines bestimmten Kreises widerspiegeln, als allgemeingültige Kriterien darzustellen.

Durch die Integration der Fragestellung dieser Dissertation in den heutigen wissenschaftlichen Diskurs soll ein Beitrag zur Verstärkung der Traditionsbasis und der historischen Rückkoppelung der an deutschen Universitäten neu etablierten islamischen Theologie geleistet werden. Da in deutscher Sprache kein ähnliches←14 | 15→ oder diesem Dissertationsthema vergleichbares Werk vorliegt, steht die Hoffnung im Raum, im Bereich der islamischen Theologie in Deutschland Pionierarbeit zu leisten und zur weiteren Entwicklung dieses Fachgebietes beitragen zu können. Darüber hinaus besteht die Überzeugung, dass diese Arbeit anhand der erarbeiteten Kategorien den Unterschied zwischen den vermeintlichen religiösen Autoritäten, die sich als solche ausgeben, obwohl sie die von uns festgestellten Kriterien nicht erfüllen, und den tatsächlichen religiösen Autoritäten, die von weiten muslimischen Gesellschaftskreisen anerkannt werden, darlegen wird.

Hierbei soll darauf hingewiesen werden, dass mit dem 2. Jahrhundert n. H. kein fixierter Zeitraum, der genau mit dem Jahr 100 n. H. begann und genau um 200 n. H. endete, gemeint ist. Da die Entwicklungen in dieser Ära nicht voneinander getrennt, sondern im Gegenteil samt ihren Ursachen und Folgen auszuwerten sind, war es unvermeidlich, im Rahmen dieser Thematik auch einige Wissenschaftler, die vor 100 geboren wurden (etwa einige Lehrer der Sufyānayn) oder nach 200 gestorben sind (einige ihrer Schüler), zu thematisieren.

Forschungsstand

Zwar existieren sowohl in der westlichen Islamforschung als auch unter den muslimischen Akademikern ernsthafte wissenschaftliche Studien zur Frühzeit des Islam, sie sind aber im Allgemeinen auf spezielle Themen, wie die Entwicklung der Hadith- und Fiqh-Wissenschaften und den wissenschaftlichen Beitrag einzelner Gelehrter jener Ära, fokussiert. So fasste beispielsweise H. Motzki in seinem Werk Die Anfänge der islamischen Jurisprudenz die Forschungsergebnisse des 19. und 20. Jahrhunderts zu den Anfängen der islamischen Jurisprudenz und den westlichen Hadith-Studien zusammen.2 Die Dissertation von Anke Bouzenita, Abdurrahman al-Auzaī – ein Rechtsgelehrter des zweiten Jh. n.H. und sein Beitrag zu den Siyar (Berlin 2001) ist ebenfalls eine Arbeit, die in diesem Zusammenhang erstellt wurde.

Details

Seiten
450
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631776414
ISBN (ePUB)
9783631776421
ISBN (MOBI)
9783631776438
ISBN (Hardcover)
9783631771297
DOI
10.3726/b15013
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Dezember)
Schlagworte
Religiöse Autorität Kriterien der Autoritätswerdung Frühzeit des Islam Wissenschaftszentren Gelehrte Politik
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018. 448 S., 5 Graf.

Biographische Angaben

Hüseyin Uçan (Autor:in)

Hüseyin Uçan studierte Islamische Theologie und Islamische Grundwissenschaften an der Marmara Universität in Istanbul und der Süleyman Demirel Universität in Isparta. Er schloss eine Promotion in Bonn und Osnabrück an. Derzeit ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für islamische Theologie (IIT) der Universität Osnabrück tätig.

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Titel: Die Bildung von religiöser Autorität in der Frühzeit des Islam am Beispiel von Sufyān aṯ-Ṯawrī und Sufyān bin ʿUyayna
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450 Seiten