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Weitere Nachträge (1934 – 1939)

Ausschüsse für Rechtsphilosophie, für die Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung und für Seeversicherungsrecht.

von Werner Schubert (Autor:in)
©2019 Dissertation 736 Seiten

Zusammenfassung

Der abschließende Band der Edition ergänzt die bisherigen Bände mit den Protokollen und Materialien der folgenden Ausschüsse: Sitzung des Ausschusses für Rechtsphilosophie der Akademie für Deutsches Recht (ADR) am 3.5.1934 im Nietzschearchiv in Weimar unter dem Vorsitz von Hans Frank (Präsident der ADR). Mitglieder des Ausschusses: Prof. Carl-August Emge (stellv. Vorsitzender), Martin Heidegger, Erich Rothacker, Rudolf Stammler, Julius Binder, Ernst Heymann, Erich Jung, Viktor Bruns, Hans Freyer, Jakob von Uexküll; keine Teilnahme von Carl Schmitt. Protokolle des Ausschusses zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung (1938-39) mit einer Denkschrift von 1939. Protokolle und Materialien des Ausschusses für Seeversicherungsrecht (1934-1939). Revision der Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingen (ADS).

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einleitung
  • I. Überblick über den Inhalt des Bandes
  • 1. Ausschuss für Rechtsphilosophie
  • 2. Ausschuss für die Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung
  • 3. Ausschuss für Seeversicherungsrecht
  • II. Zu den Arbeiten des Ausschusses für Seeversicherung:1
  • 1. Joern Christian Nissen: Wertende Gesamtbetrachtung der Ergebnisse der Beratungen des Seeversicherungsausschusses
  • A. Anstoß zu den Beratungen des Seeversicherungsausschusses
  • B. Die auf die Beratungen einwirkenden Interessen
  • C. Würdigung des Versuchs, ein neues Recht in Form eines Gesetzes zu schaffen
  • D. Würdigung der wesentlichen inhaltlichen Ergebnisse der Beratungen
  • I. Die den Aufbau und die grundlegende Begriffsklärung betreffenden Änderungen
  • II. Klarstellungen und Vereinfachungen
  • III. Veränderungen zugunsten der Versicherten bzw. der Versicherungsnehmer
  • IV. Veränderungen zugunsten der Versicherer
  • V. Beispiele für den Verzicht auf Veränderungen
  • VI. Fazit
  • 2. Joern Christian Nissen: Kurzbiografien der Mitglieder des Seerechtsausschusses
  • b) Gäste des Seeversicherungsausschusses
  • Protokolle und Materialien der Ausschüsse
  • Ausschuss für Rechtsphilosophie
  • 1. Niederschrift für die Sitzung vom 3.5.1934
  • 2. Ansprachen von Reichsjustizkommissar Frank und Alfred Rosenberg
  • a) Ansprache von Hans Frank:
  • b) Ansprache von Alfred Rosenberg
  • c) Ansprache von Prof. Dr. C. A. Emge, Weimar
  • 3. Thüringische Staatszeitung vom 4.5.1934:
  • 4. Deutsche Justiz 1934, S. 619 f.: Gründung des rechtsphilosophischen Ausschusses
  • 5. Schreiben Emges vom 8.5.1934 an die Ausschussmitglieder und deren Antworten
  • a) Antwort von Prof. Dr. J. Binder vom 9.5.1934
  • b) Antwort von Prof. Dr. J. v. Uexküll vom 9.5.1934: Was ist Recht? Und was ist Deutsches Recht?
  • c) Antwort von Prof. Dr. Erich Rothacker vom 20.5.1934
  • d) Antwort von Prof. Dr. Erich Jung vom 23.5.1934
  • e) Antwort von Prof. Dr. Rudolf Stammler vom 28.5.1934
  • 6. Schreiben von Emge vom 31.5.1934 an den Reichserziehungsminister Rust
  • 7. Schreiben von Emge an den Bankdirektor Dr. Hans Pilder
  • 8.   Ideen über die Aufgaben der wissenschaftlichen Rechtsphilosophie von Dr. Dr. C. A. Emge, ordentlichem Professor der Rechtsphilosophie, Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und wissenschaftlicher Leiter des Nietzsche-Archivs (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1934, S. 210–212)
  • Ausschuss für die Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung
  • 1. Protokoll der Sitzung vom 26.11.1938
  • 2.   Protokoll der Sitzung vom 5.5.1939
  • 3. Protokoll der Sitzung vom 6.5.1939
  • 4. Denkschrift des Ausschusses zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung vom 7.7.1939 über die Neuregelung des rechtswissenschaftlichen Hochschulunterrichts
  • Ausschuss für Seeversicherungsrecht
  • I. Protokoll der 1. Sitzung, vom 5.10.1934 (Zielsetzung und Arbeitsweise)
  • II. Protokoll der 2. Sitzung vom 1.2.1935 (Überblick über die allgemeinen Bestimmungen, Versicherter/Versicherungsnehmer, Interesse)
  • III. Protokoll der 3. Sitzung vom 1.3.1935 (Das versicherte Interesse und dessen konkrete Bezeichnung im Versicherungsvertrag)
  • IV. Protokoll der Sitzung vom 12.4.1935 (Das versicherte Interesse und dessen konkrete Bezeichnung im Versicherungsvertrag)
  • V. Protokoll der Sitzung vom 10.5.1935 (Police, Order- und Inhaberpapiere)
  • VI. Protokoll der Sitzung vom 13.6.1935 (Eigentümerinteresse und dessen Übergang)
  • VII. Protokoll der Sitzung vom 5.7.1935 (Eigentümerinteresse, Inhaber- und Orderpolice, Anzeige)
  • VIII. Protokoll der Sitzung vom 11.10.1935 (Anzeige gefahrerheblicher Umstände)
  • IX. Protokoll der Sitzung vom 5.11.1935 (Anzeige gefahrerheblicher Umstände, Gefahränderung)
  • X. Protokoll der Sitzung vom 22.11.1935 (Anzeige gefahrerheblicher Umstände, Gefahränderung)
  • XI. Protokoll der Sitzung vom 13.12.1935 (Umfang der Haftung. Gefahren. Schäden. Einschusspflicht)
  • XII. Protokoll der Sitzung vom 24.4.1936 (Ausschluss der Kriegsgefahr. Havarie-grosse-Beiträge. Aufwendungen. Währungsfrage)
  • XIII. Protokoll der Sitzung vom 27.5.1936 (Währungsfrage. Aufwendungen. Schadensbegriff)
  • XIV. Protokoll der Sitzung vom 1.7.1936 (Haftungsgrenze. Versicherer-Abadon. Unfallanzeige. Abwendung und Minderung des Schadens)
  • XV. Protokoll der Sitzung vom 26.8.1936 (Unfallanzeige. Andienung des Schadens. Anspruch auf Entschädigung aus der Versicherung. Forderungsübergang bei Zahlung des Versicherers. Veräußerung der versicherten Sache)
  • XVI. Protokoll der Sitzung vom 30.9.1936 (Kriegsgefahr. Übergang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten und Vorwegbefriedigungsrecht bei Anspruchskonkurrenz)
  • XVII. Protokoll der Sitzung vom 8.12.1936 (Laufende Versicherung. Versicherung für Rechnung wen es angeht. Eigentümerinteresse, Inhaberpolice. Inhaber des Ersatzanspruches)
  • XVIII. Protokoll der Sitzung vom 12.1.1937 (Eigentümerinteresse. Inhaberpolice. Inhaber des Ersatzanspruchs. Aufrechnung)
  • XIX. Protokoll der Sitzung vom 16.3.1937 (Kriegsversicherung aus praktisch-wirtschaftlicher Sicht. Verfügung von hoher Hand)
  • XX. Protokoll der Sitzung vom 12.4.1937 (Kriegsversicherung. Kausalzusammenhang)
  • XXI. Protokoll der Sitzung vom 31.5.1937 (Vormittag und Nachmittag: Kriegsversicherung. Kausalzusammenhang)
  • XXII. Protokoll der Sitzung vom 20.12.1937 (Kriegsversicherung, „waterborne agreement“. Ursächlicher Zusammenhang zwischen Gefahr und Schaden)
  • XXIII. Protokoll der Sitzung vom 10.2.1938 (Kausalzusammenhang. Kriegsrisiko)
  • XXIV. Protokoll der Sitzung vom 3.3.1938 (Kriegsklausel. Kausalität)
  • XXV. Protokoll der Sitzung vom 23.6.1938 (Seewarenversicherung, §§ 113–118, 123 f., §§ 81, 83–85, 87 ADS. Verfrachterkonnossement)
  • XXVI. Protokoll der Sitzung vom 4.11.1938 (Wirtschaftliche Probleme der Kriegsversicherung. Warenversicherung: §§ 91, 92, 94, 96; §§ 71–73, 86 ADS)
  • XXVII. Protokoll der Sitzung vom 13.1.1939 (Kriegsversicherung, Warenversicherung; Von Haus-zu-Haus-Klausel; §§ 86, 88, 35 Abs. 3 S. 2 ADS)
  • XXVIII. Protokoll der Sitzung vom 15.3.1939 („Waterborne agreement“ in der Kriegsversicherung; §§ 88, 93, 95, 124 ADS)
  • XXIX. Protokoll der Sitzung vom 5.6.1937 (Laufende Versicherung: §§ 95, 97 ADS)
  • XXX. Berichte der Kleinen Kommission des Sonderausschusses für Seeversicherungsrecht
  • XXXI. Der von der Kleinen Kommission des Seeversicherungsausschusses erstellte Entwurf des allgemeinen Teils eines neuen Seeversicherungsgesetzes (in der jeweils letzten Fassung)
  • XXXII. Allgemeine Deutsche Seeversicherungs-Bedingungen von 1919
  • XXXIII. Allgemeine Deutsche Seeschiffsversicherungsbedingungen 2009 (DTV-ADS 2009) – Musterbedingungen des GDV – Inhaltsübersicht
  • Quellennachweis
  • Dank

Einleitung

I. Überblick über den Inhalt des Bandes

1. Ausschuss für Rechtsphilosophie

Die, soweit feststellbar, einzige Überlieferung über den Ausschuss für Rechtsphilosophie befindet sich im Nietzsche-Archiv (Goethe-und-Schiller-Archiv) in Weimar (Nr. 72–1588). Der Ausschuss ist bereits beachtet worden von Viktor Farias, Heidegger und der Nationalsozialismus, Frankfurt/Main 1989 (span. 1987, S. 277 ff.). 1994 hat Stefan K. Pinter in seiner Dissertation: Zwischen Anhängerschaft und Kritik. Der Rechtsphilosoph C. A. Emge im Nationalsozialismus, Diss. FU Berlin (anhand der Akte im Nietzsche-Archiv) die Arbeiten des Ausschusses näher behandelt. Der Ausschuss wird auch erörtert von Emmanuel Faye, Heidegger. Die Einführung des Nationalsozialismus in die Philosophie. Im Umkreis der unveröffentlichten Seminare zwischen 1933 und 1935 (franz. 2005), Berlin 2008, S. 275 ff. Weitere Arbeiten über den Ausschuss finden sich im Hinblick auf Heidegger in Beiträgen von Sidonie Kellerer (Le Monde, 27.10.2017) und François Rastier (The Conversation, 1.11.2017). Hierzu hat Kaveh Nassirin Stellung genommen in der FAZ vom 11.7.2018 (Nr. 158, S. N 3). Außer Heidegger sollten auch weitere Ausschussmitglieder wie Rothacker, Stammler, Binder, Jung und Uexküll, die sich zum Ausschussprogramm geäußert haben, Beachtung finden. Kurz vor Abschluss des Manuskripts (März 2019) ist herausgekommen: Miriam Wildenauer, Der akademische Nationalsozialismus, Teil 1: Grundlegendes über den Ausschuss für Rechtsphilosophie der Akademie für Deutsches Recht, www.entnazifiziert.com.

Dem Ausschuss für Rechtsphilosophie gehörten nach der in der Ausschussakte befindlichen Mitgliederliste an:

1. Reichsleiter Alfred Rosenberg (1892–1946), Berlin, „Völkischer Beobachter“, Zimmerstraße

2. Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch (1874–1952), Stellv. Vors. der Akademie für Deutsches Recht, München, Prinzregentenstr. 8

3. Prof. Dr. Martin Heidegger (1889–1976), Freiburg/Breisgau

4. Prof. Dr. Erich Rothacker (1888–1965), Bonn/Rhein

5. Geheimrat Prof. D. Dr. Rudolf Stammler (1856–1938), Wernigerode a. Harz

6. Prof. Dr. Julius Binder (1870–1939), Göttingen

7. Staatsrat Prof. Dr. Carl Schmitt (1888–1985), Berlin, Universität

8. Ministerialdirektor Dr. Nicolai (1895–1955), Berlin, Reichsinnenministerium

9. Geheimrat Prof. Dr. Ernst Heymann (1870–1946), Sekretär der Akademie der Wissenschaften, Berlin-Lichterfelde- Ost, Wilhelmplatz 2

10. Prof. Dr. Erich Jung (1866–1950), Marburg

11. Prof. Dr. Viktor Bruns (1884–1943), Mitglied des Schiedsgerichtshofs im Haag, Leiter des Instituts für Völkerrecht und öffentliches nationales Recht, Berlin

12. Prof. Dr. Hans Freyer (1887–1969), Leiter des Instituts für Kulturgeschichte, Leipzig

13. Prof. Dr. Baron v. Uexküll (1864–1946), Hamburg, Universität

14. Prof. Dr. Hans Naumann (1886–1951), Bonn a. Rh.

15. Dr. Max Mikorey (1899–1977), München, Siegenstr. 3

16. Justizrat Walter Luetgebrune (1879–1949), Ortsgruppenführer, Rechtsanwalt, Berlin N.W., Bellevuestraße.

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Vorsitzender des Ausschusses war der Präsident der Akademie für Deutsches Recht, Hans Frank, stellvertretender Vorsitzender Carl-August Emge (1886–1970, Berlin; über diesen Christian Tilitzki, Der Rechtsphilosoph Carl-August Emge: Vom Schüler Hermann Cohens zum Stellvertreter Hans Franks, Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Bd. 89, 2003, S. 459 ff., bes. S. 478 ff.). Die Eröffnungssitzung des Ausschusses fand am 3.5.1934 im Nietzsche-Archiv in Weimar statt, wozu eine kurze Niederschrift existiert, die im vorliegenden Band zusammen mit den Ansprachen von Frank und Emge (veröffentlicht im Deutschen Recht 1934; auch vollständig mit dem Dank an Frau Förster-Nietzsche und Emge) im Völkischen Beobachter vom 4./5.5.1934 wiedergegeben) veröffentlicht wird. Nach dem Bericht im Völkischen Beobachter waren in der Eröffnungssitzung noch anwesend der thüringische Justizminister Dr. Weber, Prof. Günther aus Göttingen, Prof. Naumann (trotz vorheriger Absage) und der Dr. Häuber (Rechtsgeschäftsführer der NSDAP). Der Dank Franks an Frau Förster-Nietzsche lautet: „Wir danken Ihnen verehrte gnädige Frau, und ich als Vertreter der deutschen Juristen darf diesen Dank im Namen der zehntausend deutschen Juristen aussprechen, dass Sie das Werk Ihres großen Bruders dem Deutschtum und der arischen Menschheit erhalten haben und dass über alle Widerstände hinweg Sie die Fahne dieses einzigartigen Kämpfers hochgehalten haben. Wir danken Ihnen auch gerade dafür, dass Sie in Ihrem eigenen Lebenswerk den Mut einer deutschen Frau so sinnvoll erfüllt haben, dass auch die deutschen Frauen mit Stolz auf Sie blicken können.“ Ferner ist im Völkischen Beobachter noch enthalten hinter dem ersten Satz des letzten Absatzes (vgl. unten S. 10): „Daher ist es für uns alle eine hohe Ehre, dass unser Parteigenosse Rosenberg, der vom Führer die große Aufgabe der Herausarbeitung der weltanschaulichen Fundamentierung des Nationalsozialismus erhalten hat, uns in diesem Ausschuss seine Anwesenheit schenkt. Die deutschen Juristen werden stets für diese Fundamentierung in ihrer eigenen geistigen und begrifflichen Entwicklung in Bezug auf das Recht dankbar und treu sein. Ihnen, Prof. Emge, gebührt mein besonderer Dank für die Vorbereitung der heutigen Sitzung. Anschließend möchte ich Ihnen, meine Herren, kurz einiges zu den sachlichen Aufgaben sagen, die sich dieser Ausschuss gestellt hat. In der weiten Geschichte der Philosophie spielt die Scholastik die Rolle einer abgeleiteten philosophischen Entwicklung. Das scholastische System musste zuerst schon daran scheitern, dass ein freier Geist wagte, die Philosophie als Eigenes darzustellen. Die ganzen Begriffe der Scholastiken waren ja nichts anderes als Hilfsbegriffe der Dogmatik.“.In der Allgemeinen Thüringischen Landeszeitung ist vor „“Unser Ziel“ (s. unten S. 10) noch enthalten: „Wir sind frei vom Konfessionalismus irgendwelcher Art und wir halten doch treu zu dem ewigen Gott, der das Schicksal der Völker in seinen Händen trägt. Wenn man so Großes plant, wie unsere schöpferische Zeit, dann müssen wir auch die Demut vor diesem ewigen Gott in uns tragen, und wir, die wir diese Bewegung von ihren ersten Anfängen an miterlebt haben, wir sind in diesem Glauben an den ewigen deutschen Gott immer wieder bestärkt worden, sonst hätten wir diesen Kampf nicht bestanden. Wir werden auch daran zu denken haben, dass unsere Arbeit nicht nur dienen soll der Gesetzgebung, sondern dass sie vor allem schaffen soll den neuen Typ des deutschen Juristen. Wenn es schon Priester gibt, dann soll es auch Priester der deutschen Weltanschauung geben. Unser Ziel: der Richterkönig …“ (wiedergegeben nach Wildenauer, S. 274).

Über die Abschlussberatung (nach der Eröffnungssitzung) veröffentlichte die Thüringische Staatszeitung am 4.5.1934 noch folgende Notiz: „In der Aussprache kam man überein, dass über die einzelnen Aufgaben nicht in Unterausschüssen, sondern ←10 | 11→in Gesamtsitzungen des Ausschusses beraten werden soll. Reichskommissar Dr. Frank gab seine Absichten über die weitere Ausgestaltung bekannt. Als Aufgabe des Ausschusses bezeichnete Reichskommissar Dr. Frank, die maßgebenden Begriffe des deutschen Rechtslebens festzulegen und sich in enger Verbindung mit dem Rechtsleben über die Begriffe zu einigen. Als erste Aufgabe der weiteren Arbeit wurde die Klärung des Begriffs des Rechts, ferner des ‚Begriffs des Deutschen und das Recht‘ gestellt.“ Ferner wird abgedruckt, um das Presseecho zu dokumentieren, der Bericht über die Ausschusssitzung in der Thüringischen Staatszeitung vom 4.5.1934: „Die Ehre der Nation bestimmt das Recht. Tagung des Rechtsphilosophischen Ausschusses der Akademie für Deutsches Recht im Nietzsche-Archiv in Weimar.“ Die Ansprache von Emge ist nur in der Staatszeitung, und hier nur summarisch wiedergegeben. An der Sitzung nahmen nach der Niederschrift nicht teil Nicolai, Schmitt, Kisch und Naumann. Ferner werden folgende Texte wiedergegeben: Tagungsbericht in der Deutschen Justiz (Reichsjustizministerium), 1934, S. 419 f., ein Schreiben Emges vom 8.5.1934 an die Ausschussmitglieder mit der Bitte um eine Stellungnahme zur Ausschussthematik, die Antworten von Binder, Uexküll, Rothacker, Jung und Stammler sowie Schreiben von Frank an den Reichserziehungsminister Rust und an den Bankdirektor Hans Pilder (Dresdner Bank). Den Abschluss bildet eine Abhandlung von Emge: „Ideen über die Aufgaben der wissenschaftlichen Rechtsphilosophie“, Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1934, S. 210–212, die so etwas wie ein Programm für den rechtsphilosophischen Akademieausschuss enthält.

Die Einladungen zur Ausschusssitzung am 5.5.1934 sind am 26.3.1934 an die in Aussicht genommenen Ausschussmitglieder herausgegangen (hierzu und zum Folgenden die Akte im Goethe-und-Schiller-Archiv Nr. 72/1588). Es sagten schriftlich zu: Mikorey, Freyer, Binder, Jung, Rothacker, v. Uexküll, Stammler, Carl Schmitt und Bruns. Von Heidegger liegt eine schriftliche Zusage in der Ausschussakte nicht vor. Die Teilnahme sagten ab: Nicolai, Kisch und Naumann. Absagen kamen von folgenden Ministern (Ministerien): Goebbels, Frick, Gürtner, Rust und Reinhardt (Staatssekretär im Reichsfinanzministerium) sowie aus dem preußischen und sächsischen Justizministerium (Thierack) und von der SA-Führung und der Reichsstatthalterschaft Thüringen. Nicht zur Sitzung gekommen war auch der eingeladene Jenaer Rechtslehrer Hedemann, der unter dem 27.2.1934 zwar die Teilnahme zusagte, aber nicht nach Weimar kam.

Im Journal des Nietzsche-Archivs ist über die Sitzung vom 3.5.1934 Folgendes eingetragen (Nietzsche-Archiv, 72/1586, S. 236; die Abkürzungen sind teilweise aufgelöst): „3.5. Sitzung des rechtsphilosophischen Ausschusses der Akademie für Deutsches Recht im Nietzsche-Archiv. Zugegen: Reichskommissar Dr. Frank, Reichsleiter Rosenberg, die Professoren: Heidegger, Rothacker, Freyer, Stammler, Binder, Erich Jung, Bruns, v. Uexküll, Hans Naumann, Dr. Mikorey, Geheimrat Heymann (Akademie der Wissenschaften), Prof. Kisch, Dr. Lasch (Akademiedirektor). Herr Urban ([Stabsleiter im Amt Rosenberg] in Begleitung Rosenbergs), Staatsmin. Dr. [Richard] Leutheußer, Justizminister Dr. Weber. Eingeleitet wurde die Feier durch ein Streichquartett von Beethoven. Neben dem Rednerpult, das mit Hakenkreuz-Fahnentuch umwunden war, stand eine Hitler-Büste. Programmatische Ansprachen hielten Frank und Rosenberg in Gegenwart von Frau F. N. (Förster-Nietzsche). Dann mehrere Stunden Fachberatungen im Arbeitszimmer. Dr. Frank fuhr dann ab. Rosenberg und die anderen Herren noch lange mit Frau F. N. zusammen. – Abends noch mit den Herren zusammen im Hotel Elefant und im Goldenen Adler. Besprechungen mit Geheimrat Heymann (Sekretär der Akademie der Wissenschaften) über die Zukunft des Nietzsche-Archivs.

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4.5. Besuch von Heidegger, Rothacker u.a. im Archiv (Besichtigung von Handschriften) und bei Frau F. N. […]. Am 4.5. erschienen bereits die Reden von Frank und Rosenberg im Völkischen Beobachter, desgleichen in längeren Auszügen in allen großen Zeitungen Deutschlands.“

Auf S. 237 des Journals sind zwei Fotos eingeklebt, die Rosenberg, Frau Förster-Nietzsche und den thüringischen Justizminister Weber (Foto 1 im Nietzsche-Haus) und den Reichskommissar Frank und Weber zeigen (Foto 2 im Freien).

Am 26.5.1934 fand im Preußenhaus in Berlin eine Arbeitssitzung mehrerer Ausschüsse statt, zu der auch die Mitglieder des Ausschusses für Rechtsphilosophie eingeladen worden waren (Bl. 84 der Ausschussakte; hierzu ausführlich Wildenauer, S. 161 ff. und Kap. 7.9; vgl. auch Jahrbuch ADR 1, S. 186 ff.). Wer von diesen nach Berlin gekommen ist, lässt sich nicht mehr feststellen. Ein Bericht von Emge über die Arbeit des Rechtsphilosophischen Ausschusses fiel aus. Frank stellte in seiner Ansprache fest, dass der Ausschuss sich zur Zeit mit den Grundbegriffen beschäftige: „Wir haben zunächst die Begriffe des Rechts im weitesten Sinne und der Deutschheit zu klären“ (Jb. 1, S. 248). Inwieweit nach dem Ende der Arbeitssitzung um 16.40 Uhr noch eine detailliertere Diskussion unter den Mitgliedern des Rechtsphilosophischen Ausschusses stattgefunden hat, muss offen bleiben.

Unter dem 13.6.1934 schrieb Emge an Frank: „Die den Ausschussmitgliedern für Rechtsphilosophie gestellte Frage nach dem Verhältnis von Deutschtum und Recht und die Zusammensetzung des Ausschusses gibt uns die Möglichkeit, die Jubiläumstagung der Akademie in München zu einer besonderen Veranstaltung des Ausschusses für Rechtsphilosophie zu benutzen. Zwei Mitglieder des Ausschusses, Professor Rothacker in Bonn (Philosoph) und Professor Naumann (Deutsche Literatur) wären bereit, in Verbindung mit Professor Mitteis in München (Rechtshistoriker) und Geheimrat Pinder/München (Kunsthistoriker) vier kurze Referate zu halten unter dem Titel: ‚Was ist deutsch?‘ Die deutsche Notgemeinschaft würde sich dabei gern, auch mit einem Kostenbeitrag beteiligen. Das Bestreben, in unseren Ausschuss für das Recht entscheidend wichtige kulturelle Dinge zu gewinnen, würde also hier schon in bemerkenswerter Weise Früchte tragen. Es ist ja höchst merkwürdig, dass die anderen hierzu berufenen Stellen bisher noch nicht auf die Idee einer solchen Veranstaltung gekommen sind. Umso erfreulicher, wenn Ihr Ausschuss für Rechtsphilosophie diese Gelegenheit ergreift. Ich werde mich, der Eiligkeit wegen, sogleich mit Herrn Dr. Lasch in Verbindung setzen. Diese Veranstaltung des Ausschusses für Rechtsphilosophie (etwa am 25. ds. Mts.), die natürlich dem weiteren Kreise der Akademie zugänglich wäre, müsste dann rechtszeitig in das Programm aufgenommen werden.“

Am 25./26.6.1934 fand die 4. Jahrestagung der Akademie für Deutsches Recht statt (hierzu DR 1934, 316 ff.), an der auch Mitglieder des Rechtsphilosophischen Ausschusses teilgenommen haben dürften. Hierzu und zur Ausschussarbeit stellte Emge im „Nationalsozialistischen Handbuch für Recht und Gesetzgebung“, hrsg. von Hans Frank, 1935, S. 32 fest: „Es ist daher ein bemerkenswertes Ereignis in der Geschichte dieser Bemühungen, dass der Reichskommissar im neuen Reich Minister Dr. Frank einen besonderen Ausschuss im Rahmen der Akademie für Deutsches Recht ins Leben rief, welcher der Rechtsphilosophie gewidmet ist. Schon die ersten Fragen, die ihm Minister Frank vorlegte, zeigen die Gründlichkeit, die man von seiner Arbeit verlangt: ‚Was ist überhaupt das Recht?‘ und ‚wie verhält sich der Deutsche zu dem Recht?‘ Sie machten es nötig, dass alsbald anlässlich der Tagung der Akademie in ←12 | 13→München in Verbindung mit der Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft Vorträge von Rothacker, Pinder, Naumann über das Thema ‚Problem der Erneuerung deutschen Geistes‘ stattfanden. In Kürze wird der Ausschuss ein Referat über ‚soldatischen Geist‘ im Auftrag des dem Ausschuss angehörigen Reichswehrministers Frhr. v. Blomberg durch seinen Vertreter Exz. Liebmann hören. Dem Ausschuss, dem Minister Frank persönlich vorsitzt und der Verfasser dieser Einleitung als sein geschäftsführender Vertreter gehören Reichsminister v. Blomberg, Reichsleiter Rosenberg, Ministerialdirektoren Dr. Buttmann und Nicolai, Staatsrat Prof. C. Schmitt, die Professoren Geh. Rat Stammler und Heymann, Bruno Binder, E. Jung, Heidegger, Rothacker, Freyer, H. Naumann und Dr. Mikorey an. Er ist also ebensosehr politisch wie wissenschaftlich ausgestaltet, ist nicht konventionell ein Gremium von Rechtsphilosophen, sondern ein solches für die genannten Aufgaben. Diese Aufgaben werden nach dem Willen von Minister Frank umso bedeutsamer werden, je mehr die Bewegung das ganze Volk erfasst, je mehr also ihr Schwergewicht auf die juristisch-politische Seite fällt, so dass sich das sog. ‚Weltanschauliche‘ hier konzentrieren muss.“

Inwieweit nach dem Juni 1934 der Ausschuss zu weiteren Sitzungen zusammentrat, lässt sich aufgrund Fehlens von einschlägigen Akten im Bundesarchiv Berlin nicht mehr feststellen. Die Weimarer Akte endet Mitte 1934. In der zeitgenössischen Literatur sowie in den Zeitschriften der NS-Zeit finden sich keine Hinweise auf weitere Sitzungen des Rechtsphilosophischen Ausschusses, wie sie für fast alle anderen Ausschüsse veröffentlicht wurden. Dass der Ausschuss in der Folgezeit ausdrücklich „geheim“ (und nicht nur „vertraulich“) getagt hat, dürfte wenig wahrscheinlich sein. Dies ist auch kaum anzunehmen nach dem breiten Presseecho auf die Pressekonferenz Franks am 5.5.1934 in Berlin, in der dieser ausdrücklich auch auf den Ausschuss für Rechtsphilosophie hingewiesen hat.

1960 schrieb Emge in seinen „Erinnerungen eines Rechtsphilosophen an die Umwege, die sich schließlich doch als Zugänge nach Berlin erwiesen, an die dortige „rechtsphilosophische Situation und Ausblick auf Utopia“ (in: Gedenkschrift der Westdeutschen Rektorenkonferenz und der Freien Universität Berlin zur 150jährigen Wiederkehr des Gründungsjahres der Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin, Berlin 1960, S. 75 f.): „Ein schon längst reifer Ausschuss für Nationalitätenprobleme gab wichtige Anregungen zur Erkenntnis ja zur Nomenklatur jener so kompliziert gelagerten Verhältnisse. Hier machten sich jedoch später politische Wünsche bemerkbar, die uns zum Niederlegen des Vorsitzes nötigten und schließlich die ganze Ausschusstätigkeit stilllegten. Das war auch das Schicksal einer Arbeitsgruppe für Rechtsphilosophie. Zusammengesetzt nicht mehr in erster Linie von sozusagen approbierten Rechtsphilosophen, sondern als eine Diskussionsgruppe für übersehene rechtsphilosophische Probleme gemeint, hatte sie als Mitglieder unter anderen zwei heute noch sehr wirksame Philosophen, die Rechtsphilosophen Stammler und Binder, wohl auch Werner Sombart, den Biologen Baron Jacob Uexküll. Als wir uns an die Arbeit begaben, erschien Alfred Rosenberg und trug sein bekannt unreifes Zeug vor. Die Folge davon war, dass ihn nach der Sitzung Uexküll im Hotel aufsuchte, um auf die Unmöglichkeit seiner Auffassungen aufmerksam zu machen. Eine heftige Auseinandersetzung zwischen dem berühmten Gelehrten aus alter Kulturschicht von hohem wissenschaftlichen Rang mit dem homo novus und Dilettanten! Damit war jener Arbeitsgruppe der Todesstoß versetzt.“ Dies ist zwar nicht ganz zutreffend, könnte aber vielleicht auch dahin zu interpretieren sein, dass eine weitere Sitzung mit einer detaillierten Diskussion der Ausschussthematik nach dem 3.5.1934 nicht mehr stattgefunden hat, abgesehen davon, ←13 | 14→dass nicht feststeht, welche Ausschussmitglieder an den Akademieveranstaltungen vom 26.5. und 25./26.6.1934 teilgenommen haben.

Mit Schreiben vom 18.7.1938 teilte die Berliner Geschäftsstelle dem Schatzmeister der ADR in München, z. Hd. Direktor Fiedler mit (BA Berlin R 61/30 Bl. 15, hierzu ausführlich Wildenauer, Kap. 9.2.3): „Auf Anordnung des Präsidenten Reichsminister Dr. Frank ist der Ausschuss für Rechtsphilosophie mit Wirkung vom 8. ds. Mts. aufgehoben worden. – Die Mitgliederliste des Ausschusses ist zu vernichten. – Heil Hitler! IA [Name nicht identifizierbar].“ Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die einzelnen Mitglieder von der Aufhebung des Ausschusses unterrichtet wurden. Ob und inwieweit noch bis Mitte 1938 Sitzungen des Ausschusses für Rechtsphilosophie stattgefunden haben, lässt sich nicht mehr feststellen. Allenfalls könnten hierüber noch die Nachlässe der Ausschussmitglieder Aufschluss geben.

2017 wurde eine Mitgliederliste des Ausschusses für Rechtsphilosophie bekannt (entdeckt von Miriam Wildenauer, Heidelberg; Hinweis von Kellerer in „Le Monde“; jetzt ausführlich Wildenauer, aaO., Kap. 9), die in der Akte des Bundesarchivs R 61/30, Bl. 171 zusammen mit Listen anderer Ausschüsse enthalten ist. In der „Liste 1“ sind die „bei Kriegsbeginn und bei Wechsel der Präsidentschaft [von Frank auf den Reichsminister Thierack am 20.8.1942] vorhandenen Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften“ aufgeführt (Bl. 1–5). Der Ausschuss für Rechtsphilosophie unter dem Vorsitz von „Reichsminister Dr. Frank“ ist auf Bl. 4 aufgeführt. In einer weiteren „Liste der arbeitenden Ausschüsse“ erscheint dieser Ausschuss nicht mehr; auch nicht auf der Liste der „suspendierten Ausschüsse“ und der Liste der Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften, die für die Kriegsdauer suspendiert worden sind (Bl. 11 ff.) In der weiteren „Liste 2“ mit den „Ausschüssen, die ihre Arbeiten beendet haben oder aus sonstigen Gründen aufgelöst worden sind“ (Bl. 14) ist der Ausschuss für Rechtsphilosophie unter Reichsminister Dr. Frank ausdrücklich genannt. Endlich enthält die Akte noch die Mitgliederlisten von zahlreichen „aufgelösten Ausschüssen“ mit Vermerken über die jeweilige Auflösung zwischen November 1942 und April 1943. Auf Bl. 171 findet sich eine Mitgliederliste des Ausschusses für Rechtsphilosophie. Diese Liste ist nicht vor dem Juli 1941 entstanden, da erst zu dieser Zeit Rosenberg Reichsminister wurde und als solcher in der Liste aufgeführt ist. Die Liste des Ausschusses enthält folgende Namen: Frank als Vorsitzender, Emge als stellv. Vorsitzender und als Mitglieder Bruns (durchgestrichen; 1943 verstorben), Freyer, Heidegger, Heymann, Jung, Mikorey, Rosenberg, Rothacker und Schmitt. Die Liste ist diagonal von links unten nach rechts oben durchgestrichen ohne einen Vermerk über die „Auflösung“, der bei den anderen Ausschusslisten angebracht worden ist. Die in der FAZ vom 11.7.2018 als Faksimile publizierte Liste enthält über dem Querstrich den Vermerk „wird neu konstituiert“; dieser Vermerk bezieht sich jedoch auf den Unterausschuss für bürgerliche Rechtspflege auf Bl. 172 der Akte, das insoweit im Faksimile durchscheint. Aus dem Strich diagonal durch die Liste lässt sich vielleicht folgern, dass die Sachbearbeiter der ADR nunmehr darüber informiert waren, dass Frank den Ausschuss bereits 1938 aufgehoben hat. Aus der Liste in der Akte R 61/31 lässt sich nicht entnehmen, dass der rechtsphilosophische Ausschuss wiederbelebt bzw. neu konstituiert wurde und dass Sitzungen dieses Ausschusses bis 1942 tatsächlich stattgefunden haben; nach der Auflösung dieses Ausschusses 1938 dürfte dies auszuschließen sein. Auch ist nicht anzunehmen, dass den Mitgliedern des Ausschusses die Liste von 1941/42 bekannt war bzw. diese ihrer Namensnennung zugestimmt haben.

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Aus der Literatur über die Mitgliedschaft Heideggers im Rechtsphilosophischen Ausschuss und der Akademie für Deutsches Recht sei auf Folgendes hingewiesen: 1940 schrieb Karl Löwith: Mein Leben in Deutschland vor 1933 (hrsg. von R. Kosellek, Stuttgart 1986), S. 57 f. über Heidegger, ohne auf den Ausschuss ausdrücklich Bezug zu nehmen: „Auf meine Bemerkung, dass ich zwar vieles an seiner Haltung verstünde, aber eines nicht, nämlich, dass er sich an ein und denselben Tisch (in der Akademie für deutsches Recht) setzen könne mit einem Individuum wie J. Streicher, schwieg er zunächst. Schließlich erfolgte widerwillig jene bekannte Rechtfertigung …, die darauf hinauslief, dass ‚alles noch viel schlimmer‘ geworden wäre, wenn sich nicht wenigstens einige von den Wissenden dafür eingesetzt hätten. Und mit bitterem Ressentiment gegen die ‚Gebildeten‘ beschloss er seine Erklärung: ‚Wenn sich diese Herren nicht zu fein vorgekommen wären, um sich einzusetzen, dann wäre es anders gekommen, aber ich stand ja ganz allein‘. Auf meine Erwiderung, dass man nicht gerade ‚fein‘ sein müsse, um eine Zusammenarbeit mit Streicher abzulehnen, antwortete er: über Streicher brauche man kein Wort zu verlieren, der Stürmer sei doch nichts anderes als Pornographie“. Streicher war im Dezember 1935 Mitglied der ADR geworden (Daniel Ross, Julius Streicher und „der Stürmer“ 1923–1945, Paderborn 2014, S. 372 unter Hinweis auf Meldungen in Tageszeitungen; vgl. auch Dennis LeRoy Anderson, The Academy of German Law, 1933–1944, New York und London 1987, S. 568; bei Anderson ist Heidegger in der Mitgliederliste nicht aufgeführt). Über eine Mitgliedschaft Streichers im Ausschuss für Rechtsphilosophie sowie über eine Teilnahme an eventuellen Sitzungen dieses Ausschusses gibt es keine Nachweise.

Farias zitiert in seinem erwähnten Werk die Frankfurter Zeitung vom 5.5.1934 (aus dem Nachlass von Ernst Krieck, Generallandesarchiv Karlsruhe) mit einen Ausschnitt aus der Eröffnungsansprache von Frank: „Bei der Gründung des Ausschusses für deutsche Rechtsphilosophie bei der Akademie für Deutsches Recht knüpfte Reichsjustizkommissar Dr. Frank in einer großen Rede an Nietzsche an, den Künder jenes autoritären Empfindens, das unserem Volk durch den Weltkrieg hindurch bewahrt geblieben sei, und das damit diesem Volke gleichzeitig eine geistige Führerrolle für alle jungen arischen Völker der Welt unter Adolf Hitler übertragen habe.“ In diesem Sinne habe er gebeten, „dass der Ausschuss sich als ein Kampfausschuss des Nationalsozialismus konstituiert“. Ferner habe das Berliner Tageblatt vom 4.5.1934 – so Farias – die Einberufung des Ausschusses unter dem Titel „Rechtsphilosophie als Waffe“ angekündigt. Auch Franks Pressekonferenz vor ausländischen Juristen sei in dieser Terminologie beschrieben worden: „Es gehe darum, das neue deutsche Recht auf der Basis der nationalsozialistischen Doktrin zu formulieren. In diesem Zusammenhang spielten die Akademie und ihr Ausschuss im neuen Staat eine entscheidende Rolle: ‚Der rechtsphilosophische Ausschuss, der unter meinem persönlichen Vorsitz steht, hat mittlerweile auch seine konstituierende Sitzung im Nietzsche-Archiv gehabt und beschäftigt sich zur Zeit mit der Ausarbeitung der Grundbegriffe. Wir haben zuerst die Begriffe des Rechtes im weitesten Sinne und der Deutschheit zu klären‘ “ (vgl. auch Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, Bd. 1, 1934, S. 188).

Faye stellte 2005/2008 fest, dass durch die Aussagen Löwiths bekannt sei, dass „Heidegger auch noch 1936 bereitwillig im Ausschuss mitarbeitet und keine Probleme damit hat, mit Leuten wie Julius Streicher zusammenzuarbeiten“. Man solle auch nicht vergessen, dass die Akademie „unter dem Vorsitz von Hans Frank und Carl Schmitt aktiv an der Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze vom September 1935 mitgewirkt hat. Es ist bewiesen, dass Heidegger zumindest zwischen 1934 und 1936 in ←15 | 16→dieser Institution sehr präsent und aktiv gewesen ist. Deshalb muss seine Mitarbeit im Ausschuss für Rechtsphilosophie, an der er auch nach Inkrafttreten der Nürnberger Gesetze festhält, als um einiges schwerwiegender betrachtet werden als Heideggers Engagement als Rektor – insbesondere, wenn man die weitere Entwicklung des Nationalsozialismus bei der Abwägung mit einbezieht. Im Rahmen dieser intellektuellen Zusammenarbeit mit den nationalsozialistischen Juristen findet jedenfalls das Seminar über Rechtsphilosophie und Hegels Staatslehre statt, das Heidegger zusammen mit Erik Wolf abhält“ (aaO., S. 278). Selbst wenn der Ausschuss für Rechtsphilosophie zwischen 1934 und 1936 weitere Sitzungen abgehalten haben sollte, ist eine aktive Beteiligung an der Entstehung der Nürnberger Gesetze auszuschließen.

Am 27.10.2017 veröffentlichte „Le Monde“ einen Beitrag von Sidonie Kellerer unter der Überschrift „Heidegger n’a jamais cessé de soutenir le nazisme“ mit folgender Einführung:

« La philosophe Sidonie Kellerer détaille la proximité du penseur allemand avec le régime nazi et sa participation à la Commission pour la philosophie du droit, dirigée par Hans Frank, « le boucher de Pologne ». In dem Beitrag heißt es u.a. « Emmanuel Faye avait poursuivi la recherche sur ce fait ; en 2005, il mettait en évidence le lien étroit qui existe entre cet engagement pratique de Heidegger et sa pensée. Il rappelait que l’Académie pour le droit allemand avait élaboré les lois raciales de Nuremberg, dont la loi « pour la protection du sang et de l’honneur allemands » de 1935, qui interdisait les rapports sexuels et les mariages entre juifs et non-juifs. L’adhésion de Heidegger à la Commission pour la philosophie du droit, concluait Faye, pesait au moins aussi lourd que son engagement à Fribourg.

En 1934, Heidegger décide d’intégrer cette commission. A cette époque, aucun des membres de la commission n’ignore que Hans Frank prône la stérilisation de ceux qu’il considère ȇtre de « caractère substantiellement criminel ». Son mot d’ordre : « Mort à ceux qui ne méritent pas de vivre. »

« HYGIÉNISME RACIAL ». Quels sont les objectifs de cette commission, que Frank appelle, des 1934, « commission de combat du national-socialisme » ? En 1934, lors d’une réunion de la commission à Weimar, Alfred Rosenberg précise ses objectifs en professant qu’ »un certain caractère juridique naît avec un certain caractère racial propre à un peuple » – ce caractère racial que le droit allemand a pour tâche de défendre face à ses « parasites ». L’objectif n’est pas de développer une philosophie du droit en général, mais de retrouver « le caractère de l’homme germanoallemand », et d’établir « quels dons et limitations constituaient son essence alors qu’il se tenait, ici, créateur. »

PENSÉE AUTORITAIRE. Heidegger, qui fin 1941, écrit dans les Cahiers noirs que « l’acte le plus haut de la politique » consiste à contraindre l’ennemi « à procéder à sa propre autoextermination », continue donc à siéger dans cette commission, au moins jusqu’en juillet 1942, alors que la « solution finale » a été décidée en janvier 1942, et que l’extermination des juifs d’Europe atteint son paroxysme. Il y siège sous la présidence de celui qui, à partir de 1942, organise personnellement le gazage des juifs en Pologne.

Comme le souligne, à juste titre, M. Wildenauer, il faudra poursuivre les recherches afin de déterminer précisément le rôle de l’Académie du droit allemand, et en particulier de cette commission, dans la mise en œuvre du génocide perpétré par les nazis. De futures recherches devraient également clarifier les raisons pour lesquelles la Commission pour la philosophie du droit fut la seule, parmi les autres commissions de l’Académie du droit allemand, à ȇtre tenue secrète par les nazis. Les protocoles des séances restent introuvables. Alfred Rosenberg n’en dit mot dans son journal. »

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Dem Artikel in „le Monde“ folgte am 1.11.2017 in „The Conversation“ ein Beitrag von François Rastier: « Heidegger, théoricien et acteur de l’extermination des juifs ? ». Hier schreibt Rastier u.a. : « Cependant, comme sa politique de mise au pas (Gleichschaltung) de l’université se heurte à la résistance du membres de la faculté de sciences juridiques et politiques, il démissionne le 27 avril. Toutefois, dès la semaine suivante, il développe pleinement sa propre conception du droit, par une promotion qui l’appelle à une responsabilité nationale, certes plus discrète, mais plus importante : le 3 mai, aux Archives Nietzsche de Weimar, il siège à la séance inaugurale de la Commission pour la Philosophie du Droit, ouverte par un discours d’Alfred Rosenberg et placée sous la présidence de Hans Frank. Au sein de cette commission restreinte, Heidegger voisine avec des personnalités de premier plan, comme Carl Schmitt, principal inspirateur de la constitution du Reich. […] Par ses prises de position publiques en faveur d’une « pensée de la race » (Rassegedanke), Heidegger a naturellement toute sa place dans une telle commission, dont tous les membres sont partisans d’une extermination totale des juifs et dont la première tâche concrète est de contribuer à l’élaboration des lois de Nuremberg promulguées dès l’années suivante. Leur mise en œuvre permet de dénombrer et discriminer méthodiquement les juifs, préalable nécessaire à leur extermination ultérieure.

Un engagement conret : […] Dans cette situation, et toujours sous la direction de Frank, la Commission pour la philosophe du droit poursuit ses travaux au moins jusqu’en juillet 1942, Heidegger en fait toujours partie, avec le même rang que Rosenberg et Schmitt. La même année, on le sait maintenant par les Cahiers noirs, il justifie l’accomplissement de la menaçante prophétie hitlérienne au Reichstag par la théorie de l’autoextermination : « C’est quand l’essentiellement "Judaïque" au sens métaphysique combat contre le judaïque l’auto-anéantissement atteint son sommet dans l’historie » (GA 97, p. 30).

Les engagements des membres de la Commission ne sont pas seulement théoriques : on l’a vu pour Frank, mais encore Max Mikorey se rend à de multiples reprises en Pologne pour seconder Frank ; et Schmitt séjourne en Hongrie, où, après l’invasion allemande de mars 1944, il publie en édition originale hongroise (Gazdasàgi Jog, 1944, 5, pp.257–70) un texte qui étend à l’Europe occupée les principes du droit exterminateur nazi, au moment même, en mai, où commence la déportation massive des juifs hongrois.

Ainsi, depuis 1934 et au moins jusqu’en décembre 1942, la Commission pour la philosophie du droit a-t-elle préparé et accompagné l’extermination, tant en pratique qu’en théorie, non seulement en lui fournissant ses conditions juridiques, en la légalisant et en la légitimant, tout en imputant la responsabilité à ses victimes, qui pâtiraient de leurs propres menées.

Secret de l’extermination. Certes, mise à part l’annonce de sa formation en 1934, les activités de la Commission de philosophie du Droit ont été entourées de secret, à la différence des autres commissions dépendant de l’Académie du Droit : par exemple, le nom même d’un de ses membres se trouve remplacé par trois astérisques. Ces faits s’accordent toutefois avec le secret dans lequel a été tenue la mise en œuvre de l’extermination et cette discrétion peut parfaitement attester de l’importance de la Commission, alors que dès 1939 une « guerre invisible » avait été déclarée. – Se félicitant le 4 octobre 1943 de l’extermination de 3,5 millions de juifs, Himmler déclarait : « C’est là une page de gloire de notre histoire, une page non écrite et qui ne sera jamais écrite » (discours de Posnan, 4 octobre 1943). – En somme, loin d’être anodine, ←17 | 18→la Commission, dès qu’elle est instituée, a préparé l’extermination et elle compte parmi sa douzaine de membres l’élite des criminels nazis, dont deux des douze condamnés à mort de Nuremberg. La participation de Heidegger à cet organisme dépendant du premier cercle du Reich exclut toute prise de distance avec le nazisme – dont il illustre un courant radical et ésotérique proche de "l’Allemagne secrète". »

Am 11.7.2018 veröffentlichte die FAZ im Wissenschaftsteil N 3 einen Beitrag von Kaveh Nassirin: „Den Völkermördern entgegengearbeitet? Im Bundesarchiv liegt ein Blatt Papier, das angeblich Martin Heideggers Mitwirkung am Holocaust zu beweisen geeignet ist: Die Mitgliederliste eines Gremiums der nationalsozialistischen Politikberatung. In Wahrheit belegt die vermeintliche große Entdeckung nur den denunziatorischen Eifer von Heideggers Gegnern.“ Eine Beteiligung des Ausschusses für Rechtsphilosophie und damit auch Heideggers an den Nürnberger Gesetzen und am Holocaust weist Nassirin überzeugend zurück (ungekürzte Fassung des Beitrags von Nassirin in der FAZ im Forum in Kontext XXI: „Martin Heidegger und die ‚Rechtsphilosophie‘ der NS-Zeit. Detailanalyse eines unbekannten Dokuments [BArch R 61/30, Bl. 171]“; vgl. auch Nassirin, „Schiffbruch eines Semiotikers. Zu François Rastiers These von der Teilhabe von Martin Heidegger am Holocaust“ im Forum.

Sidonie Kellerer und François Rastier blieben bei ihrer Darstellung in einem Artikel im Oktoberheft des „Forum“: „Den Völkermördern entgegen gearbeitet“ (geplant als Entgegnung in der FAZ zum Artikel von Nassirin, deren Abdruck von Patrick Bahners abgelehnt worden war.

Ein Überblick der Debatte über Martin Heidegger ist im Internet veröffentlicht unter: https//de.everybodywiki.com/Debatte/_%C3%BCber_Martin_Heidegger_und_Fake_… Hierüber können auch die zitierten Dokumente abgerufen werden.

Der Ausschuss für Rechtsphilosophie wird umfassend erschlossen in der oben genannten, materialreichen Monographie von Miriam Wildenauer.

Exkurs: Zur Beteiligung von Jakob von Uexküll an der Sitzung des Ausschusses für Rechtsphilosophie am 3.5.1934.

1. Schreiben von v. Uexküll an Emge am 2.4.1934: „Ihre freundliche Aufforderung, mich am Rechtsphilosophischen Ausschuss der Akademie für Deutsches Recht zu beteiligen, fand ich verspätet hier (Stretensee bei Anklam/Pommern) vor, wo ich bis Mitte April verbleibe. – Ich bitte um freundliche Auskunft über die Aufgaben des Rechtsphilosophischen Ausschusses. Da ich kein Jurist, sondern Biologe bin, kämen für mich nur solche Fragen in Betracht, die sich auf das Studium der Biologie des Staates beziehen. – Da der Staat meiner Überzeugung nach ein lebendes Wesen ist, würde ich die Begründung einer Akademie, die sich der Gesundheitspflege des Staates widmet, ganz besonders freudig begrüßen. Als Naturforscher kann es sich für mich nur um eine Forschung der Lebensgesetze des Staates und um ihre Nutzanwendung handeln – nicht aber um ein Dekretieren von Gesetzen, was dem Politiker und Juristen so nahe liegt. – Es ist mir immer als ein Zeichen von Weisheit erschienen, das Mohammed zum Berge ging, ohne die Ausführung seines Befehls an den Berg abzuwarten. – Unseres Zusammentreffens bei unserem alten Freunde Stael erinnere ich mich sehr wohl. – Hoffentlich erreicht Sie dieser Brief trotz meiner ungenügenden Adresse. Heil Hitler! gez. Baron Uexküll.“ – Schreiben von v. Uexküll vom 28.4.1934 an Emge: „… Ich würde gerne einen Vortrag über ‚Der Staat und die Universitäten‘, der ca. 20 Min. dauern wird, anmelden. Dies scheint mir ein brennendes Thema zu sein, das grundsätzlich dargestellt werden muss.“

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2. Schreiben von v. Uexküll an Emge vom 15.5.1934: „Sehr geehrter Herr Kollege – beiliegend übersende ich Ihnen den Aufsatz über Recht und Deutsches Recht, der uns vom Reichsminister aufgegeben wurde. Er drückt natürlich nur die Auffassung des Biologen aus. Vielleicht haben Sie die Güte, mir den Empfang des Manuskripts zu bestätigen (handschriftlich hinzugefügt: erledigt). Heil Hitler! gez. (J. v. Uexküll).

3. Auszug aus dem Werk von Gudrun v. Uexküll: Jakob von Uexküll, seine Welt und seine Umwelt. Eine Biografie, Hamburg 1964, S. 173–176: v. Uexküll hatte im Mai 1933 einen kritischen Brief in Bezug auf Entlassung jüdischer Kollegen an Eva Chamberlain geschrieben in der Hoffnung, dass dieser Brief Hitler bekannt würde (Text des Briefes S. 171–173): „Eine Antwort auf diesen Brief hat Uexküll nie bekommen – und vielleicht auch nicht erwartet. Erwartet oder erhofft, gegen alle Hoffnung und Wahrscheinlichkeit, hatte er aber, dass der Brief doch irgendwelche Folgen haben und den blindwütigen Judenverfolgungen zumindest an den Universitäten Einhalt gebieten würde. […] Uexkülls Beziehungen zu den neuen Machthabern wurden immer eisiger. Umso mehr war er überrascht, als er von der ‚Akademie des Deutschen Rechts‘, die unter dem Protektorat von Hans Frank, dem späteren General-Gouverneur von Polen, stand, eingeladen wurde, im Nietzsche-Haus in Weimar an einer rechtsphilosophischen Diskussion teilzunehmen. Der Leiter dieser Veranstaltung, Prof. Emge, war Inhaber eines Lehrstuhls für Rechtsphilosophie. Dies Thema war für eine Zeit, in der Hitler den Rechtsstaat und die Demokratie zu zerstören begann, gewiss aktuell. Aber da Uexküll sich nie an Veranstaltungen beteiligt hatte, die auch nur entfernt den Zwecken des Dritten Reiches dienen konnten, machte er seine Zusage davon abhängig, ob man von ihm eine Meinungsäußerung erwarte, oder ob lediglich beabsichtigt sei, ihm ‚Weisungen‘ zu erteilen. Von Weisungen sei keine Rede, hieß es in der Antwort, sondern man erbäte einen Vortrag – ganz nach eigenem Ermessen.

So fuhren wir zusammen nach Weimar. Jakob wollte die vielleicht letzte Gelegenheit ergreifen, eine Lanze für die Freiheit von Lehre und Forschung zu brechen, da man bereits die Universitäten mit Plakaten beklebte, wie ‚Gegen die knochenerweichende Objektivität der Wissenschaft‘ “. – Das Nietzsche-Haus galt damals als der Treffpunkt aller geistig interessierten Mitglieder der Partei. So konnte Uexküll zwar ahnen, aber nicht wissen, wie utopisch seine Hoffnung war. Er hielt es für seine Pflicht, auch hier seine Stimme zu erheben. – Am Vormittag wurden die Gäste in kurzen Audienzen von der greisen Schwester des Philosophen empfangen. Sie machte einen seltsamen Eindruck. In schwarze Seide gehüllt, mit Glacéhandschuhen, auf einem weißen Sofa liegend, wirkte sie geziert und puppenhaft klein unter dem schönen Bild des großen Bruders, wie ihn Lenbach gemalt hatte. Er schien der einzig Lebendige in diesem Raum, in dem er unter den buschigen Brauen auf die Komödie herabsah, die sich da abspielte.

Am Abend fanden die Vorträge statt. Aber als Uexküll zum eigentlichen Anliegen seiner Ausführungen gekommen war, zeigte es sich, dass offenbar nicht die geringste Absicht bestand, irgendeine von der Parteilinie abweichende Meinung auch nur anzuhören. Schon bald nach den ersten einleitenden Worten verfinsterten sich die Gesichter. Doch Uexküll fuhr unbekümmert fort: ‚Heutzutage gilt es als Kriterium der Lebenstüchtigkeit, dass man einen Faustschlag mit einem Faustschlag vergelten kann. Dies gilt aber, wie der Biologe weiß, nur für die effektorischen Organe. Das Auge, das ein Faustschlag trifft, kann nur erblinden, aber es kann nicht zurückschlagen. Die Hochschulen aber haben die Aufgabe, Augen des Staates zu sein …‘ Hier wurde Uexküll jäh unterbrochen mit der fadenscheinigen Begründung: er habe sich zu weit vom ←19 | 20→Programm des Abends entfernt. Als Uexküll erklären wollte, weshalb die Universitäten als ‚Sinnesorgane des Staates‘ anerkannt und geschützt werden müssten, erhob sich der Vorsitzende Frank. Er verstand zwar nicht genau, wovon die Rede war, aber er missbilligte es und protestierte. – Nach diesem Zwischenfall betrachtete Uexküll die Tagung als für ihn beendet und wollte gehen. Doch Alfred Rosenberg forderte ihn auf, noch zu einem Gespräch unter vier Augen zu ihm in das Hotel ‚Elefant‘ zu kommen. Bei dieser Gelegenheit machte Uexküll Rosenberg den Vorschlag, er solle sich einmal eingehender mit Chamberlain befassen, der doch früher von ihm bewundert worden sei. Um der Partei nicht nur ein Programm, sondern auch eine Ethik zu geben, empfahl er ihm, Chamberlains ‚Worte Christi‘ zu lesen. Rosenberg war peinlich berührt. Auf diesem Gebiet, sagte er, habe er sich von Chamberlain sehr weit entfernt.

Wie die Partei wirklich über Recht und Rechtsphilosophie dachte, das demonstrierte Hitler am 30. Juni 1934 nur einen Monat nach dieser Tagung im Nietzsche-Haus. Er nahm ‚das Recht in eigene Hände‘ und befahl die Ermordung von Hunderten angeblicher Verschwörer, darunter General Schleicher und dessen Frau in ihrer Wohnung. Die Tagung über die ‚Grundlagen des Rechts‘, zu der man Uexküll eingeladen hatte, war im Licht dieser Ereignisse nichts wie blutiger Hohn.“

4. Beitrag von „Universitäts-Professor Dr. J. v. Uexküll, Hamburg“ im „Ärzteblatt für Sachsen, Prov. Sachsen, Anhalt und Thüringen“ – „Nachrichtenblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands und der Ärztekammern im Verbreitungsbezirk“ (Nr. 13, Jahrgang 1934, Dresden, 1. Juli 1934) mit Geleitwort des Schriftleiters:

„Es ist uns eine besondere Freude und Ehre, diesen Originalaufsatz aus der Feder des großen Hamburger Biologen zu bringen, der für die Totalität des Staates schon vor 14 Jahren, also zur Zeit der unumschränkten Weimarer ‚Demokratie‘ in der ersten Auflage seiner berühmten ‚Staatsbiologie‘ mutig und begeistert eingetreten war.“

Universitäts-Professor Dr. J. v. Uexküll, Hamburg:

„Die Universitäten als Sinnesorgane des Staates.

Wer sich im demokratischen Fahrwasser bewegt, wird stets geneigt sein, den Staat als eine Art Menschenbrei zu behandeln, da nach der demokratischen Lehre alle Menschen gleichgeboren sind und sich nur unter dem Einfluss äußerer Umstände voneinander unterscheiden. Aus dieser Anschauung heraus ist es sehr schwer, den Weg zur Erkenntnis des totalen Staates zu gewinnen, der sich als lebendiger in sich geschlossener Organismus vor unseren Augen ausbreitet und der aus Menschen aufgebaut ist, die sich ebenso grundsätzlich voneinander unterscheiden wie die Zellen im menschlichen Körper.

So ist es wohl verständlich, dass es heute noch begeisterte Anhänger des totalen Staates gibt, die sich aber in der Beurteilung des Staatskörpers durchaus in demokratischen Gedankengängen bewegen.

Um einen Eindruck in das Leben des totalen Staates zu gewinnen, nehme man eine Eisenbahnkarte Deutschlands vor und lasse in der Vorstellung auf den eingezeichneten Schienensträngen die mit Waren beladenen Güterzüge rollen. Dann wird man gleich bemerken, dass die großen Städte, wie Spinnen inmitten ihres Netzes sitzend, ihre Beute, nämlich die Waren, von allen Seiten an sich reißen.

Gliedert man die Waren entsprechend ihrer Art, so gewinnt man den Eindruck von verschiedenen Warenströmen, die, aus verschiedenen Quellgebieten stammend, allseitig dem großen Verbrauchszentrum – den Städten – zufließen. Die Kohlenströme stammen aus den Bergwerken, die Holzströme aus den Wäldern und die Getreideströme aus den weiten bebauten Landstrichen.

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Da alle Waren totes Material darstellen, können sie nur mit Hilfe von Menschenhand aus der Erde gewonnen, verarbeitet und weitergeleitet werden. In der Tat ist überall eine lückenlose Menschenkette vorhanden, wo sich ein Warenstrom scheinbar selbsttätig über das Land ergießt.

Das Urelement des Staatskörpers ist überall der Mensch, der mit seiner Arbeit den Stoffwechsel des Staates aufrecht erhält. Nur ist es nicht überall der gleichartige Mensch, der eine gleichartige Arbeit verrichtet, sondern es sind durchaus verschiedenartige Menschen vonnöten, um die durchaus verschiedenartigen Verrichtungen, die der Staat von ihnen verlangt, leisten zu können. Der Bauer, der dem Erdboden die Kornähren abgewinnt, kann nicht mit dem Müller, der das Korn zu Mehl verarbeitet, den Platz wechseln, oder dieser mit dem Bäcker, der aus dem Mehl das Brot gewinnt. Ein jeder von ihnen lebt in einer anderen Berufswelt, in die er langsam hineinwächst und die schließlich so eng zu ihm gehört wie sein eigener Körper.

Nur wenn sich eine lange Kette von Berufsumwelten harmonisch ineinander gliedert, entsteht ein gesundes Organ und aus dem Ineinandergreifen der Organe erwächst der Staatskörper. Ein sehr vereinfachtes Bild eines Staatskörpers bietet uns der Anblick der Tierstaaten der Bienen und Ameisen.

Worin sich aber die Tierstaaten grundsätzlich vom Menschenstaate unterscheiden, liegt in dem Umstande, dass bei ihnen auch die Fortpflanzung zu einem besonderen Berufe ausgebildet ist, der einzelnen entsprechend gebauten Individuen übertragen ist. Wir brauchen bloß an die Bienenkönigin und die Drohnen zu denken.

In den Tierstaaten gibt es keine Familien, und wenn wir unter „Volk“ Familienverbände verstehen, so kennen die Tierstaaten kein Volk. Nur die Menschen leben außer in einer Berufsumwelt, die dem Staate angehört, auch noch in einer Familienumwelt, die zum Volk gehört. Jeder Mensch bildet sozusagen eine Personalunion zwischen Staat und Volk.

Als Kind lebt jeder Mensch ausschließlich in einer Familienumwelt. Um ihn für seine Berufsumwelt geschickt zu machen, hat der Staat besondere Organe ausgebildet: die Schulen. Hier werden dem angehenden Berufsarbeiter diejenigen Regeln beigebracht, die er für seine künftige Lebensarbeit benötigt. Diesem Bedürfnis entsprechend haben sich Elementarschulen, Gymnasien und Fachschulen herausgebildet, die alle als Durchgangsstadien zur Berufsumwelt dienen.

Ein Organ von grundsätzlich anderer Wesensart bilden die Universitäten. Sie sind in ihrer heutigen Gestalt neueren Datums. Im Mittelalter unterschieden sich die Hochschulen von den übrigen Schulen nur dadurch, dass in ihnen außer den elementaren Berufsregeln wie Lesen, Schreiben und Rechnen, auch die Regeln für die gelehrten Berufe der Jurisprudenz und der Medizin von Generation zu Generation übertragen wurden.

Erst in der Neuzeit, die mit der Erforschung der Natur einsetzte, entstanden nach und nach wirkliche Universitäten, die nicht der bloßen Übermittelung althergebrachter Regeln, sondern der Forschung und der Erziehung von Forschern dienten.

In den Universitäten öffnete der Staat zum ersten Male sein Auge gegenüber den Rätseln des Lebens.

Auf den Universitäten und in erster Linie auf den Deutschen Universitäten wird dem jungen Arzt gelehrt, in jedem Kranken ein neues Lebensproblem zu sehen – dem jungen Architekten in jedem Haus ein neues technisches Problem zu erblicken. Der Botaniker wird darauf hingewiesen, dass jede Pflanze ein neues Forschungsobjekt darbietet – dadurch unterscheidet er sich vom Gärtner. Das Gleiche gilt für den Zoologen, ←21 | 22→Chemiker und Physiker – sie alle kennen nur Forschungsobjekte und keine Handelsobjekte. Die angehenden Lehrer lernen es, jedes Kind – die Juristen lernen es, jeden Fall als ein neues Problem zu behandeln.

Die direkten Auswirkungen der Universitäten auf den Staat sind geradezu ungeheuer. Den Landwirt beraten sie in der Auswahl der Saat und in der Anwendung des künstlichen Düngers. Dem Brückenbauer und Maschinenbauer liefern sie die mathematischen Berechnungen und die Prüfungen des Materials.

Bei jedem Schritt, den wir tun, sind wir vom Einfluss der Universitäten abhängig. Vor der Behandlung des Leders unserer Stiefel wendet sich die Lederindustrie an die Universitäten. In der Formgebung der Stiefel greift der Orthopäde richtunggebend ein. Über die zweckmäßige Webart unserer Bekleidung besitzen wir die klassischen Arbeiten von Rubner. Unsere Nahrung, unsere Wohnung, alle unsere Lebensbedürfnisse werden von den Universitäten auf ihre Zweckmäßigkeit hin beobachtet und durchgeprüft. Etwas so zutiefst mit dem Volks- und Staatswohl Verbundenes wie die deutschen Universitäten gibt es auf der ganzen Welt nicht mehr.

Durch die Einfügung der Universitäten ist das während des ganzen Mittelalters blind gebliebene Lebewesen Deutschland sehend geworden.

Trotz dieser über allen Zweifel erhabenen Bedeutung der Universitäten werden immer wieder Vorwürfe gegen sie erhoben. Erstens beklagt man sich darüber, dass sie weltabgewandt seien. Selbstverständlich sind sie weltabgewandt, wenn man unter Welt das Leben auf der Straße versteht. Dafür sind sie aber, ihrer Aufgabe gemäß, der Natur zugewandt. Wenn ein Forscher jahrzehntelang über das Mikroskop gebückt die Bewegungen der kleinsten Krankheitserreger verfolgt, so opfert er sein Dasein dem Wohle des Volkes. Davon versteht freilich der Mann von der Straße nichts, obgleich er selbst diesem Forscher seine Gesundheit verdankt.

Zweitens wird von den Universitäten verlangt, sie sollten sich mehr auf praktische Ziele einstellen und nicht Allotria treiben, indem sie sich mit allerlei unnützen Fragen beschäftigen. Wenn ein Reisender sich im Urwald einen Weg zu bahnen sucht, so wird er nach allen Seiten Umschau halten, um irgendeinen gangbaren Ausweg zu finden. Tritt dann ein Mahner an ihn heran und sagt ihm: ‚Was guckst Du Dich nach allen Seiten um, gehe doch Deinen Weg weiter‘, – was wird der Reisende ihm antworten? ‚Du Idiot‘, wird er sagen, ‚siehst Du nicht, dass gar kein Weg vorhanden ist?‘ Genauso verhält es sich mit der Wissenschaft. Die Natur ist ein Urwald, der uns dauernd neue Hindernisse in den Weg legt. Nur im heißen Ringen mit ihr, wobei wir alle Sinne und alle Geisteskräfte bis aufs äußerste anspannen müssen, gelingt es uns manchmal, einen Schritt vorwärts zu tun.

Der dritte Vorwurf ist der albernste: die Wissenschaft bediene sich einer Geheimsprache, die der einfache Mann nicht verstehen könne. Wer einmal der Unterhaltung zwischen zwei Jägern gelauscht hat, wird erfahren haben, dass sie sich eines Wortschatzes bedienen, der ihm gänzlich neu ist. Das Gleiche gilt für die Seemannssprache. Auch wenn zwei Automobilisten sich über ihre Maschine unterhalten, versteht der Laie kein Wort davon. Jeder, der an seinem Radio herumbastelt, redet über Ampere, Ohm und Volt. Diese Bezeichnungen sind direkt der Wissenschaft entliehen – was beweist, dass die Wissenschaft durchaus keine Geheimsprache anwendet, sondern bloß eine Fachsprache wie jeder Handwerker.

Als schlimmster Vorwurf wird die Behauptung aufgestellt, die Universitäten verstünden es nicht, die deutsche Jugend zu richtigen ‚Kerlen‘ zu erziehen. Auch dieser ←22 | 23→Vorwurf ist ganz abwegig. Die Universität verlangt von jedem Studenten, dass er in sich ausbilde, was der Franzose ‚courage du métier‘ nennt.

Details

Seiten
736
Jahr
2019
ISBN (PDF)
9783631801574
ISBN (ePUB)
9783631801581
ISBN (MOBI)
9783631801598
ISBN (Hardcover)
9783631796221
DOI
10.3726/b16108
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Oktober)
Schlagworte
Martin Heidegger Rudolf Stammler Jakob von Uexküll Carl-August Emge Deutsches Reich (1933-1945) Rechtsphilosophie Nationalsozialismus Seeversicherungsrecht Rechtswissenschaftliche Studienordnung (1935-1939)
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019., 736 S.

Biographische Angaben

Werner Schubert (Autor:in)

Werner Schubert, geboren 1936, war bis 2001 Inhaber eines Lehrstuhls für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Er ist Herausgeber der Quellen zum BGB, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jahrhunderts, des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht.

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Titel: Weitere Nachträge (1934 – 1939)
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