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Vorteilsausgleichung und Steuern

von Christian Schubert (Autor:in)
©2018 Dissertation 268 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch setzt sich mit der Frage der Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Vorteilsausgleichung näher auseinander. Die zahlreichen Fälle gescheiterter Anlagemodelle zeigen die Schwierigkeiten im Umgang mit der Vorteilsausgleichung immer wieder auf. Auf der Grundlage der stark am Einzelfall orientierten Entscheidungen in der Rechtsprechung in Bezug auf die Rückabwicklung von Anlagemodellen mit steuerlichen Effekten entwickelt der Autor Kriterien, anhand derer steuerliche Vorteile berechenbar und sachgerecht im System der schadensrechtlichen Vorteilsausgleichung zu prüfen sind. Er löst dabei die überschlägige Betrachtung der Rechtsprechung auf und betrachtet den Vorteil und den Nachteil eigenständig, um eine einfache Lösung anzubieten.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autoren-/Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Erster Teil: Einleitung
  • § 1: Problembeschreibung
  • § 2: Ziel der Arbeit
  • § 3: Gang der Untersuchung
  • Zweiter Teil: Die Vorteilsausgleichung
  • § 1: Grundsätze
  • A. Begriff und Problemstellung
  • B. Abgrenzungsfragen
  • I. Dogmatische Einordnung
  • II. Steuervorteile
  • § 2: Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung
  • A. Äquivalenztheorie
  • B. Adäquanztheorie
  • C. Lösungsvorschläge in der Literatur
  • I. Förderung des verletzten Rechtsguts (Cantzler)
  • II. Umsorgtheit des Vorteils (Rudloff)
  • III. Rechnungseinheit (Thiele)
  • IV. Gesetzliche Entscheidungskriterien (Büdenbender)
  • V. Weitere Ansätze
  • D. Lösungsansatz des BGH
  • I. „Formel des BGH“
  • II. Abweichungen
  • 1. Problemstellung
  • 2. Stellungnahme
  • III. Kritik in der Literatur
  • E. Zwischenergebnis
  • § 3: Fallgruppen
  • A. Allgemeine Fallgruppen
  • B. Steuervorteile in der Literatur
  • C. Eigener Ansatz
  • D. Steuervorteile in der Rechtsprechung des BGH
  • I. Grundsatz
  • II. Ermittlung und Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile
  • III. Ausnahme, namentlich außergewöhnliche Steuervorteile
  • IV. Hintergrund
  • V. Behandlung konkreter steuerlicher Vorteile
  • § 4: Darlegungs- und Beweislast
  • § 5: Zusammenfassung
  • Dritter Teil: Steuervorteile und Versteuerung der Schadensersatzleistung
  • § 1: Korrektur des Steuerbescheids
  • § 2: Steuervorteile in Form von ersparten Steuern
  • A. Ertragsbesteuerung von Personengesellschaften
  • B. Gewinneinkünfte
  • I. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
  • 1. (Sonder-)Betriebseinnahmen
  • 2. Sonderfall: GmbH & Co. KG
  • II. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 EStG
  • 1. Positives Kapitalkonto
  • 2. Negatives Kapitalkonto
  • a) Grundlegendes
  • b) Begrenzung des Verlustausgleichs durch § 15a EStG
  • c) Steuerliche Vorteile durch das negative Kapitalkonto?
  • aa) Ausgleich- und abziehbare Verluste
  • bb) Nur verrechenbare Verlustanteile
  • III. Ergebnis
  • C. Überschusseinkünfte
  • I. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
  • 1. Ersatzleistung als unmittelbare Einnahme im Sinne des § 21 EStG
  • 2. Rückerstattung von Werbungskosten
  • a) Einnahmen
  • b) Rückzahlung von Anschaffungskosten
  • c) Kritik an der Rechtsprechung des BGH
  • aa) Irrtümliche Annahme sofort abzugsfähiger Werbungskosten
  • bb) Aufwendungen der Fondsgesellschaft
  • cc) Sonderabschreibungen nach dem FördG
  • dd) Endgültiger Verbleib von steuerlichen Vorteilen
  • d) Analoge Anwendung des § 23 EStG
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Rückabwicklung als privates Veräußerungsgeschäft, § 23 EStG
  • 1. Meinungsstand
  • a) Höchstrichterliche Rechtsprechung
  • b) Frühere Finanzverwaltung und Teile der Literatur
  • 2. Stellungnahme
  • a) Begriff der Veräußerung im EStG
  • b) Auslegung
  • aa) Verhältnis zwischen Steuerrecht und Zivilrecht
  • bb) Sinn und Zweck
  • c) Zwischenergebnis
  • 3. Folgebetrachtung: vergleichsweise Rückabwicklung
  • a) Meinungsstand hinsichtlich rechtsgeschäftlicher Rückabwicklung
  • b) Einordnung als Kaufpreis im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG
  • 4. Zwischenergebnis
  • III. Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG
  • 1. Schadensersatzleistung bei Wertpapieranlagen
  • a) Pro Steuerbarkeit
  • b) Contra Steuerbarkeit
  • c) Differenzierende Ansätze
  • 2. Stellungnahme
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Ergebnis
  • D. Fazit
  • § 3: Aus der Rückabwicklung folgende Steuervorteile
  • A. Steuerliche Vorteile
  • I. Freibetrag, § 16 Abs. 4 EStG
  • II. § 34 EStG
  • 1. Progressionsglättung, § 34 Abs. 1 EStG
  • 2. Ermäßigter Steuersatz, § 34 Abs. 3 EStG
  • 3. Außerordentliche Einkünfte
  • a) Schadensersatzleistungen und § 24 Nr. 1 EStG
  • aa) Schadensersatzleistung als Ausgabenausgleich
  • bb) Schadensersatzleistung als Ersatz für entgangene Einnahmen
  • cc) Stellungnahme
  • dd) Zwischenergebnis
  • b) Zusammenballung von Einkünften, § 34 EStG
  • 4. Zwischenergebnis
  • B. Anrechenbarkeit im Rahmen der Vorteilsausgleichung
  • I. Meinungsstand
  • 1. Contra Anrechnung
  • 2. Pro Anrechnung
  • II. Stellungnahme
  • C. Ergebnis
  • § 4: Außergewöhnliche Steuervorteile
  • A. Verlustzuweisung übersteigt Einlage
  • I. Anrechnung wegen Überschreiten der 100 %-Grenze
  • II. Keine Anrechnung trotz Verlustzuweisungen von rechnerisch mind. 158 %
  • III. Aufgabe dieser Fallgruppe?
  • B. Steuertarif und persönliche Einkommenssituation
  • C. Einführung von Schwellenwerten
  • D. Denkbare Fälle außergewöhnlicher Steuervorteile
  • E. Ergebnis
  • § 5: Zeichnungsnachlass
  • § 6: Steuervorteil durch Verjährung
  • § 7: Zusammenfassung
  • Vierter Teil: Ausschluss der Anrechnung durch Alternativanlagen
  • § 1: Meinungsstand
  • A. Literatur
  • B. Sichtweise des BGH
  • § 2: Voraussetzungen an den Vortrag des Geschädigten
  • § 3: Beweiserleichterungen
  • A. Behandlung typischer Geschehensabläufe
  • I. Tatsächliche Vermutungen
  • II. Anscheinsbeweis
  • 1. Anwendung auf innere Tatsachen
  • 2. Erfahrungssatz
  • 3. Zwischenergebnis
  • 4. Nähe zur sog. typisierenden Betrachtungsweise
  • B. Beweislastumkehr
  • C. § 252 BGB
  • § 4: Zusammenfassung
  • Fünfter Teil: Analyse der Rechtsprechung
  • § 1: Kritik an der Vorgehensweise des BGH
  • A. Vorgehen über § 287 ZPO
  • I. Literatur
  • II. Stellungnahme
  • B. Faktische Nichtanrechnung
  • I. Meinungsstand
  • 1. Notwendigkeit einer Anrechnung
  • 2. Ablehnung einer Anrechnung
  • II. Untersuchung
  • 1. Keine Versteuerung der Schadensersatzleistung
  • 2. Zu versteuernde Schadensersatzleistung
  • a) Vorgehensweise des BGH
  • b) Literatur
  • III. Zwischenergebnis
  • C. Isolierte Betrachtung
  • D. Ergebnis zur Kritik am BGH
  • § 2: Zusammenfassung
  • Sechster Teil: Steuervorteile als anrechenbare Vorteile?
  • § 1: Methodisches Vorgehen
  • § 2: Kriterium der Unmittelbarkeit
  • A. Vorüberlegung
  • I. Erwähnung, aber Nichtberücksichtigung des Steuerrechts im BGB
  • 1. §§ 434 ff. BGB
  • 2. § 107 BGB
  • II. Zwischenergebnis
  • B. Kriterium der Unmittelbarkeit
  • I. Ausgestaltung
  • II. Rechtfertigung
  • 1. Die Unmittelbarkeit in anderen Bereichen
  • 2. Übertragbarkeit
  • a) Vergleichbarkeit der Interessenlage
  • b) Vergleichbarkeit mit der Formel des BGH
  • 3. Kritikpunkte
  • III. Zwischenergebnis
  • C. Fallgruppen und Überprüfung anhand von Fällen
  • I. Allgemeine Fallgruppen
  • II. Einordnung steuerrechtlicher Vorteile
  • III. Fallbeispiele
  • 1. Der „Bergbauern-Fall“
  • 2. Der „Jockey“
  • 3. Konkurrenzklausel
  • 4. Unterlassene Schönheitsreparatur
  • 5. Arbeitsverdienst des Geschädigten
  • 6. Ersparte Aufwendungen
  • 7. Erbe und Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
  • D. Zwischenergebnis
  • § 3: Objektive Zurechnung
  • A. Vorüberlegung
  • I. Konkretisierungsversuch des inneren Zusammenhangs
  • II. Zurechnung im Zivil- und Strafrecht
  • B. Grundlagen und Parallelen
  • I. Risikoverringerung
  • II. Erlaubtes Risiko
  • III. Freiverantwortliche Selbstschädigung und Dazwischentreten Dritter
  • IV. Schutzzweckzusammenhang
  • V. Zwischenergebnis
  • C. Ausgestaltung einer Formel
  • D. Kritikpunkte
  • E. Fallgruppen und Überprüfung anhand von Fällen
  • I. Allgemeine Fallgruppen
  • 1. Vorteile, die auf eigenen Anstrengungen beruhen
  • 2. Vorteile durch Leistungen Dritter
  • 3. Vorteile, die ohne Zutun des Geschädigten entstehen (künftig: zufällige Vorteile)
  • 4. Vorteile, die auf dem Ausgangsrisiko des Schädigers beruhen
  • II. Einordnung steuerrechtlicher Vorteile
  • III. Fallbeispiele
  • 1. Der „Bergbauern-Fall“
  • 2. Der „Jockey“
  • 3. Konkurrenzklausel
  • 4. Unterlassene Schönheitsreparatur
  • 5. Arbeitsverdienst des Geschädigten
  • 6. Ersparte Aufwendungen
  • 7. Erbe und Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
  • F. Ergebnis
  • § 4: Zusammenfassung
  • Siebenter Teil: Steuernachteile als relevanter Schadensposten
  • § 1: Ersatzfähigkeit
  • A. Sicht des BGH
  • B. Zu ersetzender Schadensposten
  • C. Kein relevanter Schadensposten
  • D. Ergebnis
  • § 2: Folgerungen
  • Achter Teil: Ergebnisse der Arbeit
  • § 1: Zusammenfassung
  • § 2: Thesen
  • A. Steuervorteile und Versteuerung der Schadensersatzleistung (Analyse der Rechtsprechung des BGH)
  • B. Steuervorteile sind grundsätzlich keine anrechenbaren Vorteile
  • C. Nachteile aus der Rückabwicklung
  • D. Ergebnis der Ausgangsthese
  • § 3: Ausblick
  • Literaturverzeichnis
  • Reihenübersicht

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Abkürzungsverzeichnis

a.A. anderer Ansicht

Abs. Absatz/Absätze

AcP Archiv für die civilistische Praxis (Zeitschrift)

a.F. alte Fassung

AfA Absetzung für Abnutzung

AfaA Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung

Alt. Alternative

Anm. Anmerkung

AO Abgabenordnung

Art. Artikel

AT Allgemeiner Teil

BAG Bundesarbeitsgericht

BAGE Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

BauR Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht (Zeitschrift)

BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BeckOGK BGB beck-online Grosskommentar zum BGB

BeckOK BGB Beck’scher Online-Kommentar zum BGB

BeckOK ZPO Beck’scher Online-Kommentar zur ZPO

BeckRS Beck-Rechtsprechung

BeckVerw Verwaltungsanweisungen-Datenbank beck-online

BFH Bundesfinanzhof

BFHE Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl. Bundesgesetzblatt

BGH Bundesgerichtshof

BGHSt Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen

BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

BKR Bank- und Kapitalmarktrecht (Zeitschrift)

BMF Bundesministerium der Finanzen

BStBl. Bundessteuerblatt

BT-Drucks. Bundestags-Drucksache

Buchst. Buchstabe

BVerfG Bundesverfassungsgericht

BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ← 17 | 18 →

bzgl. bezüglich

bzw. Beziehungsweise

DAR Deutsches Autorecht (Zeitschrift)

DB Der Betrieb (Zeitschrift)

ders., dies. derselbe, dieselbe, dieselben

Diss. Dissertation

DM Deutsche Mark

DRiZ Deutsche Richterzeitung (Zeitschrift)

DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

DStR-Beih Deutsches Steuerrecht-Beihefter (Zeitschrift)

DStRE Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (Zeitschrift)

DStZ Deutsche Steuer-Zeitung (Zeitschrift)

EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)

EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz

EStG Einkommensteuergesetz

evtl. eventuell

EWiR Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

f. folgend

ff. folgende

FG Finanzgericht

FGO Finanzgerichtsordnung

FördG Fördergebietsgesetz

FR Finanz-Rundschau (Zeitschrift)

FS Festschrift

GewStG Gewerbesteuergesetz

GG Grundgesetz

ggf. gegebenenfalls

GmbHR GmbH-Rundschau (Zeitschrift)

GrStG Grundsteuergesetz

GWR Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

Habil. Habilitationsschrift

HGB Handelsgesetzbuch

Hk Handkommentar

h.M. herrschende Meinung

Hrsg. Herausgeber

Hs. Halbsatz

i.d.F. in der Fassung

ImmoStR Zeitschrift zum Immobilien-Steuerrecht (Zeitschrift) ← 18 | 19 →

InvStG Investmentsteuergesetz

i.V.m. in Verbindung mit

JA Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)

JGG Jugendgerichtsgesetz

JURA Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

jurisPR-BGHZivilR juris PraxisReport BGH-Zivilrecht (Zeitschrift)

jurisPR-BKR juris PraxisReport Bank- und Kapitalmarktrecht (Zeitschrift)

jurisPR-SteuerR juris PraxisReport Steuerrecht (Zeitschrift)

JuS Juristische Schulung (Zeitschrift)

JW Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

JZ Juristenzeitung (Zeitschrift)

Kfz Kraftfahrzeug

KG Kommanditgesellschaft

LK Leipziger Kommentar

LMK Kommentierte BGH-Rechtsprechung Lindenmaier-Möhring (Zeitschrift)

MDR Monatsschrift für Deutsches Recht (Zeitschrift)

MüKo BGB Münchener Kommentar zum BGB

MüKo HGB Münchener Kommentar zum HGB

MüKo StGB Münchener Kommentar zum StGB

MüKo ZPO Münchener Kommentar zur ZPO

m.w.N. mit weiteren Nachweisen

n.d. nicht datiert

n.F. neue Fassung

NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

NJW-RR NJW-Rechtsprechungsreport (Zeitschrift)

NZBau Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (Zeitschrift)

NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (Zeitschrift)

OFD Oberfinanzdirektion

OHG Offene Handelsgesellschaft

OLG Oberlandesgericht

PK Praxiskommentar

RFH Reichsfinanzhof

RFHE Sammlung der Entscheidungen und Gutachten des Reichsfinanzhofs

RG Reichsgericht ← 19 | 20 →

RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Rn. Randnummer(n)

S. Seite(n)

SGB Sozialgesetzbuch

sog. sogenannt(e)

SteuerStud Steuer und Studium (Zeitschrift)

StGB Strafgesetzbuch

StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift)

StVO Straßenverkehrsordnung

SVR Straßenverkehrsrecht (Zeitschrift)

Teilurt. Teilurteil

Urt. Urteil

UStG Umsatzsteuergesetz

v. von/vom

Versäumnisurt. Versäumnisurteil

VersR Versicherungsrecht (Zeitschrift)

vgl. vergleiche

Vorb. Vorbemerkungen

VuR Verbraucher und Recht (Zeitschrift)

VVG Versicherungsvertragsgesetz

VwGO Verwaltungsgerichtsordnung

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (Zeitschrift)

WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht (Zeitschrift)

z.B. zum Beispiel

ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (Zeitschrift)

ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (Zeitschrift)

ZfIR Zeitschrift für Immobilienrecht (Zeitschrift)

zfs Zeitschrift für Schadensrecht (Zeitschrift)

ZPO Zivilprozessordnung

ZZP Zeitschrift für Zivilprozess (Zeitschrift)

| 21 →

Erster Teil: Einleitung

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“1

§ 1: Problembeschreibung

„Steuern sparen um jeden Preis!“2 Dies dürfte unter anderem der Grund sein, warum in den vergangenen Jahrzehnten etliche Bürger ihr Geld in diverse Anlagemodelle investiert haben. Neben der Erzielung von Gewinnen wurde für solche Modelle gerade damit geworben, steuerliche Vorteile zu erzielen, damit sich die Anlage im besten Falle selbst finanzierte. Dabei stellten geschlossene Fonds, insbesondere gegen Ende des letzten Jahrhunderts, eine beliebte und legale Möglichkeit dar, um Steuern zu sparen, sog. Steuersparmodelle. Im Jahre 1999 betrug allein das Fondsvolumen von geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland über 11 Milliarden Euro. Zwar ging das Volumen in den folgenden Jahren zurück, betrug im Jahr 2012 aber immer noch stattliche 4,3 Milliarden Euro.3 Doch was auf den ersten Blick so vielversprechend klang, war letztendlich nicht immer von Erfolg gekrönt. Gerade bei Beteiligungen an geschlossenen Fonds4 wie etwa Immobilien-, Medien- oder auch Schiffsfonds5 ← 21 | 22 → kam es des Öfteren zu fehlerhaften Prospektangaben6 oder fehlerhaften Angaben im Beratungsgespräch.7 Beratungsfehler konnten aber auch im Zusammenhang mit einem Erwerb von Immobilien und dem Beitritt zu einem Mietpool entstehen.8 Es gab letztlich eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten, bei denen diverse Pflichtverletzungen auftreten konnten. Viele der Kapitalanlagen erwiesen sich in der Folge als wirtschaftliche Fehlschläge, da sie einen Gesamtverlust erwirtschafteten. Dabei sei nur auf die Krise bei Container-Schiffen verwiesen. Im Jahre 2012 konnten diese aufgrund der Finanzkrise nicht genügend Fracht transportieren, was in der Folge zu etlichen Insolvenzanmeldungen von Schiffsfonds führte.9 Zwar sind Verluste bei solchen Modellen anfangs beabsichtigt, z.B. durch AfA oder Schuldzinsen,10 da jene einkommensteuerrechtlich anerkannt werden; allerdings entsprechen häufig z.B. die tatsächlichen Mieteinnahmen bei geschlossenen Immobilienfonds nicht den versprochenen, wodurch die ursprünglich angestrebte Kompensation des Kaufpreises ausbleibt.11 Durchschnittlich sollen laut einer Finanztest-Untersuchung nur 6 % der geschlossenen Immobilien-, Umwelt-, Schiffs- und Medienfonds ihre Gewinnprognose erfüllt haben, wohingegen 69 % die Gewinnzone nicht erreichten.12 Als Folge begehrt der geschädigte Anleger deshalb eine Rückabwicklung.

Für eine solche Rückabwicklung zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht. So kann diese z.B. durch die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs oder durch Gestaltungsrechte wie insbesondere Anfechtung, Rücktritt oder Widerruf13 erfolgen. Die Rechtsfolgen ergeben sich dann entweder nach den §§ 249 ff. BGB, §§ 346 ff. BGB oder nach dem Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB, sollte ein Rechtsgeschäft angefochten worden sein. ← 22 | 23 →

Findet eine Rückabwicklung im Wege des Schadensersatzes statt, ist der Schädiger gem. § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Die Geschädigten begehren z.B. im Falle der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft neben der Zahlung von Schadensersatz eine Haftungsfreistellung Zug um Zug gegen Rückgabe der erworbenen Anteile.14 Hintergrund sind häufig die bereits erwähnten vorvertraglichen (Aufklärungs-) Pflichtverletzungen.15 Als Anspruchsgrundlage kommt in der Regel §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 und 280 Abs. 1 BGB in Betracht, was zu einer Haftung wegen Verschulden bei den Vertragsverhandlungen führt.16 Dies hat zur Folge, dass der Schädiger in der Regel das negative Interesse, also den Vertrauensschaden, zu ersetzen hat.17 Der Geschädigte ist danach so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten, beispielsweise die fehlerhafte Information oder Aufklärung, des anderen Teils stünde.18 Wäre eine Beteiligung bei ordnungsgemäßer Aufklärung unterblieben, so sind alle Aufwendungen des Kapitalanlegers zu ersetzen.19 Darunter fällt unter anderem das eingesetzte Anlagekapital.20 Das negative Interesse umfasst dabei neben den Aufwendungen aber auch Nachteile, die dadurch entstanden sind, dass der Geschädigte ein anderes, ihm mögliches Geschäft nicht abgeschlossen hat, weil er auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut hat. Mangels Beschränkung durch das positive Interesse ist daher auch der entgangene Gewinn ersetzbar.21 Das Problem tauchte auch gelegentlich bei der Rückabwicklung von Kauf- und Werkverträgen auf, wenn Schadensersatz statt der ganzen Leistung (sog. großer Schadensersatz) begehrt wird, §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 Satz 3 BGB.22 ← 23 | 24 →

Im Rahmen dieser Schadensersatzansprüche hat sich die Rechtsprechung über Jahre hinweg mit der Frage auseinanderzusetzen gehabt, ob die durch das Rechtsgeschäft erlangten Steuervorteile schadensmindernd zu berücksichtigen sind oder nicht. Kern dieser Frage ist die Anwendung der Vorteilsausgleichung.

Verdeutlicht werden soll die grundlegende Problematik an einem kleinen Beispiel: Der Anleger A beteiligt sich an der C-KG, einem geschlossenen Immobilienfonds, mit dem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG, erzielt werden. Die Höhe seiner Einlage beträgt 200.000 Euro. Durch Verlustzuweisungen hat er während der Beteiligung Steuern in Höhe von fiktiv 10.000 Euro erspart. Kommt es nun wider Erwarten dazu, dass sich beispielsweise versprochene Mieteinnahmen nicht verwirklichen und beruht dies auf einem Beratungsfehler der B-Bank, kann sich der geschädigte Anleger gem. §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB dazu entscheiden, Schadensersatzsatz zu verlangen. Dann wird die Beteiligung an der C-KG Zug um Zug rückabgewickelt. Der Anleger erhält dabei, vereinfacht gesagt, neben allen Einzahlungen auch die geleisteten Zinsen zurückerstattet, muss im Gegenzug aber den Gesellschaftsanteil an die B-Bank abtreten, §§ 413, 398 BGB23 und alle erhaltenen Ausschüttungen an die B-Bank herausgeben.24 Der Schädiger wird sich nun darauf berufen, dass der Anleger aufgrund der erlangten steuerlichen Vorteile in Form von ersparten Steuern in Höhe von 10.000 Euro besser stehe, als es ohne das schädigende Ereignis der Fall wäre. Er ist folglich nur bereit, Schadensersatz abzüglich der 10.000 Euro zu bezahlen. Damit ist die Frage der Vorteilsausgleichung angesprochen.

Die Frage der Vorteilsausgleichung bei erlangten Steuervorteilen beschäftigt den BGH bereits seit gut 50 Jahren und es erscheinen immer noch regelmäßig neue Urteile zu dieser Thematik. Die Problematik hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass der Gesetzgeber die Entwicklung der Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung der Rechtsprechung und Literatur überlassen hatte.25 Zwar kann die Rechtsprechung des BGH mittlerweile als gefestigt26 angesehen werden, doch beinhaltet sie bis heute keine eindeutige und befriedigende27 Lösung. Auch in der Literatur ist dieses Thema Gegenstand etlicher Kontroversen. Die Vielzahl der im Schrifttum zur Untersuchung aufgelisteten Werke zeigen, wie umstritten und wichtig diese Thematik heute noch ist. Die Zahl allein darf aber ← 24 | 25 → gleichzeitig nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich etliche Beiträge lediglich auf eine Wiederholung der vom BGH aufgestellten Grundsätze beschränken, ohne sich mit ihnen auseinanderzusetzen oder inhaltlich Neues zu Tage zu fördern. Darüber hinaus ist eine einheitliche Linie in Rechtsprechung und Literatur bislang ebenso nicht zu erkennen.28

§ 2: Ziel der Arbeit

Details

Seiten
268
Jahr
2018
ISBN (PDF)
9783631762400
ISBN (ePUB)
9783631762417
ISBN (MOBI)
9783631762424
ISBN (Hardcover)
9783631760109
DOI
10.3726/b14428
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2018 (Dezember)
Schlagworte
Alternativanlagen Steuervorteile Außergewöhnliche Steuervorteile Rückabwicklung Kapitalanlagen Gescheiterte Anlagemodelle
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2018. 268 S.

Biographische Angaben

Christian Schubert (Autor:in)

Christian Schubert studierte Rechtswissenschaft und promovierte an der Universität Konstanz. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Steuerrecht.

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Titel: Vorteilsausgleichung und Steuern
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