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Das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten im Spannungsfeld von Freiheitsschutz und effektiver Gefahrenabwehr

Eine Bewertung des Sicherheitssystems und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage

von Nora Schneider (Autor:in)
©2019 Dissertation 340 Seiten

Zusammenfassung

Durch die Veränderung der Bedrohungslage weltweit – sowohl durch den technischen Fortschritt als auch durch das besondere Gefährdungspotential des Terrorismus – ist die Anpassung des Sicherheitssystems an die Gegebenheiten unumgänglich. Dabei rückt auch die Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden weiter in den Blickpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2013 in seinem Urteil zur Antiterrordatei das Bestehen eines informationellen Trennungsprinzips betont, das aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleitet wird. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die Autorin unter anderem mit den Fragen der Erforderlichkeit der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten sowie deren Vereinbarkeit mit der Gefahrenlage.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Gliederung
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Anlass der Auseinandersetzung
  • B. Ziele der Arbeit und Gang der Untersuchung
  • C. Historischer Kontext
  • I. „Polizeibrief“ als Ausgangspunkt
  • II. Vorangegangene Entwicklung und Hintergründe
  • Kapitel 1: Grundlagen: Aufgaben, Organisation und Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten
  • A. Polizeibehörden
  • I. Das Bundeskriminalamt (BKA)
  • 1. Organisation
  • 2. Aufgaben
  • 3. Befugnisse
  • II. Die Bundespolizei
  • 1. Organisation
  • 2. Aufgaben
  • 3. Befugnisse
  • III. Die Landeskriminalämter (LKA)
  • IV. Die Landespolizei
  • 1. Aufgaben
  • 2. Befugnisse
  • a. Allgemeine Befugnisse
  • b. Besondere Befugnisse
  • B. Die Nachrichtendienste
  • I. Der Verfassungsschutz des Bundes (BfV)
  • 1. Organisation
  • 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes: politische Information oder auch Gefahrenerforschung?
  • 3. Befugnisse
  • II. Der Verfassungsschutz der Länder
  • 1. Organisation
  • 2. Aufgaben
  • 3. Befugnisse
  • III. Der Bundesnachrichtendienst (BND)
  • 1. Organisation
  • 2. Aufgaben
  • 3. Befugnisse
  • IV. Der Militärische Abschirmdienst (MAD)
  • 1. Organisation
  • 2. Aufgaben
  • 3. Befugnisse
  • V. Kontrolle der Nachrichtendienste
  • 1. Parlamentarische Kontrolle
  • 2. Gerichtliche Kontrolle
  • 3. Weitere Kontrolle
  • Kapitel 2: Veränderung der Bedrohungslage
  • A. Terrorismus
  • I. Begriff
  • 1. Definitionsversuche und Merkmale
  • 2. Erscheinungsformen
  • a. Nationaler, internationaler und transnationaler Terrorismus
  • b. Ethno-nationaler und ideologisch-weltanschaulicher Terrorismus
  • c. Der ideologisch-weltanschauliche Terrorismus
  • aa. Sozial-revolutionärer Terrorismus am Beispiel des Rechtsterrorismus
  • bb. Ideologisch- weltanschaulicher Terrorismus am Beispiel des islamistischen Terrorismus
  • II. Organisationsstruktur des Terrorismus und seine Veränderung am Beispiel des islamistischen Terrorismus
  • III. Zusammenfassung: Gefahrenpotential des islamistischen Terrorismus
  • B. Extremismus
  • I. Islamismus
  • 1. Begriff und Gefahren
  • 2. Entwicklung
  • II. Rechtsextremismus
  • 1. Begriff und Gefahrenpotential
  • 2. Entwicklung
  • III. Linksextremismus
  • 1. Begriff und Gefahrenpotential
  • 2. Entwicklung
  • C. Bedrohungen durch technischen Fortschritt
  • I. Cybercrime
  • II. Nutzung des Internets als Kommunikations- und Propagandamedium
  • 1. Islamistischer Extremismus und islamistischer Terrorismus
  • 2. Links- und Rechtsextremismus
  • 3. Zusammenfassung und Entwicklungstendenzen
  • III. Nutzung des Internets als Informationsmedium
  • D. Zusammenfassung
  • Kapitel 3: Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage
  • A. Freiheit und Sicherheit
  • I. Das Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit
  • II. Begriffsbestimmungen, Entwicklung und verfassungsrechtlicher Hintergrund
  • 1. Der Begriff der Freiheit
  • 2. Die Sicherheit
  • a. Begriff
  • b. Staatstheoretische und ideengeschichtliche Entwicklung des Sicherheitsgedankens
  • c. Die Sicherheit im Verfassungsrecht
  • aa. Grundrechtliche Schutzpflichten
  • bb. Sicherheit als Staatsziel, subjektives Recht und Gemeinwohlgut
  • cc. Grundrecht auf Sicherheit
  • d. Zwischenergebnis
  • III. Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in der wissenschaftlichen Literatur und in der Rechtsprechung
  • B. Aktuelle Reaktionen auf die Bedrohungslagen
  • I. Veränderung der Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten durch Veränderung von Bedrohung und Kriminalität
  • 1. Verschiebung und Überschneidung der Aufgabenbereiche von Polizei und Nachrichtendiensten
  • 2. Veränderung des Gefahrenbegriffs
  • 3. Zwischenergebnis
  • 4. Beispiele in der Sicherheitsgesetzgebung
  • a. Automatische Kennzeichenerfassung
  • b. Präventive Rasterfahndung
  • c. Infiltration technischer Systeme (Online-Durchsuchung)
  • II. Zusammenfassung der aktuellen Entwicklung der Gesetzgebung im Sicherheitsbereich und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH
  • 1. Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes
  • 2. Die Gesetze über die Datei zur Bekämpfung des Rechtsextremismus (RED) und die Antiterrordatei (ATD) und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 474
  • 3. Strafrechtliche Erweiterungen und Änderungen im Pass- und Personalausweisrecht
  • 4. Vorratsdatenspeicherung
  • a. Gesetzliche Regelungen
  • b. Urteil des Bundesverfassungsgerichts
  • c. EU-Richtlinie und Urteil des EuGH
  • d. Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
  • e. Urteil des EuGH vom 21.12.2016
  • f. Ergebnis und Konsequenzen
  • 5. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKAG
  • a. Allgemeine Aussagen
  • b. Aussagen hinsichtlich der Übermittlung von Daten an ausländische staatliche Stellen
  • aa. Grundsätze der Zweckänderung und Zweckbindung
  • bb. Rechtsstaatlicher Umgang mit Daten im Empfängerland
  • cc. Inländische Kontrolle und Grundsatz der Bestimmtheit
  • dd. Ergebnis
  • c. Verfassungswidrigkeit einiger Vorschriften
  • 6. Änderung des BVerfSchG und des BNDG
  • 7. Die Aussagen des EuGH hinsichtlich eines „Europäischen (Grund-) Rechts auf Sicherheit“
  • a. Entscheidungen des EuGH vom 08. April 2014 und vom 15. Februar 2016
  • b. Dogmatische Überlegungen in Bezug auf ein unionsrechtliches Grundrecht auf Sicherheit
  • C. Exkurs: Kritische Auseinandersetzung in der Gesellschaft – Die präventive Funktionslogik der öffentlichen Sicherheitsdienste als Gefahr für den freiheitlichen Rechtsstaat?
  • I. Die Überwachung und die Furcht vor dem Verlust von Freiheit
  • II. Grundmisstrauen gegenüber dem Staat und dessen Sicherheitsbehörden
  • III. Die vermeintliche Ineffizienz der Sicherheitsgesetze
  • IV. Zusammenfassung Exkurs
  • D. Die Beurteilung des Verhältnisses von Freiheit und von Sicherheit vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bedrohungslage
  • E. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Sicherheitsgesetzgebung
  • F. Ergebnis: Die Konsequenzen der Veränderung der Bedrohungslage auf das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit und die Arbeit der Sicherheitsbehörden
  • Kapitel 4: Das Trennungsgebot
  • A. Einführung
  • B. Inhaltliche Aspekte des Trennungsgebots
  • I. Aspekte der Trennung der Befugnisse
  • II. Aspekte der organisatorischen Trennung
  • III. Aspekte der funktionellen Trennung
  • IV. Aspekte der informationellen Trennung
  • 1. Die Auseinandersetzung mit der informationellen Trennung in der Literatur und Herleitungsansätze bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei
  • 2. Der Austausch von Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten
  • a. Die Übermittlungsvorschriften der Fachgesetze
  • aa. Ursprüngliche Regelungen
  • bb. Entwicklung der Übermittlungsvorschriften der Spezialgesetze und Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
  • (1) Geltende Regelungen im BVerfSchG
  • (2) Geltende Regelungen im BNDG und MADG
  • (3) Überblick über die Änderungen
  • b. Die Antiterrordatei: Darstellung der Normen und Funktionsweise der ATD
  • aa. Allgemeines
  • bb. Inhalt der Datei und Speicherungspflicht
  • cc. Zu speichernde Daten
  • dd. Beschränkte und verdeckte Speicherung
  • ee. Zugriff auf die Daten und Eilfall
  • (1) Grundatz: Nutzung im automatisierten Verfahren
  • (2) Eilfall
  • (a) Funktionsweise
  • (b) Voraussetzung der „gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit einer Person oder für Sachen von erheblichem Wert“
  • ff. Weitere Verwendung der Daten
  • gg. Regelung der erweiterten projektbezogenen Datennutzung
  • hh. Weitere verfahrensrechtliche Regelungen
  • 3. Die Antiterrordatei und die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die informationelle Trennung
  • a. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
  • aa. Grundsätzliche Aussagen des Urteils
  • (1) Verhältnismäßigkeit der Grundzüge des Gesetzes
  • (c) Legitimes Ziel
  • (d) Geeignetheit und Erforderlichkeit
  • (e) Angemessenheit
  • (2) Kontrolle
  • (3) Konsequenzen der hohen Anforderungen bei Datenerhebungen, die Art. 10 und Art. 13 GG und auch das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme betreffen für das ATDG
  • (4) Überblick der übrigen beanstandeten Punkte
  • bb. Überblick der Änderungen des ursprünglichen ATDG
  • cc. Die Antiterrordatei und die Übermittlungsvorschriften der Spezialgesetze
  • (1) Aussagen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Anforderungen an die fachgesetzlichen Übermittlungsvorschriften
  • (2) Bewertung der bisherigen Umsetzungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur ATD und weiterer Reformierungsbedarf
  • b. Bewertung und Kritik an der ATD und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Trennungsgebot
  • aa. Kritische Auseinandersetzung in der Literatur und Politik mit der ATD und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf das Trennungsgebot
  • (1) Grundsätzliche Bedenken an den Strukturen der ATD im Hinblick auf die informationelle Trennung
  • (a) Möglichkeit der Inverssuche
  • (b) Besonderes Eingriffsgewicht der Eilfallregelung, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 ATDG
  • (2) Reduzierung auf ein Instrument zur Informationsanbahnung
  • (3) Relativierung des Trennungsprinzips durch Abwägung
  • (4) Fehlende Konkretisierung des Trennungsgebots durch das Bundesverfassungsgericht
  • (5) Versäumnis der Überprüfung einzelner Vorschriften
  • (6) Häufiges Verwenden zu operativen Zwecken
  • (7) Zusammenfassung
  • bb. Der Kritik entgegenstehende Argumente
  • (1) Instrument der Informationsanbahnung
  • (2) Einschränkung der Inverssuche gem. § 5 Abs. 1 S. 2 ATDG und Rechtfertigung der Eilfallregelung gem. § 5 Abs. 2 ATDG
  • (3) Schutz von Freiheit und Gewährleistung von Sicherheit durch das informationelle Trennungsprinzip
  • (4) Herleitung des informationellen Trennungsprinzips aus den Unterschieden der Aufgaben- und Befugnisprofile der Sicherheitsbehörden
  • (5) Bericht zur Evaluierung der ATD: Bedeutung des ATDG für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und die Auswirkung auf die Kommunikation der Sicherheitsbehörden
  • c. Bedeutung des Urteils für das (informationelle) Trennungsgebot
  • d. Umsetzung der Vorgaben durch den Gesetzgeber
  • aa. Einfügen des § 6 a ATDG durch den Gesetzgeber
  • bb. Einschränkung der Inverssuche gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 a ATDG
  • cc. Berücksichtigung der Besonderheiten für Datenerhebungen, die in die Grundrechte gem. Art. 10 Abs. 1 und 13 Abs. 1 GG eingreifen
  • dd. Kontrolle und Berichtspflicht
  • 4. Weitere Instrumente der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus vor dem Hintergrund des Trennungsgebots
  • a. Projektdateien
  • b. Gemeinsame Zentren
  • aa. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)
  • bb. Gemeinsames Internetzentrum (GIZ)
  • cc. Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)
  • c. Die Bewertung weiterer Instrumente der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus im Hinblick auf das Trennungsgebot
  • aa. Bewertung der Projektdateien hinsichtlich des Trennungsgebots
  • bb. Bewertung gemeinsamer Zentren hinsichtlich des Trennungsgebots
  • d. Ergebnis
  • 5. Zwischenergebnis zum informationellen Trennungsgebot
  • V. Zusammenfassung des gegenwärtigen Gehalts des Trennungsgebots
  • C. Begriffliche Definition als Zwischenergebnis: Was bleibt vom Trennungsgebot?
  • D. Herleitung und gesetzlicher Rang
  • I. Mögliche Konsequenzen einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Trennungsgebots
  • II. Begründungsansätze eines verfassungsrechtlichen Trennungsgebots
  • 1. Herleitung aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG, Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG und dem Bundesstaatsprinzip
  • 2. Herleitung aus dem Demokratieprinzip
  • 3. Herleitung aus dem Rechtsstaatsprinzip
  • III. Die verfassungsrechtliche Herleitung des Trennungsgebots aus den Grundrechten
  • 1. Begründung
  • a. Meinungsstand bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur ATD
  • b. Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für den Rang des Trennungsgebots
  • c. Weitere Gründe für die Herleitung des Trennungsgebots aus den Grundrechten
  • 2. Konsequenzen und Notwendigkeit der verfassungsrechtlichen Verankerung?
  • IV. Ergebnis
  • Kapitel 5: Exkurs – Überblicksartige Gegenüberstellung der Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten in anderen europäischen Staaten
  • A. Frankreich
  • I. Nachrichtendienste
  • II. Zusammenarbeit mit der Polizei
  • B. Vereinigtes Königreich
  • I. Nachrichtendienste
  • II. Zusammenarbeit mit der Polizei
  • C. Niederlande
  • I. Nachrichtendienste
  • II. Zusammenarbeit mit der Polizei
  • D. Belgien
  • E. Ergebnis
  • Kapitel 6: Das Trennungsgebot im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit
  • A. Bedeutung des Trennungsgebots für die Freiheit
  • B. Bedeutung des Trennungsgebots für die Sicherheit
  • C. Konsequenzen für die Bedeutung des Trennungsgebots im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit
  • I. Ausgangspunkt: Wandel der Sicherheitspolitik als Reaktion auf die Sicherheitslage
  • II. Zukunft des Trennungsgebots vor dem Hintergrund der Bedrohungslage
  • 1. Schlussfolgerung aus Erkenntnissen anderer europäischer Rechtsstaaten: Auferlegung einer Bindung an „ein Trennungsgebot“ aus historischen Gründen?
  • 2. Hürde bei der Kooperation in Europa?
  • 3. Zukunftsfähigkeit des Trennungsgebots im europäischen und internationalen Vergleich
  • III. Schlusswort
  • Thesen der Arbeit
  • Literaturverzeichnis

Einleitung

A. Anlass der Auseinandersetzung

Nicht nur die Ereignisse vom 11. September 2001 haben die allgegenwärtigen Gefahren für die Sicherheit, und damit auch die Notwendigkeit zum Überdenken des Sicherheitssystems, ins Bewusstsein gerufen. Auch die Terroranschläge in jüngster Zeit in Nizza, Paris, Brüssel, Berlin und Barcelona zeigen, dass der islamistische Terrorismus eine gegenwärtige Gefahr für Europa und für Deutschland bedeutet. Damit zwingen die terroristischen Gefahren „zur Beendigung der sicherheitspolitischen Sorglosigkeit“1.

Auch das steigende Gewaltpotential und die Gewaltbereitschaft extremistischer Gruppierungen, insbesondere auch in Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation, stellen ein besonderes Bedrohungspotential für die Sicherheit der freiheitlich demokratischen Grundordnung dar. Nicht zuletzt der technische Fortschritt ist mit Besorgnis zu beobachten. Vor allem die enorm gestiegene Bedeutung des Internets für die Persönlichkeitsentfaltung geht mit Gefährdungspotentialen einher, die mit den technischen Möglichkeiten des Internets verbunden sind.2 Aufgrund der enormen Abhängigkeit von technischen Systemen sind diese als Anschlagsziele prädestiniert, da auf diese Weise ganze Infrastrukturen stillgelegt werden könnten. Ebenso dient das Internet selbst als Propaganda- und Kommunikationsmedium für extremistische und terroristische Strukturen.

Um diesen Bedrohungen entgegenwirken zu können, muss die Sicherheitspolitik die Möglichkeit haben – zum Schutze der Bevölkerung und der Strukturen – spontan und effektiv auf die Entwicklungen reagieren zu können. Es bedarf dazu geeigneter Sicherheitsgesetze.

Die zunehmende Kooperation einer Vielzahl von Sicherheitsbehörden ist prägend für die Bewegung der Sicherheitsarchitektur. Denn „neue Sicherheitsarchitektur bedeutet neue oder geänderte Ermächtigungsgrundlagen für ←21 | 22→Polizeibehörden und Nachrichtendienste, die neue verfassungsrechtliche Sicherheitsmechanismen erfordern.“3

Um in diesem Zusammenhang die Unsicherheiten für die Freiheit des Einzelnen durch staatliches Handeln zu beschränken, sind zahlreiche Sicherungsmechanismen vorhanden, die aus verfassungsrechtlichen Prinzipien hergeleitet werden und die unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheit der Bürger verhindern.

Auch das Gebot der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten dient der Sicherung der Freiheit. Einige Aspekte, die das Trennungsgebot umfasst, sind in den Spezialgesetzen der verschiedenen Nachrichtendienste gesetzlich normiert.4 Insbesondere sollen den Nachrichtendiensten keine polizeilichen Zwangsbefugnisse eingeräumt werden können. Überdies soll die Angliederung einer polizeilichen Stelle verhindert werden.

Für den informationellen Aspekt der Trennung ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von besonderer Bedeutung. Dieses Grundrecht stellt einen zentralen Baustein für das moderne Sicherheitsrecht dar.5 Es wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur und auch vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Antiterrordatei (ATD), in Zusammenhang mit der informationellen Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten herangezogen, um die Herleitung eines informationellen Trennungsprinzips zu begründen. Eine informationelle Zusammenarbeit ist danach grundsätzlich unzulässig und könne nur unter strengen Voraussetzungen hingenommen werden.6

Aufgrund der Veränderung der Bedrohungslage und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Kooperation von Sicherheitsbehörden besteht die zentrale Frage im Zusammenhang mit der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten darin, ob das Trennungsgebot – im Sinne der grundsätzlichen Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten – überhaupt noch Bestand hat und ob es vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage mit den gegenwärtigen Gefahren kompatibel erscheint. Dieser Frage widmet sich die vorliegende Arbeit.

←22 | 23→

B. Ziele der Arbeit und Gang der Untersuchung

Ziel dieser Arbeit ist damit die Bewertung des Trennungsgebots – seiner Bedeutung, Gründe und Entwicklung – insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei.

Es soll hierbei zentral darum gehen, das Trennungsgebot und dessen Inhalt vor dem Hintergrund des Urteils zur Antiterrordatei zu betrachten und die Konsequenzen des Urteils für das Trennungsgebot darzustellen.

Zunächst werden als Grundlage in Kapitel 1 die Organisation, die Aufgaben und die Befugnisse der verschiedenen Sicherheitsbehörden dargestellt.

Im Anschluss erfolgt in Kapitel 2 eine Betrachtung der Bedrohungslage in Deutschland und deren Entwicklung. Dabei werden die verschiedenen Gefahren für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Im Mittelpunkt steht vor allem die Betrachtung des internationalen Terrorismus, des Extremismus und der Bedrohung durch den technischen Fortschritt, insbesondere des Internets.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen der Bedrohungslage wird in Kapitel 3 eine Bewertung des Sicherheitssystems und des Verhältnisses von Sicherheit und Freiheit vorgenommen. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Betrachtung und Bewertung der Reaktionen des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts auf die sich verändernde Bedrohungssituation. Die Ergebnisse dienen später dazu, das Sicherheitssystem insgesamt im Spannungsfeld vom Schutz der Freiheit des Einzelnen und den Herausforderungen der Sicherheitsbehörden durch die Veränderung der Bedrohungslagen, und vor diesem Hintergrund auch die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zum informationellen Trennungsprinzip, zu bewerten.

Die Betrachtung und Bewertung des Trennungsgebots in Kapitel 4 stellt den Schwerpunkt der Arbeit dar. Es werden zunächst die Aspekte, die das Trennungsgebot beschreiben, dargestellt. Sodann folgt eine eingehende Betrachtung der informationellen Trennung und die Darstellung und Beurteilung der ATD und des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die informationelle Trennung.

Zunächst werden die Normen und die Funktionsweise der ATD erläutert und anschließend die zentralen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten herausgearbeitet. Außerdem werden die Änderungen des ursprünglichen Gesetzestextes dargestellt. Ferner im Zentrum der Bearbeitung stehen die Betrachtung und Bewertung des Verhältnisses der ATD zu den Übermittlungsvorschriften der ←23 | 24→Fachgesetze und den Aussagen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit.

Im Anschluss erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit einzelnen, das informationelle Trennungsprinzip betreffenden Punkten, sowie eine kurze allgemeine Auseinandersetzung mit der ATD und mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Kapitel schließt mit einer Bewertung weiterer Instrumente der Zusammenarbeit im Hinblick auf die informationelle Trennung und der tatsächlichen Inhalte des Trennungsgebots ab.

Ein Ziel ist es, aus diesen Erkenntnissen eine Aussage über den tatsächlichen Gehalt des Trennungsgebots zu treffen. Insbesondere soll dabei auf die Frage eingegangen werden, ob das Trennungsgebot nur noch eine Bezeichnung für ein geachtetes Rechtsgebilde darstellt, welches in der ursprünglich verstandenen Form nicht mehr bestehen kann.

In Kapitel 5 erfolgt eine überblicksartige Gegenüberstellung der Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendienste in anderen europäischen Staaten. Ziel dieser Betrachtung ist die Hervorhebung der Besonderheiten der Aspekte der Trennung in der deutschen Rechtsordnung, um eine abschließende Bewertung über die Notwendigkeit der behandelten Facetten der Trennung vornehmen zu können.

Zusammenfassend wird in Kapitel 6 eine abschließende Bewertung der Bedeutung der Trennung zwischen den Sicherheitsbehörden sowohl für die Sicherheit als auch für die Freiheit vorgenommen und vor diesem Hintergrund die Zukunftsfähigkeit des Gebots der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten betrachtet.

Das Trennungsgebot im Allgemeinen war bereits Gegenstand vieler wissenschaftlicher Abhandlungen. Die Arbeiten behandelten vor allem die Historie, den Rang und die Geltung des Trennungsgebots, die Inhalte und deren Veränderung.7 Weiterhin existieren Arbeiten, die das Trennungsgebot vor dem Hintergrund der Verbunddateien und auch das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit betrachten.8

Die vorliegende Bearbeitung legt den Fokus auf die Betrachtung der Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur ATD und deren ←24 | 25→Konsequenzen für die Bedeutung des Trennungsgebots und für das Sicherheitssystem, auf die damit in Zusammenhang stehende Überarbeitung der Übermittlungsvorschriften der Fachgesetze, auf die Implementierung der Möglichkeit einer erweiterten projektbezogenen Datennutzung sowie auf die datenschutzrechtliche Kontrolle der ATD vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Bedrohungslage.

Um eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Trennungsgebot vornehmen zu können, ist dieses auch im Lichte seiner Gründe, seiner Entstehung und seiner Entwicklung zu betrachten.

C. Historischer Kontext

I. „Polizeibrief“ als Ausgangspunkt

Seinen Ursprung und seine erste implizite Nennung hatte das Trennungsgebot im „Polizeibrief“ vom 14. April 1949, welcher Bestandteil des 7. Schreibens der Militärgouverneure an den Parlamentarischen Rat über die Genehmigung des Grundgesetzes war.9

Nach der deutschen Kapitulation am 8. Mai 1945 erhielten die deutschen Länder durch die Westalliierten den Auftrag, eine verfassungsgebende Versammlung anzuberaumen, woraufhin der Parlamentarische Rat ins Leben gerufen wurde, welcher über die künftigen Kompetenzen auch in Sicherheitsfragen entschied. Dem Bund sollte eine Polizeikompetenz eingeräumt werden. Diese wurde dann durch die Einigung im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates beschlossen und in dem durch die Westalliierten übergebenen „Polizeibrief“ niedergeschrieben.10

Inhalt dieses „Polizeibriefs“ war zum einen die in Nr. 1 genannte Gestattung der Militärgouverneure an die Bundesregierung zur Errichtung von Bundesorganen zur Verfolgung von Gesetzesverstößen und zur Errichtung von Bundespolizeibehörden zur Überwachung des Personen- und Güterverkehrs bei der Überschreitung der Bundesgrenzen, der Sammlung und Verbreitung von polizeilichen Auskünften und Statistiken und der Koordinierung bei der Untersuchung von Verletzungen der Bundesgesetze und der Erfüllung internationaler ←25 | 26→Verpflichtungen auf verschiedenen Gebieten. In Nr. 2 wurde der Bundesregierung weiterhin gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung gerichtete Tätigkeiten einzurichten.

Diese Stelle sollte keine Polizeibefugnisse haben.11 Hiermit fand erstmals die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten, wenn auch nicht explizit, Erwähnung, indem Stellen, die Informationen sammelten, ausdrücklich keine Exekutivbefugnisse erhalten sollten.

Unmittelbar nach Übergabe des Polizeibriefs wurden im Parlamentarischen Rat Beratungen zur Umsetzung der Forderung im Grundgesetz geführt. In Art. 73 GG wurde daraufhin die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei und in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes sowie der Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und der internationalen Verbrechensbekämpfung festgelegt. Weiterhin wurde in Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG die Verwaltungskompetenz zur Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden und Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen festgelegt.12 Am 27. September 1950 wurde das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erlassen.13 Dies war das erste Bundesverfassungsschutzgesetz, dessen Ziele die Statuierung der Zusammenarbeitspflicht zwischen Bund und Ländern sowie die Verpflichtung zur Errichtung von Verfassungsschutzbehörden durch Bund und Länder waren. Weiterhin wurde an dieser Stelle die Definition der Aufgaben, nämlich der Sammlung und Auswertung von Auskünften und Nachrichten über Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder eine Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe (§§ 1–3 I), vorgenommen. Bereits im Verfassungsschutzgesetz von 1950 war in § 3 II 1 die befugnisrechtliche Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten sowie in § 3 II 2 der organisatorische Aspekt der Trennung verankert.

←26 | 27→

II. Vorangegangene Entwicklung und Hintergründe

Im Kaiserreich war das Polizeirecht der ausschließlichen Landesgesetzgebungskompetenz unterstellt, womit auch der nachrichtendienstliche Staatsschutz, als Angelegenheit der Gefahrenabwehr, in den Aufgabenbereich der Polizeibehörden der Länder fiel. Um eine politisch-polizeiliche Zentralstelle des Reiches aufbauen zu können, hätte es einer Erweiterung der Verfassung um eine entsprechende Kompetenznorm bedurft, welche aber von der Zustimmung des Bundesrates abhing, dessen Interesse jedoch in der Sicherung der Länderkompetenzen lag. Daraufhin verständigte sich das Reich mit den Ländern auf die Wahrnehmung der Zentralstelle der preußischen Polizei, welche der Polizeipräsident von Berlin war, durch eine „Reichszentralstelle“. Aufgaben der Zentralstelle auf Reichsebene waren allein die Planung und Leitung des nachrichtendienstlichen Informationsaustausches zwischen den jeweils zuständigen Landesstellen. Exekutivkompetenzen kamen dem Polizeipräsidenten dabei nicht zu.14

Auch in der Weimarer Republik gab es keine zentrale Behörde zur Sicherung des Bestandes des Staates und der verfassungsmäßigen Ordnung.15 Die Länder hatten auch in der Weimarer Republik die Polizeihoheit.16 Pläne über die Einrichtung eines Reichskriminalpolizeiamtes und damit für die Schaffung einer Zentralstelle konnten nicht durchgesetzt werden.17 In den einzelnen Ländern gab es des Weiteren eine politische Polizei, welcher vor allem nachrichtendienstliche Aufgaben und die Strafverfolgung bei politischen Straftaten oblagen.18

Im Mai 1920 wurde die Stelle des „Reichskommissars für die Überwachung der öffentlichen Ordnung“ geschaffen, der dem Reichsinnenminister unmittelbar unterstellt war. Der Reichskommissar hatte jedoch keine exekutiven Befugnisse, sondern war lediglich für die zentrale Sammlung von Informationen zuständig. Denn soweit sich das Reich eigene Behörden zum Zweck des Republikschutzes schuf, waren diese außerhalb der Voraussetzungen von Art. 48 Abs. 2 WRV nicht berechtigt, exekutive Maßnahmen durchzusetzen.19 Das Kommissariat wurde ←27 | 28→1929 vom Polizeipräsidium in Berlin in das Reichsinnenministerium überführt und diente dort als „Nachrichtensammelstelle“.20

Einzig im Falle des Notstands konnten gem. Art. 48 Abs. 2 WRV bestimmte Maßnahmen getroffen werden, wie der Einsatz der Reichswehr, der Ernennung von Reichs- und Staatskommissaren sowie dem Erlass von Notverordnungen, um die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zentral zu steuern.21

Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Januar 1933 gingen, durch Auflösung der rechtsstaatlichen Strukturen, Umstrukturierungen auf dem Gebiet der Polizei einher.

Details

Seiten
340
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631795620
ISBN (ePUB)
9783631795637
ISBN (MOBI)
9783631795644
ISBN (Paperback)
9783631792100
DOI
10.3726/b15873
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Juli)
Schlagworte
Trennungsgebot Antiterrordatei Polizei Nachrichtendienste Sicherheit Freiheit
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 339 S.

Biographische Angaben

Nora Schneider (Autor:in)

Nora Schneider studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Seit Beginn ihres Studiums war sie am Institut für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität in Göttingen tätig, an dem auch ihre Promotion erfolgte.

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