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Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene in Bayern

Eine rechtstatsächliche und rechtspolitische Untersuchung

von Ursula Obermayr (Autor:in)
©2019 Dissertation 316 Seiten

Zusammenfassung

Ziel der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft, die sogenannte Inklusion. Die Publikation hinterfragt, wie Inklusion auf kommunaler Ebene erreicht werden kann. Die Autorin geht auf das Problem der Rechtsgeltung der UN-BRK in den Ländern ein. Zum Erreichen der Inklusion werden vor allem Aktionspläne erstellt. Diese werden daraufhin untersucht, ob und wie Menschen mit Behinderung am Umsetzungsprozess teilhaben. Die Autorin fordert, dass Behindertenbeauftragte hierbei unterstützen sollen und macht Gesetzgebungsvorschläge, um zu erreichen, dass Beauftragte flächendeckend vorhanden sind. Schließlich gibt die Arbeit einen Überblick über die in Bayern vorhandenen Aktionspläne »Inklusion«.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Hinführung zum Thema
  • B. Gang der Untersuchung
  • I. Grundlagen für die weitere Untersuchung
  • II. Untersuchung der Aktionspläne als Umsetzungsmaßnahmen der UN-BRK
  • III. Die Bedeutung des kommunalen Behindertenbeauftragten als Fürsprecher und Wächter über die Umsetzung der UN-BRK
  • IV. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
  • Kapitel 1: Behindertenpolitische Grundlagen
  • A. Die UN-BRK – ein modernes völkerrechtliches Übereinkommen
  • I. Betonung der Menschenwürde
  • 1. Titel des Übereinkommens
  • 2. Bezugnahme auf die Menschenwürde im Vertragstext
  • II. Sichtbarmachung behinderter Frauen im Vertragstext
  • 1. Doppelte Diskriminierung
  • 2. Indirekte Benachteiligung behinderter Frauen durch rechtliche Regelungen
  • 3. Twin-Track-Approach zur Sichtbarmachung behinderter Frauen
  • 4. Bedeutung der Sichtbarmachung behinderter Frauen für die kommunale Ebene
  • III. Lebensrecht behinderter Menschen
  • 1. Missachtung des Lebensrechts
  • 2. Verhinderung eines Lebens mit Behinderung
  • IV. Kurzer historischer Abriss über die Entwicklung vom kausalen zum finalen Behinderungsbegriff in Deutschland
  • 1. Invaliden, Krüppel, Schwerbeschädigte
  • 2. (Schwer-)behinderte, Behinderte, Krüppel als Kampfbegriff
  • V. Der moderne Behinderungsbegriff der UN-BRK und seine Auswirkungen
  • 1. Aktuell: deutsche Definitionen im Wandel
  • a) § 2 Abs. 1 SGB IX, Fassung bis 31.12.2017
  • b) § 2 Abs. 1 SGB IX, Fassung ab 01.01.2018
  • 2. Die Wandelbarkeit des Behinderungsbegriffs
  • 3. Die Stellung innerhalb des Konventionstextes
  • 4. Die Tatbestandsmerkmale „Beeinträchtigungen“ und „hindern können“, Verzicht auf ein Kausalitätserfordernis
  • 5. Verzicht auf ein Tatbestandsmerkmal des „altersuntypischen Zustandes“
  • 6. Das Tatbestandsmerkmal „in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren“, erläutert anhand der Modelle von Behinderung
  • a) Das medizinische, defizitorientierte oder defektorientierte Modell von Behinderung, auch individuelles Modell genannt
  • b) Das soziale Modell von Behinderung, zugleich Kritik am medizinischen Modell von Behinderung
  • c) Das kulturelle Modell von Behinderung
  • d) Das menschenrechtliche Modell von Behinderung
  • 7. Kritik an den Modellen von Behinderung
  • a) Kritik am medizinischen Modell von Behinderung
  • b) Kritik am sozialen Modell von Behinderung
  • c) Kritik am kulturellen Modell von Behinderung
  • 8. Bedeutung der Behinderungsmodelle für die Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene
  • 9. Exkurs in das Reiserecht: Urteile, die behinderte Mitreisende zum Gegenstand hatten, 1980, 1992 und 2012
  • a) 1980: sogenanntes Frankfurter Reiseurteil
  • b) 1992: sogenanntes Flensburger Reiseurteil
  • c) 2012: Reiseurteil vom AG München
  • 10. Nach dem Exkurs ins Reiserecht zurück auf die kommunale Ebene
  • B. Amtliche Sprachfassungen, Übersetzung und Schlüsselbegriffe der UN-BRK
  • I. Amtliche Sprachfassungen und Übersetzung der UN-BRK
  • II. Weitere Schlüsselbegriffe der UN-BRK, neben dem Behinderungsbegriff
  • 1. Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen
  • 2. Inklusion
  • a) Wortbedeutung und Verwendung in der UN-BRK
  • b) Erweitertes Verständnis von Inklusion
  • c) Inflationäre Verwendung des Begriffs der Inklusion
  • 3. Nichtdiskriminierung
  • a) Allgemeines Prinzip
  • b) Definition der Diskriminierung aufgrund von Behinderung
  • c) Konzept der angemessenen Vorkehrungen
  • d) Verbot der Diskriminierung
  • e) Deutsche Regelungen zum Diskriminierungsverbot
  • f) Möglichkeit „exklusiver“ Angebote
  • 4. Partizipation
  • a) Verstärkende Formulierungen im Vertragstext
  • b) Verhältnis der Begriffe Partizipation, Teilhabe und Teilnahme zueinander
  • c) Grade der Partizipation
  • C. Zusammenfassung des ersten Kapitels
  • Kapitel 2: Völkerrechtliche Verpflichtungen aus der UN-BRK
  • A. Wirksamkeit der UN-BRK im innerstaatlichen Recht
  • I. Geltung der UN-BRK auf Bundesebene
  • II. Geltung der UN-BRK auf Landesebene und kommunaler Ebene
  • 1. Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs oder aus der Natur der Sache
  • 2. Lindauer Absprache
  • a) Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
  • b) Unterschiedliche Rechtsauffassungen bei völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes im verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich der Länder
  • (1) Berliner Lösung
  • (2) Süddeutsche Lösung
  • (3) Norddeutsche Lösung
  • c) Bewertung der Rechtsauffassungen zur Lindauer Absprache
  • 3. Rechtsprechung zur Frage der Geltung der UN-BRK
  • 4. Einschätzung der Länder zur Frage der Geltung der UN-BRK
  • 5. Zwischenergebnis
  • B. Gesetzgebungsvorschlag zur Rechtsgeltung der UN-BRK in Bayern
  • C. Rang der UN-BRK im innerstaatlichen Recht
  • I. Rang völkerrechtlicher Verträge allgemein
  • II. Rang des europäischen Rechts
  • III. Verfassungsrang
  • IV. Einfaches Bundesrecht
  • D. Umsetzungspflicht der Länder aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten auch ohne rechtliche Geltung der UN-BRK
  • I. (Keine) Gesetzgebungspflicht aufgrund der Gesetzgebungskompetenz
  • II. Bundestreue bzw. Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens
  • 1. Grundsatz der Bundes- und Landestreue
  • 2. Positive Gesetzgebungspflicht
  • 3. Ablehnende Meinungen in der Literatur
  • 4. Hilfsweise: Wirkung der Bundestreue auf kommunaler Ebene
  • III. Selbstverpflichtung der Länder durch Zustimmung zum Vertragsgesetz
  • IV. Zwischenergebnis
  • E. Unmittelbare Anwendbarkeit der UN-BRK
  • F. Umsetzung und Durchsetzung der UN-BRK auf Bundesebene
  • I. Nationaler Aktionsplan (NAP)
  • II. Weitere Möglichkeiten des Bundes, die Erfüllung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen
  • 1. Gesetzgebung im Kompetenzbereich des Bundes
  • 2. Gesetzgebung im Kompetenzbereich von Ländern und Gemeinden
  • 3. Einflussmöglichkeiten des Bundes auf Länder und Kommunen
  • G. Zusammenfassung des zweiten Kapitels
  • Kapitel 3: Umsetzung des Art. 19 UN-BRK mittels Aktionsplänen
  • A. Anforderungen des Art. 19 UN-BRK
  • I. Anerkennung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben
  • 1. Achtungspflicht
  • 2. Schutzpflicht
  • 3. Gewährleistungspflicht
  • II. Verbot der erzwungenen Institutionalisierung
  • 1. Typische Gefahrenlage für Menschen mit Behinderung
  • 2. Streitpunkt subjektives öffentliches Recht aus Art. 19 Buchst. a)
  • III. Anforderungen an die lokale Infrastruktur
  • 1. Anerkennung der Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung
  • 2. Persönliche Assistenz
  • 3. Auf kommunaler Ebene zu schaffende Angebote
  • IV. Maßnahmen der Bewusstseinsbildung
  • B. Umsetzung der UN-BRK mittels Aktionsplänen
  • I. Exkurs: Aktionspläne zu aktuellen politischen Themen:
  • II. Aktionspläne der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-BRK
  • 1. Stellungnahme der Behindertenverbände
  • 2. Stellungnahme der Monitoring-Stelle
  • III. Aktions- und Maßnahmenpläne der Länder
  • IV. Unterstützende Maßnahmen auf Länderebene
  • 1. Beratende Gremien mit behinderten Interessenvertretern
  • 2. Zielvereinbarungen und Förderprogramme
  • 3. Handreichungen für Kommunen
  • a) Entstehung teils aus der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung
  • b) Wesentliche Inhalte der Handreichungen
  • V. Umsetzung von Inklusion in Kommunen
  • 1. Vor Inkrafttreten der UN-BRK
  • a) In Deutschland: Zentren für selbstbestimmtes Leben
  • b) Europaweit: Die „Barcelona-Erklärung“ vom März 1995
  • 2. Nach Inkrafttreten der UN-BRK
  • C. Charakteristika eines Aktionsplans
  • I. Definition des Aktionsplans
  • 1. Online-Lexikon Wikipedia
  • 2. Definition eines Menschenrechts-Aktionsplans der Monitoring-Stelle
  • II. Der Aktionsplan als Instrument der rechtlichen Gestaltung
  • III. Der Aktionsplan als Prozess – am Beispiel der kommunalen Ebene
  • 1. Vorbereitung421
  • 2. Entwicklung
  • 3. Umsetzung
  • 4. Monitoring
  • 5. Evaluierung und Fortentwicklung des Plans
  • IV. Typischer Aufbau eines Aktionsplans
  • 1. Leitbild
  • 2. Handlungs- und Politikfelder
  • 3. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen
  • 4. Evaluierung und Fortentwicklung
  • D. Rechtliche Einordnung von Aktionsplänen
  • I. Empfehlung von Aktionsplänen durch die Vereinten Nationen
  • II. Mögliche rechtliche Auswirkungen des Aktionsplans
  • 1. Selbstbindungswille der federführenden Organisation
  • 2. Berücksichtigung des Aktionsplans im Rahmen der örtlichen Bauleitplanung
  • a) Planungshoheit der Gemeinde
  • b) Bedürfnisse der behinderten Menschen gem. § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB
  • c) Flächen für besonderen Wohnbedarf gem. § 9 Abs. Nr. 8 BauGB
  • III. Besonderheiten des Aktionsplans gegenüber anderen Plänen im öffentlichen Recht
  • 1. Fehlende Rechtsgrundlage
  • 2. Partizipativer Charakter
  • 3. Besonderes Gewicht der Beteiligungsmöglichkeit von Menschen mit Behinderung
  • IV. (Kein) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aktionsplänen
  • 1. Mögliche Klageziele
  • 2. Klage auf Erstellung des Aktionsplans bzw. Einleitung des Aktionsplanverfahrens
  • a) Statthafte Klageart
  • b) Zulässigkeit der Klage
  • c) Hilfsweise: Begründetheit einer Leistungsklage
  • d) Zwischenergebnis
  • E. Zusammenfassung des dritten Kapitels
  • Kapitel 4: Die Rolle des Behindertenbeauftragten bei der Umsetzung der UN-BRK
  • A. Einführung: Der Behindertenbeauftragte – eine Schlüsselfigur der Behindertenpolitik
  • I. Das Amt in seinen Anfängen und seine Prägung durch die ersten Amtsinhaber mit Behinderung
  • II. Die Entwicklung des Amtes des Behindertenbeauftragten vor und nach Inkrafttreten des BGG
  • 1. Erster Behindertenbericht der Bundesregierung
  • 2. Zweiter Behindertenbericht der Bundesregierung
  • 3. Dritter und Vierter Behindertenbericht der Bundesregierung
  • 4. Das Amt nach Inkrafttreten des BGG
  • III. Das Amt in Zeiten der UN-BRK
  • B. Die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder – ein Rechtsvergleich
  • I. Bestellung, Berufung, Wahl des Beauftragten
  • 1. Amtsbezeichnung
  • 2. Zuständigkeit
  • 3. Vorschlagsrecht
  • 4. Beteiligungsrechte
  • 5. Zwischenergebnis
  • II. Rechtsstellung des Behindertenbeauftragten
  • 1. Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit des Amtes
  • 2. Ausgestaltung des Amtes als Haupt- oder Ehrenamt
  • III. Behinderteneigenschaft des Beauftragten
  • 1. Rechtsgrundlagen
  • 2. Tatsächliche Situation in Bund und Ländern
  • IV. Aufgaben, Befugnisse und Rechte des Beauftragten
  • 1. Vorbemerkung
  • 2. Aufgaben
  • a) Ausrichtung am Ziel des Gleichstellungsgesetzes
  • b) Hinwirken auf Einhaltung der Gesetzesziele und Politikberatung
  • c) Bearbeitung von Einzelfällen
  • d) Interventionen aus Eigeninitiative
  • e) Öffentlichkeitsarbeit und Gremienarbeit
  • f) Behindertenbeirat, Zielvereinbarungsregister
  • g) Tätigkeitsbericht
  • h) Zusammenfassung
  • 3. Befugnisse und Rechte
  • a) Recht auf (frühzeitige) Beteiligung
  • b) Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte
  • c) Recht auf Anhörung und Stellungnahme, Rederecht
  • d) Beanstandungsrecht
  • e) Recht und Pflicht zur Berichterstattung
  • C. Verpflichtende Einführung des Amtes eines kommunalen Behindertenbeauftragten
  • I. Funktion und Notwendigkeit des kommunalen Behindertenbeauftragten
  • 1. Beauftragte im Allgemeinen
  • 2. Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
  • II. Rechtsgrundlagen in den Landesgleichstellungsgesetzen – ein Vergleich
  • 1. Nur teilweise Existenz von Vorschriften
  • 2. Ausgestaltung der Vorschriften der Landesgleichstellungsgesetze im Einzelnen
  • a) Muss-Vorschriften
  • b) Soll-Vorschrift
  • c) Kann-Vorschrift
  • d) Bloße Erwähnung bzw. keine Erwähnung
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Forderung einer landesgesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines kommunalen Behindertenbeauftragten nach saarländischem Vorbild
  • 1. Argumente für die verpflichtende Einrichtung des Amtes eines kommunalen Behindertenbeauftragten
  • 2. Gegenpositionen der kommunalen Spitzenverbände
  • IV. Verfassungsrechtliche Einschätzung einer landesgesetzlichen Verpflichtung nach saarländischem Vorbild
  • 1. Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden als institutionelle Garantie
  • a) Art. 28 Abs. 2 GG
  • b) Art. 11 Abs. 2 BV
  • 2. Universalität des gemeindlichen Wirkungskreises und Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden
  • a) Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
  • b) Recht zu eigenverantwortlicher Regelung
  • c) Gemeindehoheiten
  • 3. Gesetzesvorbehalt als Schranke des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechtes
  • 4. Schranken des Gesetzesvorbehalts
  • a) Unantastbarkeit des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung
  • b) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung
  • (1) Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsprinzips
  • (2) Legitimer Zweck
  • (3) Geeignetheit
  • (4) Erforderlichkeit
  • (5) Angemessenheit
  • 5. Zwischenergebnis
  • 6. Finanzierung und Konnexität
  • V. Gesetzgebungsvorschlag zum kommunalen Behindertenbeauftragten
  • D. Ausgestaltung des Amtes eines Kommunalen Behindertenbeauftragten
  • I. Ausgangslage nach Art. 18 BayBGG
  • 1. Grundsatz
  • 2. Ausnahme der kreisangehörigen Gemeinden
  • 3. Ausnahme bei Bestehen eines „Behindertenrates“
  • 4. Satzungsautonomie der Gemeinden
  • II. Vorschlag für ein Satzungsmuster einer gemeindlichen Satzung über den kommunalen Behindertenbeauftragten
  • III. Begründung und Erläuterungen zum Satzungsmuster
  • 1. Unabhängigkeit und Stellung innerhalb der Gemeinde
  • 2. Ausgestaltung des Amtes als Haupt- oder Ehrenamt
  • 3. Auswahl und Bestellung des Beauftragten
  • a) Person des Beauftragten
  • b) Verfahren für die Auswahl und Bestellung
  • 4. Rechte und Befugnisse des Beauftragten
  • 5. Aufgaben
  • IV. Aufgaben des kommunalen Behindertenbeauftragten
  • 1. Allgemeine Aufgabenbeschreibung
  • a) Vorgesehene Aufgaben
  • b) Nicht vorgesehen: Einzelfallberatung
  • 2. Neue Aufgaben des Behindertenbeauftragten im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK
  • a) Mitwirkung im Aktionsplanprozess
  • b) Überwachung der Umsetzung der im Aktionsplan beschriebenen Maßnahmen
  • E. Zusammenfassung des vierten Kapitels
  • Kapitel 5: Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Bayern durch gesetzliche Regelungen sowie kommunale Aktionspläne
  • A. Gang der Untersuchung
  • B. Rechtliche und politische Ausgangslage
  • I. Gesetzliche Neuregelung ab 2018: Bayerisches Teilhabegesetz I (BayTHG I) – wesentliche Inhalte
  • 1. Leistungen „wie aus einer Hand“
  • 2. Sozialraumorientierung
  • 3. Partizipation der LAG Selbsthilfe
  • 4. Zwischenergebnis zum BayTHG I
  • II. Schwerpunkte der Bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention – Bayerischer Aktionsplan
  • III. Erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung: „,Bayern barrierefrei 2023“
  • IV. Entgegnung von Ulrich Maly, Vorsitzender des Bayerischen Städtetages
  • V. Streitfrage „neue Aufgaben“ – das Konnexitätsprinzip der Bayerischen Verfassung
  • C. Tatsächliche Ausgangslage zur Inklusion in bayerischen Gemeinden
  • I. Bezeichnung: Aktions- oder Teilhabepläne
  • II. Die Besonderheit der Bezirksebene im Freistaat Bayern
  • III. Bereits erfolgte Maßnahmen zur Inklusion auf kommunaler Ebene – Modellprojekt und Aktionspläne
  • 1. Kommunale Aktionspläne und Aktionsplan-Entwürfe in Bayern
  • 2. Modellprojekt der Bayerischen Staatsregierung mit 16 Modellgemeinden
  • a) Auswahl der teilnehmenden Modellgemeinden
  • b) Enges Korsett bei der Planung: die Zeitvorgabe
  • c) Gestaffelter Planungskostenzuschuss
  • d) Umsetzung des Projektes und Öffentlichkeitsarbeit in den Modellgemeinden
  • (1) Erwartungen an das Ergebnis der Recherche zu den Modellgemeinden
  • (2) Ergebnis der Recherche zu den Modellgemeinden
  • (3) Zusammenfassung der Ergebnisse zur Öffentlichkeitsarbeit
  • 3. Zwischenergebnis zu den erfolgten Inklusionsmaßnahmen
  • D. Verfahrensfragen beim kommunalen Aktionsplan Inklusion
  • I. Zustandekommen eines Aktionsplans Inklusion in Bayern
  • 1. Phase 1: Initiative für die Erstellung eines Aktionsplans Inklusion
  • a) Initiativrecht des Ersten Bürgermeisters der Gemeinde
  • b) Initiativrecht jedes Gemeinderatsmitglieds
  • c) Initiativrecht der Bürger: Bürgerantrag gem. Art. 18 b BayGO
  • 2. Phase 2: Vorbereitung – barrierefreie Beteiligung und Transparenz
  • a) Bedeutung von barrierefreier Kommunikation
  • b) Vermeiden von Textlastigkeit und ausschließlich schwerer Sprache
  • c) Behinderungsfreundliches Zeitmanagement
  • d) Auswahl der zur Aktionsplan-Konferenz einzuladenden Personen
  • 3. Phase 3: Durchführung des Aktionsplanverfahrens, Beschluss und Veröffentlichung des Aktionsplans
  • II. Beteiligungsverfahren und durch sie erreichte Partizipationsgrade
  • 1. Beteiligungsverfahren in den Modellkommunen
  • a) Rückschlüsse vom Werkbericht auf die Beteiligungsverfahren in den Modellkommunen
  • b) Bewertungskriterien für die Beteiligungsverfahren in den Modellkommunen
  • c) Ergebnisse zu den Beteiligungsverfahren in den Modellkommunen
  • 2. Untersuchung der Beteiligungsverfahren in den bayerischen Kommunen laut Aktionsplanverzeichnis
  • 3. Zwischenergebnis zu den Beteiligungsverfahren von Modellkommunen und den Gemeinden laut Aktionsplanverzeichnis
  • E. Materielle Anforderungen an die Inhalte von Aktionsplänen Inklusion
  • I. Bewusstseinsbildung als erklärtes Ziel der UN-BRK
  • II. Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung als Querschnittsaufgabe
  • 1. Menschenrechtliche Perspektive der UN-BRK
  • 2. Verpflichtete und Adressaten der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
  • a) Die Verwaltung – eine wichtige Verpflichtete der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
  • b) Verschiedene Adressatenkreise der Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung
  • (1) klassische Öffentlichkeitsarbeit, um die Ziele der UN-BRK bekannt zu machen
  • (2) Schulungen für die öffentliche Verwaltung zur Rechtsauslegung im Lichte der UN-BRK
  • (3) Das „neue Bewusstsein“ der UN-BRK – auch bei Menschen mit Behinderung
  • (4) Gesetzliche Betreuer von Menschen mit Behinderung
  • III. Untersuchung bayerischer Aktionspläne auf Maßnahmen der Bewusstseinsbildung
  • 1. Untersuchung der Modellkommunen auf Maßnahmen der Bewusstseinsbildung
  • 2. Untersuchung der bayerischen Kommunen laut Aktionsplanverzeichnis auf Maßnahmen der Bewusstseinsbildung
  • 3. Zwischenergebnis zu den bewusstseinsbildenden Maßnahmen in Gemeinden
  • F. Gesetzgebungsvorschlag zu kommunalen Aktionsplänen Inklusion
  • G. Mangelnde Umsetzung von Aktionsplänen auf gemeindlicher Ebene durch fehlendes Bewusstsein?
  • H. Zusammenfassung des fünften Kapitels
  • Schlussbetrachtung: Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
  • Anhang
  • Literaturverzeichnis
  • Tabellen- und Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

a. F.

alte Fassung

a. M.

am Main

A.-Drs.

Ausschuss-Drucksache

ABl., Amtsbl.

Amtsblatt

Abs.

Absatz

ADA

Americans with Disabilities Act

ADG

Antidiskriminierungsgesetz

AEMR

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AG

Amtsgericht, Aktiengesellschaft, Arbeitsgruppe

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AGSG

Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze

al

autonom leben

Anm.

Anmerkung

AnwBl

Anwaltsblatt

Art.

Artikel

asl

Arbeitsgemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben Schwerstbehinderter

Aufl.

Auflage

Ausg.

Ausgabe

AVSG

Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze

AWO

Arbeiterwohlfahrt

Az.

Aktenzeichen

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAR

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

BauGB

Baugesetzbuch

BayBGG

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

BayGO

Bayerische Gemeindeordnung

BayTHG

Bayerisches Teilhabegesetz

BbgBGG

Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Bd.

Band

BDA

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

BeckOK

Beck'scher Online-Kommentar

Begr.

Begründer

BerlVerf

Berliner Verfassung←23 | 24→

Beschl.

Beschluss

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BGG

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz)

BGG LSA

Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt

BGG NRW

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen)

BGH

Bundesgerichtshof

BK

Bonner Kommentar

BMAS

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BMJ

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

BMVI

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

BMWi

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

BremBGG

Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

BSG

Bundessozialgericht

BT-Drucks.

Bundestags-Drucksache

BTHG

Bundesteilhabegesetz

Buchst.

Buchstabe

BV

Bayerische Verfassung

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, amtliche Sammlung

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE

Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, amtliche Sammlung

BW

Baden-Württemberg

BZSL

Berliner Zentrum für selbstbestimtes Leben

CRPD

Convention on the Rights of Persons with Disabilities

CSU

Christlich Soziale Union

d.

die, der, das, des, dem, den

DAB

Deutsches Architektenblatt

DEHOGA

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband

ders.

derselbe

DGPGM

Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin

Doc.

Document

DÖV

Die öffentliche Verwaltung

Drucks.

Drucksache←24 | 25→

DVfR

Deutsche Vereinigung für Rehabilitation

e. V.

eingetragener Verein

EG

Europäische Gemeinschaft

EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EL

Ergänzungslieferung

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EZBK

Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger

f., ff.

folgende

fab

Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter

FDP

Freie Demokratische Partei

FS

Festschrift

FW

Freie Wähler

G

Gesetz

geänd.

geändert

GG

Grundgesetz

GO LSA

Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt

GVBl., GVOBl.

Gesetz- und Verordnungsblatt

Hess

Hessischer, Hessische, Hessisches

HessBGG

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

HessVerf

Hessische Verfassung

HGlG

Hessisches Gleichstellungsgesetz

HmbGGbM

Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen

HRLR

Human Rights Law Review

Hrsg.

Herausgeber

i. S. d.

im Sinne des, im Sinne der

i.V.m.

in Verbindung mit

ICF

International Classification of Functioning, Disability and Health

IGG NRW

Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrheinwestfalen

ISL

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben

JAIP

Journal Of The American Institute Of Planners

JurisPK

Juris Praxiskommentar

KassKomm

Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht

KommJur

Details

Seiten
316
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631803752
ISBN (ePUB)
9783631803769
ISBN (MOBI)
9783631803776
ISBN (Hardcover)
9783631793107
DOI
10.3726/b16220
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Oktober)
Schlagworte
Selbstbestimmtes Leben Behinderte Menschen Teilhabe Art. 19 UN-BRK Gemeinde Aktionsplan Behindertenbeauftragte Inklusion Partizipation Völkerrechtliche Verpflichtungen
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 316 S., 1 farb. Abb., 3 Tab.

Biographische Angaben

Ursula Obermayr (Autor:in)

Ursula Obermayr studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Regensburg. Sie war als Beraterin für behinderte Menschen sowie als Journalistin, nebenberufliche Lehrbeauftragte an der OTH Regensburg und Fachautorin tätig. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Regensburg und arbeitet jetzt wieder als Beraterin für Menschen mit Behinderung.

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