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Die Erschöpfungsdogmatik bei parallelen Sach-, System- und Verfahrensansprüchen im Patentrecht

Mögliche Lösungen zur Unterbindung der Doppelverwertungsmöglichkeit bei Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes

von Christina Kesting (Autor:in)
©2019 Dissertation 166 Seiten

Zusammenfassung

In diesem Buch untersucht die Autorin die patentrechtliche Erschöpfungsdogmatik. Ziel ist hierbei die Behandlung und Lösung zwei verschiedener Fallkonstellationen. In beiden Konstellationen eröffnet die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes in seiner bisherigen Fassung dem Patentinhaber die Möglichkeit, sein Patent zweifach zu verwerten. Der Band stellt deshalb die Frage, ob diese Doppelverwertungsmöglichkeit mit den Grundsätzen des Patentrechts im Einklang steht und wenn nicht, welche dogmatischen Möglichkeiten bestehen, um die Doppelverwertungsmöglichkeit zu unterbinden und ein sachgerechtes Ergebnis zu erzielen. Hierzu werden verschiedene Lösungsvorschläge aus Literatur und Rechtsprechung kritisch begutachtet und weitere Lösungsansätze entwickelt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Title Page
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort und Danksagung
  • Gesamtübersicht
  • Inhalt
  • A. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
  • B. Die Grundlagen des Patentrechts
  • I. Einführung in das Geistige Eigentum
  • II. Einführung in das Patentrecht
  • 1. Historische Einordnung
  • 2. Das Patent
  • 3. Voraussetzungen der Patenterteilung
  • 4. Schutzdauer
  • 5. Schutzbereich
  • a. Sachlicher Schutzbereich und Äquivalenz
  • b. Räumlicher Schutzbereich
  • 6. Europäisches Patentübereinkommen und Patentzusammenarbeitsvertrag
  • III. Begründung des Patentrechts
  • 1. Belohnungstheorie
  • 2. Offenbarungs- und Vertragstheorie
  • 3. Ansporntheorie
  • 4. Eigentumstheorie
  • C. Die Grundlagen der Erschöpfung
  • I. Der Inhalt des Erschöpfungsgrundsatzes
  • 1. Grundsatz
  • II. Geschichte des Erschöpfungsgrundsatzes
  • 1. Terminologie
  • 2. Die Guajakol-Karbonat Entscheidung
  • 3. Bewertung
  • III. Herleitung des Erschöpfungsgrundsatzes
  • 1. Widerstreitende Interessen
  • a. Ausgangslage
  • b. Interesse der Allgemeinheit und freier Wettbewerb am Markt
  • c. Interesse der Wettbewerber
  • d. Interesse des Erwerbers
  • 2. Interessenausgleich
  • IV. Grenzen der Erschöpfung
  • 1. Nationale Erschöpfung
  • 2. Europaweite Erschöpfung
  • 3. Internationale Erschöpfung
  • V. Parallelität der Erschöpfung bei anderen Schutzrechten
  • 1. Die maßgeblichen Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede
  • VI. Einleitung zu der Problemstellung: Die Patentanmeldung und -erteilung sowie der Patentaufbau
  • 1. Einleitung
  • 2. Einführung in die Patentanmeldung und -erteilung
  • 3. Die Beschreibung
  • 4. Die Patentansprüche
  • a. Interesse des Patentanmelders
  • b. Patentaufbau
  • aa. Grundlagen
  • bb. Beispiel
  • c. Anspruchskategorien
  • D. Problemstellung
  • I. Einleitung und Beispiel
  • II. Das dogmatische Problem
  • E. Erschöpfungsproblematik bei Systemansprüchen
  • I. Einleitung
  • II. Eingeschränkte Erschöpfungslehre /Ausgangspunkt
  • 1. Ansatz
  • a. Rechtsprechung
  • aa. Prospekthalter
  • bb. Flügelradzähler
  • cc. Instanzgerichtliche Rechtsprechung
  • b. Objektbezogenheit der Erschöpfung
  • c. Beispielpatent
  • d. Kritik und Bewertung
  • III. Patentierbarkeit
  • 1. Erläuterung des Ansatzes
  • 2. Behandlung in der Rechtsprechung
  • 3. Bewertung
  • 4. Ergebnis
  • IV. Vertragliche Lösung
  • 1. Ansatz
  • 2. Beispielpatent
  • 3. Kritik
  • V. Lizenzmodell
  • 1. Ansatz
  • a. Grundlagen
  • aa. Definition
  • bb. Rechtsnatur
  • cc. Lizenzvertragsrecht
  • dd. Lizenzarten
  • b. Der Ansatz des Lizenzmodells
  • 2. Beispielpatent
  • 3. Kritik
  • a. Absatz- und Wertschöpfungsketten
  • b. Konkludente Lizenz auf nachgelagerter Absatzstufe
  • c. Unterlizenzierung
  • aa. Konkludente Lizenz mit Unterlizenzierungsermächtigung
  • bb. Wirksame Unterlizenz
  • (a) Reifen-Progressiv
  • (aa) Erlöschen des Enkelrechts
  • (bb) Fortbestehen des Enkelrechts
  • (cc) Entscheidung des Bundesgerichtshofs
  • (dd) Zusammenfassung
  • (b) M2Trade und Take Five
  • (c) Übertragbarkeit auf das Patentrecht
  • cc. Ergebnis
  • 4. Endergebnis Lizenzmodell
  • VI. Erweiterte Erschöpfung
  • 1. Ansatz
  • a. Definition des wesentlichen Teils
  • b. Die erweiterte und die eingeschränkte Erschöpfungslehre
  • 2. Übertragung auf den Fall des parallelen Sach- und Systemanspruchs
  • a. Vergleichbarkeit der Konstellationen
  • b. Vergleichbarkeit der Interessenlage
  • 3. Beispielpatent
  • 4. Kritik
  • a. Rechtsprechung
  • aa. Oszillationsantrieb
  • (a) Entscheidung
  • (b) Bewertung
  • bb. DRAM Speicherbausteine
  • (a) Entscheidung
  • (b) Bewertung
  • cc. Prozesskartusche
  • (a) Entscheidung
  • (b) Bewertung
  • dd. Zusammenfassung
  • b. Blick auf die unmittelbare Patentverletzung und das Herstellungsrecht des Patentinhabers
  • c. Parallele zum Markenrecht
  • aa. Wirtschaftliche Betrachtungsweise im Markenrecht
  • bb. Übertragung auf das Patentrecht
  • cc. Anwendung im Fall der Doppelverwertung
  • d. Würdigung
  • VII. Vorgelagerte Erschöpfung
  • 1. Ansatz
  • 2. Beispielpatent
  • 3. Rechtsprechung
  • 4. Kritik
  • a. Prüfung der Schutzfähigkeit durch das Verletzungsgericht
  • b. Ergebnis
  • VIII. Partielle Erschöpfung
  • 1. Ansatz
  • 2. Beispielpatent
  • 3. Kritik
  • IX. Streitentscheid
  • 1. Vergleich zu dem Lizenzmodell
  • 2. Vergleich der vorgelagerten Erschöpfungstheorie zur erweiterten Erschöpfungstheorie
  • 3. Partielle Erschöpfungstheorie
  • F. Erschöpfung bei Verfahrensansprüchen
  • I. Einleitung
  • II. Gibt es eine Erschöpfung von Verfahrensansprüchen?
  • III. Paralleler Vorrichtungs- und Verfahrensschutz
  • 1. Rechtsprechung
  • a. Fullplastverfahren
  • b. Handhabungsgerät
  • c. Bodenwaschanlage
  • d. Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
  • e. Interframe Dropping – Oberlandesgericht Düsseldorf
  • 2. Literatur
  • 3. Stellungnahme
  • a. Oberlandesgericht Düsseldorf und Literatur
  • b. Bundesgerichtshof
  • c. Reichweite
  • d. Partielle und vorgelagerte Erschöpfung
  • aa. Vorgelagerte Erschöpfung
  • bb. Partielle Erschöpfung
  • G. Internationaler Ausblick
  • I. Einleitung
  • II. Das amerikanische Patentrechtssystem
  • 1. Patentschutz
  • 2. Erschöpfung
  • a. United States vs. Univis Lens Co.
  • aa. Entscheidung
  • bb. Wertung
  • b. Quanta Computer, Inc. vs. LG Electronics, Inc.
  • aa. Entscheidung
  • (a) Die Reichweite der Erschöpfung
  • (b) Die Erschöpfung von Verfahrensansprüchen
  • bb. Wertung
  • c. Ein neuer Ansatz: Patent-by-patent oder Claim-by-claim?
  • aa. Entscheidung
  • bb. Wertung
  • III. Gesamtergebnis internationaler Ausblick
  • H. Gesamtergebnis dieser Arbeit
  • Literaturverzeichnis

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A. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

In dieser Arbeit wird die Erschöpfungsdogmatik, ein Teilbereich des Patentrechts, untersucht. Hierunter versteht man, kurz zusammengefasst, die an das erste Inverkehrbringen anknüpfende Begrenzung der durch das Patent gewährten Exklusivrechte eines Patentinhabers.

Ziel dieser Arbeit ist die Behandlung und Lösung zwei verschiedener Fallkonstellationen. In beiden Konstellationen eröffnet die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes in seiner bisherigen Fassung dem Patentinhaber die Möglichkeit sein Patent zweifach zu verwerten.

Diese Arbeit stellt sich deshalb die Frage, ob diese Doppelverwertungsmöglichkeit mit den Grundsätzen des Patentrechts im Einklang steht und wenn nicht, welche dogmatischen Möglichkeiten bestehen, um die Doppelverwertungsmöglichkeit zu unterbinden und ein sachgerechtes Ergebnis zu erzielen.

Zur Behandlung dieser Themenstellung gliedert sich die Arbeit in sechs Kapitel:

1. Im ersten Teil (Kapitel B) wird in die Grundlagen, auf denen diese Arbeit aufbaut, eingeführt. Es werden die Grundsätze des Patentrechts sowie die dem Patentschutz zugrunde liegende Interessenlage dargestellt.

2. Hiernach wird im zweiten Kapitel (Kapitel C) die derzeit vorherrschende Erschöpfungsdogmatik im Patentrecht erläutert. Es wird dargelegt, welche Aufgabe der Erschöpfungsgrundsatz im Patentrechtssystem wahrnimmt und welche Voraussetzungen zum Eintritt der Erschöpfung vorliegen müssen.

3. Im dritten Kapitel (Kapitel D) wird die Problemstellung dieser Dissertation detailliert aufgezeigt: die Grenzfragen der Erschöpfungsdogmatik in den Fällen paralleler patentrechtlicher Sach- und Systemansprüche sowie paralleler Sach- und Verfahrensansprüche.

4. Zunächst wird im vierten Kapitel (Kapitel E) der Fall der parallelen Sach- und Systemansprüche untersucht. Dieser Problemfall wird erforscht und es werden Parallelen zur Teillieferung im Patentrecht gezogen. Es folgt die Darlegung und kritische Begutachtung verschiedener in Literatur und Rechtsprechung diskutierter Lösungsansätze. Zur Veranschaulichung wird der jeweilige Ansatz anhand eines Beispielpatents mit parallelen Sach- und Systemansprüchen praktisch angewandt. Zusätzlich werden eigene Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Schließlich erfolgt eine Gegenüberstellung der verschiedenen dargestellten Ansätze mit Abwägung, welcher Ansatz zur Lösung der Problemstellung zu bevorzugen ist.

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5. Das fünfte Kapitel (Kapitel F) widmet sich der Problemstellung bei parallelen Sach- und Verfahrensansprüchen. Sowohl die Parallelen als auch die Besonderheiten im Vergleich zu der Problematik bei parallelen Sach- und Systemansprüchen werden dargestellt und verschiedene Lösungsansätze diskutiert und kritisch bewertet. Schließlich werden eigene Ansätze entwickelt und in einem Schlussteil den anderen Theorien gegenübergestellt.

6. Zur Einordnung der verschiedenen Lösungsansätze in einen internationalen Kontext wird sodann (im Kapitel G) die Behandlung dieser Problemfälle im Rechtssystem der Vereinigten Staaten von Amerika (im Folgenden „USA“) untersucht. Drei einschlägige höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen aus den USA werden erläutert und kritisch bewertet sowie auf ihre Übertragbarkeit auf das deutsche Rechtssystem untersucht.

In einem abschließenden Gesamtfazit werden (im Kapitel H) die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst und erläutert, welche Ansicht zur Lösung der beiden Problemfälle in dieser Arbeit bevorzugt und vertreten wird.

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B. Die Grundlagen des Patentrechts

I. Einführung in das Geistige Eigentum

Zunächst soll das Patentrecht in gebotener Kürze in dem deutschen Rechtssystem verortet und die Grundzüge des Rechtsgebietes des Geistigen Eigentums dargestellt werden.

Das Patentrecht wird im deutschen Rechtssystem dem Bereich des Geistigen Eigentums zugeordnet. Das Patentrecht ist ein Teilbereich der gewerblichen Schutzrechte. Diese wiederum bilden eine Unterkategorie des Geistigen Eigentums. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen neben dem Patentrecht das Markenrecht und das Geschmacksmuster- sowie Designrecht. Den gewerblichen Schutzrechten ist gemein, dass ihre gewerbliche Verwendung im Vordergrund steht. So ist beispielsweise Voraussetzung für eine Patenterteilung, dass die Erfindung, für die ein Patent erteilt werden soll, gewerblich anwendbar ist. Ebenfalls zum Geistigen Eigentum gehört das Urheberrecht, welches aufgrund seiner persönlichen und schöpferischen Komponente nicht zu den gewerblichen Schutzrechten gezählt wird.

Das Geistige Eigentum stellt das Gegenstück zum Sacheigentum dar. Während das Sacheigentum dem Eigentümer ein Ausschließlichkeitsrecht an einem körperlichen Gegenstand gibt, verleihen die Geistigen Eigentumsrechte dem Inhaber ein ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut. Beispiele für Geistiges Eigentum sind Werke der Kunst oder Erfindungen. Durch das Geistige Eigentum wird nicht der Gegenstand selbst – das Bild oder die Maschine – geschützt, sondern die zugrunde liegende Idee.

Der Schutzgegenstand des Geistigen Eigentums ist folglich ein „unkörperliches Gut“1, er ist – im Gegensatz zum Sacheigentum – immateriell. Aus dieser Besonderheit ergibt sich das Problem der sogenannten „Trittbrettfahrer“: Das Geistige Eigentum, beispielsweise das Lied eines Musikers, kann beliebig oft und überall auf der Welt reproduziert werden, ohne dass es sich verschlechtert. Sobald das Lied an die Öffentlichkeit gelangt ist, können Dritte es ohne Qualitätsverlust aufzeichnen, vervielfältigen und verbreiten, während das „Original“ beim Urheber verbleibt. Dieser kann aus seinem Original jedoch keinen Gewinn mehr generieren, wenn Kopien des Liedes bereits preisgünstig oder kostenlos verbreitet wurden.

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Dieses Problem ergibt sich bei Sacheigentum nicht. Der Gegenstand des Sacheigentums, beispielsweise ein Auto, ist materiell. Das Auto kann nicht ohne Aufwand kopiert werden, es gibt dieses konkrete Auto lediglich einmal. Deshalb kann es nicht zeitgleich von einer unbestimmten Anzahl von Menschen genutzt werden. Dasselbe Lied kann jedoch sowohl von einem Musikliebhaber beispielsweise in Deutschland als auch zeitgleich in Japan und Argentinien gehört werden. Ebenso kann eine Erfindung, wenn sie einmal bekannt ist, von Konkurrenten des Erfinders nachgebaut und verkauft werden. Die Idee oder Erfindung kann mühelos kopiert werden. Auch eine Marke kann technisch problemlos von anderen Unternehmen vervielfältigt und auf den eigenen Produkten angebracht werden.

Damit würde der Gegenstand des Geistigen Eigentums umgehend seinen Wert verlieren, sobald er auf dem Markt ist. Das Lied würde kostenlos in Tauschbörsen kopiert werden, die Marke könnte von jedermann genutzt werden und verlöre ihre Unterscheidungsfunktion, die Erfindung würde von der Konkurrenz einfach nachgebaut werden. Folglich ist ein besonderer Schutz nötig, um diesen Wertverlust zu verhindern und den Wert für den Schöpfer oder Erfinder des Geistigen Eigentums zu erhalten.

Hier greifen die besonderen Schutzvorschriften des Geistigen Eigentums. Durch das Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht und weitere Gesetze werden die immateriellen Schutzgüter gegen unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung geschützt. Man spricht von den Immaterialgüterrechten.

II. Einführung in das Patentrecht

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über den Gegenstand des Patentschutzes, die Voraussetzungen einer Patenterteilung sowie die dogmatische Begründung der Gewährung des Patentrechts gegeben. Auf diesen Grundlagen werden dann die Problemstellungen sowie die Lösungsansätze diskutiert.

1. Historische Einordnung

In Deutschland ist der Patentschutz im Patentgesetz (im Folgenden „PatG“) geregelt. Das erste Patentgesetz trat im Jahr 1877 in Kraft. Die letzte vollständige Neufassung erfolgte 1981, seitdem wird das Patentgesetz stetig angepasst.

Details

Seiten
166
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631803295
ISBN (ePUB)
9783631803301
ISBN (MOBI)
9783631803318
ISBN (Paperback)
9783631791974
DOI
10.3726/b16198
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (September)
Schlagworte
Erschöpfung Patentrecht Erweiterte Erschöpfung Vorgelagerte Erschöpfung Lizenzmodell Systemanspruch Verfahrensanspruch
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019., 166 S.

Biographische Angaben

Christina Kesting (Autor:in)

Christina Kesting ist Anwältin in einer internationalen Sozietät in Frankfurt am Main. Zuvor studierte sie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau und an der University of Surrey in England. Ihr Referendariat absolvierte sie ebenfalls in Freiburg im Breisgau, neben dem Referendariat schloss sie erfolgreich die Ausbildung zur Mediatorin ab.

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