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Die Haftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 HGB in Krise und Insolvenz der KG

von Dennis Ehrlich (Autor:in)
©2021 Dissertation 220 Seiten

Zusammenfassung

In der Insolvenz über das Vermögen einer KG gehört die haftungsrechtliche Inanspruchnahme der Kommanditisten für den verwaltungs- und verfügungsbefugten Insolvenzverwalter zu dessen Pflichtprogramm. Eine Analyse der diesbezüglichen Rechtsprechung und Literaturpublikationen der jüngeren Vergangenheit offenbaren indes, dass dieses Pflichtprogramm eine Vielzahl von rechtlichen Schwierigkeiten in sich birgt. Der Autor eruiert dabei die wesentlichen Streitfragen und setzt sich mit Ihnen im Wege einer wissenschaftlichen Diskussion auseinander. Immer wieder treten dabei die zu erwartenden Folgen für die Praxis in den Vordergrund der Diskussion. Berücksichtigt wird darin nicht nur die idealtypische KG, sondern auch die als KG ausgestalteten Publikumsgesellschaften sowie die GmbH & Co. KG.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Danksagung
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung
  • I. Problemaufriss
  • II. Zielsetzung
  • III. Gang der Untersuchung
  • B. Die KG und der Kommanditist
  • I. Begriff der KG
  • II. Erscheinungsformen
  • 1. Idealtypische KG
  • 2. Publikumsgesellschaft
  • 3. GmbH & Co. KG
  • III. Der Kommanditist
  • C. Haftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 HGB in einer solventen KG
  • I. Die zwei grundlegenden Trennungsprinzipien
  • II. Haftung des Kommanditisten nach § 171 Abs. 1 Hs. 1 HGB
  • 1. Aus der Norm abzuleitende Grundsätze
  • 2. Differenzierung zwischen Haftsumme und Pflichteinlage
  • 3. Inhalt der Haftung
  • 4. Sinn und Zweck des § 171 Abs. 1 Hs. 1 HGB
  • 5. Zeitliche Grenzen der Haftung
  • 6. Abgrenzung zur Haftung des Komplementärs
  • III. Haftungsausschluss nach § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB
  • 1. Sinn und Zweck des § 171 Abs. 1 Hs. 2 HGB
  • 2. Zweckbestimmung und objektive Wertdeckung der Einlage als Voraussetzung
  • 3. Begriff und Art der Einlageleistung
  • 4. Einlageberechtigung
  • IV. Umfang der Haftung nach § 172 Abs. 1 bis 3 HGB
  • V. Wiederaufleben der Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB
  • 1. Grundsätze
  • 2. Zurückzahlung nach § 172 Abs. 4 S. 1 HGB
  • 3. Gewinnentnahme nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB
  • VI. Zusammenfassung
  • D. Haftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 HGB in der Krise der KG
  • I. Einordnung der Krise der Gesellschaft
  • II. Außergerichtliche Sanierung im Regelfall als primäres Ziel zur Überwindung der Krise
  • III. Gewinnunabhängige Ausschüttungen und ihre Rückforderbarkeit
  • 1. Rechtliche Grundlagen
  • a) Entnahmefähigkeit nach § 169 HGB
  • b) Gewinnunabhängige Liquiditätsausschüttungen
  • 2. Probleme erst in der Krise der Gesellschaft
  • 3. Automatisches Wiederaufleben der Außenhaftung nach §§ 172 Abs. 4 i.V.m. 171 Abs. 1 HGB
  • 4. Kein automatisches Wiederaufleben der Einlageverpflichtung im Innenverhältnis
  • 5. Keine Rückforderung durch legitimierenden Gesellschafterbeschluss der übrigen Gesellschafter
  • 6. Rückgewähranspruch der Gesellschaft?
  • a) Gesetzlicher Rückgewähranspruch?
  • b) Rückgewähranspruch aus gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht?
  • aa) Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht
  • bb) Rechtliche Bewertung
  • cc) Zwischenergebnis
  • c) Rückgewähranspruch aus §§ 30, 31 GmbHG analog im Sonderfall der GmbH & Co. KG?
  • d) Vertraglicher Rückgewähranspruch?
  • aa) Allgemeine Anforderungen an vertragliche Klauseln bei Publikumsgesellschaften
  • (1) Auslegung nach dem objektiven Erklärungsbefund
  • (2) Transparenz-​ und Inhaltskontrolle wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • (a) Überraschende Klauseln und Zweifelsregelung nach § 305 c BGB
  • (b) Unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB
  • bb) Analyse der Argumentation der Rechtsprechung im Hinblick auf die Ausgestaltung vertraglicher Rückgewähransprüche
  • cc) Abzuleitende Gestaltungsgrundsätze für vertragliche Rückgewähransprüche
  • dd) Auswirkungen von Prospektangaben?
  • ee) Übertragbarkeit auf institutionell tätige Kommanditisten?
  • ff) Übertragbarkeit der gefundenen Ergebnisse auf andere Erscheinungsformen der KG?
  • gg) Zwischenergebnis
  • e) Ergebnis
  • IV. Rückzahlungsanspruch des Kommanditisten bei Zahlung ohne bestehenden Rückgewähranspruch?
  • 1. Rückzahlungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1 BGB
  • 2. Rückzahlungsanspruch aus § 110 HGB
  • 3. Ergebnis
  • V. Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB (analog) in Sanierungsfällen gegenüber dem zahlungsunwilligen Kommanditisten?
  • 1. Problemaufriss
  • 2. Gesamtschuldnerregress aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB
  • 3. Entscheidung des BGH vom 29. September 2015
  • 4. Ausgleichsanspruch des unmittelbar beteiligten Kommanditisten aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB
  • a) Rechtliche Würdigung
  • b) Einzelfallabhängige Verneinung der Gesamtschuldner-​ schaft wegen Solutionseffekt aus § 422 Abs. 1 BGB?
  • c) Zwischenergebnis
  • 5. Ausgleichsanspruch der mittelbar beteiligten Treugeber aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB?
  • a) Stellung der Treugeber im Innen-​ und Außenverhältnis der Gesellschaft
  • aa) Rechtliche Stellung im Innenverhältnis
  • bb) Rechtliche Stellung im Außenverhältnis
  • cc) Gesamtschuldnerregress der Treugeber nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB bei strenger Gesetzesanwendung
  • dd) Rechtliche Würdigung
  • b) Gleichstellung der Treugeber im Außenverhältnis der Gesellschaft als alternativer Lösungsansatz?
  • c) Zwischenergebnis
  • 6. Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 S. 1 BGB (analog), wenn keine Außenhaftung des Treuhandkommanditisten droht?
  • 7. Ergebnis
  • VI. Thesenartige Zusammenfassung
  • E. Haftung des Kommanditisten nach § 171 Abs. 2 HGB in der Insolvenz der KG
  • I. Die KG in der Insolvenz
  • 1. Zweck des Insolvenzverfahrens
  • 2. Voraussetzungen der Insolvenz
  • a) Insolvenzfähigkeit der KG
  • b) Eröffnungsgründe
  • c) Antragsberechtigung und Antragsverpflichtung
  • d) Weitere Pflichten des Schuldners vor Verfahrenseröffnung
  • 3. Wirkungen der Insolvenz
  • a) Auflösung der Gesellschaft
  • b) Übergang der Verwaltungs-​ und Verfügungsbefugnis
  • II. § 171 Abs. 2 HGB als rechtliche Grundlage für die Inanspruchnahme der Kommanditisten
  • 1. 171 Abs. 2 HGB und seine Doppelfunktion
  • a) Sperrfunktion
  • b) Ermächtigungsfunktion
  • 2. § 93 InsO mit eigenständigem Regelungsbereich für den Kommanditisten?
  • III. Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 171 Abs. 2 HGB
  • IV. Zeitlicher und inhaltlicher Geltungsbereich des § 171 Abs. 2 HGB
  • 1. Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • 2. Haftung für Masseverbindlichkeiten
  • V. Rechtsausübung durch den Insolvenzverwalter
  • 1. Rechtsstellung des Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren der KG
  • 2. Die Geltendmachung der Haftung des Kommanditisten im Außenverhältnis
  • a) Grundsatz
  • b) Sondermasse oder Insolvenzmasse?
  • 3. Die Einlageforderung im Innenverhältnis
  • a) § 171 Abs. 2 HGB als Anspruchsgrundlage?
  • b) Form der Einlageforderung
  • c) Zuordnung zur Insolvenzmasse
  • 4. Wahlrecht des Insolvenzverwalters?
  • a) Lösungsansätze
  • b) Rechtliche Bewertung
  • c) Ergebnis
  • 5. Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für den Innenausgleich?
  • a) Problemaufriss
  • b) Unterschiedliche Ansichten zum Innenausgleich in der Liquidation der Gesellschaft
  • c) Bisherigen Erkenntnisse nicht unmittelbar auf den Innenausgleich in der Insolvenz der KG übertragbar
  • d) Rechtliche Grundlage für die Möglichkeit des Innenausgleichs durch den Insolvenzverwalter?
  • e) Innenausgleichspflicht bzw. -​berechtigung durch den Insolvenzverwalter?
  • aa) Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für die Liquidation
  • bb) Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für den Innenausgleich?
  • f) Ergebnis
  • VI. Stellung des Kommanditisten im Rahmen der Haftung nach § 171 Abs. 2 HGB
  • 1. Haftungsumfang
  • a) Doppelte Beschränkung des Haftungsumfangs in der Insolvenz
  • b) Zeitpunkt der Beurteilung
  • c) Heranziehbare Forderungen zur Beurteilung
  • aa) Berücksichtigung der zur Insolvenztabelle angemeldeten und festgestellten Forderungen
  • bb) Keine Berücksichtigung der vom Insolvenzverwalter bestrittenen Forderungen
  • cc) Berücksichtigung der vom Insolvenzschuldner oder einem Insolvenzgläubiger bestrittene Forderungen?
  • d) Dolo-​Agit Einrede des Kommanditisten aus § 242 BGB bei unberechtigter Inanspruchnahme?
  • aa) Diskussion anhand des § 93 InsO
  • bb) Vorgehensweise des Insolvenzverwalters und Bewertungskriterien
  • cc) Grenze des § 242 BGB nur bei offensichtlichem Rechtsmissbrauch
  • dd) „Offensichtlich“, wenn Haftung nach § 60 Abs. 1 InsO?
  • ee) Ergebnis
  • e) Auswahlentscheidung des Insolvenzverwalters, wenn die Haftsumme aller Kommanditisten die erforderliche Inanspruchnahme übersteigt
  • aa) Auswahlentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen
  • bb) Maßstäbe der pflichtgemäßen Ermessensauswahl?
  • cc) Ergebnis
  • 2. Bindung des Kommanditisten an die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen?
  • a) Allgemeine Bedeutung der Rechtskraftwirkung
  • b) Rechtskraftwirkung der Insolvenztabelle aus §§ 178 Abs. 3, 201 Abs. 2 S. 1 InsO
  • c) Von der Rechtskraftwirkung betroffen bzw. nicht betroffen
  • aa) Insolvenzverwalter
  • bb) Insolvenzgläubiger
  • cc) Insolvenzschuldner
  • dd) Persönlich haftende Gesellschafter des Insolvenzschuldners
  • ee) Sonstige Dritte
  • d) Kommanditisten von Rechtskraftwirkung betroffen?
  • aa) Streitstand
  • (1) Keine Bindungswirkung mangels Verfahrensbeteiligung
  • (2) Bindungswirkung auch gegenüber Kommanditisten
  • (3) Bindungswirkung, wenn kein Widerspruch im mündlichen Termin
  • (4) Bindungswirkung, wenn persönlich haftender Gesellschafter gebunden
  • bb) Entscheidung des BGH vom 20. Februar 2018
  • cc) Rechtliche Bewertung der Entscheidung des BGH
  • dd) Auswirkungen des Urteils auf die bisherige Gesetzeslage
  • ee) Vorschlag zur Änderung des § 30 Abs. 2 InsO oder Einfügung eines § 30 Abs. 3 InsO
  • ff) Ergebnis
  • 3. Behandlung von Rückzahlungsansprüchen des Kommanditisten in der Insolvenz
  • a) Rückzahlungsanspruch des Kommanditisten als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle anmeldbar?
  • aa) Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO
  • bb) Nachrangige Forderungen gem. § 39 InsO
  • cc) Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter
  • b) Rechtliche Bewertung
  • aa) Wirtschaftliche oder faktische Betrachtung?
  • bb) Einordnung aus wirtschaftlicher Sicht als Insolvenzforderung oder Mitgliedschaftsrecht?
  • cc) Keine Korrektur der Einordnung als eine mitgliedschaftsrechtliche Forderung wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Gesellschafter
  • dd) Behandlung als eine mitgliedschaftsrechtliche Forderung nur, wenn die Außenhaftung durch die ursprüngliche Ausschüttung wiederauflebt?
  • ee) Ergebnis
  • c) Dolo-​Agit Einrede des Insolvenzverwalters gegenüber dem Rückzahlungsanspruch des Kommanditisten?
  • aa) Urteil des LG Hamburg vom 19. Dezember 2014
  • bb) Rechtliche Bewertung
  • d) Auswirkungen auf Praxis
  • 4. Haftung des Kommanditisten und Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO
  • a) Gewinnunabhängige Ausschüttungen als unentgeltliche Leistung i.S.d. § 134 InsO
  • aa) Unentgeltlichkeit nach § 134 InsO
  • bb) Urteile des BGH vom 20. April 2017 und 20. Juli 2017
  • cc) Korrektur bei gewinnunabhängiger Ausschüttung an den Kommanditisten in Zeiten der Krise?
  • dd) Ergebnis
  • b) Thesaurierung einer Gewinnausschüttung als eine Rechtshandlung i.S.d. §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar?
  • aa) Problemaufriss
  • (1) Entscheidung des OLG Koblenz
  • (2) Entscheidung des OLG Schleswig
  • (3) Zwischenstand
  • bb) Gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Grundlagen zu §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO
  • (1) Gesellschafterdarlehen und Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen
  • (2) Notwendigkeit zur Differenzierung zwischen der Rückforderung aus Darlehensrecht und der Gewinnausschüttung aufgrund der Beteiligung eines Kommanditisten
  • cc) Rechtliche Würdigung
  • (1) Auslegung des Tatbestandsmerkmals der „Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen“ gem. §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO
  • (a) Grammatikalische Auslegung
  • (b) Systematische Auslegung
  • (c) Historische Auslegung
  • (d) Teleologische Auslegung
  • (e) Zwischenergebnis
  • (2) Schutz der Gesellschafter
  • (3) Überwiegende Schutzbelange der Gesellschaftsgläubiger?
  • (4) Ergebnis
  • dd) Korrektur des Ergebnisses bei Allein-​ bzw. Mehrheitsgesellschaftern?
  • VII. Darlegungs-​ und Beweislastverteilung
  • 1. Darlegungs-​ und Beweislast für das Bestehen von Insolvenzforderungen, für die der Kommanditist haftet
  • a) Keine weitergehende Substantiierungspflicht bei zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen
  • b) Differenzierung bei Substantiierungspflicht hinsichtlich widersprochener Forderungen
  • 2. Darlegungs-​ und Beweislast für die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten
  • a) Grundsatz
  • b) Sekundäre Darlegungslast des Insolvenzverwalters
  • c) Verweis auf die Insolvenztabelle ausreichend?
  • VIII. Thesenartige Zusammenfassung
  • F. Haftung des Kommanditisten nach § 171 Abs. 2 HGB in der Insolvenz der GmbH & Co. KG
  • I. Grundsätzliche Anwendung der Systematik der §§ 171, 172 HGB
  • II. Insolvenz der GmbH & Co. KG
  • 1. Trennung zwischen der Insolvenz der KG und der Insolvenz der GmbH
  • 2. Insolvenzfähigkeit
  • 3. Eröffnungsgründe
  • 4. Antragsverpflichtung und -​berechtigung
  • 5. Wirkungen der Insolvenz
  • III. Die Haftung des Kommanditisten in der Simultan-​ bzw. Doppelinsolvenz
  • 1. Terminologie der Simultan-​ und Doppelinsolvenz
  • a) Simultaninsolvenz
  • aa) Horizontale Simultaninsolvenz
  • bb) Vertikale Simultaninsolvenz
  • b) Doppelinsolvenz
  • c) Verwendung des Begriffs „Simultaninsolvenz“ in dieser Untersuchung
  • 2. Die Regelung des § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB
  • 3. Teleologische Reduktion bei der Simultaninsolvenz einer zweigliedrigen GmbH & Co. KG?
  • a) Rechtsfolgen des § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB bei der Simultaninsolvenz einer zweigliedrigen GmbH & Co. KG bei strenger Gesetzesanwendung und deren Folgeprobleme
  • b) Lösungsansätze
  • aa) Norm uneingeschränkt anwendbar
  • bb) Partikularinsolvenzverfahren in analoger Anwendung der §§ 315 ff. InsO
  • cc) Teleologische Reduktion der Norm
  • dd) Keine Gesamtrechtsnachfolge wegen Insolvenzbeschlags
  • ee) § 11 Abs. 3 InsO als lex specialis
  • c) Rechtliche Bewertung
  • aa) Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB im Wege der Auslegung
  • (1) Grammatikalische Auslegung
  • (2) Systematische Auslegung
  • (3) Historische Auslegung
  • (4) Teleologische Auslegung
  • (5) Zwischenergebnis
  • bb) Abwicklung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH & Co. KG
  • cc) Ergebnis
  • 4. Übertragbarkeit der erörterten Grundsätze auf andere Konstellationen
  • a) Übertragbarkeit der Grundsätze auf die Simultan-​ insolvenz bei einer mehrgliedrigen GmbH & Co. KG?
  • b) Übertragbarkeit dieser Grundsätze bei der horizontalen Simultaninsolvenz aller Gesellschafter?
  • c) Ergebnis
  • IV. Thesenartige Zusammenfassung
  • G. Anwendung der §§ 171, 172 HGB vor dem Hintergrund der Entwicklung der KG noch gerechtfertigt?
  • I. Problemaufriss
  • II. Der Kommanditist als Gläubiger außerhalb und während des Insolvenzverfahrens
  • III. Tatsächliche Nähe zwischen Publikumskommanditisten und Gläubigern
  • IV. Rechtliche Stellung des Publikumskommanditisten als Gesellschafter der KG
  • V. Weitgreifende insolvenzrechtliche Konsequenzen für die übrigen Gläubiger
  • VI. Interessenausgleich bleibt Aufgabe der Rechtsprechung
  • VII. Thesenartige Zusammenfassung
  • H. Ausblick
  • Literaturverzeichnis

←18 | 19→

Danksagung

Mein Dank gilt zunächst meiner Freundin, Johanna Hermes, die mich seit nunmehr über 14 Jahren im Leben begleitet und auch während des Promotionsverfahrens meine prägende Stütze war.

Auch möchte ich meinen Eltern danken, ohne deren finanzielle und seelische Unterstützung weder das Studium der Rechtswissenschaften noch die Promotion möglich gewesen wäre.

Ein besonderer Dank gilt darüber hinaus meinem Doktorvater Prof. Dr. Christoph Thole, der diese Ausarbeitung mit vielen kritischen und lehrreichenden Diskussionen gefördert hat.

Zuletzt möchte ich auch Herrn Prof. Dr. Hennrichs dafür danken, dass er sich die Zeit genommen hat, mit mir über Teilbereiche dieser Arbeit zu diskutieren.

←20 | 21→

Abkürzungsverzeichnis

* Die in dieser Arbeit verwendeten Abkürzungen entsprechen den Vorschlägen des folgenden Werks: Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 8. Aufl 2015.

** Um eine bessere Lesbarkeit des Textes zu gewähren, wird die sprachliche Reduzierung auf die männliche Form gewählt. Es sollen jedoch immer beide Geschlechter angesprochen werden.

←22 | 23→

A. Einleitung

In der Insolvenz über das Vermögen einer KG gehört die haftungsrechtliche Inanspruchnahme der Gesellschafter für den verwaltungs-​ und verfügungsbefugten Insolvenzverwalter zu dessen Pflichtprogramm. Sein handlungsleitendes Ziel ist dabei die einfache und kostengünstige Anreicherung der Insolvenzmasse zur möglichst vollständigen bzw. zumindest quotal bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Dabei steht auf den ersten Blick der persönlich haftende Komplementär wegen seiner unbeschränkten Haftung regelmäßig im Zentrum der Betrachtung. Die Inanspruchnahme der Kommanditisten hingegen findet wegen ihrer allgemein bekannten Haftungsbeschränkung zumindest zunächst weniger Beachtung.

Diese Haftung lässt sich dabei grob wie folgt systematisieren: Die Vorschriften der Kommanditistenhaftung befinden sich –​ abgesehen von der Nachhaftung gem. §§ 161 Abs. 2, 160 Abs. 2, 3 HGB –​ im zweiten Abschnitt des zweiten Buches des HGB in den §§ 161 ff. HGB. Dabei regeln die im Zentrum dieser Untersuchung stehenden §§ 171, 172 HGB den wohl am häufigsten vorkommenden Fall der Kommanditistenhaftung. Ein erster Überblick ergibt sich aber bereits aus § 161 HGB als Einleitungsnorm zum Recht der KG. Seinem Wortlaut entsprechend ist „die Haftung (des Kommanditisten) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt“. Dieser Grundsatz wird sodann von § 171 Abs. 1 HGB –​ unterteilt in zwei Halbsätze –​ aufgegriffen. Nach dem ersten Halbsatz haftet der Kommanditist den Gläubigern nur bis zur Höhe seiner „Einlage“ unmittelbar. Die Haftung ist im Sinne des zweiten Halbsatzes ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet wurde.

Eben diese Reglementierungen lassen vermuten, dass ein Vorgehen gegen die Kommanditisten als wenig erfolgsversprechend und eher mühselig anzusehen ist.

I. Problemaufriss

Die Analyse der diesbezüglichen gesellschafts-​ und insolvenzrechtlichen Rechtsprechung –​ vor allem der des BGH –​ und Literatur der jüngeren Vergangenheit offenbaren indes ein diametral gegensätzliches Bild. Die Haftung des Kommanditisten nach der Systematik der §§ 171, 172 HGB in Krise und Insolvenz der ←23 | 24→KG rückt mitsamt ihrer rechtlichen Problemstellungen vermehrt in den Vordergrund aktueller Diskussionen.1

Diese aktuelle Konzentration mag verwunderlich erscheinen, wenn man bedenkt, dass die Haftungssystematik der §§ 171, 172 HGB seit Einführung des HGB im Kern unverändert besteht und somit eine etwaige Gesetzesänderung keinen Anlass für die Anhäufung der Diskussionen liefert.

Nichtsdestotrotz sind eine Vielzahl von Rechtsfragen –​ sicherlich auch aufgrund ihrer Komplexität –​ bisweilen nicht abschließend geklärt. So stellt sich im Insolvenzrecht bspw. die Frage, welche Forderungen der Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter zur Quantifizierung der Erforderlichkeit der Inanspruchnahme der Kommanditisten über §§ 171, 172 HGB heranziehbar sind und welche Grenzen einer solchen Einordnung gesetzt werden (vgl. E. V). Ebenso ungeklärt ist, ob die Kommanditisten an die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen gebunden sind (vgl. E. VI. 2) oder ob die beschränkte Haftung des Kommanditisten über einzelne Tatbestände des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehöhlt werden kann (vgl. E. VI. 4).

Darüber hinaus unterliegt die strukturelle Organisation der KG seit Jahren einem gesellschaftsrechtlichen Wandel. Abweichend von der idealtypischen KG nach der Vorstellung des Gesetzgebers zu Zeiten der Einführung dieser Rechtsform, welche von einer geringen Anzahl an Gesellschaftern mit einer persönlichen Nähe zur Geschäftstätigkeit geprägt ist, bestimmen mittlerweile immer mehr sog. Publikumsgesellschaften das gesellschaftliche Bild der KG. Angelegt zur Finanzierung eines Großprojektes, wie in der Schifffahrtsbranche der Bau und Betrieb von Frachtschiffen oder in der Filmindustrie die Produktion eines Filmes, zeichnen sie sich durch Massen von Kommanditisten ohne unternehmerische Bindung und mit einer erheblichen Einschränkung ihrer Gesellschafterrechte aus. Das Ziel der Kommanditisten besteht darin, möglichst gewinnmaximierend Kapital anzulegen. Dass ein solcher Strukturwandel nicht nur zu rein tatsächlichen Änderungen führt, sondern auch aus rechtlicher Sicht anzupassende Wertungsgrundsätze, Auslegungsmaßstäbe und Ähnliches mit ←24 | 25→sich bringt, vermag dabei wenig zu überraschen. So stellt sich bspw. die Frage nach welchen Grundsätzen vertragliche Rückgewähransprüche gegenüber den Kommanditisten ausgelegt werden müssen (vgl. D. III. 6), ob der Insolvenzverwalter für den Innenausgleich zwischen den Kommanditisten zuständig ist (vgl. E. V. 5.) oder ob die strenge Anwendung der §§ 171, 172 HGB auf den Publikumskommanditisten überhaupt noch interessen-​ und zeitgerecht ist (vgl. G.).

Anhand der vorab vorgestellten Problemkreise wird eines besonders deutlich. Obgleich, wie noch näher zu zeigen wird, das Innenverhältnis zwischen Kommanditist und Gesellschaft bzw. Komplementär im Recht der KG und das Außenverhältnis –​ in diesem Fall zwischen Kommanditist und Gläubiger der Gesellschaft –​ streng dogmatisch voneinander zu trennen sind (vgl. C. I.), kommt es gezwungenermaßen im Rahmen der angesprochenen Diskussionen immer wieder zu Überschneidungen.

II. Zielsetzung

Diese soeben dargelegte Aktualität soll zum Anlass genommen werden, um die Haftungssystematik des Kommanditisten nach §§ 171, 172 HGB erneut näher zu beleuchten. Dabei ist es nicht das Ziel, die Grundstrukturen der Kommanditistenhaftung von Grund auf neu aufzuarbeiten, sondern an den entsprechenden Problemstellen vertieft in eine wissenschaftliche Diskussion mitsamt der zu erwartenden Folgen einzusteigen.

In diesem Zusammenhang sollen auch solche Themen Berücksichtigung finden, die sich nur mittelbar auf die Außenhaftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 HGB beziehen, aber nichtsdestoweniger mit dieser in einem untrennbaren Zusammenhang stehen.2

An den entsprechenden Stellen wird es immer wieder dazu kommen, dass sich die rechtliche Bewertung oder ein Ergebnis grundlegend unterscheidet, wenn man anstatt der idealtypischen KG eine Publikums-​KG zu Grunde legt. Diese unterschiedlichen Wertungen, die sich durch die ganze Untersuchung ziehen werden, sollen sodann herausgearbeitet und gegenübergestellt werden.

←25 | 26→

III. Gang der Untersuchung

An die vorangehenden Zielsetzungen anknüpfend soll diese Untersuchung vorab zur vollständigen Fassung der nachgehenden Problemstellungen in Krise und Insolvenz die KG in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen mitsamt dem Kommanditisten kurz vorstellen (vgl. B).

Im Anschluss hieran soll sich der Haftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 HGB in den drei Phasen der Gesellschaft Solvenz (vgl. C), Krise (vgl. D) und Insolvenz (vgl. E) gewidmet werden. Wohingegen die Ausführungen zur Kommanditistenhaftung im Rahmen einer solventen Gesellschaft lediglich darstellenden und in die allgemeine Gesetzessystematik einleitenden Charakter aufweisen sollen, sollen die Abhandlungen der beiden anderen Phasen mitsamt ihren insolvenz-​ und gesellschaftsrechtlichen Problematiken die Schwerpunkte dieser Untersuchung bilden. So kommt es mitunter im Zuge der wirtschaftlichen Krise der Gesellschaft immer wieder dazu, dass die KG aus Sanierungsgründen versucht gesellschaftsvertraglich vereinbarte, gewinnunabhängige Ausschüttungen von den Kommanditisten zurückzufordern. Ob und auf welcher Rechtsgrundlage ein solches Vorgehen den Vorgaben der Rechtsordnung standhält und wie entsprechende gesellschaftsvertragliche Klauseln auszulegen sind, soll sodann geklärt werden. Die grundsätzliche Thematik der Behandlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen wird auch im Rahmen der Insolvenz immer wieder im Mittelpunkt dieser Untersuchung stehen, da sie sich mit verschiedensten Anknüpfungspunkten wie ein roter Faden durch die aktuellen Diskussionen zieht. So stellt sich bspw. die Frage, wie ein sich anschließender Rückzahlungsanspruch des Kommanditisten, wenn er der möglicherweise unberechtigten Forderung der Gesellschaft nachkommt, insolvenzrechtlich zu behandeln ist.

Die Haftung des Kommanditisten nach § 172 Abs. 2 HGB in der Insolvenz über das Vermögen der KG soll dabei streng systematisch aufgebaut werden. Die in diesem Zusammenhang aktuellen Problemfelder, wie u.a. die bereits oben Angesprochenen, sollen in diesem Zuge in dem jeweilig passenden Kapitel verortet werden, damit deren rechtliche Einordnung in die Haftungssystematik leichter fällt.

Details

Seiten
220
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631845219
ISBN (ePUB)
9783631845226
ISBN (MOBI)
9783631845233
ISBN (Paperback)
9783631821893
DOI
10.3726/b17958
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Januar)
Schlagworte
Gewinnunabhängige Ausschüttungen Bindungswirkung Insolvenztabelle Simultaninsolvenz Innenausgleichspflicht Insolvenzanfechtung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 220 S.

Biographische Angaben

Dennis Ehrlich (Autor:in)

Dennis Ehrlich studierte sowohl Volkswirtschaftslehre als auch Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, an der er im Bereich des Gesellschafts- und Insolvenzrechts ebenso promovierte. Er war in dieser Zeit bei renommierten Kanzleien im Gesellschafts-, Steuer- sowie Restrukturierungs- und Insolvenzrecht tätig.

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