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Aspekte des Lauterkeitsrechts zur Zeit des Nationalsozialismus

von Johannes Volker Späth (Autor:in)
©2019 Dissertation 288 Seiten
Reihe: Rechtshistorische Reihe, Band 481

Zusammenfassung

Das Lauterkeitsrecht ist die Stellschraube, über die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung Einfluss auf die Wirtschaft und den Wettbewerb haben. So können sie direkt oder verdeckt ihre Vorstellungen einfließen lassen und beides beeinflussen. An fünf besonders aufschlussreichen Regelungsbereichen beantwortet der Autor die Frage, wie das Lauterkeitsrecht, vor allem zur Zeit des Nationalsozialismus, verändert und konkretisiert wurde. Anhand der Ausführungen beschreibt er, welche Rolle dem Recht zur damaligen Zeit zukam, und arbeitet so gemeinsame Charakteristika der untersuchten Aspekte heraus. Neben der Auswertung der veröffentlichten Quellen wurden auch Archivarien gesichtet, um so ein umfassendes Bild über die Entwicklung der ausgewählten Bereiche zu zeichnen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Herausgeberangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Fragestellung
  • B. Quellen
  • C. Stand der Forschung
  • D. Gang der Untersuchung
  • Kapitel 1: Die nationalsozialistische Auffassung von Wirtschaft und Wettbewerb
  • A. Theoretische Vorarbeiten zur wirtschaftspolitischen Ausrichtung des nationalsozialistischen Staates
  • I. Das Parteiprogramm der NSDAP
  • II. Hitlers „Mein Kampf“
  • III. Theoretische Vorarbeiten der NSDAP und Reaktionen der Wissenschaft auf das Wirtschaftsprogramm
  • B. Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik
  • I. Antiliberalismus unter Anerkennung des Privateigentums
  • II. Schutz des Mittelstandes
  • 1. Der mittelständische Einzelhandel als Idealbild
  • 2. Die Großbetriebe als Feindbild
  • C. Der nationalsozialistische Wettbewerb
  • I. „Gemeinnutz vor Eigennutz“ als zentrale Handlungsmaxime
  • II. Der eingeschränkte Wettbewerb
  • III. Der Leistungswettbewerb
  • D. Zusammenfassung
  • Kapitel 2: Die Zugabeverordnung und das Rabattgesetz
  • A. Das Zugabewesen bis zum Erlass der Zugabeverordnung
  • I. Fehlende gesetzliche Regelungen im UWG 1896 und 1909
  • II. Die Diskussion vor dem Ersten Weltkrieg
  • 1. Die Meinung der Gewerbetreibenden
  • 2. Die Auffassung der Rechtswissenschaft
  • 3. Die Diskussion in den Parlamenten
  • III. Das Zugabewesen während der 1920er Jahre
  • 1. Die Stimmung unter den Gewerbetreibenden
  • 2. Die Rechtsprechung der 1920er Jahre
  • 3. Literatur
  • B. Die ersten Entwürfe einer Zugabeverordnung der 1920er Jahre
  • I. Die Diskussion in den Ministerien
  • II. Entwürfe von Parteien
  • III. Die Gutachten und die Stellungnahme des Grünen Vereins
  • IV. Das Gutachten des vorläufigen Reichswirtschaftsrates
  • 1. Definition von Zugaben
  • 2. Grundpositionen im wirtschaftspolitischen Ausschuss
  • 3. Die Antworten des Ausschusses auf die einzelnen Fragen
  • 4. Die Aufnahme des Gutachtens
  • V. Die öffentliche Stimmung Anfang der 1930er Jahre
  • VI. Der Gesetzentwurf des Reichsausschusses für das Zugabeverbot von 1930
  • C. Die parlamentarische Diskussion und die Entwürfe
  • I. Der Referentenentwurf vom 24.5.1930
  • II. Die Kabinettsvorlage vom Juni 1930
  • 1. Der Entwurf des Reichsjustizministers
  • 2. Die Kritik des Reichswirtschaftsministeriums
  • 3. Die Ablehnung im Kabinett
  • III. Die Zeit bis zum Entwurf vom 18.2.1931
  • 1. Die Entwürfe
  • 2. Reaktionen auf den Regierungsentwurf
  • 3. Der Entwurf des Reichskommissars für Preisüberwachung
  • 4. Der vom Reichsrat verabschiedete Entwurf
  • D. Die Zugabeverordnung als Teil 1 der Notverordnung vom 9.3.1932
  • I. Zugabeverordnung und § 1 UWG
  • II. Kritik in der rechtswissenschaftlichen Literatur an der Zugabeverordnung
  • III. Erneute Eingaben an die Ministerien
  • IV. Die Zugabepraxis unter der Zugabeverordnung
  • V. Die Reaktion der Regierung, des Schutzverbandes für Wertreklame und der Industrie
  • E. Das Gesetz über das Zugabewesen vom 12.5.1933
  • I. Die Reaktion der Literatur auf die Reform
  • II. Die Reaktion des Handels
  • III. Kopplungsverkäufe, Verpackungen und Werbeabgaben
  • 1. Der Erlass vom 24.6.1935
  • 2. Das Gutachten der Reichswirtschaftskammer
  • 3. Kopplungsverkäufe und Verpackungen in Literatur und Rechtsprechung
  • a) Die Gegner der Zulässigkeit von Kopplungsverkäufen
  • b) Die Entscheidungen von Gerichten und von Einigungsämtern
  • c) Die Befürworter der Zulässigkeit von Kopplungsverkäufen
  • aa) Culemanns Argumentation zur Zulässigkeit von Kopplungsverkäufen
  • bb) Das Parteigerichtsverfahren gegen Culemann
  • 4. Werbeabgaben
  • F. Das Gesetz über Preisnachlässe vom 25.11.1933
  • I. Das Rabattwesen bis zum Beginn des Gesetzgebungsprozesses
  • II. Das Gesetzgebungsverfahren
  • 1. Die Untersuchung der Forschungsstelle für den Handel
  • a) Wirtschaftliche Auswirkung von Rabatten
  • b) Die Empfehlung der Forschungsstelle
  • 2. Der Entwurf des Rabattgesetzes
  • 3. Die Verabschiedung des Gesetzes
  • III. Die ersten beiden Durchführungsverordnungen
  • IV. Die Dritte Durchführungsverordnung
  • V. Die Aufnahme des Rabattgesetzes
  • VI. Der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 20.6.1935
  • G. Zusammenfassende Beurteilung der Zugabeverordnung und des Rabattgesetzes
  • Kapitel 3: Die Regelung des Ausverkaufswesens
  • A. Das Ausverkaufswesen bis zur Regelung im UWG von 1909
  • B. Das Ausverkaufswesen unter der Geltung der §§ 6–10 UWG 1909
  • I. Die Diskussion in der Literatur
  • II. Die Praxis des Ausverkaufswesens unter dem UWG 1909
  • C. Die Gesetzesänderung vom 9.3.1932
  • I. Anstöße der Industrie- und Handelskammern
  • 1. Der erste Reformvorschlag und die anschließenden Umfragen
  • 2. Richtlinien und Beschlüsse des Einzelhandelsausschusses und des DIuH
  • 3. Der Entwurf vom 26.4.1927
  • 4. Der Änderungsvorschlag des DIuH und der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels
  • II. Erster Entwurf
  • III. Kritik am Entwurf und weitere Diskussionen
  • 1. Der Referentenentwurf vom Juni 1931
  • 2. Verzögerung durch Gutachten zum Schutz des Mittelstandes
  • 3. Weitere Aussprachen zwischen Regierung und Handelsorganisationen
  • IV. Das Ausverkaufswesen in der Notverordnung vom 9.3.1932
  • V. Die Aufnahme und Auslegung des Gesetzes zwischen 1932 und 1935
  • 1. Voraussetzungen des Art. 48 Abs. 2 WRV
  • 2. Terminologische Kritik
  • a) Probleme im Umgang mit den Regelungen zum Ausverkauf (§§ 7 und 7a UWG 1932)
  • b) Die Abgrenzung der unterschiedlichen Verkaufsveranstaltungen
  • c) Das Problem des Begriffs „Geschäftsinhaber“ (§ 7 Abs. 4 UWG 1932)
  • 3. Die Befugnisse der Verwaltung nach § 7b UWG 1932
  • 4. Saisonschluss- und Inventurverkäufe nach § 9 UWG 1932
  • 5. Die fehlende Regelung von Sonderveranstaltungen
  • D. Die Gesetzesänderung vom 26.2.1935 und darauf basierende Anordnungen
  • I. Die Gleichschaltung der Organe der wirtschaftlichen Selbstverwaltung
  • II. Die Diskussion zum Gesetz von 1935
  • III. Anordnungen der höheren Verwaltungsbehörde auf Basis des § 7b UWG 1935
  • IV. Anordnungen des Reichswirtschaftsministeriums zu Abschschnittsverkäufen auf Basis der §§ 9 und 9a UWG 1935
  • 1. Anordnungen zu Abschnittsverkäufen gem. § 9 UWG 1935
  • 2. Anordnungen zu freien Sonderveranstaltungen gem. § 9a UWG
  • E. Klärung der sogenannten „Judenfrage“ auf Verwaltungsebene
  • I. Ausverkäufe durch Juden
  • II. Jubiläumsverkäufe unter Hinzurechnung der Zeit unter jüdischer Inhaberschaft
  • F. Die Diskussion in der Literatur und die Rechtsprechung zum Ausverkaufswesen nach 1935
  • G. Die Reform des § 27a UWG zwischen 1937 und 1940
  • H. Aspekte des Lauterkeitsrechts anhand der Regelung zum Ausverkaufswesen
  • Kapitel 4: Der Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses
  • A. Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen bis 1909
  • I. Die Aufnahme ins UWG 1896
  • II. Das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts und im UWG von 1909
  • B. Die Entwicklung bis zur Notverordnung 1932
  • I. Formen der Betriebsspionage
  • II. Erste Verhandlungen zu Gesetzesänderungen
  • III. Wirtschaftlicher Geheimnisverrat als Staatsschutzdelikt unter der sechsmonatigen Geltungsdauer der Verordnung vom 3.3.1923
  • IV. Die Diskussion in der Literatur
  • 1. Der Vorstoß von Kohlrausch
  • 2. Die Vorschläge aus den Reihen des Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigentums
  • 3. Die Diskussion in der Literatur
  • V. Eingaben an die Regierung
  • VI. Reimers Zusammenfassung und Vorschlag
  • VII. Gegenstimmen
  • VIII. Die Regierungsentwürfe
  • 1. Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuch und zum Strafvollzugsgesetz vom 20.5.1930
  • 2. Der Regierungsentwurf vom 22. Juni 1931 zu einem Gesetz zum Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
  • a) Gutachten für den 36. Deutschen Juristentag im September 1931
  • b) Diskussion auf dem 36. Juristentag 1930
  • aa) Die Stellungnahmen Callmanns und Sinzheimers
  • bb) Die Stellungnahmen der Diskussionsteilnehmer
  • c) Die Diskussion des Regierungsentwurfs und der Gutachten außerhalb des 36. Deutschen Juristentages
  • aa) Die Zusammenfassung der Verhandlungen des 36. Deutschen Juristentags durch Sontag
  • bb) Entwurfsanalyse durch Reimer
  • cc) Die Forderung einer durchgreifenden Reform durch Blum
  • dd) Die Stellungnahme des Vereins gegen das Bestechungswesen
  • ee) Die Definitionsversuche von Elster
  • C. Die Notverordnung von 1932
  • I. Inhalt
  • II. Diskussion und Aufnahme der Notverordnung
  • D. Die weitere Entwicklung nach der Notverordnung und weitere Reformvorhaben
  • I. Überlegungen der Deutschen Strafrechtlichen Gesellschaft und des Preußischen Justizministers
  • II. Reform des Strafgesetzbuches
  • III. Die Ausdehnung des Schutzes durch die Rechtsprechung
  • IV. Kritik und Reformwünsche nach 1932
  • 1. Gerickes Kritik und Reformwunsch
  • 2. Der Vorschlag von Hans Meier
  • 3. Die Ausdehnung der Pflicht zur Geheimhaltung bei Dietz
  • 4. Der arbeitsrechtliche Ansatz von Heydt
  • V. Reformvorhaben von 1942
  • E. Aspekte der Geschichte des Lauterkeitsrechts zum Schutz vor Betriebsspionage am Ende der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus
  • Kapitel 5: Die Beeinflussung der Wirtschaftswerbung
  • A. Entstehungsgeschichte
  • I. Der staatliche Zugriff auf die Werbung durch die Gründung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda
  • II. Die einzelnen Entwürfe
  • 1. Der erste Entwurf und dessen Begründung
  • 2. Die Kritik am ersten Entwurf
  • 3. Der zweite gekürzte Entwurf
  • 3. Die Diskussion in der Kabinettssitzung und die Verabschiedung
  • B. Die Wirtschaftswerbung unter dem WWG
  • I. Inhalt des Gesetzes
  • II. Zweck des Gesetzes
  • III. Die Konkretisierung des WWG durch Verordnungen
  • IV. Der Werberat der Deutschen Wirtschaft
  • V. Ergänzung durch Bekanntmachungen
  • 1. Die Achtung der „Volksgemeinschaft“
  • a) Der Grundsatz deutscher Werbung
  • b) Verletzung des „Volksempfindens“
  • 2. Die Beachtung der kaufmännische Ehrbarkeit
  • a) Wahrheit der Werbung
  • b) Persönliche und vergleichende Werbung
  • C. Auswirkungen des WWG auf BGB und UWG
  • I. Der Werberat und § 823 BGB
  • II. Auswirkungen auf den Begriff der guten Sitten nach § 1 UWG
  • D. Lauterkeit und Wirtschaftswerbung zur Zeit des Nationalsozialismus
  • Kapitel 6: Die Auslegung von § 1 UWG
  • A. Die Bedeutung der Generalklausel des § 1 UWG
  • B. Die zweckgerichtete Auslegung der Generalklausel im Falle der persönlich vergleichenden Werbung
  • I. Die Werbung mit der Ausländereigenschaft
  • 1. Rechtsprechung
  • 2. Literatur
  • 3. Gegenüberstellung von Rechtsprechung und Literatur
  • II. Werbung mit jüdischer Abstammung
  • 1. Rechtsprechung
  • 2. Kritik an der Rechtsprechung
  • C. Gegenüberstellung der untersuchten Fallgruppen zur persönlichen vergleichenden Werbung
  • Kapitel 7: Fazit
  • A. Kontinuität und prophylaktische Regelungen
  • I. Fortsetzung älterer Entwicklungen
  • II. Stärkere staatliche Kontrolle durch prophylaktische Regelungen
  • B. Verordnungen, Erlasse und Rechtsprechung als Mittel der Einflussnahme im nationalsozialistischen Sinne
  • I. Rahmengesetze und Verordnungen
  • II. Rechtsprechung
  • C. Konkurrenzen und Zuständigkeitsstreitigkeiten
  • D. Rechtsunsicherheit
  • E. Abschließende Charakterisierung des Lauterkeitsrechts zur Zeit des Nationalsozialismus
  • Archivalien, Bundesarchiv
  • Gedruckte Quellen
  • Literatur

Einleitung

A. Fragestellung

Das Lauterkeitsrecht regelt die Spielregeln des Sportes und verbietet den Einsatz unsportlicher Mittel, während das Kartellrecht eine Verständigung der Gegner untereinander verhindert und den Wettbewerb der kontrahierenden Sportler oder Mannschaften ermöglicht – so beschreibt Karl-Heinz Fezer die beiden Teile des Wettbewerbsrechts1.

Änderungen im Bereich des Lauterkeitsrechts, das die Spielregeln auf dem wirtschaftlichen „Spielfeld“ bestimmt, haben daher einen ganz erheblichen Einfluss auf den Wettbewerb und den Markt. Kleinere Änderungen in diesem Bereich machen erhebliche Anpassungen der Teilnehmer nötig und können Auswirkungen auf ganze Branchen haben. Das Lauterkeitsrecht ist demnach eine Stellschraube, über die der Gesetzgeber und die Rechtsprechung unmittelbar den Wettbewerb und den Markt beeinflussen und steuern können. Somit bietet sich dieses Rechtsgebiet an, die Frage zu beantworten, ob und wie die entsprechenden Partizipanten das Recht in der Vergangenheit dazu nutzten, um möglicherweise auch wirtschafts- und marktfremde Erwägungen einfließen zu lassen, um so den Markt und den Wettbewerb in ihrem Interesse zu prägen.

Ganz in diesem Sinn stellt Dieter Gosewinkel die Frage: „Wie, wann und mit welcher Wirkung“ wurde „das Recht als Instrument der nationalsozialistischen Wirtschaftslenkung eingesetzt“?2. Er geht von der Grundhypothese aus, dass das Recht als „eigenständige, der diktatorischen Politik nicht restlos verfügbare Institution jedenfalls in Teilen bestehen blieb“3. Er möchte die Frage beantwortet wissen, inwieweit das Gefälle zwischen Gesetzen und der Verordnungsermächtigung an einzelne Personen zur Zeit des Nationalsozialismus Ausdruck eines Brückenschlages zwischen der Ideologie und dem Anspruch auf allgemeine Regelung auf der einen Seite und wirtschaftspolitischer Zweckmäßigkeit und wirtschaftlichen Zwängen auf der anderen Seite war und dadurch die Wirtschaft staatlich zu Gunsten einzelner wirtschaftlicher Interessen kontrolliert werden konnte4. Als weitere Frage ist ihm zufolge zu untersuchen, ob das ökonomische ←19 | 20→Steuerungssystem tatsächlich totalitär war, was davon abhänge, ob die verbleibenden Freiräume der autonomen Wirtschaftsgestaltung bewusst aus „systemischer Eigenlogik“ offengelassen wurden5. Untersucht werden muss nach Gosewinkel ferner, welche tatsächlichen Motive es bei Eingriffen in die subjektiven Rechte oder unternehmerischen Freiheiten gegeben habe und ob das Recht zur Verteidigung unternehmerischer freier Spielräume herangezogen wurde6. Viele Maßnahmen, die sich gegen einzelne Gruppen richteten, seien erst im Nachhinein durch den Erlass von gesetzlichen Regelungen legitimiert worden, um so möglicherweise einen Bruch mit den überlieferten Standards zu überdecken und der Bürokratie eine Richtschnur an die Hand zu geben. Somit stelle sich die Frage, ob das Wirtschaftsrecht zur Stabilisierung und nicht zur Entrechtlichung geführt habe, weil die staatliche Lenkungs- und Planungsabsicht die Organisation durch gesetzgeberische repressive Maßnahmen in Form von Wirtschaftsstrafvorschriften nötig gemacht habe7.

Wie bei Wagner-Kern8 soll auch mit Gosewinkel9 in der vorliegenden Arbeit nicht allein auf die Zeit von 1933–1945 abgestellt, sondern auch die Kontinuitätsfrage beachtet werden. Es wird so danach gefragt, inwiefern sich in den nationalsozialistischen Maßnahmen auch auf dem Gebiet des Lauterkeitsrechts solche manifestieren, die bereits aus der Zeit des Weimarer Republik stammen und dann zur nationalsozialistischen Wirtschaftslenkung verstärkt und umfunktioniert wurden, also ob die bereits angelegten Tendenzen tatsächlich gesteigert wurden oder ob es sich hierbei lediglich um Durchgangsstadien von Staatsinterventionen handelte.

Im Rahmen dieser Arbeit wird jedoch nicht das gesamte Lauterkeitsrecht untersucht, sondern es werden lediglich mehrere besonders aufschlussreiche Regelungsbereiche beleuchtet. Gegenstand dieser Arbeit sind drei Gesetzesreformen, die noch im Jahre 1932 in Kraft traten, zwei Reformen, die 1933 in Kraft traten, und schließlich die Generalklausel des § 1 UWG, die über die Jahre jedenfalls ihrem äußeren Erscheinungsbild nach unverändert blieb. Ausgehend von der Notverordnung zum Schutz der deutschen Wirtschaft10 vom 9. März 1932 werden die im Zuge dieser Notverordnungen eingeführten bzw. geänderten Regelungen zu Zugaben in der Zugabeverordnung, zu Fragen des ←20 | 21→Ausverkaufswesens in den §§ 7–10 UWG und zum Betriebs- und Geschäftsgeheimnis in den §§ 17–20 UWG dargestellt und untersucht. Weitere Gegenstände der Untersuchung sind das nach 1933 erlassene Rabattgesetz und das Gesetz zur Wirtschaftswerbung. Neben diesen materiell-rechtlichen Änderungen, der Einfügung von Paragraphen in das UWG und dem Erlass vom Gesetzen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem UWG wird die über die Zeit unverändert gebliebene Generalklausel des § 1 UWG beleuchtet, um daran die Frage zu klären, ob sich eine Änderung im Umgang mit dieser und bei deren Auslegung beobachten lässt. Als Beispiel herangezogen wird die Auslegung und Diskussion zu § 1 UWG anhand von zwei Fallgruppen, nämlich der vergleichenden persönlichen Werbung und der Werbung mit Hinweisen auf die Ausländereigenschaft oder mit Hinweis auf die jüdische Abstammung des Konkurrenten.

Damit sind der gegenständliche und der zeitliche Rahmen für diese Arbeit abgesteckt. Es soll die Frage beantwortet werden, wie das Lauterkeitsrecht verändert und konkretisiert wurde. Aus der Analyse von bestimmten Aspekten des Lauterkeitsrechts sind Schlüsse hinsichtlich der Beeinflussung des Wettbewerbs durch die Nationalsozialisten zu ziehen; zu berücksichtigen ist insofern, wie das bereits bestehende Recht entweder konkret abgeändert oder konkretisiert wurde oder neue Vorschriften erlassen wurden, um nationalsozialistische Vorstellungen der Wirtschaft und des Wettbewerbs verdeckt einfließen zu lassen oder zu verwirklichen.

B. Quellen

Entsprechend der Fragestellung und dem Stand der Forschung konzentriert sich die vorliegende Arbeit auf die Auswertung von Quellen aus der Zeit nach 1932. Für den Zeitraum davor wurde auf die einschlägige Fachliteratur und nur ergänzend darüber hinaus auf Quellen zurückgegriffen. Für diesen Zeitraum wurde auch auf die Arbeit zur Entstehung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung von Johannes Matz und auf die Arbeit von Matthias Rücker zur Geschichte der Regelungen zur Wirtschaftswerbung zurückgegriffen und es wird entsprechend darauf verwiesen.

Für die Zeit nach 1932 wurden Monographien und Beiträge in Zeitschriften, deren Umfang spätestens mit Kriegsausbruch stark zurückging und die teilweise eingestellt wurden, und noch existierende Archivmaterialien ausgewertet. Zur Frage der Wertreklame, also zur Zugabeverordnung und zum Rabattgesetz und zu Fragen des Ausverkaufswesens und zum Schutz des Betriebs- und Geschäftsgeheimnis waren eigene Recherchen erforderlich. Dagegen kann zur Geschichte der Regelungen zur Werbung auf die Vorarbeit von Rücker und zu Fragen der ←21 | 22→Auslegung von § 1 UWG auf die Arbeit von Bernd Rüthers zu zurückgegriffen werden; deren Ausführungen wurden, wenn erforderlich, durch eigene Recherchen ergänzt.

Neben den veröffentlichten Quellen wurden auch die einschlägigen Aktenbestände in den Archiven berücksichtigt, weil so auch die neben den veröffentlichten Ansichten und Meinungen die damit verfolgten Motive und Absichten erarbeitet und dargestellt werden können11. Diese Vorgehensweise ermöglicht es zu beurteilen, inwiefern Verordnungen und Gesetze, die auf den ersten Blick keine NS-Ideologie enthalten, tatsächlich frei von Ideologie sind oder doch andere Absichten dahinter stecken12. Wie im Rahmen dieser Arbeit gezeigt wird, war es beispielsweise gerade die Absicht des nationalsozialistischen Staates, die „Judenfrage“ auf Verwaltungsebene zu klären und möglichst wenig dazu zu veröffentlichen, weshalb sich hierzu wenig in den gängigen gedruckten Quellen findet und dies nur durch die Auswertung von Archivmaterialien zu Tage tritt. Man kann, wie noch zu zeigen ist, aus mehreren Gründen aus dem Schweigen der Quellen keine „weitreichende Schlussfolgerungen für das historische Geschehen (oder Nichtgeschehen) ableiten“13.

Daher wurden für die Zeit nach 1932, soweit vorhanden, Archivmaterialien gesichtet. Die Archivalien der damaligen Zeit finden sich im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. Für die aufgeworfenen Fragen waren hier vor allem die Aktenbestände des Reichs- und preußischen Wirtschaftsministeriums, des Reichsjustizministeriums und der Reichskanzlei nützlich. Zu Fragen des Ausverkaufs- und Zugabewesens konnte auf umfangreiche Aktenbestände zurückgegriffen werden. Zu Fragen des Betriebs- und Geheimnisverrates und zum Rabattgesetz fanden sich nur wenige hilfreiche Informationen in den weniger umfangreichen Aktenbeständen dazu.

C. Stand der Forschung

Eine Arbeit, die das Lauterkeitsrecht zur Zeit des Nationalsozialismus umfassend darstellt, liegt bisher nicht vor. Das gilt auch – abgesehen von der Arbeit „Wirtschaftswerbung unter dem Nationalsozialismus“ zum Wirtschaftswerbegesetz aus dem Jahr 2000 von Matthias Rücker14 für die hier behandelten ←22 | 23→lauterkeitsrechtlichen Fragestellungen im Einzelnen. Die Arbeit von Rücker wird im Rahmen der Ausführungen zum Wirtschaftswerbegesetz (Kapitel 5) herangezogen. Die Arbeit von Johannes Matz zur Wertereklame aus dem Jahr 2005 stellt die Entstehungsgeschichte der Zugabeverordnung und des Rabattgesetzes dar, geht jedoch nicht auf die weitere Entwicklung nach deren Erlass ein15. Zur Entstehungsgeschichte des Schutzes des Betriebs- und Firmengeheimnisses konnte bereits die Bayreuther Dissertation von Julian Slawik eingesehen werden. Diese schildert umfassend unter dem gleichlautenden Titel „die Entstehung des deutschen Modells zum Schutz von Unternehmensgeheimnissen“, behandelt aber vor allem die Zeit nach 1932 nicht vertieft16. Ferner konnte auf die Arbeiten von Richard Metzler17, Klaus Schafheutle18, Kai Wawrizinek19 und Martin Tuffner20 zurückgegriffen werden, die detailliertere Aussagen zu der Zeit nach 1909 enthalten. Zur Entstehungsgeschichte der Vorschriften des Ausverkaufswesens ist keine ausführliche Arbeit nach 1945 erschienen; es kann lediglich auf die Arbeit von Erich Mewes21 aus dem Jahre 1936 zurückgegriffen werden, die jedoch entsprechend quellenkritisch zu lesen ist und durch eigene Recherchen überprüft wurde. Hans Culemann kritisierte in einer Besprechung 1936 die Arbeit von Mewes, weil dieser jüdische Literatur verwende und zitiere22; daraus ←23 | 24→kann der vorsichtige Schluss gezogen werden, dass die Arbeit von Mewes nicht allzu einseitig ist. Zur Auslegung des § 1 UWG und den Fragen der vergleichenden Werbung finden sich Ausführungen sowohl in der bereits erwähnten Arbeit von Rücker, vor allem aber auch in dem Werk von Bernd Rüthers23 zur unbegrenzten Auslegung, zu dem ergänzend der Beitrag von Harald Freise24 herangezogen wurde.

Dieter Gosewinkel, Johannes Bähr und Ralf Banken haben in den Jahren 2005 und 2006 jeweils einen Sammelband unter dem Titel „Wirtschaftskontrolle und Recht in der nationalsozialistischen Diktatur“25 bzw. „Wirtschaftssteuerung durch Recht im Nationalsozialismus“26 herausgegeben, in denen mehrere Autoren einschlägige Fragen untersuchten. Das Lauterkeitsrecht wird in diesen Sammelbänden nicht behandelt.

Zum Lauterkeitsrecht konnten einige Arbeiten ergänzend herangezogen werden. Mit der Zugabeverordnung und dem Rabattgesetz beschäftigen sich Monographien27 und Kommentare28, die jeweils, wenn auch knapp, die Entstehungsgeschichte, weniger aber die Entwicklung nach 1933 schildern. Bei den Ausführungen zu den Regelungen des Ausverkaufswesens wurde auf das ←24 | 25→Handbuch von Joachim Kind29 aus dem Jahre 1979 und den Arbeiten von Gwendolyn Gemke30 und Antje Kinzelt31 zurückgegriffen, die jedoch entsprechend ihrer Ausrichtung die geschichtliche Entwicklung und die Entstehungsgeschichte der Regelungen nur kurz abhandeln und vor allem nicht vertieft auf die Entwicklung nach 1933 eingehen.

D. Gang der Untersuchung

Die vorliegende Arbeit verzichtet bewusst auf die Voranstellung einer Erörterung und Darstellung des „NS-Rechts“ generell. So soll eine Verengung des Forschungsumfangs vermieden werden, um auch das Problem Kontinuität berücksichtigen zu können. Zu untersuchen sind vielmehr ausgewählte Beispiele aus dem Gebiet des Lauterkeitsrechts, um jeweils die Charakteristika der Entwicklung zur Zeit des Nationalsozialismus herausarbeiten zu können.

Die Arbeit besteht aus sieben Kapiteln. Das erste Kapitel setzt den Rahmen und behandelt die nationalsozialistische Auffassung von Wirtschaft und Wettbewerb. Die Kapitel zwei bis sechs untersuchen sodann die Entwicklung der ausgewählten Regelungskomplexe. Diese Kapitel schließen jeweils mit einem Abschnitt über Aspekte des Lauterkeitsrechts zur Zeit des Nationalsozialismus. Das siebte Kapitel versucht, aufgrund der Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel zu einer generellen Analyse der Charakteristika des Lauterkeitsrechts zur Zeit des Nationalsozialismus zu gelangen.

Im Kapitel 1 wird, wie erwähnt, die nationalsozialistische Auffassung von Wirtschaft und Wettbewerb skizziert. Die dort beschriebenen Merkmale und schlagwortartigen, plakativen Prinzipien begegnen häufig im weiteren Verlauf der Arbeit, dienen sie doch als Argumente bei Entscheidungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung und sie liegen den Ausführungen der Autoren der Zeit zugrunde.

Der Aufbau der weiteren Kapitel orientiert sich an der Notverordnung zum Schutz der deutschen Wirtschaft vom 9. März 193232. Es wird demnach in Kapitel 2 die Entstehungsgeschichte der Zugabeverordnung und wegen des ←25 | 26→engen inhaltlichen Zusammenhangs und des teilweise stark überschneidenden Anwendungsbereichs33 auch die Geschichte des Gesetzes über Preisnachlässe, das sogenannte Rabattgesetz, behandelt. Darauf folgend wird in Kapitel 3 die Entstehungsgeschichte der Regelungen über das Ausverkaufswesen und die weitere Diskussion darüber während der untersuchten Zeit untersucht. Im Anschluss daran werden in Kapitel 4 die Entstehung, Reformen und Diskussionen der Vorschriften zum Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses dargestellt. Die Beeinflussung der Wirtschaftswerbung durch das Gesetz zur Wirtschaftswerbung ist Gegenstand von Kapitel 5. Die Entwicklung der Auslegung des § 1 UWG am Beispiel der persönlichen vergleichenden Werbung in den Fallgruppen des Hinweises eines Konkurrenten auf die Ausländereigenschaft bzw. Rassenzugehörigkeit eines anderen Konkurrenten wird in Kapitel 6 analysiert. In Kapitel 7 werden dann die in den einzelnen Kapiteln gefunden Ergebnisse zu den untersuchten Regelungskomplexen des Lauterkeitsrechts zusammengefasst, einander gegenübergestellt und kategorisiert, um so generelle Aussagen zur Geschichte des Lauterkeitsrechts zur Zeit des Nationalsozialismus treffen zu können.

←26 | 27→

1 Fezer, in Fezer, 2010, Bd. 1, E, Rn. 215 mit Verweis auf Lobe, Bd. 1, 1907, 7 und den dortigen Vergleich mit Sportrudern und Pferderennen.

2 Gosewinkel, in Gosewinkel, 2005, IX, XXII.

3 Gosewinkel, in Gosewinkel, 2005, IX, XXII ff.

4 Gosewinkel, in Gosewinkel, 2005, IX, XXII, unter I.

5 Gosewinkel, in Gosewinkel, 2005, IX, XXIII unter II.

6 Gosewinkel, in Gosewinkel, 2005, IX, XXIII.

7 Gosewinkel, in Gosewinkel, 2005, IX, XXIV unter III.

8 Wagner-Kern, in Pahlow, 2005, 74, 87.

9 Gosewinkel, in Gosewinkel, 2005, IX, XXIVf. unter IV.

10 RGBl. 1932 I, 122.

11 So auch Wagner-Kern, in Pahlow, 2005, 74, 82.

12 Wagner-Kern, in Pahlow, 2005, 74, 81f., 85 mit Beispielen.

13 Longreich, 2001, 12.

14 Rücker, Matthias: Wirtschaftswerbung unter dem Nationalsozialismus, Rechtliche Ausgestaltung der Werbung und Tätigkeit des Werberats der deutschen Wirtschaft, Frankfurt am Main 2000.

15 Matz, Johannes: Die Regulierung der akzessorischen Wertreklame, Eine Untersuchung zur Entstehung von Zugabeverordnung (1932) und Rabattgesetz (1933), Berlin 2005.

16 Slawik, Julian: Die Entstehung des deutschen Modells zum Schutz von Unternehmensgeheimnissen, Tübingen, 2017; der Verfasser dankt dem Autor für die Gelegenheit zur Einsichtnahme in das Manuskript.

17 Metzler, Richard: Konsequenzen neuartiger Erscheinungsformen des wirtschaftlichen Wettbewerbs für den strafrechtlichen Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Rahmen der §§ 17ff UWG, München 1990.

18 Schafheutle, Klaus: Wirtschaftsspionage und Wirtschaftsstrafrecht, Freiburg im Breisgau 1972.

19 Wawrzinek, Kai: Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, §§ 17ff. UWG, Hamburg 2010.

20 Tuffner, Martin: Der strafrechtliche Schutz von Wirtschaftsgeheimnissen im Staatsschutzrecht und Wettbewerbsrecht, Forchheim/Ofr. 1978.

21 Mewes, Erich: Das Recht der Sonderveranstaltungen, Düsseldorf 1936.

22 Culemann, Besprechung zu Erich Mewes, Das Recht der Sonderverkaufsveranstaltungen, Düsseldorf, 1936, JW 1936, 3525f.: „Einzelne Zitate jüdischer Schriftsteller sind zu bedauern und werden bei einer Neuauflage sicherlich fortbleiben. Zwischen dem Gebot gewissenhafter Vollständigkeit in der Anziehung der Literatur und dem Gebot, das jüdische Schrifttum restlos auszumerzen, kann es keinen Konflikt geben. Das jüdische Schrifttum ist für uns nicht vorhanden. Das wird in Zukunft auf den Hochschulen bei der Anleitung zu Dissertationen bedacht werden.“ Vgl. zur Frage der Berücksichtigung jüdischer Autoren in der Rechtswissenschaft ausführlich: Rilk, Otto: Das Judentum in der Rechtswissenschaft, Berlin 1937.

23 Rüthers, Bernd: Die unbegrenzte Auslegung, 6. Auflage, Tübingen 2005.

Details

Seiten
288
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631786314
ISBN (ePUB)
9783631786321
ISBN (MOBI)
9783631786338
ISBN (Hardcover)
9783631784167
DOI
10.3726/b15469
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (März)
Schlagworte
Geschäfts- und Betriebsgeheimnis Wirtschaftswerbung Zugabeverordnung Rabattgesetz Wettbewerbsrecht Ausverkaufswesen
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien. 288 S.

Biographische Angaben

Johannes Volker Späth (Autor:in)

Johannes Volker Späth studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth (Erstes Juristisches Staatsexamen) und der University of Queensland in Brisbane, Australien (LL.M., UQ, Brisbane). Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Ellwangen. Nach seinem Zweiten Juristischen Staatsexamen arbeitete er als Rechtsanwalt in München. Derzeit ist er im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg tätig.

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Titel: Aspekte des Lauterkeitsrechts zur Zeit des Nationalsozialismus
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290 Seiten