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Regulierungsoptionen für Related Party Transactions

von Gülsah Civelek (Autor:in)
©2019 Dissertation 292 Seiten

Zusammenfassung

Hinter dem Anglizismus «Related Party Transactions» verbirgt sich das insbesondere aus dem Aktienrecht bekannte Phänomen, dass die Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit ihren Organmitgliedern oder einflussreichen Aktionären bzw. ihnen nahestehenden Angehörigen abschließt. Das Problem ist nicht neu. Die Gefahr, dass das Geschäft nicht zu marktüblichen Konditionen geschlossen wird, liegt auf der Hand. Der Europäische Gesetzgeber hat sich jüngst der Problematik angenommen und mit Art. 9c der novellierten Aktionärsrechterichtlinie (ARRL) nach langem Ringen im Trilog einer Regulierung zugeführt. Die Autorin unternimmt keine Detailanalyse des Art. 9c ARRL, sondern untersucht rechtspolitisch mehrere neuralgische Punkte innerhalb der Debatte um Related Party Transactions und ihrer Regulierung.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Title Page
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Kapitel 1: Einleitung
  • § 1 Problemaufriss
  • § 2 Gegenstand und Grenzen der Untersuchung
  • § 3 Gang der Untersuchung
  • Kapitel 2: Rechtsökonomischer Hintergrund von Related Party Transactions
  • § 4 Related Party Transactions als Tunneling-Instrument
  • § 5 Wirtschaftliche Notwendigkeit von Related Party Transactions
  • § 6 Gründe für eine Regulierung
  • Kapitel 3: Regelung von Related Party Transactions im deutschen Recht
  • § 7 Schutz vor Geschäften mit Organmitgliedern
  • A. Überblick
  • B. Formale Schranken des Organhandelns
  • I. Entscheidungs- und Überwachungskompetenzen im dualistischen System
  • II. Vertretungsverlagerung und Zustimmungserfordernisse
  • 1. Vertretung durch den Aufsichtsrat
  • 2. Kreditgewährung an Organmitglieder
  • 3. Dienst- und Werkverträge
  • 4. Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
  • 5. Zwischenfazit
  • C. Materielle Schranken des Organhandelns
  • I. Treuepflicht und Angemessenheitskontrolle
  • 1. Die Treubindung von Vorstandsmitgliedern
  • a) Angemessenheitskontrolle von Eigengeschäften
  • b) Rechtsfolgen eines Treuepflichtverstoßes
  • 2. Die Treubindung von Aufsichtsratsmitgliedern
  • 3. Zwischenfazit
  • II. Eigengeschäfte im Deutschen Corporate Governance Kodex
  • D. Publizitätsvorschriften im weiten Sinne
  • I. Offenlegungspflicht als Fall der organschaftlichen Treuepflicht
  • II. Regelungen im Deutschen Corporate Governance Kodex
  • III. Bilanzrechtliche Publizität
  • 1. Angaben im (Konzern-)Anhang des Jahresabschlusses
  • a) Allgemeines
  • b) Nahestehende Personen und Unternehmen
  • c) Anzugebende Geschäfte
  • 2. Angaben in den IAS(-Notes)
  • IV. Auskunftsrecht der Aktionäre
  • E. Haftung der Organmitglieder
  • I. Anspruchsvoraussetzungen und die Business Judgement Rule
  • II. Geltendmachung der Ersatzansprüche
  • F. „Beißhemmungen“ in rechtstatsächlicher Hinsicht
  • G. Zusammenfassende Bewertung des Regulierungsbedarfs
  • § 8 Schutz vor Geschäften mit dem kontrollierenden Aktionär
  • A. Das aktienrechtliche Kompetenzgefüge
  • I. Kompetenzen der Hauptversammlung
  • II. Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats
  • III. Zwischenfazit
  • B. Aktienrechtliche Kapitalbindung und Verbot der Einlagenrückgewähr
  • I. Tatbestand und Rechtsfolge
  • II. Defizite in der Durchsetzung und Transparenz
  • III. Zwischenfazit
  • C. Gleichbehandlungsgebot und mitgliedschaftliche Treuepflicht
  • D. Verbot vorsätzlicher Schädigung der Gesellschaft
  • E. Regelung von Related Party Transactions in Sondersituationen
  • I. Sachgründung und Sachkapitalerhöhung
  • II. Nachgründungsverträge
  • 1. Anwendungsbereich des § 52 AktG
  • 2. Nachgründungsverfahren
  • F. Spezielle Vorschriften im Verhältnis zum herrschenden Unternehmen
  • I. Der Vertragskonzern
  • 1. Konzerneingangsschutz
  • 2. Konzernleitungskontrolle
  • 3. Zwischenfazit
  • II. Der faktische Konzern
  • 1. Einleitung
  • 2. Verbot kompensationsloser Nachteilszufügung und Verantwortlichkeit der Beteiligten
  • a) Nachteilige Einflussnahme und Nachteilsausgleich
  • b) Haftung des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter
  • aa) Tatbestandliche Voraussetzungen und Rechtsfolge
  • bb) Geltendmachung des Anspruchs
  • cc) Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften
  • c) Haftung der Organwalter der abhängigen Gesellschaft
  • d) Verhältnis zur aktienrechtlichen Kapitalbindung
  • 3. Abhängigkeitsbericht
  • a) Aufstellungspflicht und Berichtsinhalt
  • b) Prüfung des Abhängigkeitsberichts
  • aa) Durch den Abschlussprüfer, § 313 AktG
  • bb) Durch den Aufsichtsrat, § 314 AktG
  • c) Eingeschränkte Publizität des Abhängigkeitsberichts
  • d) Sonderprüfung
  • 4. Zwischenfazit
  • G. Zusammenfassende Bewertung des Regulierungsbedarfs
  • Kapitel 4: Regulierungsoptionen für Related Party Transactions
  • § 9 Einheitliches Related-Party-Transactions-Regime
  • § 10 Anwendungsbereich des Related-Party-Transactions-Regimes
  • A. Erfasste Related Partys
  • I. Notwendigkeit einer einheitlichen Definition der Related Party
  • II. Reformierte Aktionärsrechterichtlinie: Rückgriff auf IAS 24.9
  • 1. Mindest- oder Vollharmonisierung?
  • 2. Zulässigkeit einer dynamischen Verweisung
  • III. Rechtspolitische Bewertung
  • 1. Grundsätzliche Stärken und Schwächen einer Verweisung auf IAS 24.9
  • 2. Lediglich maßgeblicher Einfluss
  • 3. Familienangehörige
  • 4. Tochtergesellschaften
  • IV. Rechtspolitische Empfehlung für die Definition des Kontrollaktionärs
  • V. Zwischenfazit
  • B. Erfasste Transaktionen
  • I. Definition
  • II. Transaktionen der Tochtergesellschaft
  • C. Anwendung auf geschlossene Aktiengesellschaften
  • § 11 Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung
  • A. Reformierte Aktionärsrechterichtlinie
  • I. Ausgangsvorschlag der Europäischen Kommission
  • 1. Werthürden und Auffangtatbestand
  • 2. Beschlusserfordernis und Stimmverbot
  • II. Änderungsvorschlag des Rats der Europäischen Union
  • III. Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments
  • IV. Einigung im Trilogverfahren – reformierte Aktionärsrechterichtlinie
  • V. Bewertung
  • 1. Auswirkungen auf das deutsche Aktien(konzern-)Recht
  • a) Aktienrechtliches Kompetenzgefüge
  • b) Machtverschiebung zugunsten der Zufallsminderheit
  • c) Auswirkungen im Vertragskonzern
  • d) Auswirkungen im faktischen Konzern
  • 2. Mangelnde Praktikabilität und die Aktionärsdemokratie
  • 3. Die Eignung der Hauptversammlung im Lichte der Organadäquanz
  • 4. Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften
  • B. Gerichtliche Kontrolle statt Stimmverbot und Anfechtungsrecht?
  • I. Verfahren
  • II. Anwendungsbereich des Verfahrens und Antragsberechtigung
  • III. Bewertung
  • § 12 Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrats
  • A. Der Aufsichtsrat als adäquates Organ
  • B. Vorschlag auf europäischer Ebene
  • C. Ausgestaltung des Aufsichtsratsvorbehalts
  • I. Wesentliche Transaktionen
  • 1. Konkretisierung der Wesentlichkeitsschwelle
  • a) Anhaltspunkte im geltenden Recht
  • b) Gemischt quantitativ-qualitativer Wesentlichkeitsbegriff
  • aa) Bezugsgrößen
  • bb) Wertgrenzen
  • c) Die Wesentlichkeitsschwelle in der reformierten Aktionärsrechterichtlinie
  • 2. Orientierung an den britischen Class Tests?
  • 3. Keine Ersetzung durch Hauptversammlungsbeschluss
  • II. Keine Anwendung auf Transaktionen der Tochtergesellschaft
  • III. Das Problem der Unabhängigkeit im Aufsichtsrat
  • 1. Keine gesetzlichen Vorgaben zur Unabhängigkeit
  • 2. Empfehlungen der Europäischen Kommission von 2005
  • 3. Deutscher Corporate Governance Kodex
  • 4. Die Bedeutung der Unabhängigkeit für das Related-Party-Transactions-Regime
  • IV. Lösungsansätze
  • 1. Zwingende Aufsichtsratsbesetzung mit Unabhängigkeitserfordernis
  • 2. Stimmverbot im Lichte der unternehmerischen Mitbestimmung
  • 3. Übertragung der Entscheidung auf einen Ausschuss
  • a) Zwangsausschuss
  • b) Kompetenzen und Arbeitsweise des Related-Party-Ausschusses
  • c) Besetzung des Ausschusses
  • aa) Die Erforderlichkeit unabhängiger Mitglieder
  • bb) Verfassungsrechtliche Bedenken
  • d) Besonderheiten für nichtbörsennotierte und/oder kleine Aktiengesellschaften
  • aa) Hauptversammlung versus Aufsichtsrat
  • bb) Notwendigkeit von Modifikationen
  • cc) Ausgestaltung des Zustimmungserfordernisses des Aufsichtsrats in kleinen Aktiengesellschaften
  • e) Besonderheiten bei der Europäischen Aktiengesellschaft mit monistischem System
  • f) Zwischenfazit
  • D. Erteilung und Verweigerung der Zustimmung
  • E. Fazit
  • § 13 Angemessenheitsprüfung
  • A. Prüfung der Konditionen nach geltendem Recht
  • I. Transaktionen mit kontrollierenden Aktionären
  • II. Transaktionen mit Organmitgliedern
  • B. Angemessenheitsprüfung im Rahmen des Related-Party-Transactions-Regimes
  • C. Notwendige Modifikation: Aufgabe des zeitlich gestreckten Nachteilsausgleichs
  • I. Für den Aufsichtsrat
  • II. Für den Vorstand
  • D. Zuständigkeit eines externen Sachverständigen statt des Aufsichtsrats
  • E. Pflicht zur Beauftragung eines unabhängigen Experten im Einzelfall
  • F. Fazit
  • § 14 Beseitigung von Informationsdefiziten
  • A. Status quo
  • B. Transparenz als Instrument zur Verbesserung des Schutzniveaus
  • C. Transaktionspublizität
  • I. Reformierte Aktionärsrechterichtlinie
  • II. Offenzulegende Transaktionen
  • III. Inhalt und Zeitpunkt der Veröffentlichung
  • IV. Erfasste Gesellschaften
  • V. Informationskanal der Veröffentlichung
  • VI. Transaktionen der Tochtergesellschaft
  • VII. Ausnahmsweise Wahrung der Vertraulichkeit
  • VIII. Überschneidungen mit dem Abhängigkeitsbericht
  • IX. Fazit
  • D. Publizität der Angemessenheitsprüfung
  • I. Erstellung eines Berichts über die Angemessenheitsprüfung
  • II. Prüfung durch den Abschlussprüfer und eingeschränkte Publizität
  • E. Offenlegung des Abhängigkeitsberichts
  • F. Ausweitung der bilanzrechtlichen Publizität
  • § 15 Verbesserung des Verfolgungsrechts der Aktionäre
  • § 16 Aggregationsregelung
  • A. Reformierte Aktionärsrechterichtlinie
  • B. Rechtspolitische Bewertung
  • § 17 Bereichsausnahmen
  • A. Transaktionen im Rahmen des Vertragskonzerns
  • I. Notwendigkeit der Ausklammerung des Vertragskonzerns
  • II. Reformierte Aktionärsrechterichtlinie
  • B. Laufende Geschäfte der Gesellschaft
  • § 18 Konkurrenz zu bestehenden Schutzinstrumenten
  • § 19 Einheitliche Regelungen für Transaktionen mit Organmitgliedern und Kontrollaktionären
  • § 20 Schlussbetrachtung
  • Kapitel 5: Schluss
  • § 21 Zusammenfassung in Thesen
  • Literaturverzeichnis

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Kapitel 1: Einleitung

§ 1 Problemaufriss

Transaktionen einer Aktiengesellschaft mit ihr nahestehenden Personen und Unternehmen werden heute in der rechtswissenschaftlichen und -ökonomischen Literatur als eine der größten Schwachstellen der Corporate Governance betrachtet. Im angelsächsischen Raum werden diese Geschäfte unter dem prägnanten Begriff Related Party Transactions diskutiert.1 Nach einhelliger Ansicht besteht bei Related Party Transactions die evidente Gefahr, dass es zu einem unberechtigten Vermögensabfluss zulasten der Gesellschaft und ihrer Aktionäre – vor allem der Minderheitsaktionäre – kommt.2 Eine einheitliche Definition der Related Party kennt das deutsche Recht nicht. Dementsprechend weit geht das Verständnis. In seiner Grundform erfassen Related Party Transactions alle Geschäfte einer Gesellschaft mit Organmitgliedern und Kontrollaktionären einer Aktiengesellschaft als dieser originär nahestehenden Parteien.3 Related Party Transactions sind der Prototyp der Fälle von Interessenkollisionen.4 So sind Organmitglieder auf der einen Seite kraft ihres organschaftlichen Verhältnisses verpflichtet, in allen Angelegenheiten, die das Gesellschaftsinteresse betreffen, allein im Wohl und Wehe der Gesellschaft zu handeln.5 Auf der anderen Seite sind sie bei Eigengeschäften naturgemäß daran interessiert, möglichst günstige Transaktionsbedingungen zu eigenen Gunsten auszuhandeln. Ähnlich verhält es sich bei Kontrollaktionären, die bei Geschäften mit der eigenen Gesellschaft typischerweise – wie alle Akteure am Markt – auf Maximierung des eigenen Vorteils bedacht sind. Die Gefahr bei Kontrollaktionären liegt darin, dass sie von ihrem Einflusspotential auf die Verwaltung, das in der Regel auf Mehrheitsbesitz oder zumindest auf einer gesicherten Hauptversammlungsmehrheit ←25 | 26→beruht, zum Nachteil der Minderheit Gebrauch machen können.6 Daher können Related Party Transactions nicht die Regelvermutung für sich beanspruchen, zu angemessenen, marktüblichen Bedingungen zustande gekommen zu sein, wie es bei Leistungsaustauschen unter Dritten der Fall ist.7

Aktuellen Anlass zur Diskussion über die Regulierungsbedürftigkeit von Related Party Transactions haben Vorschläge auf europäischer Ebene zur Änderung der Aktionärsrechterichtlinie gegeben. Der Ausgangsvorschlag der Europäischen Kommission8 geht auf Vorarbeiten des European Corporate Governance Forums (ECGF)9 aus dem März 2011 zurück, die die Europäische Kommission bereits in ihrem Aktionsplan vom Dezember 201210 aufgegriffen hatte. Nach Auffassung der Europäischen Kommission haben (Minderheits-)Aktionäre derzeit keine ausreichenden Informations- und Mitspracherechte bei Transaktionen ihrer Gesellschaft mit nahestehenden Personen und Unternehmen. Es fehlten die geeigneten Instrumente, um gegen missbräuchliche Transaktionen vorzugehen.11 Als Vorbild dienten unverkennbar die Regelungen der englischen Listing Rules 11 der Financial Conduct Authority (FCA LR 11)12, wenn auch Unterschiede ←26 | 27→im Detail bestehen. Nach darauffolgenden Änderungsvorschlägen seitens des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union haben sich die europäischen Institutionen drei Jahre später am 07./09.12.2016 im informellen Trilogverfahren auf einen Kompromiss geeinigt.13 Nachdem der Kompromissvorschlag am 14.03.2017 vom Europäischen Parlament gebilligt und in endgültiger Fassung vom Rat der Europäischen Union am 03.04.2017 erwartungsgemäß angenommen wurde, ist die Richtlinie zur Änderung der Aktionärsrechterichtlinie14 am 07.06.2017 in Kraft getreten. Mit der Einführung gemeinsamer europäischer Mindestanforderungen soll ein hinreichendes Schutz- und Regelungssystem in Bezug auf Related Party Transactions sichergestellt werden, das Ausdruck einer modernen und effizienten Corporate Governance ist.

§ 2 Gegenstand und Grenzen der Untersuchung

Gegenstand der Untersuchung dieser Arbeit ist die Regulierungsbedürftigkeit von Related Party Transactions einer Aktiengesellschaft (im Folgenden auch nur „Gesellschaft“) sowie Regulierungsoptionen zur Schließung etwaiger Schutzlücken. Soviel sei vorweggenommen: Der Gefahr einer „Selbstbedienung“ der nahestehenden Personen und Unternehmen wird im deutschen Aktienrecht nicht durch ein geschlossenes Gesamtkonzept entgegengewirkt. Das Problemfeld bleibt allerdings nicht gänzlich ungeregelt. Das Aktienrecht hält ein Bündel von Einzelinstrumenten bereit, die die abstrakte Gefahr, die von Related Party Transactions ausgeht, adressieren und regeln.15 Sie schaffen eine Reihe von verfahrensmäßigen und materiell-rechtlichen Schutzvorkehrungen, die von bilanzrechtlichen Publizitätsvorschriften flankiert werden.16 Um bewerten zu können, ob es überhaupt einen Regulierungsbedarf im Hinblick auf die Kontrolle von ←27 | 28→Related Party Transactions im deutschen Aktienrecht gibt, sind zunächst Stärken und Schwächen dieser Schutzinstrumente zu analysieren.

Die Reform der Aktionärsrechterichtlinie war zwar Anlass für eine genauere Auseinandersetzung und Analyse der nationalen Regulierung von Related Party Transactions. In erster Linie soll es in dieser Untersuchung jedoch nicht um die detaillierte Auseinandersetzung mit allen in der reformierten Aktionärsrechterichtlinie niedergelegten Bestimmungen zu Related Party Transactions und ihre mögliche Umsetzung in nationales Recht gehen. Vielmehr sollen unter Berücksichtigung des bestehenden rechtlichen Rahmens mögliche Regelungsoptionen beleuchtet werden, die für einen effektiven Schutz der Gesellschaft und ihrer (Minderheits-);Aktionäre gegen missbräuchliche Related Party Transactions in Betracht kommen. Vor diesem Hintergrund werden die einschlägigen Regelungen der reformierten Aktionärsrechterichtlinie gegebenenfalls im Rahmen einer rechtspolitischen Beurteilung daraufhin gewürdigt, ob sie aus deutscher Sicht zur Verbesserung des Schutzniveaus die richtigen Kontrollinstrumente ansetzen. Der in Related Party Transactions angelegte Interessenkonflikt kann zwar auch Gläubigerinteressen berühren. Um der vorliegenden Abhandlung aber hinreichende Konturen zu verleihen, soll der Schutz der Gläubigerinteressen, soweit sie nicht den Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre entsprechen, nur am Rande berücksichtigt werden. Dies entspricht ausweislich der Erwägungsgründe auch der grundsätzlichen Ausrichtung des europäischen Gesetzgebers.17 In der Regel wird berechtigen Gläubigerinteressen aber reflexartig durch eine Verbesserung des Aktionärsschutzniveaus Rechnung getragen werden.

Der Schwerpunkt der mit Related Party Transactions verbundenen Probleme sowie die in dieser Abhandlung untersuchten Lösungswege sind gesellschaftsrechtlicher Natur. Um den Untersuchungsgegenstand nicht zu verwässern, werden kapitalmarktrechtliche Vorschriften daher nicht in die Betrachtung einbezogen. Zudem behandelt die Untersuchung lediglich Related Party Transactions einer Aktiengesellschaft. Die anlassgebende Aktionärsrechterichtlinie gilt zwar noch weiter einschränkend ausschließlich für Gesellschaften, deren Aktien zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (Art. 1 Abs. 1 Satz 1 AR-RL2017). Dennoch gilt es zu untersuchen, ob auch für nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften ein Regulierungsbedarf besteht und ob und wie weit im Rahmen der Regulierungsoptionen für nichtbörsennotierte Gesellschaften Unterschiede bestehen. Andere Gesellschaftsformen bleiben aber außer Betracht.

Details

Seiten
292
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631800751
ISBN (ePUB)
9783631800768
ISBN (MOBI)
9783631800775
ISBN (Paperback)
9783631791769
DOI
10.3726/b16083
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (September)
Schlagworte
Zustimmungserfordernis Hauptversammlung Zustimmungserfordernis Aufsichtsrat Angemessenheitsprüfung Aktionärsrechterichtlinie Aktienrechtliches Kompetenzgefüge Wesentliche Transaktionen Gestreckter Nachteilsausgleich Transaktionspublizität Regulierungsbedürftigkeit Externe Sachverständige
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019., 292 S.

Biographische Angaben

Gülsah Civelek (Autor:in)

Gülsah Civelek studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Sie war promotionsbegleitend bei einer renommierten Wirtschaftskanzlei im Corporate M & A als wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt.

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