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Der Sanierungsgedanke im deutschen Insolvenzrecht

von Leo Humpenöder (Autor:in)
©2019 Dissertation 328 Seiten

Zusammenfassung

Das Buch analysiert den Paradigmenwechsel von einem Zerschlagungs- und Verteilungsrecht hin zu einem modernen Sanierungsrecht. Der Autor zeigt dabei Möglichkeiten auf, die zu einer Verfestigung und Verfeinerung des Sanierungsgedankens im Insolvenzrecht führen können. Am Anfang der Untersuchung steht die historische Entwicklung des Sanierungsgedankens, es folgt eine Betrachtung der bisherigen Umsetzung. Um den weiteren Reformbedarf des Insolvenzrechts aufzudecken, werden europäische Rechtsordnungen sowie Vorhaben auf europäischer Ebene daraufhin untersucht, ob sie eine Vorbildfunktion für das deutsche Sanierungsrecht haben könnten. Es werden konkrete Vorschläge zur Änderung des Insolvenzrechts unterbreitet, die geeignet sein könnten, Sanierungen in Deutschland noch weiter zu erleichtern.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Einführung
  • B. Begriffsbestimmung
  • C. Zielsetzung
  • D. Vorgehen
  • Erster Teil: Historische Entwicklung
  • A. Die Konkursordnung
  • I. Entstehungsprozess der Konkursordnung
  • II. Inhalt der Konkursordnung
  • 1. Entwurf einer deutschen Gemeinschuldordnung
  • 2. Endgültige Fassung der Konkursordnung
  • III. Ergebnis
  • B. Die Vergleichsordnung
  • I. Entwicklungen nach der Neufassung der Konkursordnung
  • 1. Die Geschäftsaufsichtsverordnung von 1914
  • 2. Die Geschäftsaufsichtsverordnung von 1916
  • 3. Die Änderungsverordnungen von 1924
  • II. Die Vergleichsordnung von 1927
  • 1. Entstehungsprozess
  • 2. Inhalt des Entwurfs
  • 3. Endgültige Fassung der Vergleichsordnung von 1927
  • III. Die Vergleichsordnung von 1935
  • 1. Kritik an der Vergleichsordnung von 1927
  • 2. Entstehungsprozess
  • 3. Endgültige Fassung der Vergleichsordnung von 1935
  • IV. Ergebnis
  • C. Die Insolvenzordnung
  • I. Entwicklung nach Inkrafttreten der Vergleichsordnung von 1935
  • II. Entwicklung nach Ende des Zweiten Weltkrieges
  • 1. Fünfziger Jahre
  • a. Beitrag von A. M. Berges 1955
  • b. Beiträge von A. Böhle-Stamschräder und F. Weber 1959
  • aa. Böhle-Stamschräder
  • bb. Weber
  • 2. Sechziger Jahre
  • 3. Siebziger Jahre
  • a. „Konkurs des Konkurses“
  • aa. Kilger
  • bb. Uhlenbruck
  • b. 51. Deutscher Juristentag 1976
  • c. Beginn der Reform
  • 4. Achtziger Jahre
  • a. Reorganisationsverfahren
  • aa. Begriff
  • bb. Ausgestaltung
  • b. Insolvenzverhütungsverfahren
  • c. Berichte der Kommission für Insolvenzrecht
  • d. Kritik und Folgen der Kommissionsberichte
  • aa. Diskussionsentwurf
  • bb. Referentenentwurf
  • 5. Neunziger Jahre
  • a. Regierungsentwurf
  • b. Gesetzgebungsverfahren und nachträgliche Änderungen
  • c. Exkurs: Gesamtvollstreckungsordnung
  • III. Ergebnis
  • Zweiter Teil: Umsetzung des Sanierungsgedankens
  • A. Insolvenzplanverfahren
  • I. Sanierung als eigenständiges Verfahrensziel?
  • 1. Eigenständiges Ziel des Verfahrens
  • 2. Kein „Hauptziel“ des Verfahrens
  • 3. Stellungnahme
  • II. Gang des Verfahrens
  • 1. Aufstellung des Plans
  • a. Antrag und Vorlageberechtigung
  • b. Gliederung und Inhalt eines Insolvenzplans
  • aa. Gliederung des Insolvenzplans
  • bb. Inhalt des Insolvenzplans
  • c. Prüfung durch das Insolvenzgericht
  • 2. Annahme und Bestätigung des Insolvenzplans
  • a. Annahme des Insolvenzplans
  • b. Bestätigung des Insolvenzplans
  • 3. Wirkungen des bestätigten Plans und Überwachung der Planerfüllung
  • III. Die wichtigsten Neuerungen durch das ESUG
  • 1. Debt-equity swap
  • a. Funktionsweise
  • b. Bewertung
  • aa. Streitstand
  • bb. Rechtsmittel
  • c. Bezugsrecht der Gesellschafter und möglicher Ausschluss des Bezugsrechts
  • d. Finanzielle Kompensation
  • e. Kritik an der Neuregelung
  • f. Fazit
  • 2. Stärkung der Gläubigerautonomie
  • a. Vorläufiger Gläubigerausschuss
  • aa. Allgemein
  • bb. Besonderheiten und Probleme
  • b. Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters
  • c. Kritik
  • d. Fazit
  • 3. Konzentration der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte
  • IV. Ergebnis
  • V. Abschließender Exkurs: Außergerichtliche570 Sanierung als Alternative?
  • 1. Unterschiede
  • 2. Vorteile einer außergerichtlichen Sanierung
  • 3. Nachteile einer außergerichtlichen Sanierung
  • 4. Fazit
  • B. Eigenverwaltung
  • I. Ziel der Eigenverwaltung
  • II. Gang des Verfahrens
  • 1. Antrag
  • 2. Keine Nachteile für die Gläubiger
  • 3. Anordnung
  • 4. Haftung
  • a. Haftung des eigenverwaltenden Schuldners
  • b. Persönliche Haftung der Mitglieder der geschäftsführenden Organe des Schuldners
  • aa. Ablehnung einer Haftung
  • bb. Herleitung einer Haftung
  • cc. Stellungnahme
  • 5. Rechtsmittel
  • 6. Aufhebung
  • III. Die wichtigsten Neuerungen durch das ESUG
  • 1. Vorläufige Eigenverwaltung
  • a. Vorläufiger Sachwalter
  • aa. Allgemein
  • bb. Vergütung des vorläufigen Sachwalters
  • b. Begründung von Masseverbindlichkeiten
  • aa. Generelle Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten
  • bb. Einzelermächtigung durch das Insolvenzgericht
  • cc. Stellungnahme
  • c. Aufhebung des Eigenverwaltungseröffnungsverfahren
  • d. Fazit
  • 2. Schutzschirmverfahren
  • a. Allgemein
  • b. Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  • c. Bescheinigung nach § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO
  • aa. Einheitlicher Standard
  • bb. Haftung des Ausstellers
  • d. Ablauf des Schutzschirmverfahrens
  • e. Aufhebung
  • f. Rechtsmittel
  • g. Exkurs: Sanierung des Suhrkampverlages
  • aa. Rechtsmissbräuchlichkeit des Eigenantrags
  • bb. Gerichtliche Zuständigkeiten
  • cc. § 225a Abs. 3 InsO
  • h. Fazit
  • Dritter Teil: Weiterer Reformbedarf des Insolvenzrechts
  • A. Rechtsvergleichung
  • I. Österreich
  • 1. Gesetzlicher Rahmen
  • 2. Überblick über zentralen Normen der österreichischen Insolvenzordnung
  • a. Inhalt eines Sanierungsplans
  • b. Sanierungsverfahren
  • aa. Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  • bb. Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
  • c. Insolvenzstatistik
  • d. Stellung der Insolvenzgerichte
  • e. Allgemeine Besonderheiten des österreichischen Insolvenzrechts
  • aa. §§ 72 ff. öIO
  • bb. Unternehmensreorganisationsgesetz
  • 3. Schlussfolgerungen für das nationale Recht
  • II. Großbritannien
  • 1. Gesetzlicher Rahmen
  • 2. Verfahrensarten
  • a. compulsory winding up
  • b. company voluntary arrangements
  • aa. Verfahrensablauf
  • bb. Schefenacker und Deutsche Nickel
  • cc. Schlussfolgerungen für das nationale Recht
  • c. scheme of arrangement
  • aa. Verfahrensablauf
  • bb. Zuständigkeit und Anerkennung
  • cc. Tele Columbus und Rodenstock
  • dd. Schlussfolgerungen für das nationale Recht
  • d. administration
  • aa. Verfahrensablauf
  • bb. Schlussfolgerungen für das nationale Recht
  • 3. Allgemeine Besonderheiten des britischen Insolvenzrechts
  • a. insolvency practitioner
  • aa. Zwingende gesetzliche Regelungen
  • bb. Selbstverwaltung durch Kammern und ein Insolvenzverwalterexamen
  • cc. Exkurs: Europarechtliche Entwicklungen
  • b. Stellung und Einfluss der Insolvenzgerichte
  • c. Rechte und Pflichten der Geschäftsleitung
  • aa. Insolvenzantragspflicht
  • bb. Schadensersatzansprüche
  • cc. Weitere Sanktionen
  • dd. Schlussfolgerungen für das nationale Recht
  • 4. Abschließende Schlussfolgerungen für das nationale Recht
  • a. Kammer der Insolvenzverwalter
  • b. Gegenstand einer möglichen Sanierung
  • c. Vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren
  • B. Europa
  • I. EuInsVO
  • 1. Ziele der Neufassung
  • a. Erleichterte Sanierung von Unternehmen
  • b. Konzerninsolvenzen
  • c. Insolvenzregister
  • 2. Umsetzung der Zielvorgaben
  • a. Erleichterte Sanierung von Unternehmen
  • b. Konzerninsolvenzen
  • c. Insolvenzregister
  • 3. Schlussfolgerungen
  • II. Restrukturierungsrichtlinie
  • 1. Inhalt der Richtlinie
  • a. Restrukturierungsverfahren
  • aa. Ziele des Restrukturierungsverfahrens
  • bb. Grundzüge und Ablauf des Restrukturierungsverfahrens
  • cc. Mögliche Mängel
  • b. Weitere Regelungen
  • 2. Umsetzung in nationales Recht, mögliche Problemfelder und Kritik
  • a. Umsetzung der Richtlinie
  • b. Probleme der Umsetzung und bisherige Kritik an der Richtlinie
  • C. Sanierungsgesetz
  • I. Von der Idee eines Insolvenzverhütungsverfahrens bis hin zum Inkrafttreten des ESUG
  • 1. Insolvenzverhütung
  • 2. Insolvenzrechtsreform
  • 3. Ablehnung der Einführung
  • II. Restrukturierungsrichtlinie
  • III. Ergebnis
  • Vierter Teil: Zusammenfassung und Ausblick
  • A. Zusammenfassung
  • I. Historische Entwicklung
  • II. Umsetzung
  • III. Weiterer Reformbedarf
  • B. Ausblick
  • Literaturverzeichnis

Einleitung

A. Einführung

„Der Konkurs ist ein Wertvernichter schlimmster Art und obendrein das teuerste Schuldentilgungsverfahren. Je größer das ihm verfallende Unternehmen ist, je weitere Wirtschaftskreise der Zusammenbruch in Mitleidenschaft zieht, desto erwünschter muß es sein, wenn Schuldner und Gläubiger durch Vereinbarung eines Ausgleichs dem Konkurse vorbeugen.“1

„Im Unterschied zu manch anderen Ländern fehlt es in Deutschland noch an einer ‚Insolvenzkultur‘. Der Insolvenzverwalter gilt in der Öffentlichkeit eher als Bestatter und nicht als Lebensretter. Die Insolvenz erscheint noch viel zu sehr als persönliches Versagen und vollständiges wirtschaftliches Scheitern. Dass das Insolvenzverfahren auch ein Instrument der Sanierung ist, wird dagegen zu wenig wahrgenommen.“2

Zwischen den Zitaten liegen knapp 80 Jahre, dennoch spiegelt sich sowohl bei der dutzendfach zitierten Aussage des Rechtswissenschaftlers Jaeger in seinem Lehrbuch des Deutschen Konkursrechts von 19323 als auch bei der Rede der damaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger im Rahmen des 7. Deutschen Insolvenzrechtstages 2010 das gleiche Problem wider. Beide wollen, dass es gar nicht erst zu einer Insolvenz kommt, sondern das Unternehmen gerettet wird und einer drohenden Abwicklung wirksam vorgebeugt wird.

Die Insolvenz eines Unternehmens geht regelmäßig mit erheblichen Folgen für die Betroffenen einher. Sie führt nicht selten zu einer Wertvernichtung ←21 | 22→bei den Kapitalgebern, zu Forderungsausfällen bei den Lieferanten, zum Verlust von Arbeitsplätzen und nicht zuletzt auch zu immensen Steuerausfällen.4 Deswegen sollte es das Ziel aller Beteiligten (Gesetzgeber, Schuldner, Gläubiger, Insolvenzverwalter und Gerichte) sein, Unternehmenskrisen frühzeitig zu erkennen und zu meistern, um die drohende Wertvernichtung für alle möglichst gering zu halten. Der Sanierungsgedanke sollte einer der Leitgedanken des deutschen Insolvenzrechts werden und in Zukunft noch weiter in den Vordergrund treten.

B. Begriffsbestimmung

Der Titel der vorliegenden Untersuchung lautet „Der Sanierungsgedanke im deutsche Insolvenzrecht“. Doch was bedeutet „Sanierungsgedanke“? Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer fehlenden „Insolvenzkultur“5, andere fordern eine „Sanierungskultur (rescue culture)“6, letztlich geht es dabei jedoch immer um die gleiche Frage: Wie sollte ein zukunftsweisendes modernes Insolvenzrecht im 21. Jahrhundert ausgestaltet sein und welche Gedanken und Ziele sollten dem Recht zugrunde gelegt werden?

Details

Seiten
328
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631800645
ISBN (ePUB)
9783631800652
ISBN (MOBI)
9783631800669
ISBN (Hardcover)
9783631796061
DOI
10.3726/b16087
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (August)
Schlagworte
Sanierung Insolvenz Reformvorschläge Restrukturierung ESUG Restrukturierungsrichtlinie EuInsVO
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 328 S.

Biographische Angaben

Leo Humpenöder (Autor:in)

Leo Humpenöder studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, der Cardiff University und der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2014 bis 2017 war er akademischer Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er von 2017 bis 2019 im Bezirk des Oberlandesgerichtes Karlsruhe.

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