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Verfassungsmäßige Abwehransprüche gegen Honorarrückforderungsbescheide der Kassenärztlichen Vereinigungen

von Michael Ossege (Autor:in)
©2020 Dissertation 132 Seiten

Zusammenfassung

Prüfzeiten gemäß Anhang 3 des EBM sind mangels wissenschaftlicher Evaluation für Plausibilitätsverfahren nicht verwertbar und im Rahmen von Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen rechtlich nicht nutzbar. Ärzte, die mit entsprechenden Rückforderungsbescheiden konfrontiert werden, haben gegen diese Bescheide unmittelbare Abwehransprüche aus Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG. Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob und in welchem Umfang einzelne Ärzte gegen Prüfzeiten aus Anhang 3 des EBM verstoßen haben.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Erster Teil: Einleitung in die Problematik
  • Zweiter Teil: Honorarforderung und Honorarrückforderung
  • A. Rechtsgrundlagen für Honorarforderungen der Ärzte
  • B. Rechtsgrundlagen für sachlich-rechnerische Richtigstellungen bzw. Plausibilitätsprüfungen und Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen
  • C. Regelungen des SGB V und des BMV-Ä
  • D. Plausibilität als Unterfall der sachlich-rechnerischen Richtigstellung
  • E. Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung von Prüfungen gemäß § 106d Abs. 6 SGB V
  • F. Verfahrensordnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen gemäß § 106d Abs. 5 SGB V
  • G. Regelungen des EBM
  • I. Normative Festlegung der Prüfzeiten durch den Bewertungsausschuss
  • 1. Erstellung und Inhalt des EBM
  • 2. Abschließende und verbindliche Prüfzeiten im Anhang 3 des EBM
  • 3. Rechtliche Kontrolle von Beschlüssen der Bewertungsausschüsse
  • II. Ärztliches Erfahrungswissen
  • III. Zwischenergebnis
  • H. Rechtsprechung zur Verwendung von Zeitprofilen
  • I. Indizienbeweise
  • J. Honorarrückforderungsbescheide
  • Dritter Teil: Verfassungsrechtlicher Schutzanspruch
  • A. Verfassungsrechtliche Abwehransprüche
  • I. Funktionen von Grundrechten
  • II. Art. 12 Abs. 1 GG
  • 1. Schutzbereich
  • a) Persönlicher Schutzbereich
  • b) Sachlicher Schutzbereich
  • c) Eingriff
  • 2. Schranken
  • a) Gesetzliche Grundlage
  • b) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • aa) Einordnung in eine Stufe
  • bb) 1. Stufe: Berufsausübungsregelungen
  • cc) 2. Stufe: Berufswahlregelungen mit subjektiven Zulassungsvoraussetzungen
  • dd) 3. Stufe: Berufswahlregelungen mit objektiven Zulassungsvoraussetzungen
  • ee) Ergebnis der Einstufung
  • ff) Fehlende medizinische Evaluation der Zeitvorgaben im Anhang 3 zum EBM
  • gg) Fehlende medizinische Evaluation des ärztlichen Erfahrungswissens
  • hh) Fehlende gesetzliche Grundlagen für ärztliches Erfahrungswissen
  • ii) Rechtsprechung des BSG
  • jj) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Art. 14 Abs. 1 GG
  • 1. Schutzbereich
  • a) Persönlicher Schutzbereich
  • b) Sachlicher Schutzbereich
  • c) Verhältnis zu Art. 12 Abs. 1 GG
  • d) Eingriff
  • 2. Schranken
  • 3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • 4. Zwischenergebnis
  • IV. Art. 2 Abs. 1 GG
  • 1. Schutzbereich
  • a) Persönlicher Schutzbereich
  • b) Sachlicher Schutzbereich
  • c) Verhältnis zu Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG
  • 2. Eingriff
  • 3. Schranken
  • 4. Zwischenergebnis
  • V. Abwehr- bzw. Beseitigungsansprüche der Ärzte
  • VI.
  • B. Beispielhafte Angaben im EBM für einzelne Bereiche
  • I. Behandlungen und Zeiten für den Bereich „Besuch“
  • II. Behandlungen und Zeiten für den Bereich „Chronikerpauschale“
  • III. Behandlungen und Zeiten für den Bereich „Akupunktur“
  • Vierter Teil: Verfahrensrechtlicher Ansatz
  • A. Verfahrensrechtliche, insbes. prozessuale Besonderheiten
  • I. Unterscheidung zwischen laufenden und bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren
  • II. Rechtsschutz gegen Honorarbescheide
  • III. Rechtsschutz gegen Entscheidungen des Bewertungsausschusses
  • IV. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
  • V. Rechtsmittel in der Hauptsache
  • VI. Disziplinarverfahren
  • B. Recht und Gerechtigkeit
  • Fünfter Teil: Zusammenfassendes Ergebnis und Ausblick
  • Literaturverzeichnis

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Witten, Herdecke, Privatuniv., Diss., 2020

Autorenangaben

Der Autor
Michael Augustinus Ossege studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er wurde am Institut für Medizin- und Gesundheitsrecht der Universität Bremen zum Dr. jur. promoviert. Anschließend absolvierte er erfolgreich den Masterstudiengang Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und qualifizierte sich zum Fachanwalt für Medizinrecht. Derzeit ist er als Rechtsanwalt tätig.

Über das Buch

Michael Augustinus Ossege

Verfassungsmäßige Abwehransprüche
gegen Honorarrückforderungsbescheide
der Kassenärztlichen Vereinigungen

Prüfzeiten gemäß Anhang 3 des EBM sind mangels wissenschaftlicher Evaluation für Plausibilitätsverfahren nicht verwertbar und im Rahmen von Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen rechtlich nicht nutzbar. Ärzte, die mit entsprechenden Rückforderungsbescheiden konfrontiert werden, haben gegen diese Bescheide unmittelbare Abwehransprüche aus Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG. Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob und in welchem Umfang einzelne Ärzte gegen Prüfzeiten aus Anhang 3 des EBM verstoßen haben.

Zitierfähigkeit des eBooks

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Danksagung

Diese Arbeit ist im Wintersemester 2019/2020 von der Fakultät für Gesundheit der Universität Witten/Herdecke als Dissertation angenommen worden. Sie wurde für die Drucklegung aktualisiert und auf den Stand 24.05.2020 gebracht.

Mein aufrichtiger Dank gilt zunächst meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. med. Peter Wolfgang Gaidzik, der mir während meiner Promotion jederzeit mit großem Engagement sowie mit gutem Rat zur Seite stand. Auch danke ich Herrn Prof. Dr. med. Karl H. Beine für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens.

Herrn Prof. Dr. jur. Martin Rehborn gebührt darüber hinaus mein großer Dank für seine Bereitschaft, mich stets zu motivieren und mir wertvolle Anregungen zu geben. Frau Hanna Schumacher danke ich für das überaus sorgfältige und genaue Korrekturlesen.

Details

Seiten
132
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631838341
ISBN (ePUB)
9783631838358
ISBN (MOBI)
9783631838365
ISBN (Hardcover)
9783631833674
DOI
10.3726/b17716
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (November)
Schlagworte
Honorarbescheid Plausibilität Einheitlicher Bewertungsmaßstab Honorarrückforderungsbescheid Grundrechte status negativus Straf- und Disziplinarverfahren
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 132 S., 10 Tab.

Biographische Angaben

Michael Ossege (Autor:in)

Michael Augustinus Ossege studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er wurde am Institut für Medizin- und Gesundheitsrecht der Universität Bremen zum Dr. jur. promoviert. Anschließend absolvierte er erfolgreich den Masterstudiengang Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und qualifizierte sich zum Fachanwalt für Medizinrecht. Derzeit ist er als Rechtsanwalt tätig.

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