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Extraterritoriale Asylverfahrensstandorte

Neue Wege in der Europäischen Flüchtlingspolitik

von Nora Schmidt (Autor:in)
©2019 Dissertation 398 Seiten

Zusammenfassung

Eindrücklich hat uns zuletzt die Flüchtlingskrise 2015 vor Augen geführt, dass die Migrationsfrage eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit ist. Trotz des aktuell deutlich gesunkenen Migrationsaufkommens nach Europa bleibt die Lage volatil und es ist keine Zeit zu verlieren, neue Migrationslösungen zu finden. Hierzu gehören auch die externe Dimension der Asyl- und Flüchtlingspolitik und die Frage nach legalen Einreisemöglichkeiten in die Europäische Union, sowohl aus Gründen der Humanität als auch zur Migrationssteuerung. Hier setzt die Untersuchung der Autorin an. Konkret entwickelt sie ein neues Migrationskonzept durch die Extraterritorialisierung des Asylregimes: Europäische Asylverfahrensstandorte in Afrika, in denen ein gleichwertiges Asylverfahren durchgeführt werden soll.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • Gang der Untersuchung
  • Forschungsziel der Arbeit
  • Teil 1: Der Status quo des europäischen Flüchtlingsrechts
  • A. Begrifflichkeiten des Asyl- und Flüchtlingsrechts in Europa
  • I. Die verschiedenen flüchtlingsrechtlichen Schutzstatus
  • 1. Der Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951
  • 2. Das Rechtsinstitut des Asyls
  • a) Das Asylrecht aus Sicht des Völkerrechts
  • b) Das Asylrecht auf nationaler Ebene
  • aa) Konzept der sicheren Drittstaaten
  • bb) Konzept der sicheren Herkunftsstaaten
  • c) Das Asylrecht auf Unionsebene
  • 3. Der subsidiär Schutzbedürftige
  • a) Inhalt des europäischen subsidiären Schutzstatus
  • b) Auslegungsfragen des Art. 15 lit. c) RL 2011/95/EU
  • aa) Begriff des „innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“
  • bb) „ernsthafte individuelle Bedrohung […] infolge willkürlicher Gewalt“
  • 4. Weitere Arten flüchtlingsrechtlicher Schutzpositionen
  • a) Familienbezogene Schutzstatus
  • b) Nationaler subsidiärer Schutz – nationale Abschiebungsverbote
  • c) Vorübergehender Schutz
  • 5. Einheitlicher Prüfungsumfang des BAMF
  • 6. Der Begriff des Wirtschaftsmigranten
  • II. Das Phänomen der illegalen Migration
  • III. Zwischenergebnis
  • B. Entwicklung der gemeinsamen Grenzschutz-, Asyl- und Einwanderungspolitik der EU
  • I. Historische Entwicklung und EU-Programme
  • 1. Europäischer Rat von Tampere für den Zeitraum 1999 bis 2004
  • a) Harmonisierungsstufen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • b) Zunehmend externe Dimension der europäischen Migrations- und Asylpolitik
  • aa) Kommissionsmitteilung über die gemeinsame Asylpolitik und die Agenda für den Flüchtlingsschutz vom 26. März 2003
  • bb) „Neuer Ansatz“ der Kommission – Mitteilung für leichter zugängliche, gerechtere und besser funktionierende Asylsysteme vom 3. Juni 2003
  • 2. Das Haager Programm für den Zeitraum 2005 bis 2009
  • a) Umfassender Migrationsansatz mit externer Dimension
  • b) Umsetzung des Haager Programms
  • 3. Stockholmer Programm für den Zeitraum 2010 bis 2014
  • a) Zugang zu Europa in einer globalisierten Welt: Integriertes Grenzmanagement an den EU-Außengrenzen und europäische Visapolitik
  • b) Ein Europa der Verantwortung, der Solidarität und der Partnerschaft in Migrations- und Asylfragen
  • c) Europa in einer globalisierten Welt: die externe Dimension von Freiheit, Sicherheit und Recht
  • d) Umsetzung des Stockholmer Programms
  • II. Die Post-Stockholm-Phase ab 2015 unter dem Eindruck der Flüchtlingskrise
  • 1. Strategische Leitlinien für die kommenden Jahre
  • 2. Flüchtlingskrise und Zusammenbruch des Dublin-Systems im Herbst 2015
  • 3. Die Europäische Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 und ihre Umsetzung
  • a) Sofortmaßnahmen in Reaktion auf die Flüchtlingstragödie am 19. April 2015
  • b) Strategischer Ansatz der Europäischen Migrationsagenda
  • c) Erstes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Migrationsagenda im Mai 2015
  • aa) Umsiedlung von 40.000 Personen auf Grundlage von Art. 78 Abs. 3 AEUV
  • bb) Neuansiedlung von 20.000 schutzbedürftigen Drittstaatsangehörigen
  • d) Errichtung von Hotspots an den EU-Außengrenzen
  • e) Zweites Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Migrationsagenda im September 2015
  • aa) Umsiedlung von 120.000 Personen auf Grundlage von Art. 78 Abs. 3 AEUV
  • bb) Vorschlag für einen dauerhaften Umsiedlungsmechanismus
  • f) Drittes Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Migrationsagenda im Dezember 2015
  • 4. Weitere Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
  • a) 17-Punkte-Aktionsplan zur Westbalkanroute vom 25. Oktober 2015
  • b) Aktionsplan des EU-Afrika-Migrationsgipfels von Malta am 11./12. November 2015
  • c) Der EU-Türkei-Deal von März 2016
  • aa) Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei
  • bb) Inhalt des EU-Türkei-Deals vom 18. März 2016
  • cc) Rechtliche Bedenken gegen den EU-Türkei-Deal
  • 5. Zwischenergebnis
  • C. Maßgebliches Primärrecht und sekundärrechtliche Ausgestaltung der Grenzschutz-, Asyl- und Einwanderungspolitik der EU
  • I. Die europäische Grenzschutzpolitik
  • 1. Regelungsgehalt von Art. 77 AEUV
  • 2. Wichtige sekundärrechtliche Ausgestaltung
  • II. Die europäische Asylpolitik
  • 1. Regelungsinhalt von Art. 78 AEUV
  • 2. Wichtige sekundärrechtliche Regelungen
  • a) Richtlinie über die Aufnahmebedingungen (RL 2013/33/EU)
  • b) Anerkennungs- bzw. Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU)
  • c) Asylverfahrensrichtlinie (RL 2013/32/EU)
  • d) Dublin-III-Verordnung (VO Nr. 604/2013)
  • e) Eurodac-Verordnung (VO Nr. 603/2013)
  • 3. Vorschläge zur Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
  • III. Die europäische Einwanderungspolitik
  • 1. Regelungsinhalt von Art. 79 AEUV
  • 2. Sekundärrechtliche Regelungen im Bereich der Einwanderungspolitik
  • D. Begrenzte legale Einreisemöglichkeiten in die EU am Beispiel Deutschlands
  • I. Legale Einreise zur Erwerbszwecken im Rahmen der Arbeitsmigration
  • 1. Erscheinungsformen der Arbeitsmigration
  • 2. Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken
  • 3. Neue Wege in der Arbeitsmigration am Beispiel des Westbalkans
  • II. Legale Einreise zu Studien- und Ausbildungszwecken im Rahmen der Bildungsmigration
  • III. Legale Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung
  • IV. Legale Einreisemöglichkeiten aus humanitären Gründen
  • 1. Die Aufnahme von Personen aus dem Ausland gemäß § 22 AufenthG
  • 2. Humanitäre Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden oder das Bundesamt gemäß § 23 AufenthG
  • 3. Neuansiedlungsprogramme nach § 23 Abs. 4 AufenthG
  • 4. Zugangserleichterung durch Anwendung der Massenzustroms-Richtlinie 2001/55/EG
  • 5. Geschützte Zulassungsverfahren
  • 6. Regionale Schutzprogramme
  • 7. Diplomatisches Asyl aus humanitären Gründen
  • V. Zwischenergebnis und Forschungsansätze
  • 1. Ausbau vorhandener humanitärer Einreiseinstrumente
  • 2. Erleichterte Vergabe humanitärer Visa und temporäre Aussetzung der Visapflicht
  • 3. Flexiblerer Spurwechsel zwischen den Migrationskanälen
  • 4. Extraterritorialer Ansatz im Flüchtlingsrechts sowie im Asyl- und Migrationsregime
  • Teil 2 Die „Pazifische Lösung“ Australiens als Vorbild?
  • A. US-amerikanische Praxis als Vorbild der „Pazifischen Lösung“ Australiens
  • B. Inhalt der „Pazifischen Lösung“ Australiens
  • I. Hintergrund
  • II. Auslöser
  • III. Konkrete Ausgestaltung
  • IV. Schließung im Jahr 2008 und Wiedereröffnung der Asyllager im Jahr 2012
  • C. Rechtliche Ausgestaltung der „Pazifischen Lösung“
  • D. Kritik an der „Pazifischen Lösung“
  • E. Gerichtliche Überprüfung der „Pazifischen Lösung“
  • F. Völkerrechtliche Bedenken gegen die „Pazifische Lösung“
  • I. Untersagung des Anlegens der Tampa und Aussteigens der Passagiere im Hafen der australischen Weihnachtsinsel
  • 1. Verstoß gegen das Non-Refoulement-Gebot
  • a) Persönlicher Anwendungsbereich
  • aa) Deklaratorischer Charakter der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus nach der GFK
  • bb) Illegale Ankunft und Einreise der Asylsuchenden
  • b) Territorialer Anwendungsbereich
  • c) Umfang des Non-Refoulement-Gebots: Recht zur vorübergehenden Aufnahme?
  • d) Verletzung von Art. 33 Abs. 1 GFK im konkreten Fall
  • 2. Verletzung des Rechts, Asyl zu suchen und zu genießen
  • 3. Verstoß gegen Seerecht
  • a) Maritime Teile des Staatsgebiets
  • b) Flaggenhoheit
  • c) Pflicht zur Seenotrettung
  • d) Verantwortlichkeit für die Geretteten
  • e) Praxis des Ausschiffens im nächstmöglichen Anlaufhafen
  • aa) Staatenpraxis
  • bb) Opinio Iuris
  • cc) Ausschiffen und vorübergehende Aufnahme im nächstmöglichen Anlaufhafen
  • 4. Vereinbarkeit mit einem Recht auf freie Wahl des Aufnahmelandes
  • 5. Zwischenergebnis
  • II. Verbringung der Asylsuchenden in Asyllager nach Nauru und Papua-Neuguinea
  • 1. Verstoß gegen das Non-Refoulement-Gebot
  • 2. Verstoß gegen die Regelung über sichere Drittstaaten
  • a) Keine direkte Bedrohung für das Leben oder die Freiheit des Flüchtlings
  • b) Einreise- und Aufenthaltsrecht des Flüchtlings sowie Zugang zu einem wirksamen Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus
  • c) Gewährleistung elementarer Menschenrechte
  • d) Individuelle Prüfung der Sicherheit eines Drittstaates
  • 3. Verletzung von Art. 9 Abs. 1 IPbürgR
  • 4. Verletzung der Rechte von inhaftierten Personen
  • 5. Verletzung des Sanktionsverbots des Art. 31 Abs. 1 GFK
  • 6. Verletzung des Rechts auf Zugang zu den Gerichten nach Art. 16 Abs. 1 GFK
  • 7. Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention
  • 8. Zwischenergebnis
  • III. Abfangen von Flüchtlingsbooten außerhalb australischer Hoheitsgewässer zur Verhinderung des Zugangs in australische Hoheitsgewässer
  • 1. Verstoß gegen das Non-Refoulement-Gebot
  • 2. Verstoß gegen internationales Seerecht
  • 3. Zwischenergebnis
  • IV. Push-Backs von Flüchtlingsbooten aus australischen Gewässern zurück auf Hohe See
  • 1. Verstoß gegen das Non-Refoulement Gebot
  • 2. Verstoß gegen internationales Seerecht
  • 3. Zwischenergebnis
  • G. Zusammenfassende Bewertung der „Pazifischen Lösung“ Australiens
  • Teil 3: Europäische Pläne zur Extraterritorialisierung des Asylregimes
  • A. Der Vorschlag Großbritanniens aus dem Jahr 2003
  • I. Der Inhalt des britischen Konzepts
  • 1. Visionspapier vom 7. März 2003
  • 2. Konzeptpapier vom 10. März 2003
  • 3. Zusammenfassung
  • II. Bewertung des britischen Vorschlags von 2003
  • B. Gegenvorschlags des UNHCR aus dem Jahr 2003
  • I. Inhalt des dreigliedrigen Vorschlags des UNHCR
  • 1. Regionaler Zweig
  • 2. Nationaler Zweig
  • 3. EU-Zweig
  • II. Bewertung des UNHCR-Modells im Vergleich zum britischen Vorschlag
  • C. Durchführbarkeitsstudie über die Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb der EU aus dem Jahr 2002
  • D. Wiederaufnahme der Extraterritorialisierungspläne in der EU seit 2014
  • Teil 4: Konkreter Vorschlag für Europäische Asylverfahrensstandorte in Form einer Modellentwicklung
  • A. Anwendung eines Lean Startup-Ansatzes zur Entwicklung des Konzepts
  • B. Entwicklung der Konzeptidee für Europäische Asylverfahrensstandorte
  • I. Bestimmung der Zielgruppen des Konzepts
  • 1. Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Betreiber Europäischer Asylverfahrensstandorte
  • 2. Die Migranten als Nutzer der Europäischen Asylverfahrensstandorte
  • a) Migrationsgründe und Fluchtursachen
  • b) Hauptmigrationsrouten nach Europa und Deutschland
  • c) Geographische Beschränkung der Nutzerzielgruppe auf afrikanische Migranten
  • d) Ausschluss sog. „spontanous arrivals“
  • II. Problemstellung und Motivationslage der Zielgruppen
  • 1. Problemstellung und Motivationslage der EU-Mitgliedstaaten
  • 2. Problemstellung und Motivationslage der Migranten
  • III. Materiell-inhaltliches Angebot des Konzepts
  • IV. Mehrwert des Konzepts im Vergleich zu traditionellen Asylregimen und Anreize der Zielgruppen zur Inanspruchnahme
  • 1. Anreize der EU-Mitgliedstaaten für eine Beteiligung
  • 2. Anreize der Migranten als Nutzer der europäischen Asylverfahrensstandorte
  • V. „Verkaufsstory“ des Konzepts und Verkaufskanäle zum Erreichen der Zielgruppen
  • VI. Erforderliche Prozesse zur Umsetzung des Angebots
  • 1. Online-Registrierung
  • 2. Extraterritoriales Asylverfahren im Europäischen Asylverfahrensstandort
  • 3. Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung
  • 4. Innereuropäische gegenseitige Anerkennung der Asylentscheidung als Basis für ein unionsweites Aufnahmekontingent
  • VII. Erforderliche Ressourcen zur Bereitstellung des Angebots
  • 1. Errichtung von sieben europäischen Asylverfahrensstandorten in Afrika
  • a) Drei Asylverfahrensstandorte in Nordafrika
  • b) Vier Asylverfahrensstandorte in Subsahara-Afrika
  • 2. Bedarfe erforderlicher Ressourcen
  • VIII. Kooperationspartner
  • 1. Kooperation mit ausgewählten Drittstaaten als Gastländer
  • 2. Kooperation mit dem UNHCR
  • IX. Zusammenfassung der „DNA“ der Konzeptvision für extraterritoriale Europäische Asylverfahrensstandorte
  • C. Prüfung der für die Umsetzung des Konzepts kritischen Faktoren
  • I. Identifizierung bereits praktizierter Elemente des Konzepts (Analogien)
  • 1. Ausübung von Hoheitsgewalt auf fremden Staatsgebiet in Asylangelenheiten
  • a) Gewährung von diplomatischem Asyl in Auslandsvertretungen
  • b) Visaerteilung in Auslandsvertretungen durch geschützte Zulassungsverfahren
  • 2. Abkommen zur Kooperation mit Drittländern als Gaststaaten
  • 3. Zuständigkeitsbegründung nach dem Dublin-System
  • 4. Verfahren des UNHCR zur Flüchtlingsfeststellung
  • 5. Konzept sicherer Drittstaaten, sicherer Herkunftsstaaten und sog. Erstasylstaaten
  • 6. Asylrechtliches Sonderverfahren
  • 7. Operative Verfahresprozesse und unionsweite Datenübermittlung
  • II. Prüfung der für die Umsetzung des Konzepts kritischen Unsicherheiten (Antilogien)
  • 1. Risiken des Konzepts in tatsächlicher Hinsicht
  • a) Kooperationswilligkeit der Drittstaaten
  • b) Überzeugung der Migranten zur Inanspruchnahme der Asylverfahrensstandorte
  • c) Quantitative Überlastung der Europäischen Asylverfahrensstandorte
  • d) Personalbedarf für den Betrieb der Europäischen Asylverfahrensstandorte
  • e) Operativ-technische Herausforderungen
  • 2. Risiken des Konzepts in rechtlicher Hinsicht
  • a) Durchführung eines gleichwertigen Asylverfahrens
  • aa) Erweiterung des normativen Anwendungsbereichs in räumlicher Hinsicht zur Extraterritorialisierung des Asylregimes
  • bb) Gewährung eines gleichwertigen Asylverfahrens in materiell-rechtlicher Hinsicht
  • aaa) Prüfung und Gewährung subsidiären Schutzes
  • bbb) Ausschluss der Regelungen über den Abschiebungsschutz
  • cc) Gleichwertiges Asylverfahren in formeller Hinsicht
  • aaa) Online-Registrierung des Asylsuchenden
  • bbb) Antragstellung des Asylsuchenden
  • ccc) Persönliche Anhörung des Antragsstellers
  • ddd) Zugang zu Rechtsberatung
  • eee) Erfordernis der gerichtlichen Anfechtbarkeit der Asylentscheidung
  • fff) Ausgestaltung der gerichtlichen Überprüfung („Wie“)
  • (1) Aufschiebende Wirkung der Klageerhebung
  • (2) Mündliche Verhandlung vs. schriftliches Gerichtsverfahren
  • (3) Rechtsmittelfristen
  • b) Rückkehr abgelehnter Antragsteller in ihre Herkunftsländer
  • c) Gegenseitige Anerkennung der Asylentscheidungen zur unionsweiten Verteilung im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Aufnahmekontingents
  • d) Koexistenz extraterritorialer und territorialer Asylverfahren der EU-Staaten
  • D. Bewertung des Konzepts, konkrete Umsetzung und Ausblick
  • I. Pilotierung des Konzepts Europäischer Asylverfahrensstandorte
  • II. Gesetzesänderungsbedarfe zur Umsetzung Europäischer Asylverfahrensstandorte
  • III. Fortentwicklungsansätze für Europäische Asylverfahrensstandorte in der Zukunft
  • Teil 5: Ergebnisse und Schlussbetrachtungen
  • A. Zentrale Ergebnisse der Arbeit
  • B. Schlussbetrachtungen
  • Literaturverzeichnis

Einleitung

„Wir Europäer müssen eigentlich wissen und uns stets daran erinnern, wie wichtig es ist, Flüchtlingen Schutz zu gewähren und das Grundrecht auf Asyl zu achten. Es ist Zeit, dass wir anfangen, den Grundstein für eine echte europäische Migrationspolitik zu legen, […]. Wenn es jemals nötig war, europäische Solidarität unter Beweis zu stellen, dann jetzt in Zeiten der Flüchtlingskrise. Es ist Zeit, gemeinsam Mut zu beweisen und europäisch zu handeln.“1

Dies sind die Worte des Präsidenten der Europäischen Kommission (im Folgenden Kommission), Jean-Claude Junckers, während der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 zur historischen und moralischen, wenn auch rechtlich kaum durchsetzbaren, Verpflichtung Europas bei der Bewältigung der Migration als einer Jahrhundertaufgabe. So kamen im Jahr 2015 ca. 1,4 Millionen und in 2016 ca. 1,3 Millionen Asylsuchende nach Europa,2 allein in Deutschland wurden 2015 ca. 890.000, 2016 ca. 280.000 und 2017 ca. 186.644 Asylsuchende registriert.3 Anlass der Rede Junckers waren die später beschlossenen EU-Pläne, zur Entlastung der besonders betroffenen Mittelmeerstaaten Griechenland und Italien, 160.000 Personen innerhalb der EU solidarisch umzuverteilen.4

Zwar sind die Migrationszahlen in der EU und auch in Deutschland im Vergleich zu derzeit weltweit ca. 65,6 Millionen Menschen auf der Flucht, dem höchsten Stand seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs,5 relativ gering. Die ←25 | 26→meisten Flüchtlinge bleiben in der Herkunftsregion.6 Gleichwohl machten sich in den letzten Jahren immer mehr Menschen auf den Weg nach Europa und auch in Zukunft ist von einer anhaltenden Migration in die EU auszugehen. Während Staaten wie Deutschland, Schweden und Österreich in der Krise viele Asylsuchende aufnahmen, lehnen andere Staaten, darunter einige osteuropäische Staaten, solidarische Lösungskonzepte bei der Migrationsfrage kategorisch ab.7 Dies ist u.a. Folge teilweise diametral entgegengesetzter politischer Positionen, die sich in der Migrationspolitik niederschlagen und die spätestens seit den Terroranschlägen in Frankreich 2015 und Brüssel 2016 auch zunehmend von Sicherheitsaspekten geprägt sind.

Dabei ist die Migration kein neues Phänomen unserer Zeit, da Migration, Vertreibung und Flucht eine Konstante in der Menschheitsgeschichte bilden.8 Indes fehlt es mangels politischer Einigung auf EU-Ebene an einem gesamteuropäischen Migrationsmanagement mit solidarischer Flüchtlingsverteilung. Die fehlende Lösung der Migrationsfrage ist dabei nur eine der Krisen der EU in den vergangenen Jahren, von der Finanz- und folgenden Eurokrise, der Migrationskrise bis hin zum Brexit. Die Rede ist daher von einer sog. Polykrise der EU, in deren Folge die EU vor einer Zerreißprobe und der Frage ihrer Zukunft steht: Für die Zukunft Europas werden verschiedenste Szenarien diskutiert, darunter die weitere Vertiefung der europäischen Integration wie auch ein Europa mehrerer Geschwindigkeiten.9

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Aber zurück zum Zitat Junckers: „Wenn es jemals nötig war, europäische Solidarität unter Beweis zu stellen, dann jetzt in Zeiten der Flüchtlingskrise. Es ist Zeit, gemeinsam Mut zu beweisen und europäisch zu handeln.“10

Die EU, wie wir sie heute kennen, ist zweifelsfrei eine der größten Errungenschaften der europäischen Völker, die aber – um zukunftsfähig zu sein – der steten Veränderung bedarf. In einer gemeinsamen EU sind auch bei der Migration Lösungen gesamteuropäischen Charakters unter Beachtung der Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten nach Sicherheit und Migrationssteuerung aber auch der Ziele eines verbesserten Migrationsmanagements und Flüchtlingsschutzes zu finden. Denn Tausende verlieren ihr Leben bei der Flucht nach Europa, nach Angaben des Hohen Flüchtlingsrats der Vereinten Nationen (im Folgenden UNHCR) und der Internationalen Organisation für Migration (im Folgenden IOM)11 starben allein 2017 über 3.000 Migranten bei der Überquerung des Mittelmeers.12 Schwere Schiffsunglücke im Mittelmeer, wie etwa im April 2015, haben zwar Aktionspakete der EU zur Folge,13 jedoch sind einmalige Maßnahmen nicht ausreichend. Zu Recht fordert die Kommission daher „ein neues, stärker europäisch ausgerichtetes Konzept.“14

Zwar verfügt die Europäische Union nunmehr über ein in vielen Teilen harmonisiertes Asylrecht in Gestalt des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)15. Gleichwohl ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem allein keine Antwort auf die Herausforderungen eines hohen Migrationsaufkommens, wie ←27 | 28→auch die Flüchtlingskrise 2015 deutlich gemacht hat.16 Zunehmend werden Stimmen laut, den Fokus nicht nur auf Abschottung, sondern auch auf die Einführung legaler Einreisemöglichkeiten in die Europäische Union zu richten.17

Im Spannungsfeld zwischen humanitärer und menschenrechtlicher Pflicht gegenüber Schutzbedürftigen einerseits und der Sorge vor immer höheren Zuwanderungszahlen, Überlastung der Arbeits- und Sozialsysteme und Überfremdung in Europa andererseits wird der bisher in der Praxis kaum beschrittene Ansatz extraterritorialer Asylregime untersucht und ein konkretes Konzept zur Durchführung extraterritorialer Asylverfahren der EU-Staaten in Afrika entwickelt. Die Arbeit soll zur Identifizierung, Evaluierung und Prüfung der Umsetzbarkeit legaler Einreisemöglichkeiten für Drittstaatsangehörige in die EU beitragen.

Thema dieser Arbeit zur Europäischen Flüchtlingspolitik ist das Migrationsmanagement durch die Extraterritorialisierung des Asylregimes zur legalen Einreise in die EU anhand der Konzeption und Untersuchung Europäischer Asylverfahrensstandorte in Afrika.

←28 | 29→

1 EK, Pressemitteilung, Flüchtlingskrise: die Europäische Kommission handelt v. 09.09.2015.

2 EASO, Annual report on the situation of asylum in the EU 2016, Executive Summary. 2017 kamen ca. 178.550 Menschen nach Europa, UNHCR, Europe Monthly Report, Dec. 2017, S. 1.; Zu Fluchtursachen Teil 4 B.I.2. a).

3 BMI, Pressemitteilung, 186.644 Asylsuchende im Jahr 2017 – erfolgreicher Abbau der Rückstände, v. 16.01.2018. Zur Entwicklung BAMF, Migrationsbericht 2014, S. 6 ff.; zum EU-Vergleich, Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt, S. 33.

4 Vgl. Teil 1 B.II.3.c) aa), e) aa). Bis Anfang 2018 wurden nur 33.000 Flüchtlinge umverteilt, ARD, Tagesschau, Deutschland schließt Umverteilung ab, v. 29.01.2018; Heuser, Zwei Jahre EU-Umsiedlungsmechanismus, NVwZ 2018, 364 (366).

5 UNHCR, Global Trends Forced Displacement 2016, S. 2; Hans ten Feld, UNHCR Vertreter Deutschland, Flüchtlingskrise vor den Toren Europas, 22./23.06.2015, S. 1; Pichl, Tagungsbericht: 15. Berlner Symposium zum FLüchtlingsschutz, ZAR 2015, 266 (266).

6 UNHCR, Global Trends Forced Displacement 2016, S. 2; Hans ten Feld, UNHCR Vertreter Deutschland, Flüchtlingskrise vor den Toren Europas, 22./23.06.2015, S. 1; UK Government, New Vision for Refugees 2003, S. 6 f.

7 Etwa SZ, Kann man die osteuropäischen Länder zur Flüchtlingsquote zwingen? v. 18.09.2015. Zu den abgewiesenen Klagen der Slowakei und Ungarns gegen den zweiten Umsiedlungsbeschluss des Rates EuGH, U. v. 06.09.2017, C-643/15 ECLI: EU: C:2017:631 – Slovakia v Council und C-647/15 ECLI: EU: C:2017:618 – Hungary v Council.

8 Kälin/Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz, S. 577; Uerpmann-Wittzack, Ordnung und Gestaltung von Migrationsbewegungen durch Völkerrecht in Dethloff/Nolte/Reinisch, Rückblick nach 100 Jahren und Ausblick, S. 215 (216).

9 EK, Weißbuch zur Zukunft Europas, KOM (2017) 2025; Calliess, Bausteine einer erneuerten Europäischen Union, NVwZ 2018, 1 (1 f., 3 ff.); Schorkopf, „Europas neue Ordnung“ – eine plurale Union, NVwZ 2018, 9 (1 ff.); Häberle, Fünf Krisen im EU-Europa-Weltweite Implikationen, Möglichkeiten und Grenzen der Verfassungstheorie für Europa, AVR 53 (2015), 409 (415 ff.); Zum Begriff des Europas der mehreren Geschwindigkeiten etwa Bergmann in ders., Handlexikon der EU, „Integrationskonzepte, Europa à la carte“.

10 Siehe Fn. 1.

11 Die für alle Migrationsformen zuständige IOM ging aus dem mit Entschließung v. 05.12.1951 (207 UNTS 208 = BGBl. 1971 II, S. 1329) gegründeten Provisional Intergovernmental Committee for the Movement of Migrants from Europe (PICMME) hervor, Satzung vom 19.10.1953 (207 UNTS 189 = BGBl. 1971 II, S. 1319) das Intergovernmental Committee for European Migration und später durch Entschließung vom 20.05.1987 (1560 UNTS 440 = BGBl. 1989 II, 56) das Komitee zur International Organization for Migration.

12 IOM, Mediterranean Migrant Arrivals Reached 171.635 in 2017; Deaths Reach 3,116; UNHCR, Europe Monthly Report, Dec. 2017, S. 1.

13 EK, Pressemitteilung, Gemeinsame des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ und des Rates „Justiz und Inneres“: Zehn-Punkte-Plan zur Migration, v. 20.04.2015.

14 EK, KOM (2015) 240, S. 2 f. Zur derzeitigen Reform des GEAS etwa Henkel, Zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, DVBl 2017, 269-278; Koehler, Die Dublin IV-Verordnung – eine Chance für eine Stärkung des Europäischne Asylzuständigkeitssystems? ZAR 2017, 440-447.

15 Vgl. dazu Hailbronner in Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, S. 6; Dörig, Auf dem Weg in ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, NVwZ 2014, 106 (106 ff.).

16 Becker, Die Zukunft des europäischen und deutschen Asylrechts in Walter/Burgi, Die Flüchtlingspolitik, der Staat und das Recht, S. 55 (55 ff.).

17 So der Kommissar für Migration und Inneres und Bürgerschaft, Dimitri Avramopolous, EU Fundamental Rights and Migration Conference, v. 10.11.2014; Thränhardt, Europäische Abschottung und deutscher Asylstau: Gibt es Wege aus dem Dilemma? ZAR 2014, 177 (180); vgl. auch Kaufhold, die ein zweistufiges Verfahren vorschlägt, siehe dies., Zugang zum europoäischen Asylrecht steuern und verbessern, ZRP 2017, 69 (69 ff.).

Gang der Untersuchung

Die Arbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten des Europäischen Migrationsmanagements durch die Extraterritorialisierung des bisher fast ausschließlich territorialen Asylregimes. Ziel ist, den Ausbau legaler Einreisemöglichkeiten für eine größere Anzahl von Migranten zu untersuchen. Legale Einreise in die EU dient einerseits effektivem Migrationsmanagement, weil die Anzahl der illegalen Einreisen in die EU reduziert werden soll, und andererseits dem verbesserten Flüchtlingsschutz, da die Inanspruchnahme krimineller Schlepper obsolet wird und mehr Schutzbedürftige Schutz in Europa finden.

Nicht untersucht wird Frontex, die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, die bereits Gegenstand mehrerer wissenschaftlicher Arbeiten ist.18 Ebenso ausgeklammert werden die viel diskutierte Abschaffung des Dublin-Prinzips19 und die Frage nach dem konkreten Maßstab einer solidarischen Flüchtlingsverteilung innerhalb der EU.

Die Arbeit teilt sich in vier Hauptteile und einen Schlussteil:

Der Erste Teil beschäftigt sich mit Grundlagen des Europäischen Asyl- und Flüchtlingsrechts, der Entwicklung der gemeinsamen Grenzschutz-, Asyl- und Einwanderungspolitik der EU, den maßgeblichen primär- und sekundärrechtlichen Regelungen und den bestehenden legalen Einreisemöglichkeiten in die EU am Beispiel Deutschlands.

Sodann werden bestehende extraterritoriale Asylfazilitäten anhand der sehr strikten „Pazifischen Lösung“ Australiens untersucht (Teil 2) und die Pläne in der EU zur Extraterritorialisierung des Asylregimes erläutert (Teil 3). Im vierten Teil wird ein konkreter Vorschlag für extraterritoriale Europäische Asylverfahrensstandorte in Afrika konzipiert und auf die tatsächliche wie rechtliche Umsetzbarkeit untersucht. Die Konzeption erfolgt unter Einbeziehung der ←29 | 30→rechtlichen Ausgangslage in der EU (Teil 1) sowie der erarbeiteten Erkenntnisse über extraterritoriale Asylansätze (Teil 2 und Teil 3).

Soweit in der Arbeit ein Bezug auf nationale Vorschriften angezeigt ist, erfolgt dies am Beispiel der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Vorgaben Deutschlands. Denn es wird weder eine rechtsvergleichende Untersuchung angestrebt noch bedarf die Forschungsfrage extraterritorialer Asylansätze der EU der Prüfung weiterer mitgliedsstaatlicher Regelung.

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18 Vgl. Lehnert, Frontex und operative Maßnahmen an den europäischen Außengrenzen – Verwaltungskooperation – materielle Rechtsgrundlagen – institutionelle Kontrolle; Seehase, Die Grenzschutzagentur FRONTEX – Chance oder Bedrohung für den Europäischen Flüchtlingsschutz; Neumann, Die Europäische Grenzschutzagentur Frontex – Integrierter Außengrenzschutz und humanitäre Standards.

19 Etwa Marx, Änderungen im Dublin-Verfahren nach der Dublin III-Verordnung, ZAR 2014, 5 (12); Koehler, Die Dublin IV-Verordnung – eine Chance für eine Stärkung des Europäischne Asylzuständigkeitssystems? ZAR 2017, 440-447.

Details

Seiten
398
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631799062
ISBN (ePUB)
9783631799079
ISBN (MOBI)
9783631799086
ISBN (Paperback)
9783631798430
DOI
10.3726/b16023
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Juli)
Schlagworte
Asylpolitik Asylzentren Migration Externe Dimension Asylrecht Gemeinsames Europäisches Asylsystem Legale Einreise Legale Migration Humanitäre Visa Einwanderungspolitik Pazifische Lösung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 396 S.

Biographische Angaben

Nora Schmidt (Autor:in)

Nora Schmidt studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Europa- und Völkerrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ihre Promotion absolvierte sie an der Universität Regensburg. Nach mehrjähriger Anwaltstätigkeit im Öffentlichen Recht wechselte sie zum Freistaat Bayern.

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Titel: Extraterritoriale Asylverfahrensstandorte
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