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Irrtum und Irreführung

Ein Rechtsvergleich zwischen deutschem, englischem, japanischem und europäischem Recht

von David Klebs (Autor:in)
©2020 Dissertation 252 Seiten

Zusammenfassung

Der Irrtum gehört zu den Grundbegriffen der Rechtsgeschäftslehre. Gleiches gilt für die Irreführung, obwohl das deutsche Recht diese teilweise im Schuldrecht regelt. Der Autor schafft angesichts des fortschreitenden wissenschaftlichen Austauschs und neuer gesetzgeberischer Vorhaben mit dieser Publikation einen Überblick über die verschiedenen Lösungen, die sich in den untersuchten Rechtsordnungen entwickelt haben. Der Autor erörtert die sich stellenden rechtspolitischen Fragen und wägt die gefundenen Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Eigenarten der jeweiligen Rechtsordnungen behutsam miteinander ab.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhalt
  • Teil I Einleitung
  • A. Ziele dieser Arbeit
  • B. Gang der Untersuchung
  • Teil II Irrtumsrecht im historischen Spannungsfeld zwischen Willens- und Erklärungstheorie
  • A. Unvereinbarkeit der Willens- und Erklärungstheorien
  • I. Willenstheorie und zwingende Schlüsse zur Behandlung von Irrtümern
  • 1. Grundsatz: Ohne Wille keine Erklärung
  • a. Vorkonstitutionelle Herleitungen
  • b. Herleitung aufgrund des Grundgesetzes
  • 2. Schlussfolgerung bezüglich des Irrtums
  • 3. Verkehrsschutz als Grenze des Willensaxioms
  • a. Naturrechtliche Irrtumslehren von Grotius, Pufendorf und Thomasius
  • b. Römisch-rechtliche Irrtumslehren von Savigny und Zitelmann
  • 4. Konsequenzen der Unterscheidung nach der Art des Irrtums
  • 5. Eine Kompromisslösung zwischen Willens- und Erklärungstheorie?
  • II. Was ist die Logik der Erklärungstheorie?
  • 1. Erklärungs- oder Vertrauenstheorie
  • a. Unvereinbarkeit der falsa demonstratio mit der Erklärungstheorie
  • b. Vertrauensschutz als Zweck der Erklärungstheorie
  • 2. Äußeres Geschehensbild als Anknüpfungsmerkmal des Vertrauensschutzes
  • 3. Zurechenbarkeit der Anscheinserweckung
  • 4. Zeitliche Aspekte der Vertrauensbildung
  • 5. Notwendige Modifikationen der Erklärungstheorie
  • B. Fazit
  • Teil III Willenstheorie und Verkehrsschutz im deutschen BGB und japanischen ZGB
  • A. Begrenzung des Anfechtungsrechts nach der Art des Irrtums
  • I. Verständnis des mechanischen Erklärungsvorgangs
  • 1. Erklärungsirrtum gem. § 119 Abs. 1 F. 2 BGB
  • 2. Inhaltsirrtum gem. § 119 Abs. 1 F. 1 BGB
  • 3. Übermittlungsirrtum gem. § 120 BGB
  • 4. Eigenschaftsirrtum gem. § 119 Abs. 2 BGB als ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum
  • II. Notwendigkeit einer Grenzziehung nach der Art des Irrtums
  • 1. Abgrenzungsprobleme beim Eigenschaftsirrtum
  • 2. Abgrenzungsprobleme beim Kalkulationsirrtum
  • 3. Abgrenzungsprobleme beim Rechts- und Rechtsfolgenirrtum
  • III. Problem der Dichotomie und dessen Aufgabe
  • 1. Aufgabe der Dichotomie durch Einbeziehung des Sachverhaltsirrtums
  • a. Sachverhaltsirrtum als weiterer beachtlicher Motivirrtum
  • b. Geschäftsirrtum als Obergriff für Erklärungs- und Sachverhaltsirrtümer
  • 2. Erweiterung des Inhaltsirrtums durch einseitige Erklärung
  • B. Kausalität bzw. Wesentlichkeit nach § 119 Abs. 1 und 2 BGB
  • I. Obsoleszenz des Kausalitätskriteriums gem. § 119 Abs. 1 BGB nach der herrschenden Meinung
  • II. Verkehrswesentlichkeit in § 119 Abs. 2 BGB
  • III. Wertende Kausalität in § 119 Abs. 1 BGB nach anderer Ansicht
  • C. Begrenzung der Rechtsfolgen im deutschen Recht
  • I. Drittschutz nach § 142 Abs. 2 BGB
  • II. Bloße Anfechtbarkeit
  • III. Fristenlösung für das Anfechtungsrecht
  • 1. Unverzügliche Erklärung der Anfechtung
  • 2. Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Fristenlösung im deutschen Recht
  • IV. Ausgleichspflicht für das negative Interesse
  • D. Alternative Konzepte einer willenstheoretischen Begrenzung der Irrtumsanfechtung im japanischen ZGB
  • I. Selbstbestimmte Rezeption fremder Rechte
  • 1. Schaffung des Zivilgesetzbuches nach deutschem Vorbild
  • 2. Stärkung des Einflusses des deutschen Rechts in der Rechtsanwendung
  • II. Gegenwärtige Irrtumsregelung
  • 1. Weitgehende Orientierung am deutschen Vorbild
  • 2. Behandlung von Motivirrtümern
  • a. Rechtsprechung zum Motivirrtum
  • b. Betrachtungen in der Wissenschaft
  • i. Dualismus
  • ii. Monismus
  • iii. Konsensualer Ansatz zur Behandlung des Motivirrtums
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Anstehende Reform des ZGB
  • IV. Bewertung der Vorschläge
  • 1. Behandlung von Eigenschafts- und Sachverhaltsirrtümern
  • 2. Der verursachte Motivirrtum
  • 3. Bedeutung der Kausalität
  • E. Bewertung der willenstheoretischen Rechtsordnungen
  • Teil IV Der erklärungstheoretische Ansatz des englischen Rechts
  • A. Einleitung zum englischen Recht
  • I. Das britische Gerichtssystem
  • II. Methodische Anmerkungen zum englischen Recht
  • 1. Common Law und Equity
  • 2. Stare decisis und Common Law
  • B. Dominanz der Erklärungstheorie im englischen Vertragsrecht
  • I. Englische „Rechtsgeschäftslehre“
  • 1. Entwicklung einer Vertragstheorie im 19. Jahrhundert
  • 2. Auslegung von Willenserklärungen beim Vertragsschluss im 20. Jahrhundert
  • II. Wendet das englische Recht die Erklärungstheorie an?
  • C. Behandlung von Irrtümern
  • I. Erklärungsirrtümer
  • II. Sachverhaltsirrtümer
  • 1. Unilateral mistake
  • 2. Common mistake
  • a. Rechtliche Grundlage des common mistake
  • b. Tatbestand des gemeinsamen Sachverhaltsirrtums
  • i. Der gegenstandsbezogene Irrtumstatbestand in Bell v. Lever Brothers
  • ii. Ansätze eines weiten Irrtumstatbestands
  • iii. Fehlerhafte Anwendung in Nicholson and Venn v. Smith-Marriot
  • iv. Associated Japanese Bank International Ltd v. Credit du Nord
  • v. Great Peace Shipping Ltd v. Tsavliris Salvage (International) Ltd
  • c. Aufgabe des weiteren mistake in equity
  • i. Solle v. Butcher und daran anschließende Fälle
  • ii. Kritik an Solle v. Butcher
  • iii. Vorzüge von Solle v. Butcher
  • iv. Die Aufgabe des mistake in equity in Great Peace Shipping
  • 3. Identitätsirrtum
  • D. Rechtsfolgen des Irrtums
  • E. Bewertung des englischen Rechts
  • Teil V Irreführung als Vertragsaufhebungsumstand
  • A. Irreführung als dogmatisch unproblematischer Fall eines beachtlichen Irrtums
  • I. Erklärungstheoretische Rechtfertigung
  • II. Willenstheoretische Rechtfertigung
  • B. Irreführung im englischen Recht
  • I. Zweck der misrepresentation
  • II. Rechtliche Grundlage
  • III. Tatbestandsmerkmale im Allgemeinen
  • 1. Fehlerhafte Angabe von Tatsachen (misrepresentation)
  • 2. Empfänger
  • 3. Ausschluss unbedeutender Aussagen, Kausalitätsprüfung
  • IV. Rechtsfolge
  • 1. Vertragsaufhebung (rescission)
  • 2. Schadenersatz in Geld (damages)
  • C. Irreführung im deutschen Recht
  • I. Entstehung des Missverständnisses zur fahrlässigen Irreführung
  • 1. Seltsames Schweigen in den Motiven zur fahrlässigen Irreführung
  • 2. Rechtsprechung und herrschende Meinung entwickelten die c.i.c.
  • II. Gegenwärtige Ausgestaltung der c.i.c.
  • 1. Tatbestand der c.i.c.
  • 2. Rechtsfolgen der c.i.c.
  • a. Schadenersatz in Geld
  • b. Vertragsaufhebung
  • i. Parallelität nach der frühen Rechtsprechung
  • ii. Naturalrestitution als selbstverständliche schadenersatzrechtliche Rechtsfolge
  • iii. Ablehnung der Vertragsaufhebung
  • III. Alternative Modelle für die Behandlung der Irreführung
  • 1. Irreführung als besondere Form des Sachverhaltsirrtums, § 119 Abs. 1
  • 2. Irreführung als beachtlicher Motivirrtum
  • 3. Übertragung des Regelungsmusters von § 123 BGB auf die fahrlässige Täuschung
  • IV. Bewertung der Irreführung im deutschen Recht
  • Teil VI Irrtumsregelungen in den europäischen Projekten
  • A. Willensmängel in einer Norm
  • I. Wortlaut der Regelungen
  • II. Grundsätzliche Ausrichtung des CESL
  • B. Wie sieht der Kompromiss zwischen Erklärungs- und Willenstheorie aus?
  • I. Irreführung bzw. Irrtumsverursachung
  • 1. Verursachung statt Verschulden
  • 2. Die Varianten der Irreführung
  • a. Aktive Irreführung
  • b. Irreführung durch Unterlassen, Art. 48 Abs. 1(b) (ii) und (iii) CESL
  • i. Irreführung durch Verletzung gesetzlicher Informationspflichten, Art. 48 Abs. 1(b) (ii) CESL
  • ii. Irreführung durch Unterlassen der ad hoc gebotenen Aufklärung, Art. 48 Abs. 1 (b) (iii) CESL
  • II. Geteilte Irrtümer nach Art. 48 Abs. 1 (b) (iv) CESL
  • III. Kausalität
  • IV. Verbleiben einseitiger Irrtümer beim Erklärenden
  • 1. Einseitiger Erklärungsirrtum
  • 2. Sofort aufgeklärte Irrtümer
  • C. Zusammenfassung
  • Teil VII Die Suche nach der besten Irrtumsregelung geht weiter
  • A. Deutsches und japanisches Recht
  • B. Englisches Recht
  • C. Europäische Regelungen
  • D. Fazit
  • Ausländische Rechtsprechung
  • Großbritannien
  • Australien
  • Singapur
  • Japan
  • Literaturverzeichnis
  • Bildnachweis

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 2018

Autorenangaben

Der Autor
David Klebs studierte in Berlin und London und absolvierte das Referendariat in München, Sapporo und Tokio. Anschließend war er Zivilrichter in München. Gegenwärtig ist er Referent im Bundeswirtschaftsministerium und vertritt die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Über das Buch

David Klebs

Irrtum und Irreführung

Der Irrtum gehört zu den Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre. Gleiches gilt für die Irreführung, obwohl das deutsche Recht diese teilweise im Schuldrecht regelt. Der Autor schafft angesichts des fortschreitenden wissenschaftlichen Austauschs und neuer gesetzgeberischer Vorhaben mit dieser Publikation einen Überblick über die verschiedenen Lösungen, die sich in den untersuchten Rechtsordnungen entwickelt haben. Der Autor erörtert die sich stellenden rechtspolitischen Fragen und wägt die gefundenen Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Eigenarten der jeweiligen Rechtsordnungen behutsam miteinander ab.

Zitierfähigkeit des eBooks

Diese Ausgabe des eBooks ist zitierfähig. Dazu wurden der Beginn und das Ende einer Seite gekennzeichnet. Sollte eine neue Seite genau in einem Wort beginnen, erfolgt diese Kennzeichnung auch exakt an dieser Stelle, so dass ein Wort durch diese Darstellung getrennt sein kann.

Danksagung

Eine solche Arbeit, wie die vorgelegte, schreibt sich nicht von allein. Sie erfordert die Unterstützung vieler Helfer, die jeweils einen Beitrag zum Gelingen geleistet haben.

Daher möchte ich meinen beiden Betreuern Herrn Prof. Dr. Schermaier und zuvor Herrn Prof. Dr. Dr. Grundmann für die Inspiration zum Thema und für die Betreuung, die auf die Distanz nicht immer leicht zu erfüllen war, danken. Herrn Prof. Dr. Lehmann danke ich für das Zweitgutachten.

Danken möchte ich auch der Robert Bosch Stiftung, die meiner Frau und mir im Rahmen des Rechtsreferendariats einen Aufenthalt in Japan ermöglicht und so die Grundlage dafür geschaffen hat, dass ich einen Teil zum japanischen Recht in die Arbeit aufnehmen konnte. Dies wäre auch nicht ohne die Hilfe von Frau Prof. Dr. Shindo, Herrn Prof. Dr. Sono, Herrn Prof. Dr. Tamura, Herrn Prof. Dr. Tamai, Herrn Prof. Dr. Goddar sowie Frau Dr. Nagakoshi und Herrn Dr. Ban möglich gewesen.

Ebenso möchte ich der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung danken, die mir ein Konferenzstipendium und einen Besuch beim Supreme Court in London ermöglichte.

Herrn Pfarrer Weigl danke ich für die angefertigte Zeichnung, die das Thema der Arbeit bildlich erfasst. Prof. Dr. Dr. Säcker danke ich für die Begleitung der Publikation.

Weiterhin möchte ich meiner Mutter, Frau Dipl. Päd. Christine Klebs, und meinem Vater, Herrn VorsRiVG a.D. Jürgen Klebs, für die emotionale Unterstützung und die mehrfache Lektüre der Arbeit herzlich danken.

Schließlich gebührt besonderer Dank meiner Frau Farah Hasan, die mir in all den Jahren auf vielfältige Weise beigestanden und an meinen Auslandsaufenthalten tatkräftig mitgewirkt hat.

Inhalt

Teil I Einleitung

A. Ziele dieser Arbeit

B. Gang der Untersuchung

Teil II Irrtumsrecht im historischen Spannungsfeld zwischen Willens- und Erklärungstheorie

A. Unvereinbarkeit der Willens- und Erklärungstheorien

I. Willenstheorie und zwingende Schlüsse zur Behandlung von Irrtümern

1. Grundsatz: Ohne Wille keine Erklärung

a. Vorkonstitutionelle Herleitungen

b. Herleitung aufgrund des Grundgesetzes

2. Schlussfolgerung bezüglich des Irrtums

3. Verkehrsschutz als Grenze des Willensaxioms

a. Naturrechtliche Irrtumslehren von Grotius, Pufendorf und Thomasius

b. Römisch-rechtliche Irrtumslehren von Savigny und Zitelmann

4. Konsequenzen der Unterscheidung nach der Art des Irrtums

5. Eine Kompromisslösung zwischen Willens- und Erklärungstheorie?

II. Was ist die Logik der Erklärungstheorie?

1. Erklärungs- oder Vertrauenstheorie

a. Unvereinbarkeit der falsa demonstratio mit der Erklärungstheorie

b. Vertrauensschutz als Zweck der Erklärungstheorie

2. Äußeres Geschehensbild als Anknüpfungsmerkmal des Vertrauensschutzes

3. Zurechenbarkeit der Anscheinserweckung

4. Zeitliche Aspekte der Vertrauensbildung

5. Notwendige Modifikationen der Erklärungstheorie

B. Fazit

Teil III Willenstheorie und Verkehrsschutz im deutschen BGB und japanischen ZGB

A. Begrenzung des Anfechtungsrechts nach der Art des Irrtums

I. Verständnis des mechanischen Erklärungsvorgangs

1. Erklärungsirrtum gem. § 119 Abs. 1 F. 2 BGB

2. Inhaltsirrtum gem. § 119 Abs. 1 F. 1 BGB

3. Übermittlungsirrtum gem. § 120 BGB

4. Eigenschaftsirrtum gem. § 119 Abs. 2 BGB als ausnahmsweise beachtlicher Motivirrtum

II. Notwendigkeit einer Grenzziehung nach der Art des Irrtums

1. Abgrenzungsprobleme beim Eigenschaftsirrtum

2. Abgrenzungsprobleme beim Kalkulationsirrtum

3. Abgrenzungsprobleme beim Rechts- und Rechtsfolgenirrtum

III. Problem der Dichotomie und dessen Aufgabe

1. Aufgabe der Dichotomie durch Einbeziehung des Sachverhaltsirrtums

a. Sachverhaltsirrtum als weiterer beachtlicher Motivirrtum

b. Geschäftsirrtum als Obergriff für Erklärungs- und Sachverhaltsirrtümer

2. Erweiterung des Inhaltsirrtums durch einseitige Erklärung

B. Kausalität bzw. Wesentlichkeit nach § 119 Abs. 1 und 2 BGB

I. Obsoleszenz des Kausalitätskriteriums gem. § 119 Abs. 1 BGB nach der herrschenden Meinung

II. Verkehrswesentlichkeit in § 119 Abs. 2 BGB

III. Wertende Kausalität in § 119 Abs. 1 BGB nach anderer Ansicht

C. Begrenzung der Rechtsfolgen im deutschen Recht

I. Drittschutz nach § 142 Abs. 2 BGB

II. Bloße Anfechtbarkeit

III. Fristenlösung für das Anfechtungsrecht

1. Unverzügliche Erklärung der Anfechtung

2. Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Fristenlösung im deutschen Recht

IV. Ausgleichspflicht für das negative Interesse

D. Alternative Konzepte einer willenstheoretischen Begrenzung der Irrtumsanfechtung im japanischen ZGB

I. Selbstbestimmte Rezeption fremder Rechte

1. Schaffung des Zivilgesetzbuches nach deutschem Vorbild

2. Stärkung des Einflusses des deutschen Rechts in der Rechtsanwendung

II. Gegenwärtige Irrtumsregelung

1. Weitgehende Orientierung am deutschen Vorbild

Details

Seiten
252
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631815472
ISBN (ePUB)
9783631815489
ISBN (MOBI)
9783631815496
ISBN (Hardcover)
9783631805725
DOI
10.3726/b16672
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Juli)
Schlagworte
Erklärungstheorie Willenstheorie Anfechtung Willensmängel Vertragsschluss Täuschung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 252 S., 2 s/w Abb.

Biographische Angaben

David Klebs (Autor:in)

David Klebs studierte in Berlin und London und absolvierte das Referendariat in München, Sapporo und Tokio. Anschließend war er Zivilrichter in München. Gegenwärtig ist er Referent im Bundeswirtschaftsministerium und vertritt die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

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