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Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt als nationale Anknüpfungsmerkmale der Besteuerung

von Theresa Siebing (Autor:in)
©2020 Dissertation 272 Seiten

Zusammenfassung

Das Verständnis des inländischen Wohnsitzes als nationales Anknüpfungsmerkmal der Besteuerung ist fortdauernder Gegenstand kontroverser Diskussionen und scheint bis heute nicht hinreichend geklärt. Vielmehr besteht eine Flut an Einzelfallrechtsprechung, die seit jeher Zweifel an einer insoweit konsistenten Auslegungspraxis schürt. Angesichts der zentralen Bedeutung des steuerlichen Wohnsitzbegriffs untersucht die Arbeit, ob sich Gesetzgeber und (Finanz-)Gerichtsbarkeit den tradierten Ursprung des steuerlichen Wohnsitzes zu eigen machen, mithin das Erfordernis eines nationalen Anknüpfungsmerkmals zwischen Steuerhoheit und Steuersubjekt in Form eines genuine-links ausreichend berücksichtigen, oder fiskalorientiert agieren. Die Arbeit zeigt, dass der durch den Gesetzgeber geschaffenen konsistenten Basis eines qualifizierten Inlandsbezugs eine insoweit inkonsistente Umsetzung durch die (Finanz-)Gerichtsbarkeit gegenübersteht. Nach Auffassung der Autorin kann dieses „Dilemma" nur über ein zukünftig ausdrücklich(er)es Bekenntnis der (Finanz-)Gerichtsbarkeit zum steuerlichen Wohnsitz als räumlicher und zeitlicher Schwerpunkt der Lebensinteressen ausgeräumt werden.

Inhaltsverzeichnis


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Abkürzungsverzeichnis

a.A. andere(r) Ansicht

a.a.O. am angegebenen Ort

Abs. Absatz

Abschn. Abschnitt

Abth. Abtheilung

a.E. am Ende

AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung

a.F. alte(r) Fassung

Alt. Alternative

amtl. amtlich(e)

Anm. Anmerkung

AO Abgabenordnung

AO-​StB AO-​Steuerberater (Zeitschrift)

AöR Archiv für öffentliches Recht (Zeitschrift)

Art. Artikel

AStG Außensteuergesetz

Aufl. Auflage

BAO Bundesabgabenordnung

BeckOK Beck Online Kommentar

Beschl. Beschluss

BewG Bewertungsgesetz

BB Betriebsberater (Zeitschrift)

Bd., Bde. Band, Bände

BFH Bundesfinanzhof

BFHE Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

BFH/​NV Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl Bundesgesetzblatt

BMF Bundesministerium der Finanzen

BMG Bundesmeldegesetz

BR Bundesrat

BR-​Drucks. Bundesrat-​Drucksache

bspw. beispielsweise

BStBl Bundessteuerblatt

←14 | 15→ BT Bundestag

BT-​Drucks. Bundestag-​Drucksache

Buchst. Buchstabe

BVerfG Bundesverfassungsgericht

BVerfGE Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerfGK Kammerentscheidung des BVerfG

BVerwG Bundesverwaltungsgericht

BVerwGE Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

BW Baden-​Württemberg

bzgl. bezüglich

DB Der Betrieb (Zeitschrift)

DBA Doppelbesteuerungsabkommen

DBG Bundesgesetz über die direkte Steuer

dens. denselben

ders. derselbe

d.h. das heißt

diesbzgl. diesbezüglich

Drucks. Drucksache

DStJG Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft (Tagungsbände)

DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

DStRE Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst

DStZ Deutsche Steuer-​Zeitung (Zeitschrift)

DVR Deutsche Verkehrsteuer-​Rundschau (Zeitschrift) ebda. ebenda

EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift)

Entsch. Entscheidung

entspr. entsprechend

ErbSt Erbschaftsteuer

ErbStG Erbschaft-​ und Schenkungsteuergesetz

ErgLiefer. Ergänzungslieferung

ESt Einkommensteuer

EStG Einkommensteuergesetz

EU Europäische Union

EuG Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

EuGH Europäischer Gerichtshof

FA Finanzamt

FG Finanzgericht

FGO Finanzgerichtsordnung

←15 | 16→ Fn. Fußnote

FR FinanzRundschau (Zeitschrift)

FS Festschrift

GG Grundgesetz

ggf. gegebenenfalls

GO Gemeindeordnung

grds. grundsätzlich

GrS Großer Senat

Hdb. Handbuch

HFR Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung

H/​H/​R Herrmann/​ Heuer/​ Raupach, EStG/​ KStG Kommentar

H/​H/​Sp Hübschmann/​ Hepp/​ Spitaler, AO/​ FGO Kommentar

Hs. Halbsatz

HStR Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland

i.d.F. in der Fassung

i.d.R. in der Regel

i.d.S. in dem (diesem) Sinne

insb. insbesondere

i.S.d. im Sinne des/​ der

IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift)

i.S.v. im Sinne von

i.Ü. im Übrigen

i.V.m. in Verbindung mit

IWB Internationale Wirtschafts-​Briefe

JA Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)

Jura Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

JuS Juristische Schulung (Zeitschrift)

JZ Juristenzeitung (Zeitschrift)

KAG Kommunalabgabengesetz

Kammerbeschl. Kammerbeschluss

Kl. Kläger

Klin. Klägerin

K/​S/​M Kirchhof/​ Söhn/​ Mellinghoff, EStG Kommentar

KSt Körperschaftsteuer

Liefer. Lieferung

MA Musterabkommen

m.V.a. mit Verweis auf

m.w.N. mit weiteren Nachweisen

Nds. Niedersachen

←16 | 17→ n.F. neue(r) Fassung

NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift)

Nr. Nummer

NV nicht veröffentlicht

NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Zeitschrift)

NZB Nichtzulassungsbeschwerde

OECD Organization for Economic Cooperation and Development

OECD-​MA OECD-​Musterabkommen

ÖStZ Österreichische Steuerzeitung

PIStB Praxis Internationale Steuerberatung

RAO Reichsabgabenordnung

RESt Reichseinkommensteuergesetz

RFH Reichsfinanzhof

RFHE Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs

RGBl Reichsgesetzblatt

Rh.-​Pf. Rheinland-​Pfalz

RIW/​AWD Recht der internationalen Wirtschaft/​ Außenwirtschaftsdienst (Zeitschrift)

Rn. Randnummer

Rspr. Rechtsprechung

RStBl Reichssteuerblatt

Rz. Randziffer

S. Seite

SchenkSt Schenkungsteuer

Schl.-​Holst. Schleswig-​Holstein

StÄndG Steueränderungsgesetz

StAnpG Steueranpassungsgesetz

Stbg. Die Steuerberatung (Zeitschrift)

StbJb Steuerberater-​Jahrbuch

StGB Strafgesetzbuch

StIGH Ständiger Internationaler Gerichtshof

Stpfl. Steuerpflichtige(r)

str. strittig

st. Rspr. ständige Rechtsprechung

StuW Steuern und Wirtschaft (Zeitschrift)

SWI Steuer & Wirtschaft International (Zeitschrift)

Tz. Textziffer

u. und

u.a. unter anderem

←17 | 18→ Urt. Urteil

u.U. unter Umständen

v. von

vs. versus

VStG Vermögensteuergesetz

VwGH (österreichische) Verwaltungsgerichtshof

ZaöRV Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (Zeitschrift)

ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht (Zeitschrift)

Ziff. Ziffer

ZwSt Zweitwohnungsteuer

ZwStS Zweitwohnungsteuersatzung (Stadt München)

ZwWStS Zweitwohnungssteuersatzung (Stadt Nürnberg)

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A. Einleitung

Das Verständnis des inländischen Wohnsitzes als nationales Anknüpfungsmerkmal der Besteuerung ist fortdauernder Gegenstand kontroverser Diskussionen. Dies liegt nicht nur daran, dass die hohe Steuerbelastung in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten immer mehr Steuerpflichtige dazu verleitet, die Besteuerung ihres Einkommens und Vermögens durch Wohnsitzverlagerung ins niedrig besteuernde Ausland zu verschieben. Aktualität gewinnt die Diskussion vielmehr auch vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Globalisierung. In deren Folge sind viele Lebenswege nicht mehr nur auf das Heimatland beschränkt, sondern erstrecken sich auch auf das Ausland. Fraglich ist, ob es in derartigen Fällen unmittelbar zur Aufgabe des inländischen Wohnsitzes kommt oder ob dieser beibehalten und daneben womöglich noch eine weitere Ansässigkeit im Ausland begründet wird. Maßgeblich hierfür ist, unter welchen Voraussetzungen der inländische Wohnsitz begründet, beibehalten und steuerwirksam aufgegeben wird.

Bis heute scheinen die Grundsätze, ob jemand einen steuerlichen Wohnsitz im Inland unterhält oder diesen zwischenzeitlich aufgegeben hat, nicht hinreichend geklärt. Schon Enno Becker äußerte 1939, dass „die Erfassung des steuerrechtlichen Wohnsitzbegriffs (…) wirklich nicht einfach (ist)“1. Hieran scheint sich bis heute nichts geändert zu haben. Vielmehr besteht in diesem Kontext eine Flut an Einzelfallrechtsprechung, die seit jeher Zweifel an einer konsistenten Auslegungspraxis des steuerlichen Wohnsitzbegriffs schürt. Von Seiten der Literatur wird dabei immer wieder Kritik an einer ergebnisorientierten Auslegungspraxis laut, die im Einzelfall weniger den durch den Wohnsitz vermittelten tatsächlichen Inlandsbezug der natürlichen Person, als vielmehr Fiskalinteressen im Blick hat. Seitdem auch die Ansprüche auf Kindergeld an den steuerlichen Wohnsitzbegriff geknüpft sind, hat sich diese Kritik noch weiter intensiviert. Zweifel herrschen jedoch nicht nur hinsichtlich der Auslegungspraxis des steuerlichen Wohnsitzbegriffs. Mittlerweile besteht nicht einmal mehr dahingehend Gewissheit, dass der inländische Wohnsitz gegenwärtiger Dreh-​ und Angelpunkt zur Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht natürlicher Personen ist. Ebenso wenig, dass sich die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht natürlicher Personen allein nach innerstaatlichem Recht und nicht nach Abkommensrecht richtet. Jüngst ←20 | 21→erregte diesbezüglich eine Entscheidung des FG Baden-​Württemberg Aufmerksamkeit. Das Gericht nahm hierin trotz Innehabens eines inländischen Wohnsitzes des Klägers dessen beschränkte Steuerpflicht an.2 In der Sache ging es um einen seit 2002 in Rumänien wohnhaften Kläger, der daneben in einem seiner inländischen Vermietungsobjekte eine eigene Wohnung unterhielt. Ab Veranlagungszeitraum 2003 gab der Kläger jeweils eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige ab. Hierin erklärte er mitunter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verschiedener inländischer Immobilien, wobei er für einzelne Vermietungsobjekte langjährige Verluste geltend machte. Streitbefangen war, inwieweit bezüglich einiger leerstehender Immobilien eine Einkünfteerzielungsabsicht vorlag. Im Rahmen der Urteilsfindung wurde hierbei zunächst zur Abgrenzung der unbeschränkten von der beschränkten Steuerpflicht Stellung genommen. Nach Ansicht des Gerichts ist der Kläger trotz Wohnsitzes im Inland lediglich beschränkt steuerpflichtig, da er über einen weiteren Wohnsitz in Rumänien verfügt, der seinen Lebensmittelpunkt darstellt. Daher gelte er nach Art. 4 Abs. 2 Buchst. a DBA-​Rumänien als in Rumänien ansässig und sei folglich nicht im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Der BFH hat auf Rechtsmittel der Verwaltung die Revision zur Rechtsfrage zugelassen, ob „ein inländischer Wohnsitz auch dann zur unbeschränkten Steuerpflicht (führt), wenn auch im Ausland ein Wohnsitz unterhalten wird und sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet“3 . Eine Entscheidung steht bis dato allerdings noch aus.4

←21 | 22→

Gerade die Entscheidung des FG Baden-​Württemberg dürfte die bis heute vorherrschenden Zweifel auf dem Gebiet des steuerlichen Wohnsitzes noch zusätzlich genährt haben. Die Verunsicherung überrascht, zumal das Verständnis des inländischen Wohnsitzes als nationales Anknüpfungsmerkmal der unbeschränkten Steuerpflicht über die Jahrzehnte hinweg gewachsen ist. Als Reaktion auf das völkerrechtlich und staatstheoretisch etablierte genuine link-​Erfordernis, das den Steuerzugriff an das Vorliegen eines nationalen Anknüpfungsmerkmals zwischen Steuerhoheit und Steuersubjekt knüpft, hat es schon früh Einzug in die nationale Steuerrechtsordnung gefunden. Angesichts der Flut an Einzelfallrechtsprechung fragt sich allerdings, ob auch die Finanzgerichtsbarkeit ein derart tradiertes Verständnis vom steuerlichen Wohnsitz zugrunde legt; also das genuine link-​Erfordernis im Rahmen ihrer Auslegungspraxis ebenfalls ausreichend berücksichtigt.

Details

Seiten
272
Jahr
2020
ISBN (PDF)
9783631837870
ISBN (ePUB)
9783631837887
ISBN (MOBI)
9783631837894
ISBN (Hardcover)
9783631835692
DOI
10.3726/b17697
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Dezember)
Schlagworte
Steuerhoheit (un-)beschränkte Steuerpflicht Territorialitätsprinzip Genuine link Wohnsitzbegriff
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 272 S.

Biographische Angaben

Theresa Siebing (Autor:in)

Theresa Siebing hat an der LMU München sowie an der Université Paris II Panthéon-Assas (Maître en droit) Rechtswissenschaften studiert und arbeitet als Rechtsanwältin und Steuerberaterin bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer mbB.

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