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Scheinselbständigkeit bei Honorarärzten am Beispiel der Anästhesie

von Verena Weiss-Bölz (Autor:in)
©2018 Dissertation XXVIII, 218 Seiten

Zusammenfassung

Dieses Buch beschäftigt sich mit der Problematik der Scheinselbständigkeit, in deren Fokus jüngst auch akademische Berufe, wie die der Ärzte, in den Fokus geraten sind. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht insbesondere bei Honorarärzten regelmäßig von einer abhängigen Beschäftigung aus. Höchstrichterliche Rechtsprechung existiert derzeit (noch) nicht. Die Entscheidungen der Instanzgerichte divergieren, so dass aufgrund des Fachkräftemangels und dem Wunsch der Honorarärzte zur selbständigen Tätigkeit die Lage für Kliniken besonders prekär ist. Vor diesem Hintergrund arbeitet die Autorin den Unterschied der aktuell im Fokus stehenden Tätigkeiten zur früheren Diskussion sowie die für die Tätigkeit prägenden Abgrenzungsmerkmale heraus. Sie untersucht dabei die zahlreiche Einzelrechtsprechung, um zu einer dogmatisch korrekten Statusprüfung bei Ärzten, insbesondere bei Anästhesisten, zu gelangen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • ERSTES KAPITEL: Einleitung
  • I. Problemstellung und Ziel der Arbeit
  • 1. Entwicklung der Scheinselbständigkeitsproblematik
  • 2. Die Scheinselbständigkeit bei Honorarärzten, insbesondere Anästhesisten
  • 3. Divergierende Rechtsprechung und Fehlen einer konkreten gesetzlichen Regelung
  • 4. Ziel der Arbeit
  • II. Gang der Untersuchung
  • ZWEITES KAPITEL: Scheinselbständigkeit
  • I. Einführung in die Problematik der Scheinselbständigkeit
  • 1. Der Begriff der Scheinselbständigkeit
  • 2. Die Problematik der Scheinselbständigkeit
  • a) Frühere Problematik
  • b) Heutige Problematik
  • 3. Die „neue Selbständigkeit“
  • a) Begriff der neuen Selbständigkeit
  • b) Stellungnahme
  • 4. Scheinselbständigkeit als Scheingeschäft im Sinne des § 117 BGB?
  • II. Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche und Selbständige
  • 1. Derzeit fehlende gesetzliche Definitionen
  • a) Beschreibungen in den Gesetzen
  • b) Ursprünglich geplante Arbeitnehmerdefinition in § 611a BGB-E
  • c) Stellungnahme
  • 2. Gesetzliche Anknüpfung für die Abgrenzung der unterschiedlichen Tätigkeitsformen
  • a) Grundsatz der Gesetzesbindung und Vorbehalt des Gesetzes
  • b) § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB
  • c) Allgemeine gesetzgeberische Wertung des § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB
  • d) Stellungnahme
  • 3. Begriffsbestimmungen durch Rechtsprechung und Literatur
  • a) Arbeitnehmer und Selbständige im Arbeitsrecht
  • aa) Verschiedene Ansätze für einen Arbeitnehmerbegriff
  • bb) Klassischer Arbeitnehmerbegriff der Rechtsprechung
  • (1) Entwicklung in der Rechtsprechung
  • (2) Ausprägung der Rechtsprechung
  • (3) Stellungnahme
  • cc) Stärkste Literaturmeinung zum Arbeitnehmerbegriff von Wank
  • dd) Stellungnahme
  • ee) Arbeitnehmerbegriff im europäischen Kontext
  • (1) Europarechtliche Normen
  • (2) Stellungnahme
  • ff) Selbständige
  • (1) Verwendete Begrifflichkeiten
  • (2) Merkmale des Selbständigen
  • b) Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der abhängigen Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht
  • aa) Verfassungsmäßigkeit von § 7 Abs. 1 SGB IV
  • bb) Begriff der abhängigen Beschäftigung
  • cc) Anhaltspunkte der abhängigen Beschäftigung
  • c) Arbeitnehmerähnliche Selbständige
  • aa) Arbeitsrecht
  • (1) Der Arbeitnehmerähnliche in den arbeitsrechtlichen Vorschriften
  • (2) Wirtschaftliche Abhängigkeit
  • (3) Soziale Schutzbedürftigkeit
  • (4) Ergebnis
  • bb) Sozialversicherungsrecht
  • (1) Grundsätzliches
  • (2) Auffangposition des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI
  • (3) Voraussetzungen der Rentenversicherungspflicht für Selbständige
  • (4) Ergebnis
  • 4. Sind bestimmte Tätigkeiten nur in abhängiger Beschäftigung möglich?
  • a) Rechtsprechung
  • b) Deutsche Rentenversicherung Bund
  • c) Stellungnahme
  • aa) Heranziehung der Rechtsprechung zur Fremdvergabe
  • bb) Wesen eines Arbeitsvertrags
  • cc) Wesen eines Dienstvertrags
  • dd) Stellungnahme
  • III. Unterschiedliche Auslegung der Begrifflichkeiten in den Rechtsgebieten
  • 1. Unterschiedliche Anknüpfung im Arbeits- und Sozialrecht
  • a) Unterschiedliche Rechtsinstitute
  • aa) Grundsätzliches
  • bb) Dogmatik
  • cc) Rechtsprechung
  • b) Unterschiedliche Schutzzwecke der Rechtsgebiete
  • aa) Sozialversicherungsrecht
  • bb) Arbeitsrecht
  • c) Stellungnahme
  • 2. Umgang der Gerichte mit der unterschiedlichen Anknüpfung
  • a) Vielzahl von Abgrenzungskriterien
  • b) Keine Bindungswirkung
  • 3. Keine Bindungswirkung der Gerichte an die Rundschreiben der Sozialversicherungsträger
  • a) Rundschreiben der Sozialversicherungsträger
  • b) Keine Bindungswirkung
  • 4. Stellungnahme und Betrachtungsgrundlage der vorliegenden Arbeit
  • IV. Rechtsfolgen der Scheinselbständigkeit und Statusfeststellungsverfahren
  • 1. Einführung
  • 2. Sozialversicherungsrecht
  • a) Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Zukunft
  • b) Pflicht zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Vergangenheit
  • aa) Verjährung, § 25 SBG IV
  • bb) Begrenzte Regressmöglichkeiten gegenüber dem Arbeitnehmer, § 28g SGB IV
  • (1) Regressmöglichkeit bezüglich der Arbeitnehmeranteile
  • (2) Unwirksamkeit anderweitiger Abmachungen
  • c) Besonderheiten bei speziellen Berufsgruppen am Beispiel des Honorararztes
  • aa) Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • bb) Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
  • cc) Schlussfolgerung
  • 3. Sonstige Auswirkungen der Scheinselbständigkeit
  • a) Arbeitsrechtliche Rechtsfolgen
  • b) Steuerrechtliche Rechtsfolgen
  • c) Strafrechtliche Rechtsfolgen
  • 4. Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV
  • a) Grundsätzliches
  • b) Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 SGB IV
  • aa) Unterschiedliche Statusfeststellungsverfahren
  • bb) Optionales Anfrageverfahren
  • c) Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 6 SGB IV
  • d) Stellungnahme
  • DRITTES KAPITEL: Allgemeine Anknüpfungspunkte und Abgrenzungskriterien der sozialgerichtlichen Rechtsprechung
  • I. Einleitung
  • II. Historie der gesetzlichen Regelung des § 7 SGB IV
  • 1. Einführung
  • 2. Bisherige wesentliche Änderungen des § 7 SGB IV
  • a) Inkrafttreten der Norm und Entwicklung
  • b) Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte
  • aa) Gesetzesentwurf der Fraktion SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • bb) Gesetzliche Neuregelungen
  • cc) Auseinandersetzung mit den Neuregelungen in der Literatur und Stellungnahme
  • c) Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit
  • aa) Dieterich – Kommission
  • bb) Konkrete Änderungen des § 7 Abs. 4 SGB IV
  • (1) Vermutungswirkung nur noch bei fehlender Mitwirkung
  • (2) Kriterienkatalog des § 7 Abs. 4 SGB IV
  • cc) Ergänzung von § 7 Abs. 1 SGB IV
  • dd) Stellungnahme
  • d) Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
  • aa) Gesetzliche Änderungen
  • bb) Gründe und Intention der Streichung der Vermutungskriterien
  • cc) Stellungnahme
  • (1) Befürworten des Streichens der Vermutungskriterien
  • (2) Auseinandersetzung mit den einzelnen Kriterien
  • (i) Beschäftigung eigener Arbeitnehmer
  • (ii) Tätigkeit nur für einen Auftraggeber
  • (iii) Arbeitnehmertypische Tätigkeiten
  • (iv) Unternehmerrisiko
  • (v) Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der zuvor vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeit
  • (3) Schlussfolgerung
  • e) Weitere Änderungen
  • 3. Heutige Regelung des § 7 SGB IV und politische Diskussion
  • a) § 7 SGB IV
  • b) Politische Diskussion um die Scheinselbständigkeit
  • c) Gesetzesentwürfe und Gesetzesvorhaben
  • aa) Abgelehnte Gesetzesentwürfe
  • bb) Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013
  • cc) Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze in der Fassung von Oktober 2016
  • (1) Referentenentwurf vom November 2015
  • (2) Nachgebesserter Referentenentwurf und aktuelle Gesetzesvorhaben
  • d) Stellungnahme
  • 4. Sinn und Zweck der Regelung in § 7 SGB IV
  • a) Schutzzweck des Sozialrechts
  • b) Wichtigster Anknüpfungspunkt, § 7 SGB IV
  • c) Stellungnahme
  • aa) Auseinandersetzung mit der Kritik von Brand
  • bb) Wirtschaftliche und soziale Schutzbedürftigkeit sind nicht relevant
  • cc) Persönliche Abhängigkeit ist entscheidend
  • 5. Stellungnahme zur Regelung der Scheinselbständigkeit durch gesetzliche Regelungen
  • a) Schlussfolgerungen aus der Vergangenheit
  • b) Eigene Auffassung
  • III. Bedeutung der vertraglichen Grundlage bei der Statusbestimmung
  • 1. Einführung
  • 2. Privatautonomie, Vertragsfreiheit
  • a) Grundsätze der Vertragsfreiheit
  • aa) Inhaltsfreiheit
  • bb) Kein Vorrangverhältnis des Arbeitsvertrags
  • b) Wille der Parteien und objektiver Geschäftsinhalt
  • aa) Objektiv vereinbarter Geschäftsinhalt
  • bb) Wille der Parteien und tatsächliche Ausgestaltung
  • c) Die Bezeichnung des Vertrages ist unerheblich
  • d) Stellungnahme
  • 3. Zwingende gesetzliche Regelungen
  • a) Einführung
  • b) Arbeitsrecht
  • aa) Schutzzweck des Arbeitsrechts
  • bb) Rechtsformzwang
  • cc) Vertragstypenwahl und Rechtsfolgenwahl
  • dd) Zwischenergebnis
  • c) Sozialversicherungsrecht
  • aa) Schutzprinzip des Sozialversicherungsrechts
  • bb) Öffentlich- rechtlich bestimmte Rechtslage
  • cc) Zwischenergebnis
  • 4. Rechtsprechung
  • a) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
  • aa) Frühere Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
  • bb) Heutige Rechtsprechung des BAG
  • (1) Geschäftsinhalt ist entscheidend
  • (2) Arbeitsverhältnis ergibt sich aus der Art der Tätigkeit
  • cc) Zwischenergebnis
  • b) Rechtsprechung der Sozialgerichte
  • aa) Frühere Rechtsprechung der Sozialgerichte
  • bb) Jüngste Rechtsprechung der Sozialgerichte
  • (1) Grundsätze
  • (2) Konkretisierungen durch sozialgerichtliche Entscheidungen
  • cc) Zwischenergebnis
  • 5. Stellungnahme
  • a) Privatautonomie in eingeschränkter Form
  • b) Widerspruch der Rechtsprechung zu anerkannten Grundsätzen der Vertragsauslegung
  • c) Kein Vorrangverhältnis des Arbeitsvertrags zum freien Dienstvertrag
  • IV. Kriterien der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit
  • 1. Allgemeines
  • a) Rechtliche Zulässigkeit der praktizierten Beziehung
  • aa) Bedeutung des Grundsatzes
  • bb) Anwendung durch die Rechtsprechung
  • cc) Stellungnahme
  • b) Umstände des Einzelfalls/Eigenart der Tätigkeit
  • aa) Grundsätze der Rechtsprechung
  • bb) Stellungnahme
  • c) Gesamtbild der Tätigkeit/ Gesamtwürdigung der einzelnen Merkmale
  • aa) Rechtsprechung
  • (1) Gesamtschau
  • (2) Einfluss gesetzlicher Vorschriften auf Abgrenzungsmerkmale
  • (3) Vertragliche Regelungen
  • bb) Stellungnahme
  • (1) Beurteilungsspielraum der Gerichte
  • (2) Missbrauch des Beurteilungsspielraums
  • 2. Abgrenzungskriterien im Einzelnen
  • a) Einführung
  • aa) Grad der persönlichen Abhängigkeit
  • bb) Gang der Untersuchung
  • b) Weisungsgebundenheit
  • aa) Weisungen im Sinne von § 7 SGB IV
  • (1) Anweisungen beim Auftrag und Werkvertrag
  • (2) Restriktive Auslegung der Weisung im Sinne von § 7 SGB IV
  • (3) Gegenstand der Weisungen im Sinne von § 7 SGB IV
  • bb) Abgrenzung der Weisungen zu Vereinbarungen und Vorgaben im Rahmen des freien Dienstverhältnisses
  • (1) Begrenzungen der Freiheit durch Regeln und Normen
  • (2) Weisungsrecht und vertragliche Vereinbarungen sowie Eckpunkte der Tätigkeit
  • (i) Allgemeines
  • (ii) Beispiele aus der sozialgerichtlichen Rechtsprechung
  • (iii) Rechtsprechung des BAG
  • (3) Weisungsbefugnis aus Vertrag?
  • (4) Einschränkungen aus der Natur der Tätigkeit
  • (5) Stellungnahme
  • cc) Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht
  • (1) Gesetzliche Vorgaben
  • (2) Begriff
  • (3) Ausgestaltung in der Praxis
  • (4) Rechtsprechung des BAG
  • (5) Stellungnahme
  • dd) Weisungsgebundenheit in Bezug auf den Ort
  • (1) Gesetzliche Vorgaben
  • (2) Begriff
  • (3) Ausgestaltung in der Praxis
  • (4) Stellungnahme
  • ee) Weisungsgebundenheit in fachlicher Hinsicht
  • (1) Gesetzliche Vorgaben
  • (2) Begriff
  • (3) Ausgestaltung und Bedeutung in der Praxis
  • (4) Rechtsprechung des BAG
  • (5) Dienste höherer Art
  • (i) Grundsätze der Rechtsprechung
  • (ii) Verhältnis Weisungsgebundenheit und Eingliederung nach dem BSG in diesen Fällen
  • (iii) Einschränkung des Weisungsrechts
  • (6) Stellungnahme
  • c) Eingliederung in den Betrieb des „Auftraggebers“
  • aa) Gesetzliche Vorgaben
  • bb) Begriff
  • (1) Begriffsbestimmung
  • (2) Eingliederungstheorie
  • cc) Ausgestaltung und Bedeutung in der Praxis
  • (1) Auffassung des BSG einer Eingliederung bei einfachen Tätigkeiten
  • (2) Grundsätze der Rechtsprechung des BSG
  • (i) Allgemeines
  • (ii) Fremdbestimmtheit
  • (iii) Beispiele aus der Rechtsprechung
  • (3) Grundsätze der Rechtsprechung des BAG
  • (4) Unterkriterien der Rechtsprechung zur Beurteilung der Eingliederung
  • (i) Allgemeines
  • (ii) Über-/Unterordnungsverhältnis
  • (iii) Pool von Einsatzkräften
  • (iv) Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Auftraggebers
  • (v) Nutzung der Arbeitsmittel des Auftraggebers
  • (vi) Auftreten gegenüber Dritten
  • dd) Stellungnahme
  • (1) Gesetzliche Regelung und Rechtsprechung
  • (2) Eingliederung ist kein eigenständiges Kriterium
  • (3) Auseinandersetzung mit den von der Rechtsprechung entwickelten Unterkriterien
  • d) Unternehmerisches Risiko und weitere Anhaltspunkte für eine selbständige Tätigkeit nach der Rechtsprechung
  • aa) Einführung
  • bb) Unternehmerrisiko
  • (1) Rechtsprechung des BSG
  • (2) Fallgestaltungen
  • (3) Rechtsprechung des BAG
  • (4) Stellungnahme
  • (i) Gesetzliche Regelung und Rechtsprechung
  • (ii) Auseinandersetzung mit den Unterkriterien der Rechtsprechung
  • (iii) Betriebsmittelarme Tätigkeiten
  • cc) Eigene Betriebsstätte
  • (1) Rechtsprechung der Sozialgerichte
  • (2) Bedeutung
  • (3) Stellungnahme
  • dd) Einsatz von Erfüllungsgehilfen
  • (1) Bedeutung
  • (2) Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen
  • (3) Rechtsprechung der Sozialgerichte zur vertraglichen Möglichkeit des Einsatzes Dritter
  • (i) Problemaufriss
  • (ii) Keine einheitliche Rechtsprechung
  • (4) Rechtsprechung des BAG
  • (5) Stellungnahme
  • (i) Ausdruck der Weisungsfreiheit
  • (ii) Vergleich zu § 2 SGB VI
  • ee) Vergütung und Ausfallrisiko
  • (1) Sozialgerichtliche Rechtsprechung
  • (2) Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung
  • (3) Stellungnahme
  • 3. Irrelevante Kriterien
  • aa) Art der geschuldeten Dienstleistung
  • bb) Formale Gesichtspunkte
  • cc) Wirtschaftliche Abhängigkeit/ Tätigkeit für mehrere Auftraggeber
  • (1) Wirtschaftliche Abhängigkeit
  • (2) Tätigkeit für mehrere Auftraggeber
  • (i) Bedeutung in der Rechtsprechung
  • (ii) Kein Abgrenzungskriterium
  • (iii) Schlussfolgerung
  • 4. Stellungnahme zu den rechtlich maßgeblichen Abgrenzungskriterien
  • a) Weisungsgebundenheit als maßgebliches Abgrenzungskriterium
  • b) Verkennung der Weisungsgebundenheit im Sinne von § 7 SGB IV durch die Rechtsprechung
  • c) Vertragliche Grundlagen
  • d) Problematik in der Praxis
  • VIERTES KAPITEL: Tätigkeit des Honorararztes und Abgrenzungskriterien für die Beurteilung der honorarärztlichen Tätigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Fachbereichs der Anästhesie
  • I. Problemstellung und Tätigkeit des Honorararztes
  • 1. Gründe für den Einsatz von Honorarärzten
  • 2. Statistik der Honorarärzte
  • 3. Scheinselbständigkeit bei Honorarärzten
  • a) Deutsche Rentenversicherung Bund
  • b) Problematik bei der Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei Honorarärzten
  • c) Politische Diskussion einer gesetzlichen Regelung zu Honorarärzten im Bereich der Notdienste
  • 4. Besonders prekäre Situation der Honorarärzte im Bereich der Anästhesie
  • II. Definition des Honorararztes und Begrifflichkeit für die vorliegende Arbeit
  • 1. Rechtsbegriff
  • 2. Definitionen und Tätigkeitsbereiche
  • a) Definitionen
  • b) Tätigkeitsbereiche der Honorarärzte
  • 3. Abgrenzung zum Konsiliararzt und Belegarzt
  • a) Belegärzte
  • b) Konsiliarärzte
  • 4. Begrifflichkeit für die vorliegende Arbeit und Stellungnahme
  • III. Praktische Lösungsansätze bzw. Lösungsversuche
  • 1. Treffen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 30.07.2012
  • 2. Lösung der Scheinselbständigkeitsproblematik durch die gesetzliche Neuregelung der Abrechenbarkeit von allgemeinen Krankenhausleistungen durch nicht fest angestellte Ärzte im KHEntgG?
  • a) Darstellung des Streitstandes
  • aa) Einführung
  • bb) Streitstand
  • (1) Honorarärztliche Leistungen sind als allgemeine Krankenhausleistungen abrechenbar
  • (2) Honorarärztliche Leistungen sind nicht als allgemeine Krankenhausleistungen abrechenbar
  • b) Gesetzliche Neuregelung des § 2 KHEntgG
  • c) Stellungnahme
  • aa) Auseinandersetzung mit dem Streitstand
  • bb) Neue Rechtslage
  • cc) Auswirkungen auf Statusfragen
  • IV. Abgrenzungskriterien unter Berücksichtigung der Eigenart der Tätigkeit eines Honorararztes, insbesondere der Tätigkeit von Anästhesisten
  • 1. Rechtliche Zulässigkeit der selbständigen Tätigkeit
  • a) Kein gesetzliches Verbot der Tätigkeit eines Honorararztes
  • aa) Einführung
  • bb) KHEntgG
  • cc) KhStatV
  • dd) Stellungnahme
  • b) Wille des Gesetzgebers
  • aa) Förderung der honorarärztlichen Tätigkeit
  • bb) Umkehrschluss aus SGB VI
  • c) Verfassungsrechtliche Grundsätze
  • d) Rechtsprechung zur rechtlichen Zulässigkeit der honorarärztlichen Tätigkeit
  • aa) Rechtsprechung zu Honorarärzten
  • bb) Rechtsprechung zur Zulässigkeit der selbständigen Tätigkeit im Bereich der Anästhesie
  • e) Stellungnahme
  • 2. Abgrenzungskriterien für die Tätigkeit des Honorararztes
  • a) Besonderheiten der Tätigkeit eines Honorararztes
  • aa) Allgemeines
  • bb) Konkrete Besonderheiten beim Honorararzt
  • cc) Stellungnahme
  • b) Weisungsgebundenheit
  • aa) Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht
  • (1) Regelmäßige Ausgestaltung
  • (2) Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
  • (i) BAG
  • (ii) Instanzgerichte
  • (3) Rechtsprechung der Sozialgerichte
  • (i) Dienstplan
  • (ii) Zugesagte Dienste
  • (iii) Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung
  • (4) Stellungnahme
  • bb) Weisungsgebundenheit in Bezug auf den Ort
  • (1) Regelmäßige Ausgestaltung
  • (2) Rechtsprechung der Sozial- und Arbeitsgerichte
  • (i) Allgemeines
  • (ii) Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung
  • (iii) Sozialgerichtliche Rechtsprechung
  • (3) Stellungnahme
  • cc) Weisungsgebundenheit in fachlicher Hinsicht
  • (1) Regelmäßige Ausgestaltung
  • (2) Rechtsprechung der Sozial- und Arbeitsgerichte
  • (i) Allgemeines
  • (ii) Beispiele aus der Rechtsprechung
  • (iii) Fachliche Weisungsgebundenheit durch Zuweisung von Patienten?
  • (3) Stellungnahme
  • c) Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
  • aa) Regelmäßige Ausgestaltung
  • bb) Rechtsprechung zur Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers
  • (1) Generelles zur Eingliederung aufgrund der Tätigkeit beim Auftraggeber
  • (2) Konkretisierung im Bereich der Honorarärzte
  • (3) Beispiele aus der Rechtsprechung
  • cc) Rechtsprechung zur „Zusammenarbeit“ mit anderen Personen
  • (1) Kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung
  • (2) Indiz für eine abhängige Beschäftigung
  • dd) Rechtsprechung zur Nutzung von Arbeits- und Betriebsmitteln des Auftraggebers
  • ee) Sonstige Anhaltspunkte aus der Rechtsprechung für eine Eingliederung
  • ff) Stellungnahme
  • (1) Bedeutung der Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers beim Honorararzt
  • (2) Anwendung durch die Rechtsprechung und Vergleich mit anderen Berufsgruppen
  • (3) Stellungnahme zur Zusammenarbeit mit anderen Personen
  • (4) Stellungnahme zum Einsatz eigener Betriebsmittel
  • d) Unternehmerrisiko
  • aa) Regelmäßige Ausgestaltung
  • bb) Rechtsprechung
  • (1) Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung
  • (2) Sozialgerichtliche Rechtsprechung
  • (i) Allgemeines
  • (ii) Beispiel aus der Rechtsprechung, die ein Unternehmerrisiko nicht als entscheidend ansahen
  • (iii) Beispiele aus der Rechtsprechung, die ein Unternehmerrisiko als entscheidend ansahen
  • cc) Stellungnahme
  • e) (Weitere) für die Honorararzttätigkeit irrelevante Kriterien
  • aa) Allgemeines
  • bb) Rechtsprechung
  • (1) Die Vergütung
  • (i) Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung
  • (ii) Sozialgerichtliche Rechtsprechung
  • (2) Einsatz von Erfüllungsgehilfen
  • (3) Stellungnahme
  • f) Stellungnahme zu den maßgeblichen Abgrenzungskriterien
  • (1) Allgemeines
  • (2) Irrelevante Kriterien
  • (3) Kritisches Kriterium der Eingliederung
  • (4) Entscheidendes Kriterium der zeitlichen Weisungsfreiheit
  • (5) Bestätigung durch die frühere Rechtsprechung
  • 3. Beurteilung der Tätigkeit der Honorarärzte im Bereich der Anästhesie
  • a) Tätigkeit der Honorarärzte im Bereich der Anästhesie
  • aa) Tätigkeit in einer Klinik
  • bb) Mobiler Anästhesist und weitere Bereiche
  • cc) Betäubungsmittelgesichtspunkte
  • dd) Stellungnahme
  • b) Entscheidende Abgrenzungskriterien
  • c) Divergierende Rechtsprechung zum Status des selbständig tätigen Anästhesisten
  • aa) Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2013, Vorinstanz SG Mannheim vom 16.06.2011
  • (1) Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 17.04.2014 – L 5 R 3755/11
  • (i) Sachverhalt
  • (ii) Entscheidungsgründe
  • (2) Vorinstanz - Sozialgericht Mannheim vom 16.06.2011 – S 15 R 2545/09
  • (i) Sachverhalt und Gesichtspunkte für die selbständige Tätigkeit
  • (ii) Gründe des Sozialgerichts für eine abhängige Beschäftigung
  • (3) Stellungnahme
  • (i) Allgemeines
  • (ii) Sozialgericht Mannheim
  • (iii) LSG Baden-Württemberg
  • bb) SG Berlin vom 10.02.2012 – S 208 KR 102/09
  • (1) Entscheidung des Sozialgerichts Berlin
  • (i) Sachverhalt und Gesichtspunkte für eine abhängige Beschäftigung
  • (ii) Gründe des SG Berlins für die selbständige Tätigkeit
  • (2) Stellungnahme
  • cc) SG Berlin vom 26.02.2014 – S 208 KR 2118/12
  • (1) Entscheidung des Sozialgerichts Berlin
  • (i) Sachverhalt und Grundsätze des Gerichts
  • (ii) Vertragliche Regelungen
  • (iii) Weisungsfreie Tätigkeit
  • (iv) Keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
  • (v) Indizien für eine abhängige Beschäftigung
  • (2) Stellungnahme
  • dd) SG Berlin vom 03.11.2015 – S 122 KR 2119/12
  • (1) Entscheidung des SG Berlin
  • (i) Grundsätzliche Erwägungen des Gerichts
  • (ii) Sachverhalt und Gesichtspunkte für eine abhängige Beschäftigung
  • (iii) Gründe des SG Berlins für die selbständige Tätigkeit
  • (2) Stellungnahme
  • ee) SG Darmstadt vom 16.11.2015 – S 8 KR 54/14
  • (1) Entscheidung des SG Darmstadt
  • (i) Grundsätze des Gerichts
  • (ii) Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
  • (iii) Gesamtwürdigung durch das Gericht
  • (2) Stellungnahme
  • ff) SG Augsburg vom 13.05.2016 – S 2 R 954/14
  • (1) Entscheidung des SG Augsburg
  • (i) Sachverhalt
  • (ii) Gründe des Gerichts für eine selbständige Tätigkeit
  • (2) Stellungnahme
  • d) Stellungnahme zur Rechtsprechung und zum Status des Anästhesisten
  • FÜNFTES KAPITEL: Zusammenfassende Ergebnisse und Schlussbetrachtung
  • Literaturverzeichnis
  • Kurzer wissenschaftlicher Lebenslauf für Pflichtexemplare

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ERSTES KAPITEL:
Einleitung

I. Problemstellung und Ziel der Arbeit

Das Problem der Scheinselbständigkeit gibt es schon seit langer Zeit, es ist aber insbesondere in den letzten Jahren wieder verstärkt in den Fokus der Politik geraten und spielt auch in der juristischen Praxis nach wie vor eine große Rolle. Unter Scheinselbständigkeit versteht man im Allgemeinen die Tätigkeit eines „Selbständigen“, der tatsächlich aber Arbeitnehmer bzw. abhängig Beschäftigter ist. Gemeint sind damit also Erwerbstätige, die vertraglich als Selbständige bezeichnet und damit rechtlich auch so behandelt werden – also formal Selbständige sind –, die de facto aber wie abhängig Beschäftigte arbeiten und sich hinsichtlich ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit nicht von ihnen unterscheiden.

1. Entwicklung der Scheinselbständigkeitsproblematik

Während hingegen früher besonders die niedrig bezahlteren Bereiche im Fokus standen, betrifft die Scheinselbständigkeit heute auch und vor allem den Bereich der Besserverdiener bzw. Akademiker; so beispielsweise auch die Honorarärzte. Ein weiterer signifikanter Unterschied in der heutigen Diskussion um die Scheinselbständigkeit zu den früher diskutierten Bereichen ist der Umstand, dass die Selbständigkeit von beiden Parteien bewusst gewählt und gewollt ist, so dass sich beide Vertragsparteien gleichberechtigt gegenüber stehen. Das damals diskutierte Kräfteungleichgewicht, was ausgeglichen werden sollte, besteht in diesen Fällen gerade nicht. Dies trifft auch für die Branche der Honorarärzte zu. Insofern kommt der ursprüngliche Vorwurf, nämlich die Umgehung gesetzlicher Schutzvorschriften insbesondere auf Veranlassung einer Partei – meist dem Unternehmer – hier weniger zum Tragen.

Obgleich seit jeher die entscheidenden Abgrenzungsfragen bestehen, so ist es heute nicht zuletzt aufgrund der vielgestaltigen Ausprägungen unterschiedlicher Tätigkeiten mit immer größeren Schwierigkeiten verbunden, eine umfassende und korrekte Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung einerseits und selbständiger Tätigkeit andererseits vorzunehmen. Hinzu kommt der Umstand, dass die Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit immer mehr verschwimmen. Im Gegensatz zum früheren Arbeitnehmer, der klassischerweise im Betrieb unter Weisungen seines Vorgesetzten tätig war, werden dem heutigen Arbeitnehmer vielfach mehr Freiheiten und Flexibilisierungsmöglichkeiten zuerkannt. So ergibt sich beispielsweise die Möglichkeit des Home Office, was den Status des Tätigen als Arbeitnehmer aber nicht in Zweifel zieht. Demgegenüber wird der Selbständige heutzutage – insbesondere im Dienstleistungsbereich – oft selbst im Unternehmen tätig, so dass die Bereiche immer mehr ineinander übergehen und die Grenzen fließend sind. ← 1 | 2 →

2. Die Scheinselbständigkeit bei Honorarärzten, insbesondere Anästhesisten

Auch im medizinischen Bereich spielt die Scheinselbständigkeit in den vergangenen Jahren eine große Rolle, da eine Vielzahl von Ärzten nicht angestellt, sondern selbständig tätig sind, die sog. Honorarärzte. Der Honorararzt ist eine relativ neue Erscheinungsform und ein vieldiskutiertes Thema. Er ist aber nicht als bloße Modeerscheinung anzusehen. Es ist anzunehmen, dass die Verbreitung von Honorarärzten in jedem Fall als Tätigkeitsform fortbestehen bleiben wird, auch wenn das Risiko der Scheinselbständigkeit wie ein Damoklesschwert über den Parteien – vor allem aber den Kliniken – schwebt. Diese Annahme lässt sich insbesondere darauf stützen, dass durch Honorarärzte derzeit der erhebliche Fachärztemangel gedeckt wird bzw. in Zukunft auch gedeckt werden kann, darüber hinaus für beiden Seiten große Flexibilisierungsmöglichkeiten bestehen, die besonders von den Ärzten sehr geschätzt wird. Für Kliniken besteht durch den Einsatz von Honorarärzten somit die Möglichkeit, den Fachkräftemangel zu beheben und dies auch noch in einer kurzfristigen und flexiblen Art und Weise.

Die Honorararzttätigkeit hatte vor einigen Jahren stark zugenommen, auch wenn nach neuesten Erkenntnissen die Zahlen derzeit wieder etwas rückläufig sind, hauptsächlich aufgrund des Risikos der Scheinselbständigkeit.1 Nach Schätzungen unter anderem des Berufsverbandes der Honorarärzte aus dem Jahre 2010 schwanken die Angaben zwischen 1.500 bis 6.000 Ärzte und Ärztinnen, die in Deutschland hauptberuflich oder in Teilzeit als Honorarärzte in Krankenhäusern tätig sein sollen.2 Aus den Berichten der entsprechenden Kliniken und Ärzte ergibt sich, dass gerade im Bereich der Anästhesie hauptsächlich Honorarärzte tätig sind.3 So wurde im Jahr 2016 festgestellt, dass etwa 46% aller Honorarärzte im Fachbereich der Anästhesie tätig sind.4 ← 2 | 3 →

3. Divergierende Rechtsprechung und Fehlen einer konkreten gesetzlichen Regelung

Viele Versuche gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit zu implementieren, blieben bislang erfolglos. Durch die Neuregelungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze5 ist zwar eine gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages in § 611a BGB vorgesehen, es wird aber bezweifelt, dass dadurch das Risiko der Scheinselbständigkeit minimiert werden kann. Aufgrund der prekären Situation im Bereich der Honorarärzte wurden jüngst in der Politik Lösungsansätze konkret für die im Rettungsdienst tätigen Honorarärzte diskutiert. Danach könnten nebenberufliche ärztliche Tätigkeiten im Rettungsdienst von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen werden.6

Höchstrichterliche Entscheidungen zur Tätigkeit der Honorarärzte bestehen bislang noch nicht und die Rechtsprechung der Instanzgerichte könnte uneinheitlicher nicht sein, was zu großen Unsicherheiten in der Praxis führt. Angesichts dieser misslichen Lage haben die entsprechenden Vereinigungen der Honorarärzte mit der Rentenversicherung bereits versucht, zu einem gemeinsamen Konsens in der praktischen Handhabe zu gelangen. Dies blieb jedoch ohne Erfolg, so dass die Sozialversicherungsträger nach wie vor in der Regel von einer abhängigen Beschäftigung des Honorararztes ausgehen.

4. Ziel der Arbeit

Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes an Honorarärzten sollte in Zukunft eine rechtssichere Möglichkeit für die selbständige Tätigkeit des Honorararztes gegeben sein. Der Honorararzt will selbst häufig ausdrücklich nur als Selbständiger tätig werden, so dass sich in diesen Fällen beide Vertragsparteien über die Gestaltung der selbständigen Tätigkeit bewusst sind und die Wahl des freien Dienstvertrages auch in diesem Bewusstsein getroffen haben. Die Gerichte sowie die Sozialversicherungsträger müssten die entscheidenden Abgrenzungskriterien unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Honorararzttätigkeit korrekt und sachgerecht anwenden. Diese sollen in der vorliegenden Untersuchung konkret herausgearbeitet werden.

Insgesamt müsste demnach erkannt werden, dass es im Bereich der Honorarärzte entscheidende Unterschiede und Besonderheiten zu den ursprünglich typischen Fallgestaltungen der Scheinselbständigkeit gibt. Während es früher vorrangig um die Bekämpfung der bewussten Umgehung von Schutzvorschriften ging und diese Gruppe auch schutzbedürftig war, so dürfte dies im Falle der Honorarärzte anders zu beurteilen sein. Auch wenn sich die Abgrenzung nicht anhand der Schutzbedürftigkeit ← 3 | 4 → der Tätigen beurteilt7, so ist zu untersuchen, ob dies bei der heutigen Diskussion und den aktuellen Fallgestaltungen, in denen sich beide Vertragspartner gleichberechtigt gegenübertreten, nicht doch eine gewisse Berücksichtigung – insbesondere bei der Gesamtbetrachtung – finden muss. Unter Umständen könnte diese andere Ausgangssituation im Unterschied zu den klassischen Scheinselbständigkeitsfällen zumindest aber mittelbaren Einfluss auf die Kriterien bzw. deren Auslegung haben. Schließlich wird untersucht, inwieweit der Parteiwille der Vertragsparteien aufgrund der bestehenden Privatautonomie bei der Statusfeststellung in diesen Fällen der akademischen Tätigkeiten eine Rolle spielt und ob die Gerichte diesem Willen größere Bedeutung beimessen müssten.

II. Gang der Untersuchung

Angesichts fehlender gesetzlicher Regelungen und mangels höchstrichterlicher Entscheidung sowie der bestehenden divergierenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung in Bezug auf Honorarärzte und im Speziellen in Bezug auf Anästhesisten ist eine wissenschaftliche Auseinandersetzung diesbezüglich von erheblichem Interesse. Für eine konkrete Untersuchung ist es zunächst erforderlich, die Grundlagen sowie die Rechtsfolgen der Scheinselbständigkeitsproblematik darzustellen sowie die unterschiedlichen Begrifflichkeiten des Arbeitnehmers, abhängigen Beschäftigten und der Arbeitnehmerähnlichen herauszuarbeiten und die Zusammenhänge zwischen den unterschiedlichen Rechtsgebieten zu erläutern, was im ZWEITEN KAPITEL dargestellt wird. Nach Aufzeigen der Entwicklung der gesetzlichen Regelungen, die für die Abgrenzung maßgeblich sind, insbesondere der im Sozialrecht zentralen Norm des § 7 SGB IV, soll im DRITTEN KAPITEL die Bedeutung der vertraglichen Vereinbarung für die Statusbeurteilung näher untersucht werden. Im Anschluss daran werden die von der Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen und unterschiedlichen Fallgruppen entwickelten allgemeinen Abgrenzungskriterien in Bezug auf eine selbständige bzw. abhängige Tätigkeit untersucht und klar strukturiert, um die ausschlaggebenden Abgrenzungskriterien festzustellen, die auch mit den gesetzlichen Regelungen und den Grundrechten in Einklang stehen. Hierbei werden auch die Unterschiede der sozialgerichtlichen zu der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung herausgearbeitet. Die erlangten Erkenntnisse werden dann schließlich im VIERTEN KAPITEL in einer Schwerpunktbetrachtung auf den Bereich der Honorarärzte unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser Tätigkeitsbereiche übertragen. Es gilt zu untersuchen, inwieweit die allgemeinen Kriterien unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeit der Honorarärzte Anwendung finden können und wie diese Abgrenzung von der Rechtsprechung bislang vorgenommen wurde. ← 4 | 5 → Eine detaillierte Auseinandersetzung der divergierenden Rechtsprechung der Sozialgerichte zur honorarärztlichen Tätigkeit in der Anästhesie bildet den weiteren Schwerpunkt dieser Arbeit. Durch die neuerliche gesetzliche Regelung zur Abrechnung von Tätigkeiten der Honorarärzte hatten manche Praktiker gehofft, die Problematik der Scheinselbständigkeit in diesem Bereich sei ebenfalls gelöst. Dies ist jedoch nicht der Fall, so dass eine wissenschaftliche Auseinandersetzung nach wie vor von juristischen wie auch praktischem Interesse ist. Die Gefahr der Scheinselbständigkeit und die damit verbundenen erheblichen Rechtsfolgen führen in der Praxis zu großen Unsicherheiten, so dass manche allein aufgrund dieser Risiken von der Gestaltungsform der selbständigen Tätigkeit Abstand nehmen.

Insbesondere bei Anästhesisten, die den größten Fachbereich der Honorarärzte darstellen, ist die Sachlage derzeit besonders prekär, da keine einheitliche Rechtsprechung besteht und die Sozialgerichte konträre Entscheidungen treffen. Insofern ist zu untersuchen, ob diese Form der Arzttätigkeit de facto überhaupt als selbständige Tätigkeit erbracht werden kann und ob die jeweiligen Abgrenzungskriterien unter Berücksichtigung der Eigenart der Anästhesietätigkeit richtig angewendet werden oder ob nicht eine differenziertere Betrachtung aufgrund der Eigenart der Tätigkeit sowie der Besonderheiten der Anästhesieleistungen durch die Rechtsprechung geboten wäre.

Die in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen werden schließlich im FÜNFTEN KAPITEL in Thesen zusammengefasst.


1 Fakten-Daten-Meilensteine, Honorarärzte in Deutschland, S. 2, abrufbar unter https://www.bv-honoraraerzte.de/live/bv-honoraraerzte/content/e160/e6323/160724UpdateFAKTENHA.pdf (zuletzt abgerufen am 25.08.2016).

2 Fakten-Daten-Meilensteine, Honorarärzte in Deutschland, S. 1, abrufbar unter https://www.bv-honoraraerzte.de/live/bv-honoraraerzte/content/e160/e6323/160724UpdateFAKTENHA.pdf; Teske, DÄBl. 2010, A-1093; BÄK/KBV, Honorarärztliche Tätigkeit in Deutschland, S. 10 f. (zuletzt abgerufen am 25.08.2016); Ricken, NZS 2011, 881.

3 BÄK/KBV, Honorarärztliche Tätigkeit in Deutschland, S. 11; Fakten-Daten-Meilensteine, Honorarärzte in Deutschland, S. 2, abrufbar unter https://www.bv-honoraraerzte.de/live/bv-honoraraerzte/content/e160/e6323/160724UpdateFAKTENHA.pdf (zuletzt abgerufen am 25.08.2016).

4 Fakten-Daten-Meilensteine, Honorarärzte in Deutschland S. 2, abrufbar unter https://www.bv-honoraraerzte.de/live/bv-honoraraerzte/content/e160/e6323/160724UpdateFAKTENHA.pdf (zuletzt abgerufen am 25.08.2016).

5 BT-Drs. 18/9232 i.d.F. von BT-Drs.18/10064.

6 Vgl. dazu näher unter 4. Kapitel I.3.c).

7 Boemke, ZfA 1998, 285, 299; LAG Düsseldorf, Urt. v.04.09.1996 - 12 (6) (5) Sa 909/96, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v.14.03.2013 – L 22 R 881/10, juris; LAG Köln, Urt. v.04.05.2012 - 4 Sa 56/12, juris; anders hingegen noch BAG, Urt. v.23.04.1980 – 5 AZR 426/79, juris.

Details

Seiten
XXVIII, 218
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631770412
ISBN (ePUB)
9783631770429
ISBN (MOBI)
9783631770436
ISBN (Paperback)
9783631769553
DOI
10.3726/b14773
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Dezember)
Schlagworte
abhängige Beschäftigung Abgrenzungskriterien medizinischer Bereich persönliche Abhängigkeit Solo-Selbständige
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2018. XXVIII, 218 S.

Biographische Angaben

Verena Weiss-Bölz (Autor:in)

Verena Weiss-Bölz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Danach absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Mosbach mit Ausbildungsabschnitten in London, GB. Sie ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg tätig sowie (Mit)Autorin zahlreicher Fachbeiträge und Fachbücher im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

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Titel: Scheinselbständigkeit bei Honorarärzten am Beispiel der Anästhesie
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