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Entwicklungen im Energieregulierungs- und Wirtschaftsrecht

Beiträge zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Gunther Kühne, LL.M.

von Jochen Mohr (Band-Herausgeber:in) Hartmut Weyer (Band-Herausgeber:in)
©2020 Konferenzband 178 Seiten

Zusammenfassung

Der Tagungsband zu Ehren von Prof. Dr. Gunther Kühne enthält Beiträge zum Energieregulierungs- und Wirtschaftsrecht. Die Beiträge untersuchen aktuelle Rechtsentwicklungen, die von wesentlicher Bedeutung für das deutsche und europäische Energie- und Wirtschaftsrecht sind. Sie gehen der Frage nach, wie der Wechsel der Stromerzeugung von Kernenergie und Kohle hin zu erneuerbaren Energien rechtssicher gestaltet werden kann und in welchem Umfang Mitgliedstaaten die Energieregulierung normativ ausgestalten können, ohne die unionsrechtlichen Vorgaben zu verletzen. Die Beiträge analysieren zudem, welche Spielräume für umlagefinanzierte Fördersysteme die neue Rechtsprechung des EuGH zum EEG 2012 eröffnet und inwieweit die jüngsten Entscheidungen des EuGH noch Raum für eine Investitionsschutz-Schiedsgerichtsbarkeit lassen, z.B. im Rahmen des Energiecharta-Vertrags.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Begrüßung und Einführung in den Veranstaltungstag: (Rechtsanwalt Dr. Boris Scholtka, Berlin)
  • I. Begrüßung und Anlass der Festveranstaltung
  • II. Zu Gunther Kühne
  • III. Zu den Themen des heutigen Tages
  • IV. Gunther Kühne als Institutsdirektor und als mein akademischer Lehrer
  • Technologieumsteuerung und Eigentumsschutz (national/international) – zwischen Ordnungsrecht und Selbstregulierung: (Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß, Bonn)
  • I. Prolog
  • II. Technologie – immanente Entwicklung oder Objekt der Steuerung?
  • 1. Evolutiver Technologiewandel
  • 2. Dirigierende Technologieumsteuerung
  • a) Command and control
  • b) Alternativen und Technologieneutralität
  • 3. Gesteuerte Selbstregulierung
  • 4. Das neue zweiaktige Stufenmodell im Rahmen gesteuerter Selbstregulierung
  • a) Erste Stufe: Selbstregulativer Kommunikationsprozess
  • b) Zweite Stufe: Staatlicher Letztentscheidungsakt
  • III. Verifizierung des neuen zweiaktigen Entscheidungsprozesses im Sinne selbstregulativer Steuerung
  • 1. Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie
  • a) Die Beendigung des Betriebs von Kernkraftwerken
  • b) Entsorgung
  • aa) Endlagerstandortsuche
  • bb) Die Finanzierung des Ausstiegs
  • 2. Ausstieg aus der Stein- und Braunkohle
  • a) Grundlinien
  • b) Steinkohle-Ausstieg
  • c) Braunkohle-Ausstieg
  • 3. Verfassungsrechtliche Aspekte
  • IV. Technologieumsteuerung in international-rechtlicher Perspektive (Eigentum und Energiecharta-Vertrag)
  • Enteignung und Entschädigung
  • Achmea und das Vattenfall-Verfahren vor dem ICSID-Schiedsgerichtli>
  • V. Ausblick
  • Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) vom 29.01.2020: (Prof. Dr. Ulrich Büdenbender, Dresden/ Essen)
  • I. Gesamtwürdigung
  • II. Abhängigkeit des Umfangs der Stilllegung von Steinkohlekraftwerken von der vertraglichen Verständigung über den Umfang der Stilllegung von Braunkohlekraftwerken
  • III. Gesetzliche Konzepte zur Stilllegung von Kraftwerken
  • 1. Auktionsverfahren
  • a) Verfehlte zeitliche Begrenzung der Auktionsverfahren
  • b) Verfehlte Anreize zur vorzeitigen Stilllegung moderner Kraftwerke
  • c) Inakzeptable Regelungen im Rahmen der Auktionsverfahren
  • d) Problematische Höchstpreise für Gebote
  • 2. Gesetzliche Reduktion
  • a) Rechtspolitische Mängel der gesetzlichen Reduktion
  • b) Vernachlässigung der Belange Dritter
  • 3. Ordnungspolitisch fragwürdige Pflichten zur Umrüstung
  • IV. Verfassungswidrige Regelung der Entschädigung für Stilllegungen
  • 1. Verfehlte Ungleichbehandlung von Braun- und Steinkohlekraftwerken
  • 2. Verfehlte Ungleichbehandlung von Steinkohlekraftwerken in Auktionsverfahren und in der gesetzlichen Reduktion
  • a) Keine Rechtfertigung wegen des Ziels möglichst zügiger Stilllegung
  • b) Negative Auswirkungen für die bezüglich der Versorgungssicherheit systemrelevanten Kraftwerke
  • 3. Missachtung des Vertrauensschutzes der Kraftwerksbetreiber auf die Entschädigungsregelung in § 21 Abs. 4 BImSchG
  • 4. Keine Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausstieg aus der Kernenergie
  • 5. Weitere Aspekte, abgeleitet unmittelbar aus Art. 14 GG
  • 6. Ergebnis zur Entschädigungslosigkeit
  • V. Einschätzung der weiteren Entwicklung
  • Zur Zulässigkeit normativer Vorgaben der Mitgliedstaaten für die nationalen Energie- Regulierungsbehörden: (Prof. Dr. Jörg Gundel, Bayreuth)
  • I. Die Fragestellung: Zweifel an der Unionsrechtskonformität des deutschen Konzepts der normativen Regulierung der Energiemärkte
  • II. Europäische Vorgaben für die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
  • 1. Die Entwicklung der sekundärrechtlichen Vorgaben
  • 2. Defizitäre Umsetzung in Deutschland durch die Zulassung von Weisungen in § 61 EnWG
  • 3. Normative Regelungen als verbotene Weisungen?
  • III. Europäische Vorgaben für die Zuständigkeiten der Regulierungsbehörden
  • 1. Zuständigkeitszuweisungen im Sekundärrecht
  • 2. Der konkrete Gehalt der Zuständigkeitszuweisung
  • 3. Notwendigkeit von Ermessensspielräumen der Regulierungsbehörde in ihrem Zuständigkeitsbereich?
  • IV. Ausblick: Die Neufassung der Vorgaben durch die RL (EU) 2019/944
  • V. Ergebnisse
  • Die Bedeutung des Beihilfenrechts für das europäische Energierecht nach der Entscheidung des EuGH vom 28.3.2019 zum deutschen EEG 2012: (Prof. Dr. Markus Ludwigs, Würzburg)
  • I. Einleitung
  • II. Vorgeschichte und Kernaussagen des EuGH-Urteils
  • 1. Vorgeschichte
  • 2. Kernaussagen
  • III. Kritische Würdigung des EuGH-Urteils
  • IV. Folgefragen des EuGH-Urteils
  • 1. Übertragbarkeit auf das EEG 2017 und andere Umlagesysteme
  • a) EEG 2017
  • b) Andere Umlagesysteme des Energierechts
  • 2. Folgen der Beihilfefreiheit für die Gültigkeit des nationalen Rechts
  • 3. Bedeutungsverlust des Beihilfenrechts im europäischen Energierecht
  • a) Auswirkungen auf das deutsche Energierecht
  • b) Konsequenzen für die Gesamtheit der EU-Mitgliedstaaten
  • c) Rollentausch zwischen Beihilfenrecht und EU-Sekundärrecht
  • d) Verstärkte Rolle der Warenverkehrsfreiheit
  • V. Resümee
  • Die Zukunft der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Lichte der jüngsten EuGH-Rechtsprechung: (Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, Hannover)
  • I. Einführung
  • II. Schiedsgerichtsbarkeit und EuGH-Rechtsprechung
  • 1. Formen von Schiedsgerichtsbarkeit und Schiedsabreden
  • 2. Die Rechtsprechung zur Handelsschiedsgerichtsbarkeit
  • 3. Die Zuständigkeitsverteilung bezüglich der Investitionsschutzschiedsgerichtsbarkeit
  • 4. Der Kern des Konflikts: Vereinbarkeit einer Investitionsschutzschiedsgerichtsbarkeit mit EU-Recht
  • a) Die Rechtssache Achmea: Autonomie des Rechtssystems der Union
  • b) Das CETA-Gutachten: Anerkennung des Fortbestandes der Schiedsgerichtsbarkeit
  • III. Konsequenzen der europarechtlichen Entwicklungen für die Schiedsgerichtsbarkeit
  • 1. Die Reaktionen von Kommission und Mitgliedstaaten auf die Rechtsprechung des EuGH
  • a) Die Ablehnung von Intra-EU-Schiedsverfahren durch die Kommission
  • b) Die Reaktion der Mitgliedstaaten
  • 2. Die Zukunft des Investitionsschutzes in der EU
  • a) Der Ersatz von Intra-EU-BITs durch alternative Streitbeilegungsmechanismen
  • b) Kompetenzverteilung bei künftigen Investitionsschutzverträgen und die Schaffung eines Multilateralen Investitionsgerichts
  • 3. Insbesondere die Auswirkungen auf den Energiecharta-Vertrag
  • a) Der Unterschied zwischen Intra-EU-BITs und dem Energiecharta-Vertrag
  • b) Die Beachtung der Achmea-Kriterien im Einzelfall
  • c) der CETA-Kriterien
  • IV. Fazit
  • Dankes- und Schlussworte: (Prof. Dr. Gunther Kühne, LL.M., Clausthal/ Göttingen)
  • Gunther Kühne 80 Jahre – eine Laudatio
  • Verzeichnis der Schriften von Professor Dr. Gunther Kühne
  • A. Selbständige Veröffentlichungen, Handbücher (Beiträge), Kommentare
  • B. Abhandlungen in Fachzeitschriften, Festschriften, Sammelwerken
  • C. Anmerkungen zu Gerichtsentscheidungen
  • D. Buchbesprechungen
  • E. Berichte
  • F. Kleinere Beiträge und Veröffentlichungen zu sonstigen Themen
  • G. (Mit-)Herausgabe von Festschriften und Einzelschriften
  • Reihenübersicht

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Vorwort

Am 25. August 2019 vollendete Prof. Dr. Gunther Kühne sein 80. Lebensjahr. Veröffentlichungen und Vorträge bringen, zur Freude der ihm verbundenen Kollegen und Kolleginnen, Wegbegleiter und Freunde, weiterhin seine große Schaffenskraft zum Ausdruck. Aus diesem Anlass richteten das Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V. und das Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der Technischen Universität Clausthal am 12.9.2019 eine Festveranstaltung zu Ehren von Prof. Dr. Gunther Kühne aus. Im Anschluss an die Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Institutsdirektoren Prof. Dr. Jochen Mohr und Prof. Dr. Hartmut Weyer führte Dr. Boris Scholtka, heute Ernst & Young Law GmbH, aus der Sicht des akademischen Schülers in den Werdegang Gunther Kühnes ein. Im Rahmen der wissenschaftlichen Fachvorträge wurden sodann zentrale Forschungsgebiete Gunther Kühnes anhand aktueller Fragestellungen beleuchtet und mit den Teilnehmenden unter Leitung der beiden Institutsdirektoren diskutiert. Zunächst widmete sich Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß, Universität Bonn, am Beispiel des geplanten Kohleausstiegs dem Thema „Technologieumsteuerung und Eigentumsschutz (national/international): Zwischen Ordnungsrecht und Selbstregulierung“. Hiernach ging Prof. Dr. Ulrich Büdenbender, TU Dresden/Essen, auf die konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausstieg aus der Kohleverstromung ein. Beide Vorträge wurden zum Zwecke der Veröffentlichung an die aktuelle Rechtslage angepasst (Stand 1.3.2020). Anlässlich des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland erörterte Prof. Dr. Jörg Gundel, Universität Bayreuth, die Zulässigkeit normativer Vorgaben der Mitgliedstaaten für die nationalen Energie-Regulierungsbehörden. Ebenfalls eine zentrale unionsrechtliche Fragestellung behandelte Prof. Dr. Markus Ludwigs, Universität Würzburg, der auf die Bedeutung des Beihilfenrechts für das europäische Energierecht nach der Entscheidung des EuGH vom 28.3.2019 zum deutschen EEG 2012 einging. Last but not least erläuterte Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, Universität Hannover, die Zukunft der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Lichte der jüngsten EuGH-Rechtsprechung. Im Anschluss an die Vorträge entwickelten sich unter Leitung der veranstaltenden Institutsdirektoren lebhafte Diskussionen, die die Aktualität der Themen bestätigten. Die tiefgreifenden Umbrüche des deutschen und europäischen Energierechts betreffen nicht nur das institutionelle Verhältnis der handelnden Akteure, sondern auch zentrale materiell-rechtliche ←13 | 14→Weichenstellungen. Jubilar, Veranstalter und Vortragende hoffen, die Diskussion mit diesem Tagungsband zu vertiefen.

Ein besonderer Dank der Veranstalter gilt Herrn Dr. Boris Scholtka und der PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft für die Zurverfügungstellung der Tagungsräumlichkeiten und die Sorge für das leibliche Wohl der Teilnehmenden.

Berlin/Clausthal-Zellerfeld, den 1.4.2020
Prof. Dr. Jochen Mohr und Prof. Dr. Hartmut Weyer

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Begrüßung und Einführung in den
Veranstaltungstag

am 12. September 2019
von Rechtsanwalt Dr. Boris Scholtka, Berlin

I. Begrüßung und Anlass der Festveranstaltung

Der heutigen Tagung ging am 25. August ein ganz besonderer Anlass voraus, nämlich der 80. Geburtstag Gunther Kühnes, meines Doktorvaters. Während meiner Assistentenzeit in den Jahren 1996 bis 1998 war er Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der Technischen Universität Clausthal und Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen.

Auch wenn es inzwischen eine Vielzahl von wissenschaftlichen Veranstaltungen zum Energierecht gibt, ist diese gemeinsame Veranstaltung zweier der führenden energierechtlichen Institute in Deutschland etwas Besonderes. Beide Institute erweisen mit der Veranstaltung Gunther Kühne ihre Reverenz mit einem anspruchsvollen und ambitionierten Tagungsprogramm. Dieses weist in vielerlei Hinsicht große Bezüge zu Kühnes eigenen Forschungsthemen auf.

Den Direktoren der beiden Institute gebührt dafür großer Dank.

Zum einen Professor Hartmut Weyer, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal.

Zum anderen Professor Jochen Mohr, Direktor des Instituts für Bürgerliches Recht, Wettbewerbsrecht, Energierecht, Regulierungsrecht und Arbeitsrecht der Universität Leipzig und Direktor des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin.

Mit beiden Instituten ist das Wirken Gunther Kühnes eng verbunden. Mit dem Clausthaler Institut ganz offensichtlich schon durch seine Zeit als dessen Direktor, aber auch weiterhin durch seine Tätigkeit als Emeritus, der nach wie vor fast täglich an „seinem“ Institut ist.

Mit dem Berliner Institut verbinden Gunther Kühne der langjährige wissenschaftliche Austausch, der Dialog und kritische Diskussionen. Lange Jahre führte er diese mit den Kollegen Professor Helmut Lecheler, Professor Kurt Markert und Professor Franz Jürgen Säcker. So war und ist Gunther Kühne bei vielen unterjährigen Vortragsveranstaltungen des Berliner Instituts anwesend und bringt sich gerne dann ein, wenn er etwas zu sagen hat.

Allerdings ist an dieser Stelle auch anzumerken, dass Gunther Kühne auch zu den übrigen Energierechtsinstituten stets ein sehr gutes Verhältnis pflegte, insbesondere ←15 | 16→natürlich auch zu Professor Jürgen Baur am seinerzeitigen Institut für Energierecht an der Universität Köln, dem Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum von Professor Johann-Christian Pielow und in letzter Zeit natürlich auch dem Institut von Professorin Charlotte Kreuter-Kirchhof in Düsseldorf.

Da Gunther Kühne auch Berlin in vielerlei Hinsicht als seine Heimat ansieht,1 war für den heutigen Tag die Wahl der Stadt weitgehend vorgezeichnet.

II. Zu Gunther Kühne

Gunther Kühne ist zurückhaltend, was die Hervorhebung seiner Person und seiner Arbeit betrifft. Statur, physische Präsenz und stimmliches Volumen ließen dabei anderes vermuten, gehörte er doch zu den wenigen, die den großen Hörsaal der Bergbaufakultät in Clausthal auch ohne Mikrofon beschallen konnten.

Gunther Kühne wurde vor 80 Jahren in Gelsenkirchen als Kind Berliner Eltern geboren und wuchs im Ruhrgebiet auf. Dabei zeigte sich früh, dass er gelegentlich auch einmal Grenzen austestet. So überschritt er schon früh die Stadtgrenzen und wurde ein Anhänger der Dortmunder Borussia. Ein schwieriges Thema sicherlich in „Sichtweite“ von Schalke 04. Aber schwieriger Themen hat sich Kühne stets gerne und mit großer Leidenschaft und Intensität angenommen.

Später verschlug es ihn in Ausbildung und im Beruf unter anderem nach New York, Paris, Tel Aviv, und ins ferne Nanjing. Diese Aufzählung ist hier nicht erschöpfend. Noch viele Auslandsstationen wären durch gutachterliche Tätigkeiten oder aufgrund einer beratenden Funktion zu nennen.

Ich war stets beeindruckt, wenn ich so nebenbei die Stationen aus seinem Leben mitbekam, zumal er auch mündliche Prüfungen im Berg- oder Energierecht fließend in englischer oder französischer Sprache abnahm.

Diese Karriere hatte mit dem Studium von 1959 bis 1963 in Köln begonnen.

Dort hatte vor allem Professor Gerhard Kegel, der große IPR-Rechtler, prägenden Einfluss auf ihn. Nach Studium und Referendariat war er Assistent am Lehrstuhl von Professor Otto Sandrock in Bochum und promovierte bei ihm im IPR zum Thema: „Die Parteiautonomie im internationalen Erbrecht“.

Anschließend ging er nach New York an die Columbia-Universität.

Persönlich beeindruckte mich immer, wenn er aus dieser Zeit erzählte. So weiß ich noch, dass er – gerade in New York angekommen – sofort an die Columbia-Universität eilte, um sich zu orientieren. Er schaute auf das Schwarze Brett ←16 | 17→und stellte fest, dass er schon zum ersten Tag ein halbes Lehrbuch durcharbeiten musste, was er dann auch noch in derselben Nacht tat. Dieses Interesse für das eigene Fachgebiet, dieses Engagement sieht er natürlich gerne bei Studenten und seinen Mitarbeitern, was die Zeit an seinem Institut doch sehr produktiv machte.

So befasste er sich zu meiner Zeit unter anderem mit der Frage der kartellrechtlichen Wirksamkeit langfristiger Lieferverträge, der Zulässigkeit des Braunkohleabbaus Garzweiler II, Fragen der Sozialbindung von unterschiedlichen Energiepreisen, differenziert nach Stadt und Land, Fragen des Bergschadensrechts, Fragen von Netzzugangsverweigerungen, der Endlagerung radioaktiver Abfälle und vieles mehr.

Details

Seiten
178
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631833070
ISBN (ePUB)
9783631833087
ISBN (MOBI)
9783631833094
ISBN (Hardcover)
9783631823750
DOI
10.3726/b17467
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Februar)
Schlagworte
Atomausstieg Kohleausstieg Eigentumsschutz Normative Energieregulierung EU-Beihilfenrecht EEG Internationale Schiedsgerichtsbarkeit Achmea-Entscheidung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 178 S.

Biographische Angaben

Jochen Mohr (Band-Herausgeber:in) Hartmut Weyer (Band-Herausgeber:in)

Jochen Mohr ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs-recht, Energierecht, Regulierungsrecht und Arbeitsrecht an der Universität Leipzig sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Energie- und Regu-lierungsrecht Berlin (enreg). Hartmut Weyer ist Professor für Wirtschaftsrecht und leitet das Institut für deut-sches und internationales Berg- und Energierecht der Technischen Universität Clausthal.

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