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Pflichten und Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei Sanierungsmaßnahmen im Vorfeld der Insolvenz

von Justus Jürgensen (Autor:in)
©2019 Dissertation 356 Seiten

Zusammenfassung

Der Autor befasst sich mit der Ausarbeitung eines Haftungskonzepts bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Die Thematik hat durch einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 22.11.2016 zusätzliche Aktualität erlangt. Zudem erfolgen Sanierungsmaßnahmen regelmäßig im Anwendungsbereich verschiedener Rechtsgebiete, so dass eine Abstimmung der jeweiligen normativen Zielsetzungen erforderlich ist. Der Autor untersucht das mehrpolige Interessengeflecht, mit welchem sich ein Geschäftsführer konfrontiert sieht. Er beschränkt sich nicht auf eine rein juristische Betrachtung, sondern zieht zur interdisziplinären Argumentation auch Erkenntnisse der Rechtsökonomik heran. Der Autor stellt dem status quo der Rechtsprechung und Literatur eigenständige Lösungsansätze gegenüber.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einleitung
  • § 1 Einführung
  • § 2 Abgrenzung zu bisherigen Arbeiten
  • § 3 Gang der Untersuchung
  • 2. Kapitel: Grundlagen der Rahmenbedingungen vorinsolvenzlicher Sanierungsmaßnahmen
  • § 1 Unternehmenskrise
  • A. Juristische Begriffsbildung
  • I. Gesetzliche Vorschriften
  • II. Rechtsprechung des BGH
  • III. Weitere Ansichten in der Literatur
  • B. Betriebswirtschaftlicher Begriff
  • C. Fazit
  • § 2 Vorinsolvenzliche Sanierung
  • A. Begriffsbildung
  • B. Rechtliche Rahmenbedingungen
  • C. Erfolgsmodell freie Sanierung?
  • I. Vor- und Nachteile eines Insolvenzverfahrens
  • II. Vor- und Nachteile eines außergerichtlichen Verfahrens
  • III. Abwägung
  • § 3 Verhaltensökonomische Analyse des vorinsolvenzlichen Zeitraums
  • A. Ansatz der (verhaltens-)ökonomischen Analyse des Rechts
  • I. Das Grundmodell des homo oeconomicus
  • II. Kritik im Sinne der Verhaltensökonomik
  • III. Implementierung der Ergebnisse einer verhaltensökonomischen Analyse des Rechts auf normativer Ebene
  • 1. Grundlegende Kritik
  • 2. Ansatz dieser Arbeit
  • B. Grundsatz der vollen persönlichen Haftung
  • I. Risikoparität als Grundsatz
  • II. Risikodisparität als Ausnahme
  • C. Besonderheiten der GmbH als Kapitalgesellschaft
  • I. Risikoparität als Grundsatz
  • II. Risikodisparität als Ausnahme
  • 1. Konkrete Insolvenzgefahr
  • 2. Formelle Insolvenz
  • D. Konklusion
  • § 4 Rechtliche Bewertung des Höhepunkts der Krise
  • A. Grundlegendes
  • B. Systematik
  • I. Insolvenzrechtliche Einordnung
  • II. Gesellschaftsrechtliche Einordnung
  • III. Stellungnahme
  • IV. Konklusion
  • C. Telos
  • I. Gesetzesbegründung
  • II. Rechtsprechung
  • 1. BGHZ 29, 100
  • 2. BGHZ 126, 181
  • 3. BGHZ 164, 50
  • 4. Konklusion
  • III. Mönning
  • 1. Darstellung
  • 2. Kritik
  • IV. Haas
  • 1. Darstellung
  • 2. Kritik
  • V. Klöhn
  • 1. Darstellung
  • 2. Kritik
  • VI. K. Schmidt
  • 1. Darstellung
  • 2. Kritik
  • VII. Konklusion
  • D. Tatbestandliche Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht des § 15a I InsO
  • I. Zahlungsunfähigkeit, § 17 I InsO
  • 1. Rechtsprechung
  • 2. Literatur
  • 3. Stellungnahme
  • II. Überschuldung, § 19 InsO
  • 1. Allgemeines
  • 2. Tatbestandliche Voraussetzungen
  • 3. Kapitel: Rechtliche Bewertung des Entstehens und der Bewältigung der Unternehmenskrise
  • § 1 Herleitung und Inhalt der Geschäftsführungsbefugnis
  • § 2 Interessenausrichtung der allgemeinen Geschäftsführungsbefugnis
  • A. Dogmatischer Anknüpfungspunkt und praktische Relevanz
  • B. Inhaltliche Ausformung des normativen Handlungsmaßstabs des Unternehmensinteresses
  • I. Wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen
  • 1. Darstellung
  • 2. Grundlegende Folgerungen
  • II. Krise des Unternehmens
  • 1. Hölzle
  • 2. Stellungnahme
  • 3. Weitergehende Überlegungen
  • a) Grundsatz des reaktiven (ex-post-wirkenden) Gläubigerschutzes
  • b) Herleitung eines präventiven (ex-ante-wirkenden) Gläubigerschutzes
  • aa) Rechtlicher präventiver Gläubigerschutz
  • bb) Rechtstatsächlicher präventiver Gläubigerschutz
  • cc) Fazit de lege lata
  • (1) Bewertung des Sanierungsvorhabens
  • (2) Erforderliche Informationsgrundlage
  • (3) Konklusion
  • dd) Überlegungen de lege ferenda
  • (1) Regressanspruch des Anfechtungsgegners nach erfolgreicher Insolvenzanfechtung
  • (2) Änderung der Darlegungs- und Beweislast zur Widerlegung der Vermutungsregel des § 133 I 2 InsO
  • (3) Auskunftsrecht des Gläubigers im Rahmen des § 133 I 2 InsO
  • § 3 Sanierungspflicht
  • A. Herleitung der rechtlichen Pflicht
  • I. Exkurs: Sanierungspflicht der Gesellschafter
  • II. Einordnung in Gläubigerschutzsystem
  • 1. Grundlagen der Organhaftung (Kompensation und Prävention)
  • a) Kompensationsfunktion einer Haftung aus § 43 II GmbHG
  • b) Präventionsfunktion einer Haftung aus § 43 II GmbHG
  • c) Konklusion
  • 2. Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur Einführung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens
  • a) Umstände der gesonderten Kodifizierung
  • b) Aspekte der Kompensation und Prävention im Rahmen der Modalitäten der Innenhaftung
  • aa) Darlegungs- und Beweislast
  • bb) Kreis der Klageberechtigten
  • (1) Meinungsstand de lege lata
  • (2) Ansatz de lege ferenda
  • (a) Hintergrund einer direkten Anwendung des § 93 V 1 AktG
  • (b) Aspekte einer Übertragung in das GmbH-Recht
  • c)   Fazit
  • B. Inhalt und Grenzen der Sanierungspflicht
  • I. Vorüberlegungen
  • 1. Abwägungsgesichtspunkte des Maßes der inhaltlichen Anforderungen
  • 2. Zielausrichtung: Verhältnis einer außergerichtlicher zu einer insolvenzrechtlichen Sanierung
  • II. Krisenfrüherkennung
  • 1. Rechtliche Grundlage der Früherkennungspflicht
  • a) Pflicht zur fortlaufenden wirtschaftlichen Selbstprüfung
  • b) Pflicht zur Unternehmensplanung
  • 2. Konkrete Anforderungen an die Krisenfrüherkennung
  • a) Bilanzanalyse
  • b) Betriebliche Statistik
  • c) Finanzplanung
  • d) Solvenzprognosen
  • aa) Ableitungen aus § 64 S. 3 GmbHG
  • bb) Ableitungen aus § 43 I GmbHG
  • e) Risikofrüherkennungssystem
  • aa) Einleitung
  • bb) Konkrete Anforderungen
  • (1) Betriebswirtschaftliche Sichtweise
  • (2) Juristische Sichtweise
  • (a) Darstellung
  • (b) Argumentation
  • cc) „Ausstrahlungswirkung“ auf das GmbHG
  • dd) Ableitungen aus § 91 II AktG bzw. § 43 I GmbHG
  • (1) Wirtschaftlicher Zeitraum des § 91 II AktG
  • (2) Retrospektiver, präventiver und begleitender Charakter
  • (3) Gesamtsituation der Verpflichtung zur Früherkennung einer Krise
  • (4) Auswirkungen der Richtschnur auf die einzelnen Elemente der Krisenfrüherkennung
  • (5) Weitere unternehmerische Tätigkeit
  • f) Strategische Planung
  • aa) Thiele
  • bb) Bork
  • cc) Schluck-Amend
  • dd) Stellungnahme
  • g) Konklusion für gesamtes System der Krisenfrüherkennung
  • 3. Fazit
  • III. Krisenkommunikation
  • 1. Wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen
  • a) Geschäftsführer trifft keine periodische Berichtspflicht
  • b) Geschäftsführer trifft periodische Berichtspflicht
  • c) Stellungnahme
  • d) Konklusion
  • 2. Krise des Unternehmens
  • a) Einberufungspflicht nach § 49 III GmbHG
  • aa) Darstellung
  • bb) Kritik und Folgerungen
  • b) Einberufungspflicht nach § 49 II GmbHG
  • 3. Fazit
  • IV. Ausarbeitung und Aufstellung eines Sanierungskonzepts
  • 1. Abgrenzung des Sanierungskonzepts
  • 2. Verhältnis zu der wirtschaftlichen Selbstprüfungspflicht
  • 3. Eigenständige Prüfung durch den Geschäftsführer und Beauftragung externen Sachverstands
  • a) Problematik der Bestimmung des Umfangs der beauftragten Sanierungsberatung
  • aa) Schadensersatzansprüche wegen fehlenden Hinweises auf die Insolvenzreife des Unternehmens
  • (1) Argumentation des Klägers
  • (2) Entscheidung des Gerichts
  • bb) Insolvenzrechtliche Anfechtung der Honorarzahlungen
  • cc) Analyse der Entscheidung
  • (1) Analyse des Aspekts der fehlenden Pflichtverletzung
  • (2) Analyse der Anfechtbarkeit der Honorarzahlungen
  • (3) Querverbindungen der Aspekte des Urteils zu den Grundsätzen der Beauftragung externen Sachverstands
  • b) Auswirkungen der Reform der Insolvenzanfechtung
  • 4. Rechtlicher Rahmen des Sanierungskonzepts
  • a) Grundlegende Spannungsverhältnisse und Rahmenbedingungen der Ausgestaltung eines Sanierungskonzepts
  • b) Konkretisierung des § 43 I GmbHG durch den IDW ES 6 n.F.?
  • c) Ableitungen aus der Insolvenzantragspflicht (§ 15a I InsO) für die Aufstellung eines Sanierungskonzepts
  • d) Ableitungen aus § 64 S. 1 GmbHG für die Aufstellung eines Sanierungskonzepts für den speziellen Zeitraum der suspendierten Insolvenzantragspflicht
  • e) Konklusion der Rückschlüsse aus § 15a I InsO und § 64 S. 1 GmbHG auf die Erstellung eines Sanierungskonzepts
  • 5. Zentrale Bestandteile eines Sanierungskonzepts nach der Rechtsprechung und betriebswirtschaftliche Ausformung anhand des IDW ES 6 n.F.
  • a) Darstellung des Unternehmens, Analyse der Krisenursachen und Ausarbeitung eines Leitbilds des sanierten Unternehmens
  • aa) Darstellung der Unternehmenssituation (Ist-Zustand)
  • bb) Analyse der Krisenursachen
  • cc) Leitbild des sanierten Unternehmens (Soll-Zustand)
  • b) Erforderliche Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr und Bewältigung der Unternehmenskrise
  • aa) Maßnahmen zur Abwendung einer (konkreten) Insolvenzgefahr – Erste Stufe
  • (1) Anforderungen an die (Rechts-)Verbindlichkeit eines Finanzierungsengagements
  • (a) Erfordernis einer rechtsverbindlichen Zusage
  • (b) Grundsatz der wirtschaftlichen Vernunft
  • (c) Stellungnahme
  • (2) Rechtlicher Rahmen der Eingehung von Finanzierungsgeschäften in Insolvenznähe
  • (a) Inhaltliche Anforderungen der Rechtsprechung zu § 826 BGB
  • (b) Ansatz des Richtlinienvorschlags
  • (c) Konklusion
  • bb) Maßnahmen zur nachhaltigen Bewältigung der Unternehmenskrise – Zweite Stufe
  • (1) Rechtlicher Anknüpfungspunkt der Ausrichtung anhand einer nachhaltigen Sanierung
  • (2) Unternehmerische Rentabilität und uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit
  • (3) Erfordernis der Wiederherstellung des vollständigen bilanziellen Eigenkapitals
  • (a) IDW S 6 a.F. und IDW ES 6 n.F.
  • (b) Sax, Andersch und Phillip
  • (c) Stellungnahme
  • (4) Prognose der Durchführbarkeit
  • (5) Integrierte Unternehmensplanung
  • (6) Spezifische Maßnahmen
  • c) Abschließende Beurteilung der Sanierungsfähigkeit
  • 6. Anpassung der Anforderungen an kleine und mittelgroße Unternehmen
  • a) Definition kleiner und mittelgroßer Unternehmen
  • b) Ableitungen aus den qualitativen Merkmalen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen für die Erstellung eines Sanierungskonzepts
  • c) Allgemeine Ausrichtung der Konkretisierung anhand der Vorgaben des BGH
  • d) Fazit
  • 7. Konklusion
  • V. Weitere Ansätze des Richtlinienvorschlags für die angeführten Aspekte der Sanierungspflicht
  • 1. Art. 3 RLV
  • 2. Art. 18 RLV
  • VI. Tatsächliche Krisenbewältigung durch Umsetzung des Sanierungskonzepts
  • 1. Problematik der Kompetenzverteilung
  • a) Gesetzliches Leitbild der Verteilung der Zuständigkeiten
  • b) Meinungsstand bezüglich der Abgrenzung von Zuständigkeiten für Sanierungsentscheidungen
  • c) Sofortmaßnahmen
  • d) Grenzen einer Entmachtung des Geschäftsführers
  • aa) Meinungsstand der Literatur und Rechtsprechung bezüglich eines Mindestkompetenzbereichs des Geschäftsführers
  • bb) Ausformung der zwingend zugeschriebenen Mindestkompetenzen
  • (1) Erste Stufe
  • (2) Zweite Stufe
  • (3) Dritte Stufe
  • (4) Konklusion
  • 2. Dynamischer Ergebnisverbesserungsbedarf
  • 3. Fazit
  • 4. Einzelproblematiken
  • a) Erfordernis von Ausführungshandlungen zum Zeitpunkt der Aufnahme von Sanierungsbemühungen
  • b) Problematik der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen
  • aa) Vorherige Rechtspraxis
  • bb) Beschluss des Großen Senats des BFH
  • cc) Ausblick
  • dd) Würdigung der neuen gesetzgeberischen Ansätze im Vergleich zu der bisherigen Rechtspraxis
  • VII. Fazit
  • § 4 Geschäftsleiterermessen
  • A. Grundlagen der Business Judgement Rule
  • I. GmbH-spezifische Besonderheiten im Rahmen der Anwendbarkeit der Business Judgement Rule
  • II. Überblick über die tatbestandlichen Voraussetzungen
  • 1. Allgemeine Voraussetzungen des Handelns auf der Grundlage angemessener Information
  • 2. Spezifische Besonderheiten des vorinsolvenzlichen Zeitraums
  • a) Ansatz der Insolvency Judgement Rule für die Haftung des Insolvenzverwalters
  • b) Vergleichbare Besonderheiten, unter denen der Geschäftsführer im vorinsolvenzlichen Zeitraum tätig wird, und Übertragung der Wertungen der Insolvency Judgement Rule
  • c) Konklusion
  • B. Problematik der Anwendbarkeit der Business Judgement Rule im Rahmen der Insolvenzantragspflicht des § 15a I InsO
  • I. Analoge Anwendung des § 93 I 2 AktG
  • II. Legal Judgement Rule (de lege ferenda)
  • III. Bildung einer eigenständigen Kategorie
  • 1. Argumentation zur Begründung einer eigenständigen Kategorie
  • 2. Inhaltliche Anforderungen an eine Enthaftung
  • IV. Stellungnahme
  • C. Fazit
  • 4. Kapitel: Schluss
  • § 1 Gesamtüberblick über die Arbeit
  • § 2 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
  • A. Rechtliche Bewertung des Höhepunkts der Krise
  • B. Interessenausrichtung der Geschäftsführungsbefugnis
  • C. Einschränkungen des Anwendungsbereichs der Sanierungspflicht
  • I. Einordnung in das Gläubigerschutzsystem
  • II. Krisenfrüherkennung
  • III. Krisenkommunikation
  • IV. Ausarbeitung und Aufstellung eines Sanierungskonzepts
  • V. Tatsächliche Krisenbewältigung durch Umsetzung des Sanierungskonzepts
  • VI. Geschäftsleiterermessen
  • § 3 Ausblick
  • Literaturverzeichnis

1. Kapitel: Einleitung

§ 1 Einführung

Die Haftung von Vorständen und Geschäftsführern1 (Geschäftsleitung2) erfährt in der Rechtswissenschaft eine fortwährende Diskussion mit teilweise weitreichenden Reformvorschlägen.3 Zugleich wird allgemeinen Haftungsprozessen von Managern4 sowie Sanierungsvorhaben5 eine hohe mediale Aufmerksamkeit zugesprochen. Die Berichterstattung konzentriert sich zwar in der Regel auf Millionenforderungen gegen Vorstände oder Aufsichtsräte börsennotierter Aktiengesellschaften.6 Die Bedeutsamkeit allgemeiner Haftungsfragen ist jedoch nicht von der Höhe des in Aussicht genommenen Schadensersatzanspruchs abhängig, sodass es sich nicht um ein auf wenige Haftungsfälle beschränktes „Modethema“ handelt.7

Die laufende Geschäftsführung lässt sich anhand von rechtlichen und wirtschaftlichen Punkten von derjenigen in der Krise unterscheiden.8 Im Falle von ←21 | 22→vorinsolvenzlichen Sanierungsmaßnahmen steht der Geschäftsführer aufgrund der innergesellschaftlichen Kompetenzverteilung als operatives Organ im Mittelpunkt.9 Aus der Organstellung folgt hierbei ein umfassendes Pflichten- und Haftungsprogramm.10 Im Rahmen von vorinsolvenzlichen Sanierungsmaßnahmen steht der Geschäftsführer dabei nicht nur aufgrund der innergesellschaftlichen Kompetenzverteilung als operatives Organ im Mittelpunkt,11 sondern auch, weil die Geschäftsleitung im Regelfall ein Mitverschulden an der Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens trifft.12 Wird im Rahmen der Krisenanalyse festgestellt, dass der Fortführungswert den Liquidationswert übersteigt, versuchen die Unternehmensinhaber regelmäßig, den sog. Turnaround zu schaffen, um das den Bestand des Unternehmens gefährdende Risiko zu beseitigen und zugleich die Grundlage für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu legen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers erfolgt hierbei in einem mehrpoligen Interessengeflecht. Einzubeziehen sind insofern die Interessen der Gesellschafter, des Geschäftsführers, der Gläubiger und des Rechtsverkehrs bzw. der Allgemeinheit. Entscheidend hierfür ist neben der Organhaftung insbesondere die Ausrichtung der Geschäftsführungsbefugnis.13 Der Organhaftung ist außerdem die Frage eines angemessenen Gläubigerschutzes immanent. Vorinsolvenzliche Sanierungsmaßnahmen bewegen sich weiterhin im Anwendungsbereich verschiedener Rechtsgebiete, sodass es zu Schnittmengen kommt und die Abstimmung der jeweiligen normativen Zielausrichtungen erforderlich ist.14 Immer wieder ist insofern der Frage nachzugehen, ob insolvenzrechtliche Wertungen bereits vor formeller Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Einfluss auf die Pflichten des Geschäftsführers nehmen.

Veil hat 2006 den Stand der Ausarbeitung der Pflichten des Geschäftsführers in der Krise als nur „rudimentär“ bezeichnet.15 Nach Bork stand 2011 weiterhin ←22 | 23→die Insolvenzantragspflicht bei kriselnden Unternehmen im Vordergrund der wissenschaftlichen Auseinandersetzung.16 Fischer hat konstatiert, es sei weiterhin umstritten und ungeklärt, welche Folgen sich ergeben, wenn eine Sanierung als notwendig erachtet wird.17 Die aktuelle Diskussion ist zwar erheblich weiter aufgefächert18, sodass die Feststellungen Veils, Borks und Fischers nicht ungefiltert übernommen werden können; gleichwohl kommt es unter anderem aufgrund verschiedener Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH)19 und eines Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH)20 zu einer erhöhten Aktualität der angesprochenen Thematik. Gesteigerte rechtspolitische Aktualität erfährt die Thematik der Sanierungspflicht des Geschäftsführers des Weiteren durch den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 22.11.2016,21 welcher neben der Implementierung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens22 auch eine Regelung der Sorgfaltspflicht der Führungskräfte im Falle einer drohenden Insolvenz vorsieht.23 Auch wenn der genannte Richtlinienvorschlag der Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren vermutlich noch Änderungen erfahren wird, ist bereits erkennbar, dass der deutsche Gesetzgeber verpflichtet sein wird, diejenigen Regelungsbereiche anzupassen, ←23 | 24→die von den Vorgaben des Richtlinienvorschlag adressiert werden.24 Hiermit könnte eine grundlegende Änderung der deutschen Restrukturierungskultur verbunden sein. Schließlich hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 08.09.2017 einen Entwurf zur Neufassung des IDW-Standards zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte beschlossen,25 welcher auf Beiträge aus der Fachwelt zurückzuführen ist.

Die nachfolgende Arbeit strebt keine Entwicklung eines formalisierten Krisenbewältigungsprogramms an. Ein derartiger Ansatz würde an den regelmäßig vorliegenden Besonderheiten des Einzelfalls (Größe des Unternehmens, Krisenlage, Spezifika der Gläubiger) scheitern. Vielmehr zielt die Arbeit insbesondere auf eine Konturierung der den Geschäftsführer treffenden krisenbezogenen Sorgfaltspflicht im vorinsolvenzlichen Zeitraum ab. Die Untersuchung der Pflichten erfolgt für den Fall, dass eine Sanierung in Aussicht genommen wird und diese nicht offensichtlich aussichtslos ist. Problematiken, die typischerweise im Falle eines Scheiterns auftreten,26 werden nicht miteinbezogen.27 Die aktuelle Rechtsprechung ist an den maßgeblichen Stellen einzuordnen. Soweit die Vorgaben des Richtlinienvorschlags die hiesige Thematik direkt betreffen, ist vereinzelt zu untersuchen, inwiefern das bisherige Pflichten- und Haftungssystem (de lege lata) mit den Vorgaben des Richtlinienvorschlags übereinstimmt und die rechtspolitischen Ziele umgesetzt werden können.

§ 2 Abgrenzung zu bisherigen Arbeiten

Der Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist von anderen Dissertationen abzugrenzen, die eine ähnliche Thematik behandeln. Die Arbeit von Wanner schafft einen Gesamtüberblick über die Pflichten und die Haftung des Geschäftsführers in der Krise und geht in einem besonderen Schwerpunkt auf die Kapitalerhaltung nach § 30 I GmbHG ein.28 Roßkothen untersucht in ihrer Dissertation ←24 | 25→die Haftung des Geschäftsführers im Spannungsfeld zwischen Sanierungs- und Insolvenzantragspflicht.29 Dieses Spannungsfeld besteht auf der einen Seite aus einer möglichen Strafbarkeit nach § 15a IV InsO, einer Haftung gegenüber den Gläubigern nach § 823 II BGB i.V.m. § 15a I InsO und gegenüber der Gesellschaft nach § 64 S. 1 GmbHG sowie auf der anderen Seite aus einer Haftung nach § 43 II GmbHG wegen verfrühter Antragsstellung gegenüber der Gesellschaft.30 Die monografische Arbeit versucht dabei insbesondere, den maßgeblichen Zeitpunkt für die „richtige“ Antragsstellung und den Inhalt einer Haftung nach verfrühter Antragsstellung auf Insolvenzeröffnung herzuleiten.31

Zu nennen ist weiterhin die Arbeit von Litzenberger.32 Litzenberger legt seinen Ausführungen die Problematik zugrunde, dass eine Sanierungsentscheidung aufgrund einer fehlenden erforderlichen Mehrheit der Gesellschafter nicht getroffen werden kann.33 Anhand dieser Ausgangssituation werden die Stimmpflichten der Gesellschafter umfangreich untersucht.34 Hollinderbäumer geht in seiner Dissertation „Die GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen“ der Konzeption des GmbH-Rechts in Bezug auf das Spannungsverhältnis zwischen einer leicht verständlichen Handhabung und einem effektiven Gläubigerschutzsystem nach.35 Eingegangen wird dabei insbesondere auf Möglichkeiten zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit im Verhältnis zu anderen europäischen Regelungsmodellen.36 Die Arbeit von Mohaupt zielt auf die Entwicklung systematischer Grundlagen für die Pflichtenorientierung der Geschäftsleitung in der Unternehmenskrise ab, um Gesellschafter- und Gläubigerinteressen hinreichend Rechnung zu tragen.37 Mohaupt entwickelt hierzu ein dreistufiges Modell zur Interessensaustarierung in den verschiedenen Phasen der Unternehmenskrise, aus welchem konkrete Handlungsvorgaben für den Geschäftsführer abzuleiten seien.38

←25 | 26→

Einzelne Überschneidungen mit den jeweiligen Grundansätzen der Dissertationen sind insbesondere im Bereich des darstellenden Teils (Grundlagen) unumgänglich. Gleichwohl bieten die aufgeführten (höchst) aktuellen Punkte hinreichend Spielraum für eine eigene Untersuchung der jeweils kritischen Aspekte. Zugleich wird erhofft, durch die vorliegende Dissertation einen Beitrag zu der sich im Fluss befindlichen Diskussion der Krisenbewältigung zu leisten, indem – ausgehend von den Verhaltensanreizen der Insolvenzantragspflicht (§ 15a I InsO) und der damit korrespondierenden Fortführungsprognose (§ 19 II 1 HS. 2 InsO) – auch das Sanierungsprivileg des § 133 I 2 InsO analysiert wird.39 Hierbei steht nicht der allgemeine Gläubigerschutz im Vordergrund, sondern vielmehr diejenigen Elemente, die spezifisch bei der Durchführung vorinsolvenzlicher Sanierungsmaßnahmen Schutzwirkung entfalten. Namentlich im Unterschied zu der Arbeit Mohaupts wird nachfolgend kein unmittelbarer Beitrag zu der Problematik der massearmen bzw. -losen Insolvenzen geleistet.40 Insbesondere aus dem Problemaufriss der massenlosen Insolvenzen leitet Mohaupt ab, dass die Interessen der Gläubiger in der Unternehmenskrise nicht hinreichend effizient berücksichtigt würden und das bestehende System insofern Schutzlücken aufweise.41 Die vorliegende Arbeit geht zwar gleichermaßen auf die Ausrichtung der Geschäftsführung ein und fragt, ob für diese in Insolvenznähe eine Änderung herzuleiten sei.42 Weitere Überlegungen orientieren sich jedoch im Unterschied zu der Arbeit Mohaupts gerade an den herauszuarbeitenden Wertungen der übereinstimmenden Interessen der Gesellschafter und Gläubiger am Überwinden der Krise.43

Der spezifische Unterschied zu der Dissertation Wanners dürfte darin liegen, dass im Folgenden keine systematische Erfassung und Darstellung der krisenbezogenen Pflichten angestrebt werden, sondern die Untersuchung auf die Sanierungspflicht des Geschäftsführers verengt wird, der die Krise zu erkennen,44 zu kommunizieren45 und im Rahmen seiner Organstellung zu bewältigen hat,46 um einen erfolgreichen Turnaround zu schaffen.

←26 | 27→

§ 3 Gang der Untersuchung

Für den weiteren Verlauf der Arbeit ist einleitend die Darstellung der Merkmale einer Unternehmenskrise47 und derjenigen einer vorinsolvenzlichen Sanierung vorzunehmen.48 Hieran schließt sich neben der verhaltensökonomischen Analyse des vorinsolvenzlichen Zeitraums die rechtliche Bewertung des Höhepunkts der Krise an.49 Die Insolvenzantragspflicht (§ 15a I InsO) bildet als „dogmatisches Zentrum der Organhaftung im Stadium der eingetretenen Insolvenzreife“50 einen „Eckpfeiler des Gläubigerschutzes“51 und erfordert damit eine nähere Betrachtung.52 Zugleich schafft die Insolvenzantragspflicht einen zeitlichen und rechtlichen Rahmen für Sanierungsbemühungen. Neben der Offenlegung dieser Rahmenbedingungen ist von einer Analyse des § 15a I InsO zu erhoffen, dass die normativen Vorgaben des § 15a I InsO für eine Strukturierung des vorinsolvenzlichen Zeitraums herangezogen werden können.53

Hieran schließt sich als zweiter Schwerpunkt die Untersuchung der Interessenausrichtung der allgemeinen Geschäftsführungsbefugnis an.54 Die Analyse der Interessenausrichtung wird in die Phasen des wirtschaftlich erfolgreichen und des krisenbehafteten Unternehmens unterteilt.55 Hierbei wird inhaltlich der Frage nachgegangen, ob es durch die normativen Wertungen und das Regelungsmodell der Insolvenzanfechtung (insb. § 133 I InsO) zu einer Vorverlagerung des insolvenzrechtlichen Gläubigergleichbehandlungsgebots (§ 1 InsO) und einer hiermit verbundenen Aufweichung des interessenmonistischen Modells der Geschäftsführungsbefugnis kommt.56 Bevor auf die konkrete Ausformung der krisenbezogenen Pflichten des Geschäftsführers eingegangen wird, ist die Organhaftung des Geschäftsführers in das Gläubigerschutzsystem einzuordnen.57 Die Sanierungspflicht des Geschäftsführers ist im weiteren Verlauf in die Krisenfrüherkennung, die Krisenkommunikation, die Ausarbeitung ←27 | 28→und Erstellung eines Sanierungskonzepts und dessen Umsetzung aufzugliedern. Neben der schwerpunktmäßigen Untersuchung der Anforderungen der Rechtsprechung und des IDW ES 6 n.F. an Sanierungskonzepte wird auf Einzelproblematiken einzugehen sein. Zusätzlich zu der feingliedrigen Unterteilung der Elemente der Sanierungspflicht sind weitere Punkte – besonders solche der Kompetenzordnung – heranzuziehen, um eine Aussage über die Weite oder Enge des Begriffs der Sanierungspflicht treffen zu können.

Je strenger die Anforderungen an organschaftliches Verhalten sind, desto größere Bedeutung gewinnt die Rechtsfigur des Geschäftsleiterermessens, um denjenigen Freiraum zu schaffen, der für ein erfolgreiches Wirtschaften in Insolvenznähe erforderlich ist.58 Den letzten Schwerpunkt bildet demnach die Untersuchung, ob die Business Judgement Rule den spezifischen Besonderheiten des vorinsolvenzlichen Zeitraums hinreichend Rechnung trägt oder ob eine Haftungsprivilegierung im Sinne einer eigenständigen Reconstruction Judgement Rule erforderlich ist.59 An die Untersuchung schließt sich eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse mit einem Ausblick auf künftige gesetzgeberische Aktivitäten an.60

←28 | 29→

1 Aufgrund des besseren Leseflusses wird nur die männliche Form verwandt. Die weibliche Geschäftsführerin ist selbstverständlich mit eingeschlossen.

2 Sofern im Folgenden von der Geschäftsleitung gesprochen wird, sind der Vorstand einer Aktiengesellschaft und die Geschäftsführung einer GmbH gemeint.

3 U. a. Bachmann, Gutachten E zum 70. DJT, Bd. I, 2014; Haas, Gutachten E zum 66. DJT, Bd. I, 2006; Bayer, GmbHR 2014, 897; Fleischer, ZIP 2014, 1305; ders., DB 2014, 1971; Gehrlein, ZHR 2017, 482; Müller, DB 2014, 1301; Poertzgen, ZInsO 2017, 2056.

4 U. a. Bubrowski, Steiler Aufstieg – Tiefer Fall, FAZ v. 12.10.2015; dpa, Ex-Manager müssen keinen Schadenersatz zahlen, Handelsblatt v. 28.09.2016; Kanning/Germis/Jung/Köhn, Die Manager kommen davon, FAZ v. 19.10.2016; Votsmeier/Drost, Freispruch von Nonnenmacher & Co. aufgehoben, Handelsblatt v. 12.10.2016.

5 U. a. Koch, Kaufhof-Mitarbeiter sollen auf Gehalt verzichten, FAZ v. 10.10.2017; Redaktion Handelsblatt, Rickmers soll in Eigenverwaltung saniert werden, Handelsblatt v. 02.06.2017; Reuters, Air-Berlin Gläubiger gehen wohl leer aus, FAZ v. 02.11.2017.

6 Sutorius, Aufsichtsräte im Visier der Insolvenzverwalter (abrufbar unter https://www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article165951369/Aufsichtsraete-im-Visier-der-Insolven zverwalter.html; letzter Abruf: 01.11.2017); allgemein Tatje, Schon wieder trifft es ihn, Die Zeit v. 16.08.2017; dpa, Millionenklage gegen Ex-Manager muss erneut verhandelt werden, Handelsblatt v. 29.06.2017.

7 Bachmann, BB 2015, 771 mit Verweis auf BGH, Urt. v. 20.11.2014 – II ZR 509/13, ZIP 2015, 166; OLG Köln, Urt. v. 28.02.2013 – I-18 U 298/11, ZIP 2013, 644.

8 Freund, GmbHR 2009, 1185, 1188; U. Schneider, GmbHR 2010, 57: Unterteilung der Pflichten in jene der laufenden Geschäftsführung und diejenigen im Zeitfenster der Krise.

9 Allgemein U. Schneider/S. Schneider, in: Scholz, GmbHG, § 37 Rn. 11 ff.; Stephan/Tieves, in: MüKo, GmbHG, § 37 Rn. 4 ff.

10 Überblick bei Bellen/Stehl, BB 2010, 2579; Bork, ZIP 2011, 101; Geißler, DZWiR 2011, 309.

11 Allgemein U. Schneider/S. Schneider, in: Scholz, GmbHG, § 37 Rn. 11 ff.; Stephan/Tieves, in: MüKo, GmbHG, § 37 Rn. 4 ff.

12 Bitter/Falk, Ursachen von Insolvenzen – Gründe für Unternehmensinsolvenzen aus Sicht von Insolvenzverwaltern, Wirtschaft Konkret Nr. 414, S. 17 f.; zu den Auswirkungen von Manage-ment-Fehlern Kemper, in: Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung, Insolvenz, § 3 Rn. 56; Indat-Report 2/2006, S. 8 ff.

13 3. Kap. § 2 B.

14 Kebekus/Zenker, FS Maier-Reimer, S. 319.

15 Veil, ZGR 2006, 374, 376.

16 Bork, ZIP 2011, 101.

17 Fischer, NZI 2011, 665, 668; zugleich Freitag, NZG 2014, 447: Parallel zu der Außenhaftung des § 823 II BGB i.V.m. § 15a InsO besteht eine kaum thematisierte oder gar in der Praxis geltend gemachte Innenhaftung des Organs gegenüber der Gesellschaft.

18 U. a. Drenckhan, Gläubigerschutz in der Krise der GmbH, 2006; Litzenberger, Sanierungspflichten in der Krise von AG und GmbH, 2014; Mohaupt, Geschäftsleiterpflichten in der Unternehmenskrise, 2017; Roßkothen, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers im Spannungsfeld zwischen Sanierungspflicht und Insolvenzantragspflicht, 2015; Wanner, Die GmbH in der Krise, 2015.

19 BGH, Urt. v. 12.04.2016 – XI ZR 305/14, NJW 2016, 2662; BGH, Urt. v. 12.05.2016 – IX ZR 65/14, NJW-RR 2016, 1518; BGH, Urt. v. 16.03.2017 – IX ZR 253/15, NJW 2017, 1749.

20 BFH, Beschl. v. 28.11.2016 – GrS 1/15, DStR 2017, 305.

21 Richtlinienvorschlag (RLV) der Europäischen Kommission v. 22.11.2016 zu einem präventiven Restrukturierungsrahmen, zur zweiten Chance und zu Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU, COM (2016) 723 final (abrufbar unter https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/COM-2016-723-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF; letzter Abruf: 31.10.2017).

22 RLV, S. 3.

23 RLV, S. 6.

24 Allgemein zu dem Erfordernis der Umsetzung von Richtlinien Nettesheim, in: Grabitz/Hilf/ Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, AEUV Art. 192 Rn. 111 ff.; EuGH, Urt. v. 15.03.1990 – 339/87, Slg. 1990, I-851; Flöther, NZI-Beilage 2017, 4.

25 Entwurf einer Neufassung des IDW-Standards: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW ES 6 n.F., Stand vom 08.09.2017; abrufbar unter https://www.idw.de/blob/103770/63e0d99 0f527a23b930d6ca7f51563ec/idw-es-6-nf-data.pdf; letzter Abruf: 12.11.2017).

26 Zu den Vor- und Nachteilen einer insolvenzrechtlichen Sanierung: 2. Kap. § 2 C.

27 Zu den Rechtsfolgen einer gescheiterten außergerichtlichen Sanierung Uhlenbruck, in: K. Schmidt/Uhlenbruck, Die GmbH in Krise, Sanierung und Insolvenz, Rn. 2.8 ff.

28 Wanner, GmbH in der Krise, S. 131-197.

29 Roßkothen, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers im Spannungsfeld zwischen Sanierungspflicht und Insolvenzantragspflicht, 2015.

30 Roßkothen, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers im Spannungsfeld zwischen Sanierungspflicht und Insolvenzantragspflicht, S. 2, 236 ff., 360 ff.

31 Roßkothen, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers im Spannungsfeld zwischen Sanierungspflicht und Insolvenzantragspflicht, S. 377 ff.

32 Litzenberger, Sanierungspflichten in der Krise von AG und GmbH, 2013.

33 Litzenberger, Sanierungspflichten in der Krise von AG und GmbH, S. 3.

34 Litzenberger, Sanierungspflichten in der Krise von AG und GmbH, S. 75 ff., 133 ff.

35 Hollinderbäumer, Die GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen, 2011.

36 Hollinderbäumer, Die GmbH im Wettbewerb der Rechtsformen, S. 113 ff.

37 Mohaupt, Geschäftsleiterpflichten in der Unternehmenskrise, S. 38.

38 Mohaupt, Geschäftsleiterpflichten in der Unternehmenskrise, S. 38.

39 3. Kap. § 2 B. II. 3.

40 Mohaupt, Geschäftsleiterpflichten in der Unternehmenskrise, S. 38.

41 Mohaupt, Geschäftsleiterpflichten in der Unternehmenskrise, S. 289 ff.

42 3. Kap. § 2 B.

43 2. Kap. § 4 C. VII.; 3. Kap. § 2 B. II. 3.

44 3. Kap. § 3 B. II.

45 3. Kap. § 3 B. III.

46 3. Kap. § 3 B. IV.

47 2. Kap. § 1.

48 2. Kap. § 2.

Details

Seiten
356
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631784068
ISBN (ePUB)
9783631784075
ISBN (MOBI)
9783631784082
ISBN (Hardcover)
9783631776988
DOI
10.3726/b15377
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (April)
Schlagworte
Verhaltensökonomische Analyse Insolvenzantragspflicht Allgemeine Geschäftsführungsbefugnis Sanierungspflicht Krisenfrüherkennung Krisenbewältigung Gläubigerschutzsystem
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 2019. 356 S.

Biographische Angaben

Justus Jürgensen (Autor:in)

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Titel: Pflichten und Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei Sanierungsmaßnahmen im Vorfeld der Insolvenz
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