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Sanktionierung von Unternehmen

Status quo, Defizite und Alternativen de lege ferenda

von Michaela Lenk (Autor:in)
©2021 Dissertation 500 Seiten
Reihe: Criminalia, Band 62

Zusammenfassung

Die Publikation verschafft einen Überblick über die derzeitige Rechtslage und die Defizite der Verbandssanktionierung in materieller und auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht. Sie beschäftigt sich im Rahmen der Unternehmenssanktionierung mit der Frage, ob ein neues Gesetz sui generis sowie neue Sanktionen gegenüber Unternehmen eingeführt und wie etwaige Sanktionsinstrumente oder das Verfahrensrecht gegenüber Unternehmen ausgestaltet werden sollen. Weiterhin untersucht die Autorin, ob zukünftig auch Konzerne unter den Unternehmensbegriff zu fassen sind und wie Compliance- Programme im Rahmen der Sanktionierung Berücksichtigung finden können. Zusätzlich werden weitere Verbesserungsvorschläge de lege ferenda diskutiert und die europäischen und internationalen Einflüsse dabei in den Blick genommen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • 1. Kapitel: Einführung
  • A. Einleitung
  • B. Zielsetzung, Gang der Untersuchung und Bezugsrahmen der Arbeit
  • I. Zielsetzung
  • II. Gang der Untersuchung
  • III. Sachlicher Bezugsrahmen
  • 1. Untersuchungsgegenstand der Arbeit de lege lata
  • 2. Untersuchungsgegenstand de lege ferenda
  • a) Mögliche Normadressaten
  • aa) Verbände bzw. Unternehmen
  • bb) Konzerne
  • b) Unternehmensmitarbeiter und die Zuwiderhandlung auf Individualebene
  • c) Kriminalität im Unternehmens- bzw. Verbandskontext
  • C. Rechtspolitische Erforderlichkeit der Sanktionierung von Unternehmen
  • I. Bekämpfung kriminogener Unternehmensstrukturen
  • II. Beweisschwierigkeiten
  • III. Strukturelle Unverantwortlichkeit, Zurechnungsprobleme, wirtschaftliche Verhältnisse
  • IV. Stellungnahme für eine Notwendigkeit der Parallelsanktionierung
  • 2. Kapitel: Gegenwärtige Rechtslage und ihre Entwicklung
  • A. Gegenwärtige Rechtslage in Deutschland
  • I. Kurzüberblick – Sanktionierung von Unternehmen nach § 30 OWiG
  • II. Grundlegendes zu § 30 OWiG
  • 1. Dogmatische Einordnung der Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG
  • a) Handlungsfähigkeit des Verbandes
  • b) Schuldfähigkeit des Verbandes
  • c) Lehre vom Organisationsverschulden
  • d) Stellungnahme
  • 2. Zweck der Vorschrift
  • 3. Regelungsbereich
  • III. Stellungnahme
  • B. Entstehungsgeschichte des § 30 OWiG nach 1945
  • I. Entstehungsgeschichte des § 30 OWiG
  • II. Veränderungen im Zuge der 8. GWB Novelle
  • III. Veränderungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
  • IV. Stellungnahme
  • 3. Kapitel: Die Haftung von Unternehmen nach § 30 OWiG
  • A. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 30 OWiG
  • I. Sanktionsfähige Zusammenschlüsse
  • 1. Juristische Personen
  • 2. Nicht rechtsfähige Vereine
  • 3. Rechtsfähige Personengesellschaften
  • 4. Deutsche und ausländische Gesellschaften
  • 5. Vorgesellschaften, Vorgründungsgesellschaften und fehlerhafte Gesellschaften
  • a) Vorgesellschaften und Vorgründungsgesellschaften
  • b) Fehlerhafte Gesellschaften
  • 6. Einzelkaufmann und Einmann-GmbH
  • 7. Haftung bei Rechtsnachfolge
  • II. Begehung einer Anknüpfungstat durch einen Unternehmensmitarbeiter
  • 1. Mögliche Bezugstäter
  • a) Führungspersonen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 OWiG
  • b) Führungspersonen nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 OWiG
  • c) Führungspersonen nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 OWiG
  • 2. Art der Anknüpfungstat
  • a) Ordnungswidrigkeit und Straftat
  • b) Auslandstaten
  • 3. Volldeliktisches Handeln des Mitarbeiters und anonyme Geldbuße
  • a) Volldeliktisches Handeln des Mitarbeiters
  • b) Anonyme Geldbuße
  • 4. Isolierte Verbandsgeldbuße, § 30 Abs. 4 OWiG
  • III. Verletzung betriebsbezogener Pflichten oder Bereicherung des Unternehmens
  • 1. Verletzung betriebsbezogener Pflichten
  • a) Bestimmung des Pflichtenverstoßes
  • b) Zusammenhang zwischen Anknüpfungstat und Pflichtverletzung
  • 2. Bereicherung des Unternehmens
  • a) Tatsächliche Bereicherung oder angestrebte Bereicherung
  • aa) Angestrebte Bereicherung
  • bb) Tatsächliche Bereicherung
  • cc) Begriff der Bereicherung
  • b) Zusammenhang zwischen Anknüpfungstat und Bereicherung
  • IV. Zusammenhang zwischen Anknüpfungstat und Repräsentant
  • V. Stellungnahme
  • B. Erstreckung der Bußgeldhaftung auf den Rechtsnachfolger
  • I. Haftung des Rechtsnachfolgers vor Inkrafttreten des § 30 Abs. 2a OWiG
  • 1. Wirtschaftliche Nahezu-Identität und die „Melitta-Entscheidung“
  • 2. Rückgriff auf die Rechtsfigur der sukzessiven Mittäterschaft
  • 3. Unmittelbare Haftung des Rechtsnachfolgers aus § 30 OWiG
  • 4. Keine Rechtsnachfolge bei unverändertem Rechtsträger
  • 5. Ergebnis
  • II. Der eingefügte § 30 Abs. 2a OWiG
  • 1. § 30 Abs. 2a OWiG und das Ziel des Gesetzgebers
  • 2. Ermittlung der Höhe der Geldbuße für den Rechtsnachfolger nach § 30 Abs. 2a OWiG
  • a) Ermittlung der Höhe der Geldbuße
  • b) Probleme bei der aufspaltungsbedingten partiellen Gesamtrechtsnachfolge
  • c) Frage der Anwendungsmöglichkeit des § 17 Abs. 4 OWiG
  • 3. Rückwirkungsverbot
  • 4. Rechtsnachfolge im Vollstreckungsverfahren
  • III. Sanktionslücken nach Einführung des § 30 Abs. 2a OWiG
  • 1. Einzelrechtnachfolge
  • 2. Abspaltung, Ausgliederung, Teilübertragung
  • 3. Lücken im Bereich des Formwechsels
  • 4. Fazit bezüglich etwaiger Lücken
  • IV. Hürden und Risiken bei einer Umstrukturierung zur Haftungsvermeidung
  • 1. Handlungsoptionen der Behörde
  • a) Vermögensarrest zur Sicherung der Vollstreckung
  • b) Sanktionierung der Konzernobergesellschaft und konzernrechtliche Schutzvorschriften
  • c) Haftung des Rechtsnachfolgers bei wirtschaftlicher Nahezu-Identität
  • 2. Grenzen des übertragenden Rechtsträgers bei Vermögensübertragungen zur Haftungsvermeidung
  • a) Kapitalerhaltungsvorschriften §§ 30, 31 GmbHG, §§ 57 ff. AktG
  • b) Haftung aus § 826 BGB
  • c) Strafbarkeit nach § 283 StGB und § 266 StGB
  • d) Insolvenzanfechtung und Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz
  • 3. Ergebnis
  • V. Weitere Kritikpunkte an § 30 Abs. 2a OWiG
  • 1. Übergang des Verfahrens auf den Rechtsnachfolger ohne Neubeginn
  • 2. § 30 Abs. 2a OWiG als zu weitgehende Regelung
  • 3. Nichtberücksichtigung des Schuldgrundsatzes
  • VI. Fazit und Überlegungen für eine Verbesserung – de lege ferenda
  • C. § 130 OWiG als bedeutsamste Anknüpfungstat des § 30 OWiG
  • I. Vorbemerkung
  • II. Haftungsvoraussetzungen
  • 1. Normadressatenkreis
  • 2. Das Zusammenspiel mit den §§ 9, 130 OWiG
  • 3. Objektiver Tatbestand und objektive Bedingung der Ahndung
  • a) Unterlassen von erforderlichen und zumutbaren Aufsichtsmaßnahmen
  • b) Zuwiderhandlung als objektive Bedingung der Ahndbarkeit
  • c) Betriebsbezogenheit der Pflicht
  • d) Täter der Zuwiderhandlung und keine Erforderlichkeit der konkreten Bestimmung eines Täters
  • e) Subjektiver Tatbestand der Zuwiderhandlung
  • f) Risikoerhöhung
  • 4. Subjektiver Tatbestand
  • III. Rechtsfolge und Stellungnahme
  • D. Sanktionsbemessung bei § 30 OWiG
  • I. Höhe der Geldbuße
  • 1. Höhe der Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten und bei Straftaten
  • 2. Straftat und Ordnungswidrigkeit als Anknüpfungstat – § 30 Abs. 2 S. 4 OWiG
  • II. Ablauf der Sanktionsbemessung
  • 1. Einführung
  • 2. Bußgeldrahmen
  • 3. Ahndung
  • a) Sinngemäße Anwendung der Grundsätze des § 17 Abs. 3 OWiG
  • b) Bestimmung der Begriffe des § 17 Abs. 3 OWiG bei § 30 OWiG
  • c) Compliance-Management-Systeme
  • d) Sonstige Gesichtspunkte
  • e) Wirtschaftliche Verhältnisse und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
  • f) Fazit
  • 4. Abschöpfung
  • a) Opportunitätsprinzip
  • b) Steuerliche Abziehbarkeit
  • c) Netto- oder Bruttoprinzip?
  • d) Höhe des Abschöpfungsbetrages
  • aa) Wirtschaftlicher Vorteil
  • bb) Hypothetische Gewinne und zivilrechtliche Erstattungsansprüche
  • e) Fazit und Stellungnahme
  • III. Tateinheit und Tatmehrheit bei Unternehmenssanktionen
  • 1. Tateinheit bei Unternehmenssanktionen (§ 19 OWiG)
  • 2. Tatmehrheit bei Unternehmenssanktionen (§ 20 OWiG)
  • a) Bei Straftaten
  • b) Bei Ordnungswidrigkeiten
  • 3. Stellungnahme
  • IV. Problem mehrfacher Tatbestandsverwirklichung bei Unternehmenssanktionen
  • 1. Keine „Gesamtgeldbuße“ im Ordnungswidrigkeitenrecht
  • 2. Keine „Gesamtgeldbuße“ – Lösungsmöglichkeiten de lege lata
  • a) Fortgeltung des Fortsetzungszusammenhangs
  • b) Analogie zu §§ 52, 53 StGB – Asperationsprinzip
  • c) Verstärkte Anwendung des Opportunitätsprinzips
  • d) Modifikation bei der Bemessung jeder einzelnen Geldbuße
  • 3. Stellungnahme
  • V. Fazit
  • 1. Gefahren durch die Erhöhung des Bußgeldrahmens in § 30 Abs. 2 OWiG
  • 2. Ungleichgewicht zwischen derzeitigem Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht
  • 3. Fehlendes schlüssiges Konzept zur Berechnung einer Unternehmensgeldbuße
  • 4. Gleichlauf zwischen den Einziehungsvorschriften und der Abschöpfung
  • 5. Notwendigkeit deutlicher Trennung von Abschöpfungs- und Ahndungsteil
  • 6. Asperationsprinzip bei Tatmehrheit de lege ferenda und passende Regelungen für Verbände bei Tateinheit und Tatmehrheit
  • 7. Vorgaben im Rahmen der Zumessung zu „Internal Investigations“ und Compliance
  • E. Auswirkungen von Compliance-Maßnahmen
  • I. Compliance und effektives Compliance-Management-System
  • II. Rechtliche Grundlage einer Compliance-Verpflichtung
  • III. Compliance in Deutschland de lege lata – Auswirkung auf die Sanktionierung
  • 1. Auswirkungen im Hinblick auf die Anknüpfungstat
  • a) Auswirkungen auf § 130 OWiG und damit auch auf § 30 OWiG
  • b) Compliance-Programme bei sonstigen Anknüpfungstaten
  • 2. Auswirkungen auf den Zusammenhang zwischen Anknüpfungstat und Mitarbeiter
  • 3. Auswirkungen bei der Sanktionsbemessung und eventuelles Absehen von der Sanktionierung
  • IV. Derzeitige Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen in Deutschland
  • V. Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen im internationalen Vergleich
  • VI. Stellungnahme für eine verstärkte Berücksichtigung und gesetzliche Vorschriften
  • F. Verfolgungsverjährung von Geldbußen nach §§ 30, 130 OWiG
  • I. Grundsätzliche Verjährungsakzessorietät zur Anknüpfungstat
  • II. Festsetzungsverjährung einer Geldbuße gem. § 130 OWiG bei einer Straftat des Mitarbeiters
  • III. Festsetzungsverjährung bei § 30 OWiG bei Bejahung der Verjährungsakzessorietät bei § 130 OWiG
  • IV. Auswirkung verjährungsunterbrechender Handlungen gegenüber der Leitungsperson
  • V. Unterbrechung der Verjährung und das selbstständige Verfahren
  • VI. Stellungnahme
  • G. Das Verhältnis des § 30 OWiG zur Einziehung
  • I. § 30 OWiG im Verhältnis zur Einziehung des StGB und des OWiG
  • 1. Allgemeines
  • 2. Eigenständige Einziehung von Taterträgen
  • 3. Subsidiarität der Einziehungsvorschriften gem. § 30 Abs. 5 OWiG
  • a) Anwendung des § 30 Abs. 5 OWiG bei einer bereits festgesetzten Geldbuße
  • b) Anwendung des § 30 Abs. 5 OWiG vor Festsetzung einer Geldbuße
  • aa) Verhältnis des § 29a OWiG zu §§ 30, 17 Abs. 4 OWiG
  • bb) Verhältnis des § 30 OWiG zu §§ 73 ff. StGB
  • II. Strafrechtliche Maßnahmen und Maßnahmen im Ordnungswidrigkeitenrecht
  • 1. Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB und § 29a OWiG nach dem Bruttoprinzip
  • 2. Einziehung von Taterträgen bei Dritten nach § 73b StGB und § 29a Abs. 2 OWiG
  • a) Einziehung bei Tathandlung von Organen und Mitarbeitern
  • aa) Vertretungsfälle
  • bb) Verschiebungsfälle
  • b) Berufung auf Entreicherung
  • 3. Sogenannte erweiterte Einziehung
  • 4. Einziehung trotz Verjährung der zugrundeliegenden Tat
  • 5. Einziehung bei Verbänden nach § 74e StGB und § 29 OWiG
  • III. Stellungnahme
  • H. Transnationaler Geltungsbereich für die Sanktionierung nach § 30 OWiG
  • I. Einleitung
  • II. Handeln der Unternehmen über Ländergrenzen hinweg
  • III. Matrixstrukturen – Mehrliniensysteme in Unternehmen
  • IV. Geltungsbereich von Strafrechtsordnungen
  • V. Auslandsbezug bei der Verbandssanktionierung nach § 30 OWiG
  • 1. Ausländische Gesellschaft
  • 2. Auslandstat als tatbestandliche Anknüpfungstat des § 30 OWiG
  • a) Anwendung von § 5 OWiG
  • b) Keine generelle Anwendung von §§ 3 ff. StGB
  • c) Geltungsbereich der Anknüpfungstat
  • d) Stellungnahme
  • VI. Fazit und Stellungnahme
  • 4. Kapitel: Verfahrensrechtliche Fragen
  • A. Allgemeine verfahrensrechtliche Aspekte der Verbandssanktionierung
  • I. Die Nebenbeteiligung
  • II. Allgemeine Verfahrensgesichtspunkte
  • 1. Einheitliches oder selbstständiges Verfahren
  • 2. Voraussetzung für ein selbstständiges Verfahren
  • a) Nichteinleitung und Einstellung eines Verfahrens gegenüber dem Unternehmensmitarbeiter
  • b) Absehen von der Strafe gegenüber dem Unternehmensmitarbeiter und spezialgesetzliche Anordnung des selbstständigen Verfahrens
  • 3. Ausschluss des selbstständigen Verfahrens
  • 4. Opportunitätsprinzip
  • 5. Verfahrensbeendende Absprachen
  • III. Zuständigkeiten
  • B. Das Verfahren nach § 30 OWiG bei der Anknüpfung an Straftaten
  • I. Einheitliches Verfahren
  • 1. Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
  • 2. Unternehmensanwalt, Unternehmensverteidiger und Ermittlungsmaßnahmen nach unternehmensinternen Untersuchungen
  • a) Unternehmensanwalt und Unternehmensverteidiger
  • b) Schutz des Verteidigungsverhältnisses des Verbandes im Vorfeld vor Ermittlungen gegenüber dem Verband
  • c) Unternehmensanwalt bzw. Unternehmensverteidiger und die Beschlagnahmefähigkeit von Unterlagen aus „Internal Investigations“
  • d) Fazit und Stellungnahme
  • 3. Ermittlungsmaßnahmen
  • a) Durchsuchung
  • b) Telefonüberwachung
  • c) Ergebnis
  • 4. Vertretung des Verbandes
  • 5. Verfahrensbeteiligung bei und nach Anklageerhebung
  • 6. Nemo tenetur-Grundsatz und das Schweigerecht für Verbände
  • a) Einfach-gesetzlicher Schutz durch § 444 StPO
  • b) Schweigerecht aus anderen Gesetzen
  • aa) Verfassungsrechtliche Garantie?
  • bb) Schweigerecht auf Grund von Art. 14 Abs. 3g IPbpR oder von Art. 6 Abs. 1 EMRK
  • cc) Ergebnis und Stellungnahme
  • c) Gesetzliche Vertreter bzw. Organe und Mitarbeiter als Zeugen
  • aa) Gesetzliche Vertreter bzw. Organe
  • bb) Mitarbeiter als Zeugen
  • 7. Beweisfragen
  • a) Herausgabe von Dokumenten
  • b) Beweisantragsrecht
  • 8. Rechtsmittel
  • II. Selbstständiges Verfahren
  • C. Das Verfahren nach § 30 OWiG bei der Anknüpfung an eine Ordnungswidrigkeit
  • I. Einheitliches Verfahren
  • 1. Verfahren
  • 2. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • 3. Gerichtliches Verfahren nach Einspruch
  • 4. Rechtsmittel
  • II. Selbstständiges Verfahren
  • III. Ergebnis
  • D. Vollstreckung und Vermögensarrest
  • E. Stellungnahme
  • I. Notwendigkeit neuer Verfahrensregelungen, Normierung der Verfahrensrechte und des Schweigerechtes des Verbandes
  • II. Weitere Aspekte
  • III. Einführung einer Ermittlungspflicht und neuer Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung
  • IV. Verfahrenssichernde Maßnahmen
  • V. Regelungen zur Verteidigung und für verfahrensbedingte Interessensgegensätze
  • 5. Kapitel: Verantwortlichkeit in Konzernstrukturen
  • A. Einführung
  • B. Anwendbarkeit des § 130 OWiG auf Konzernsachverhalte
  • I. Normadressat des § 130 OWiG
  • 1. Haftung der unmittelbar in den Pflichtenverstoß verwickelten Gesellschaft
  • 2. Haftungserstreckung auf die Konzernmutter de lege lata
  • a) Bundeskartellamt
  • aa) Vor der 9. GWB-Novelle
  • bb) Nach der 9. GWB-Novelle
  • b) Bundesgerichtshof
  • c) Argumente gegen eine Haftungserstreckung de lege lata
  • aa) Vertrauensgrundsatz
  • bb) Trennungsgrundsatz, Rechtsträgerprinzip und Schuldprinzip
  • cc) Gesetzesübergreifender systematischer Vergleich und keine Rückschlüsse aus dem Neubürger-Urteil
  • dd) Unverhältnismäßige Mehrfachbelastung des Konzerns
  • ee) Muttergesellschaft nicht Inhaber i.S.v. § 130 OWiG
  • d) Muttergesellschaft als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens?
  • aa) Unternehmen i.S.v. § 130 OWiG
  • bb) Inhaber
  • (1) Wortlaut, Historie und Gesetzessystematik
  • (2) Telos
  • (3) Stellungnahme
  • e) Anforderungen an den steuernden Eingriff
  • 3. Ergebnis und Überlegungen für eine Regelung de lege ferenda
  • a) Notwendigkeit der gesetzlichen Klarstellung
  • b) Notwendigkeit einer Regelung für Doppelmandatsträger
  • II. Notwendigkeit der sanktionsrechtlichen Erfassung der Konzernobergesellschaft
  • 1. Faktische Einbindung der Tochtergesellschaft
  • 2. Keine direkte Haftung der Konzernmutter nach § 30 OWiG
  • 3. Eventuelle Sanktionslücken bei Tochtergesellschaften im Ausland
  • 4. Unterschiedlicher Bußgeldrahmen
  • III. Rechtsfolgenbetrachtung und Stellungnahme
  • 6. Kapitel: Maßnahmen des Verwaltungs-, Zivil- und Unionsrechts sowie der Regress bei der Geschäftsleitung
  • A. Maßnahmen des Verwaltungs-, Zivil- und Unionsrechts
  • I. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen
  • 1. Zwangsgeld, Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang
  • 2. Betätigungserlaubnisentzug, Verbote, Beschränkungen und Betriebsuntersagungen
  • 3. Ausschluss von Aufträgen
  • 4. Entfernung von Leitungspersonen und Auflösung
  • II. Publizitätssanktionen, Register und ähnliche Maßnahmen
  • 1. Allgemeines
  • 2. Bestehende öffentliche Register
  • III. Zivilrechtliche Sanktionen
  • IV. Sanktionen nach dem Unionsrecht
  • 1. Verantwortlichkeit für Zuwiderhandlungen im Unionsrecht und Rechtsnatur der Sanktionen
  • 2. Einfluss des EU-Rechts auf das innerstaatliche Recht
  • V. Stellungnahme
  • B. Bußgeldregress des Unternehmens gegenüber der Geschäftsleitung
  • I. Grundsätze der Haftung von Geschäftsleitern und Anspruchsdurchsetzung
  • II. Bußgeldrückgriff – Ersatzfähigkeit einer unternehmensbezogenen Geldbuße im Wege des Innenregresses
  • 1. Meinungsspektrum
  • 2. Stellungnahme
  • III. Bußgeld als Schaden
  • 1. Umfang des ersatzfähigen Bußgeldschadens
  • 2. Höhenmäßige Begrenzung des Bußgeldrückgriffs
  • IV. Fazit und Stellungnahme
  • 7. Kapitel: Europäische, internationale und verfassungsrechtliche Vorgaben
  • A. Unternehmensstrafrecht im Kontext völker- und unionsrechtlicher Vorgaben
  • I. Einführung
  • II. Sanktionierung von Unternehmen in Europa
  • III. Keine zwingenden Vorgaben zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts, aber Mindeststandards bei der Unternehmenssanktionierung
  • IV. Analyse und Fazit
  • B. Europäische, internationale und verfassungsrechtliche Vorgaben zur Verbandssanktionierung
  • I. Allgemeine Vorgaben des Unionsrechts und des internationalen Rechts
  • 1. Vorgaben zu den Sanktionstatbeständen und zu den Sanktionen
  • 2. Mindesttrias: wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen
  • 3. Kumulative Verantwortlichkeit
  • II. Materielle Vorgaben des Europarechts
  • 1. Sanktionsadressaten
  • 2. Modell der Repräsentation und Zurechnung
  • 3. Haftungsauslösender Personenkreis
  • 4. Behandlung von Auslandstaten
  • 5. Vorgaben im Hinblick auf die Form der Sanktionierung
  • III. Sanktionsfreiheit bei bestimmtem Nachtatverhalten
  • C. Stellungnahme
  • 8. Kapitel: Defizite der bisherigen Verbandssanktionierung, Reformvorschläge sowie eigene Optimierungsansätze
  • A. Defizite der bisherigen Verbandssanktionierung und vorzunehmende Klarstellungen durch den Gesetzgeber
  • I. Probleme im Rahmen des Tatbestandes der Sanktionierung
  • 1. Klarstellungsbedürfnis im Hinblick auf den Sanktionsadressaten
  • 2. Probleme bei dem Sanktionsdurchgriff auf die Obergesellschaft im Konzern
  • 3. Probleme bei der Rechtsnachfolge
  • 4. Weitere strittige Punkte bei § 30 OWiG
  • 5. Probleme im Rahmen des § 30 Abs. 6 OWiG
  • 6. Probleme bei der dogmatischen Einordnung der Verbandsgeldbuße
  • II. Defizite und Probleme im Rahmen der Bußgeldbemessung
  • 1. Starre Bußgeldobergrenze
  • 2. Unzureichende gesetzliche Vorgaben für die Bußgeldzumessung
  • 3. Kumulierung bei Tatmehrheit im Ordnungswidrigkeitenrecht
  • 4. Fehlen von Vorgaben zur Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen, Aufklärungsbemühungen und von Selbstreinigungsprozessen
  • 5. Probleme im Hinblick auf unschuldige Mitglieder des Verbandes und bei der Sanktionierung von am Gesellschaftsvermögen beteiligten Individualtätern
  • III. Probleme im Rahmen der Verjährung
  • IV. Probleme im Rahmen des transnationalen Geltungsbereiches und der Zurechnung insbesondere in Konzernstrukturen
  • V. Defizite auf der verfahrensrechtlichen Seite
  • 1. Passende Regelungen für Verbände erforderlich
  • 2. Defizite bei der Zuständigkeitsverteilung
  • 3. Unklare Rechtslage bezüglich der Rechtsstellung des Verbandes im Vorfeld von behördlichen Ermittlungen und im Ermittlungsverfahren
  • 4. Weitere Defizite aufgrund der Gleichstellung des Verbandes mit einem Nebenbeteiligten
  • 5. Keine flexiblen Lösungen im Hinblick auf die Einstellung des Verfahrens und das Absehen von Sanktionen
  • 6. Umsetzungs- und Vollzugsdefizite
  • 7. Unklares Verhältnis zwischen Zuwiderhandlung und der Verbandsverfehlung
  • VI. Probleme bei der Gewinnabschöpfung und bei § 30 Abs. 5 OWiG
  • 1. Allgemeines
  • 2. Klarstellung im Hinblick auf den Begriff des Vorteils im § 17 Abs. 4 OWiG
  • VII. Ungleichgewicht zwischen derzeitigem Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht
  • VIII. Sonstige Mängel
  • 1. Vernachlässigung spezialpräventiver Sanktionszwecke
  • 2. Grenzverwischungen zur verwaltungsrechtlichen Aufsicht und Fehlen eines bundesweiten Registers
  • 3. Fehlende Regelungen zum Regress – Wechselwirkungen zwischen Individual- und Unternehmensverantwortung
  • B. Reformvorschläge und Gesetzesentwürfe
  • I. Deutscher Anwaltverein
  • II. Vorschlag des damaligen Justizministers von NRW
  • 1. Vorstellung des Entwurfs
  • 2. Stellungnahme
  • III. Vorschlag des Bundesverbands der Unternehmensjuristen e.V.
  • 1. Gesetzlicher Milderungsgrund und Absehen von der Geldbuße
  • a) Gesetzlicher Milderungsgrund
  • b) Absehen von der Geldbuße
  • c) Begründung der Aufnahme in § 30 OWiG
  • 2. Konkretisierung der Aufsichts- und Organisationspflichten
  • 3. Stellungnahme
  • IV. Gesetzesentwurf des Deutschen Instituts für Compliance
  • 1. Allgemeines zum Entwurf
  • 2. Kritik und Stellungnahme
  • V. Kölner Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes
  • 1. §§ 1 und 2 VerbSG-E: Anwendungsbereich und Begrifflichkeiten
  • 2. § 3 VerbSG-E: Verbandsverfehlung
  • 3. § 4 VerbSG-E: Verbandssanktion und Bemessung der Geldbuße
  • 4. § 5 VerbSG-E: Aussetzung zur Bewährung
  • 5. §§ 6–12 VerbSG-E
  • 6. §§ 13–18 VerbSG-E
  • 7. §§ 19–22 VerbSG-E: Verteidigung, Ermittlungsmaßnahmen der StPO und der Vermögensarrest
  • 8. Stellungnahme
  • C. Gestaltungsmöglichkeiten und eigene Optimierungsansätze
  • I. Gestaltungsmöglichkeiten
  • 1. Große Lösung – Sanktionsrecht sui generis
  • 2. Regelungsort – Sanktionsrecht sui generis
  • II. Unternehmensstrafrecht als Alternative?
  • 1. Klärung der Kernfragen im Hinblick auf ein Unternehmensstrafrecht
  • a) Strafrechtliche Handlungsfähigkeit von Unternehmen
  • b) Schuldfähigkeit von Unternehmen
  • c) Straffähigkeit und -empfindlichkeit von Unternehmen
  • 2. Stellungnahme
  • III. Modelle der Verbandssanktionierung und Zweck der Sanktionierung
  • IV. Konstruktion einer Verantwortlichkeit
  • 1. Sanktionssubjekt
  • a) Der Verband bzw. das „Unternehmen“ als Rechtssubjekt und Sanktionssubjekt
  • b) Konzernobergesellschaft als Sanktionssubjekt
  • c) Sanktionierung von Unternehmensvereinigungen bzw. Konzernen
  • d) Entscheidungskompetenz des Gesetzgebers und eigene Empfehlung
  • 2. Regelung für den Rechtsnachfolger
  • a) Umfassendere und klarere Regelungen für den Rechtsnachfolger
  • b) Regelungen zur partiellen Gesamtrechtsnachfolge
  • c) Etwaiger Neubeginn des Verfahrens bei der Rechtsnachfolge
  • d) Begrenzung der Haftung des Rechtsnachfolgers im Rahmen etwaiger Abschöpfungsvorschriften
  • 3. Täter der Anknüpfungstat
  • a) Unternehmensmitarbeiter
  • b) Leitungspersonen
  • c) Schließung der Sanktionslücke bei § 9 OWiG nach Art. 3 ZP-PIF
  • d) Klare Regelungen für Exzesstaten
  • 4. Art der Anknüpfungstat
  • 5. Kollektiver Kontext – Tat als Ausdruck eines defizitären Verbandsklimas
  • 6. Anonyme Verbandsgeldbuße und Regelungen für Probleme der Rückverfolgbarkeit eines Fehlverhaltens bis zur Leitungsebene
  • 7. Klarstellungen bei der Verjährung
  • 8. Räumlicher Anwendungsbereich
  • V. Sanktionen, weitere Maßnahmen und die Aussetzung zur Bewährung
  • 1. Monetäre Sanktionen
  • 2. Auflösung
  • 3. Compliance-Sanktion, Compliance-Weisungen und Auflagen
  • 4. Öffentliche Bekanntmachung einschließlich Register
  • a) Öffentliche Bekanntmachung
  • b) Register
  • 5. Weitere Maßnahmen bzw. Sanktionen
  • 6. Aussetzung zur Bewährung
  • 7. Unternehmenskuratel und Bestellung eines Monitors
  • a) Unternehmenskuratel
  • b) Bestellung eines Monitors nach dem Kölner Entwurf
  • c) Stellungnahme zur Bestellung eines Monitors oder Kurators
  • 8. Stellungnahme zu den Sanktionsintrumentarien
  • VI. Sanktionsbemessung bei der monetären Sanktion
  • 1. Bußgeldbemessung
  • a) Allgemeine Zumessungskriterien
  • b) Umsatzbezogene Bußgeldobergrenze statt starrer Bußgeldobergrenze
  • 2. Kein Tagessatzsystem bei monetären Sanktionen
  • 3. Klarstellung für Tateinheitskonstellationen, Einführung eines Asperationsprinzips bei Tatmehrheit oder Einführung von Sanktionszumessungsregelungen
  • 4. Klare Abtrennung von Ahndungs- und Abschöpfungsteil und Regelung der Einziehung
  • 5. Berücksichtigung von Compliance de lege ferenda bei der Sanktionsbemessung
  • a) Generelle Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen bei der Sanktionszumessung
  • b) Leitlinien durch den Gesetzgeber
  • VII. Prozessuale Ausgestaltung
  • 1. Einheitliches Verfahren versus eigenständiges Verfahren
  • 2. Prozessuale Stellung des Unternehmens
  • a) Beschuldigtenrechte und Gleichstellung mit einem Angeklagten
  • aa) Nemo tenetur-Grundsatz und keine aktive Mitwirkungspflicht
  • bb) Recht auf Verteidigung
  • cc) Anhörungs- und Beteiligungsrechte
  • b) Verfahren gegen Unternehmen und Individualbeschuldigte
  • aa) Verhältnis zum Verfahren gegen den Täter der Anknüpfungstat
  • bb) Keine Mehrfachverteidigung und notwendige Verteidigung im Verfahren
  • cc) Vertretung
  • 3. Zuständiges Gericht
  • a) Örtliche Zuständigkeit
  • b) Sachliche Zuständigkeit
  • 4. Vorsicht bei Verweisungen auf den Sinngehalt eines anderen Regelwerks
  • 5. Ermittlungsmaßnahmen direkt gegen den Verband
  • 6. Regelungen zu „Internal Investigations“
  • a) Gesetzliche Vorgaben zu „Internal Investigations“
  • b) Anreize zur Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“
  • c) Sanktionsbefreiende Selbstanzeige
  • d) Stellungnahme
  • 7. Opportunitätsprinzip versus Legalitätsprinzip
  • 8. Spezifische Regelungen für Verfahrenseinstellungen, Verfolgungsaussetzung und für das Absehen von Sanktionen
  • a) Einstellungs- und Rücktrittsmöglichkeiten
  • b) Absehen von Sanktionsmaßnahmen
  • c) Verfahrenseinstellung bei Auslandstaten und vorläufiges Absehen von der Verfolgung
  • d) Vorgabe eines Compliance-Programms als Einstellungsvoraussetzung
  • e) Diversion, Bewährung und Deferred Prosecution Agreements
  • f) Regelungen auch für das Ordnungswidrigkeitenrecht
  • g) Stellungnahme
  • VIII. Vermögensarrest
  • IX. Regelungen zum Regressausschluss beziehungsweise der Organhaftung
  • 9. Kapitel: Schlussbemerkung und Ausblick
  • A. Schlussbemerkung – De lege lata und de lege ferenda
  • I. Schaffung eines eigenständigen Gesetzes „sui generis“ mit spezialpräventiver Ausrichtung
  • II. Entdeckungswahrscheinlichkeit und effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
  • B. Ausblick
  • Literaturverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Kapitel: Einführung

A. Einleitung

B. Zielsetzung, Gang der Untersuchung und Bezugsrahmen der Arbeit

I. Zielsetzung

II. Gang der Untersuchung

III. Sachlicher Bezugsrahmen

1. Untersuchungsgegenstand der Arbeit de lege lata

2. Untersuchungsgegenstand de lege ferenda

a) Mögliche Normadressaten

aa) Verbände bzw. Unternehmen

bb) Konzerne

b) Unternehmensmitarbeiter und die Zuwiderhandlung auf Individualebene

c) Kriminalität im Unternehmens- bzw. Verbandskontext

C. Rechtspolitische Erforderlichkeit der Sanktionierung von Unternehmen

I. Bekämpfung kriminogener Unternehmensstrukturen

II. Beweisschwierigkeiten

III. Strukturelle Unverantwortlichkeit, Zurechnungsprobleme, wirtschaftliche Verhältnisse

IV. Stellungnahme für eine Notwendigkeit der Parallelsanktionierung

2. Kapitel: Gegenwärtige Rechtslage und ihre Entwicklung

A. Gegenwärtige Rechtslage in Deutschland

I. Kurzüberblick – Sanktionierung von Unternehmen nach § 30 OWiG

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II. Grundlegendes zu § 30 OWiG

1. Dogmatische Einordnung der Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG

a) Handlungsfähigkeit des Verbandes

b) Schuldfähigkeit des Verbandes

c) Lehre vom Organisationsverschulden

d) Stellungnahme

2. Zweck der Vorschrift

3. Regelungsbereich

III. Stellungnahme

B. Entstehungsgeschichte des § 30 OWiG nach 1945

I. Entstehungsgeschichte des § 30 OWiG

II. Veränderungen im Zuge der 8. GWB Novelle

III. Veränderungen durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

IV. Stellungnahme

3. Kapitel: Die Haftung von Unternehmen nach § 30 OWiG

A. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 30 OWiG

I. Sanktionsfähige Zusammenschlüsse

1. Juristische Personen

2. Nicht rechtsfähige Vereine

3. Rechtsfähige Personengesellschaften

4. Deutsche und ausländische Gesellschaften

5. Vorgesellschaften, Vorgründungsgesellschaften und fehlerhafte Gesellschaften

a) Vorgesellschaften und Vorgründungsgesellschaften

b) Fehlerhafte Gesellschaften

6. Einzelkaufmann und Einmann-GmbH

7. Haftung bei Rechtsnachfolge

II. Begehung einer Anknüpfungstat durch einen Unternehmensmitarbeiter

1. Mögliche Bezugstäter

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a) Führungspersonen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 OWiG

b) Führungspersonen nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 OWiG

c) Führungspersonen nach § 30 Abs. 1 Nr. 5 OWiG

2. Art der Anknüpfungstat

a) Ordnungswidrigkeit und Straftat

b) Auslandstaten

3. Volldeliktisches Handeln des Mitarbeiters und anonyme Geldbuße

a) Volldeliktisches Handeln des Mitarbeiters

b) Anonyme Geldbuße

4. Isolierte Verbandsgeldbuße, § 30 Abs. 4 OWiG

III. Verletzung betriebsbezogener Pflichten oder Bereicherung des Unternehmens

1. Verletzung betriebsbezogener Pflichten

a) Bestimmung des Pflichtenverstoßes

b) Zusammenhang zwischen Anknüpfungstat und Pflichtverletzung

2. Bereicherung des Unternehmens

a) Tatsächliche Bereicherung oder angestrebte Bereicherung

aa) Angestrebte Bereicherung

bb) Tatsächliche Bereicherung

cc) Begriff der Bereicherung

b) Zusammenhang zwischen Anknüpfungstat und Bereicherung

IV. Zusammenhang zwischen Anknüpfungstat und Repräsentant

V. Stellungnahme

B. Erstreckung der Bußgeldhaftung auf den Rechtsnachfolger

I. Haftung des Rechtsnachfolgers vor Inkrafttreten des § 30 Abs. 2a OWiG

1. Wirtschaftliche Nahezu-Identität und die „Melitta-Entscheidung“

2. Rückgriff auf die Rechtsfigur der sukzessiven Mittäterschaft

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3. Unmittelbare Haftung des Rechtsnachfolgers aus § 30 OWiG

4. Keine Rechtsnachfolge bei unverändertem Rechtsträger

5. Ergebnis

II. Der eingefügte § 30 Abs. 2a OWiG

1. § 30 Abs. 2a OWiG und das Ziel des Gesetzgebers

2. Ermittlung der Höhe der Geldbuße für den Rechtsnachfolger nach § 30 Abs. 2a OWiG

a) Ermittlung der Höhe der Geldbuße

b) Probleme bei der aufspaltungsbedingten partiellen Gesamtrechtsnachfolge

c) Frage der Anwendungsmöglichkeit des § 17 Abs. 4 OWiG

3. Rückwirkungsverbot

4. Rechtsnachfolge im Vollstreckungsverfahren

III. Sanktionslücken nach Einführung des § 30 Abs. 2a OWiG

1. Einzelrechtnachfolge

2. Abspaltung, Ausgliederung, Teilübertragung

3. Lücken im Bereich des Formwechsels

4. Fazit bezüglich etwaiger Lücken

IV. Hürden und Risiken bei einer Umstrukturierung zur Haftungsvermeidung

1. Handlungsoptionen der Behörde

a) Vermögensarrest zur Sicherung der Vollstreckung

b) Sanktionierung der Konzernobergesellschaft und konzernrechtliche Schutzvorschriften

c) Haftung des Rechtsnachfolgers bei wirtschaftlicher Nahezu-Identität

2. Grenzen des übertragenden Rechtsträgers bei Vermögensübertragungen zur Haftungsvermeidung

a) Kapitalerhaltungsvorschriften §§ 30, 31 GmbHG, §§ 57 ff. AktG

b) Haftung aus § 826 BGB

c) Strafbarkeit nach § 283 StGB und § 266 StGB

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d) Insolvenzanfechtung und Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz

3. Ergebnis

V. Weitere Kritikpunkte an § 30 Abs. 2a OWiG

1. Übergang des Verfahrens auf den Rechtsnachfolger ohne Neubeginn

2. § 30 Abs. 2a OWiG als zu weitgehende Regelung

3. Nichtberücksichtigung des Schuldgrundsatzes

VI. Fazit und Überlegungen für eine Verbesserung – de lege ferenda

C. § 130 OWiG als bedeutsamste Anknüpfungstat des § 30 OWiG

I. Vorbemerkung

II. Haftungsvoraussetzungen

1. Normadressatenkreis

2. Das Zusammenspiel mit den §§ 9, 130 OWiG

3. Objektiver Tatbestand und objektive Bedingung der Ahndung

a) Unterlassen von erforderlichen und zumutbaren Aufsichtsmaßnahmen

b) Zuwiderhandlung als objektive Bedingung der Ahndbarkeit

c) Betriebsbezogenheit der Pflicht

d) Täter der Zuwiderhandlung und keine Erforderlichkeit der konkreten Bestimmung eines Täters

e) Subjektiver Tatbestand der Zuwiderhandlung

f) Risikoerhöhung

4. Subjektiver Tatbestand

III. Rechtsfolge und Stellungnahme

D. Sanktionsbemessung bei § 30 OWiG

I. Höhe der Geldbuße

1. Höhe der Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten und bei Straftaten

2. Straftat und Ordnungswidrigkeit als Anknüpfungstat – § 30 Abs. 2 S. 4 OWiG

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II. Ablauf der Sanktionsbemessung

1. Einführung

2. Bußgeldrahmen

3. Ahndung

a) Sinngemäße Anwendung der Grundsätze des § 17 Abs. 3 OWiG

b) Bestimmung der Begriffe des § 17 Abs. 3 OWiG bei § 30 OWiG

c) Compliance-Management-Systeme

d) Sonstige Gesichtspunkte

e) Wirtschaftliche Verhältnisse und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

f) Fazit

4. Abschöpfung

a) Opportunitätsprinzip

b) Steuerliche Abziehbarkeit

c) Netto- oder Bruttoprinzip?

d) Höhe des Abschöpfungsbetrages

aa) Wirtschaftlicher Vorteil

bb) Hypothetische Gewinne und zivilrechtliche Erstattungsansprüche

e) Fazit und Stellungnahme

III. Tateinheit und Tatmehrheit bei Unternehmenssanktionen

1. Tateinheit bei Unternehmenssanktionen (§ 19 OWiG)

2. Tatmehrheit bei Unternehmenssanktionen (§ 20 OWiG)

a) Bei Straftaten

b) Bei Ordnungswidrigkeiten

3. Stellungnahme

IV. Problem mehrfacher Tatbestandsverwirklichung bei Unternehmenssanktionen

1. Keine „Gesamtgeldbuße“ im Ordnungswidrigkeitenrecht

2. Keine „Gesamtgeldbuße“ – Lösungsmöglichkeiten de lege lata

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a) Fortgeltung des Fortsetzungszusammenhangs

b) Analogie zu §§ 52, 53 StGB – Asperationsprinzip

c) Verstärkte Anwendung des Opportunitätsprinzips

d) Modifikation bei der Bemessung jeder einzelnen Geldbuße

3. Stellungnahme

V. Fazit

1. Gefahren durch die Erhöhung des Bußgeldrahmens in § 30 Abs. 2 OWiG

2. Ungleichgewicht zwischen derzeitigem Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht

3. Fehlendes schlüssiges Konzept zur Berechnung einer Unternehmensgeldbuße

4. Gleichlauf zwischen den Einziehungsvorschriften und der Abschöpfung

5. Notwendigkeit deutlicher Trennung von Abschöpfungs- und Ahndungsteil

6. Asperationsprinzip bei Tatmehrheit de lege ferenda und passende Regelungen für Verbände bei Tateinheit und Tatmehrheit

7. Vorgaben im Rahmen der Zumessung zu „Internal Investigations“ und Compliance

E. Auswirkungen von Compliance-Maßnahmen

I. Compliance und effektives Compliance-Management-System

II. Rechtliche Grundlage einer Compliance-Verpflichtung

III. Compliance in Deutschland de lege lata – Auswirkung auf die Sanktionierung

1. Auswirkungen im Hinblick auf die Anknüpfungstat

a) Auswirkungen auf § 130 OWiG und damit auch auf § 30 OWiG

b) Compliance-Programme bei sonstigen Anknüpfungstaten

2. Auswirkungen auf den Zusammenhang zwischen Anknüpfungstat und Mitarbeiter

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3. Auswirkungen bei der Sanktionsbemessung und eventuelles Absehen von der Sanktionierung

IV. Derzeitige Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen in Deutschland

V. Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen im internationalen Vergleich

VI. Stellungnahme für eine verstärkte Berücksichtigung und gesetzliche Vorschriften

F. Verfolgungsverjährung von Geldbußen nach §§ 30, 130 OWiG

I. Grundsätzliche Verjährungsakzessorietät zur Anknüpfungstat

II. Festsetzungsverjährung einer Geldbuße gem. § 130 OWiG bei einer Straftat des Mitarbeiters

III. Festsetzungsverjährung bei § 30 OWiG bei Bejahung der Verjährungsakzessorietät bei § 130 OWiG

IV. Auswirkung verjährungsunterbrechender Handlungen gegenüber der Leitungsperson

V. Unterbrechung der Verjährung und das selbstständige Verfahren

VI. Stellungnahme

G. Das Verhältnis des § 30 OWiG zur Einziehung

I. § 30 OWiG im Verhältnis zur Einziehung des StGB und des OWiG

1. Allgemeines

2. Eigenständige Einziehung von Taterträgen

3. Subsidiarität der Einziehungsvorschriften gem. § 30 Abs. 5 OWiG

a) Anwendung des § 30 Abs. 5 OWiG bei einer bereits festgesetzten Geldbuße

b) Anwendung des § 30 Abs. 5 OWiG vor Festsetzung einer Geldbuße

aa) Verhältnis des § 29a OWiG zu §§ 30, 17 Abs. 4 OWiG

bb) Verhältnis des § 30 OWiG zu §§ 73 ff. StGB

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II. Strafrechtliche Maßnahmen und Maßnahmen im Ordnungswidrigkeitenrecht

1. Einziehung von Taterträgen nach § 73 StGB und § 29a OWiG nach dem Bruttoprinzip

2. Einziehung von Taterträgen bei Dritten nach § 73b StGB und § 29a Abs. 2 OWiG

a) Einziehung bei Tathandlung von Organen und Mitarbeitern

aa) Vertretungsfälle

bb) Verschiebungsfälle

b) Berufung auf Entreicherung

3. Sogenannte erweiterte Einziehung

4. Einziehung trotz Verjährung der zugrundeliegenden Tat

5. Einziehung bei Verbänden nach § 74e StGB und § 29 OWiG

III. Stellungnahme

Details

Seiten
500
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631832295
ISBN (ePUB)
9783631832301
ISBN (MOBI)
9783631832318
ISBN (Hardcover)
9783631807415
DOI
10.3726/b17485
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Januar)
Schlagworte
Unternehmenskriminalität Internal Investigations Verbandssanktionengesetz Referentenentwurf Legalitätsprinzip Ordnungswidrigkeitengesetz
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 500 S.

Biographische Angaben

Michaela Lenk (Autor:in)

Michaela Lenk studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig- Maximilians-Universität München und war dort am Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht bei Professor Klaus Volk tätig. Derzeit arbeitet sie in einer Rechtsanwaltskanzlei als Rechtsanwältin.

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Titel: Sanktionierung von Unternehmen
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