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Die Rechte und Pflichten der Parteien eines Cloud-Computing-Vertrags bei Mangelhaftigkeit der Cloud-Dienste

unter besonderer Berücksichtigung der Digitale-Inhalte-Richtlinie

von Isabella Petzinka (Autor:in)
©2021 Dissertation 318 Seiten

Zusammenfassung

Cloud-Dienste gewinnen mit dem stetigen Wandel der Technik immer größere praktische Bedeutung. Fehlten bislang ausdrückliche Regelungen zu Cloud-Computing-Verträgen im deutschen Recht, konkretisiert nunmehr die Digitale-Inhalte-Richtlinie spezifische Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Cloud-Computing-Vertrags. Die Autorin befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, inwieweit sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Mangelhaftigkeit der Cloud-Dienste mit der Verabschiedung der Digitale-Inhalte-Richtlinie verändern. Ein besonderes Augenmerk legt die Autorin hierbei auf die Mängelrechte des Nutzers, die Beweislast für das Bestehen eines Mangels sowie auf die Möglichkeit des Anbieters, seine Haftung zu begrenzen.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhaltsübersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • § 1 Einleitung
  • A. Themenstellung
  • B. Gang der Untersuchung
  • § 2 Der Cloud-Computing-Vertrag
  • A. Definitionsversuch
  • B. Vertragsmodelle
  • I. Service-Angebot
  • 1. Infrastructure as a Service
  • 2. Platform as a Service
  • 3. Software as a Service
  • a. Office-365-Home
  • b. Dropbox
  • c. Amazon Prime
  • II. Anzahl involvierter Akteure
  • 1. Anzahl der Anbieter: Multi-Vendor-Modell oder Single-Vendor-Modell
  • 2. Anzahl der Leistungsempfänger
  • a. Private Cloud
  • b. Public Cloud
  • c. Hybrid Cloud
  • C. Zwischenergebnis
  • § 3 Maßgebliche Regelungen für die gesetzliche Mängelhaftung im Rahmen von Cloud-Computing-Verträgen
  • A. Maßgebliche Regelungen im bisher anwendbaren deutschen Recht
  • B. Die Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • I. Rechtsgrundlage
  • II. Harmonisierungsgrad
  • 1. Vollharmonisierung nach Art. 4 DIRL
  • 2. Bewertung des Harmonisierungsgrads
  • a. Kein starker Eingriff mangels spezifischer nationaler Regelungen?
  • b. Herstellung einheitlicher rechtlicher Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer?
  • c. Steigerung des Verbraucherschutzniveaus?
  • III. Anwendungsbereich der Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • 1. Persönlicher Anwendungsbereich
  • 2. Sachlicher Anwendungsbereich
  • a. Begriff der „digitalen Inhalte“, Art. 2 Nr. 1 DIRL
  • b. Begriff der „digitalen Dienstleistungen“, Art. 2 Nr. 2 DIRL
  • c. Begriff der „Bereitstellung“
  • d. Gegen Zahlung oder Zusage der Zahlung eines Preises, Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 DIRL
  • e. Gegen Bereitstellung oder Zusage der Bereitstellung personenbezogener Daten, Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 DIRL
  • aa. Personenbezogene Daten, Art. 2 Nr. 8 DIRL
  • bb. Bereitstellung oder Zusage zur Bereitstellung, Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 DIRL
  • cc. Ausschluss bei Verarbeitung zur Bereitstellung oder zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen, Art. 3 Abs. 1 UAbs. 2 HS. 2 DIRL
  • f. Abgrenzung zur Warenhandelrichtlinie
  • aa. Digitale Inhalte oder Dienstleistungen auf einem körperlichen Datenträger, Art. 3 Abs. 3 DIRL
  • bb. Waren mit digitalen Elementen, Art. 3 Abs. 4 DIRL
  • g. Bereichsausnahmen, Art. 3 Abs. 5 DIRL
  • h. Typengemischte Verträge, Art. 3 Abs. 6 UAbs. 1 DIRL
  • 3. Räumlicher Anwendungsbereich
  • C. Zwischenergebnis
  • § 4 Vertragstypologische Einordnung von Cloud-Computing-Verträgen
  • A. Vertragstypologische Einordnung von Cloud-Computing-Verträgen nach bisher anwendbarer deutscher Gesetzeslage
  • I. Der Cloud-Computing-Vertrag als insgesamt typengemischter Vertrag
  • II. Vertragstypologische Einordnung einzelner Leistungselemente
  • 1. Kaufvertragliche Leistungselemente
  • a. Digitale Inhalte als Sachen i.S.v. § 90 BGB?
  • aa. Verkörperung in einem Datenträger
  • bb. Untergeordnete Bedeutung der Verkörperung gegenüber der geistigen Leistung?
  • cc. Notwendige Kenntnis von Verortung des Datenträgers?
  • b. Übergabe und Übereignung, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB
  • c. Kaufpreiszahlung bei einer Zahlung von Geld und bei Bereitstellung personenbezogener Daten, § 433 Abs. 2 BGB
  • aa. Bereitstellung personenbezogener Daten als synallagmatische Gegenleistung im Allgemeinen?
  • (1) Fehlende Einbuße aufseiten des Nutzers?
  • (2) Erfordernis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • (3) Jederzeitige Widerruflichkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • bb. Bereitstellung personenbezogener Daten als Kaufpreiszahlung i.S.v. § 433 Abs. 2 BGB?
  • 2. Mietvertragliche Leistungselemente
  • a. Digitale Inhalte als Sachen?
  • b. Überlassung und Erhaltung von Cloud-Diensten, § 535 Abs. 1 BGB
  • c. Entrichtung der vereinbarten Miete, § 535 Abs. 2 BGB
  • d. Anwendbarkeit von Miet- und Pachtrecht bei Recht zur Fruchtziehung nach § 581 BGB?
  • 3. Werkvertragliche Leistungselemente
  • a. Werkleistung des Anbieters, § 631 Abs. 1 BGB
  • aa. Softwarepflegemaßnahmen
  • bb. Live-Streaming-Services
  • cc. Herstellung von Software
  • b. Entrichtung der Vergütung, § 631 Abs. 1 BGB
  • 4. Dienstvertragliche Leistungselemente
  • III. Zwischenergebnis
  • B. Vertragstypologische Einordnung von Cloud-Computing-Verträgen nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • I. Die Hauptleistungspflichten der Parteien eines Vertrags über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen
  • 1. Pflicht des Unternehmers zur Bereitstellung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen, Art. 5 DIRL
  • a. Zugangsverschaffung oder Zurverfügungstellung
  • b. Bereitstellung an den Verbraucher oder an eine körperliche oder virtuelle Einrichtung
  • 2. Pflicht des Verbrauchers zur Zahlung eines Preises oder zur Bereitstellung personenbezogener Daten, Art. 3 Abs. 1 DIRL
  • II. Vertragstypologische Einordnung nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • C. Zwischenergebnis
  • § 5 Vorliegen eines Mangels im Rahmen von Cloud-Computing-Verträgen
  • A. Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels nach bisheriger deutscher Rechtslage
  • I. Vorliegen eines Mangels bei Cloud-Computing-Verträgen mit kaufvertraglichen Leistungselementen
  • 1. Sachmangel, § 434 BGB
  • 2. Rechtsmangel, § 435 BGB
  • II. Vorliegen eines Mangels bei Cloud-Computing-Verträgen mit mietvertraglichen Leistungselementen
  • III. Vorliegen eines Mangels bei Cloud-Computing-Verträgen mit werkvertraglichen Leistungselementen
  • IV. Vorliegen eines Mangels bei Cloud-Computing-Verträgen mit dienstvertraglichen Leistungselementen
  • B. Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • I. Subjektive Vertragsmäßigkeitsanforderungen, Art. 7 DIRL
  • 1. Vertraglich festgelegte Leistungsmerkmale, Art. 7 lit. a DIRL
  • 2. Besondere Zweckvereinbarung, Art. 7 lit. b DIRL
  • 3. Bereitstellung von Zubehör, Anleitungen und Kundendienst, Art. 7 lit. c DIRL
  • 4. Durchführung von Aktualisierungen, Art. 7 lit. d DIRL
  • II. Objektive Vertragsmäßigkeitsanforderungen, Art. 8 DIRL
  • 1. Objektiv geschuldete Leistungsmerkmale, Art. 8 Abs. 1 DIRL
  • a. Übliche Zweckeignung, Art. 8 Abs. 1 lit. a DIRL
  • b. Übliche Quantität, Eigenschaften und Leistungsmerkmale, Art. 8 Abs. 1 lit. b DIRL
  • c. Bereitstellung von Zubehör und Anleitungen, Art. 8 Abs. 1 lit. c DIRL
  • d. Übereinstimmung mit Testversionen oder Voranzeigen, Art. 8 Abs. 1 lit. d DIRL
  • 2. Bereitstellung von Aktualisierungen, Art. 8 Abs. 2 und Abs. 3 DIRL
  • a. Verträge über eine fortlaufende Bereitstellung, Art. 8 Abs. 2 lit. a DIRL
  • b. Verträge über eine einmalige oder eine Reihe einzelner Bereitstellungen, Art. 8 Abs. 2 lit. b DIRL
  • c. Keine Haftung bei nicht oder nicht sachgemäß installierter Aktualisierung durch den Verbraucher, Art. 8 Abs. 3 DIRL
  • 3. Verpflichtung zur Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands, Art. 8 Abs. 4 DIRL
  • 4. Verpflichtung zur Bereitstellung der neuesten verfügbaren Version, Art. 8 Abs. 6 DIRL
  • III. Haftung aufgrund unsachgemäßer Integration, Art. 9 DIRL
  • 1. Vorliegen einer „unsachgemäßen“ Integration
  • 2. Integration „vom Unternehmer oder unter seiner Verantwortung“, Art. 9 lit. a DIRL
  • a. Integration „unter Verantwortung“ des Unternehmers
  • b. Integration durch den Unternehmer bei Mitwirkung des Verbrauchers
  • c. „Verursachung“ der Vertragswidrigkeit durch den Unternehmer bei kumulativer Kausalität
  • 3. Unsachgemäße Integration durch den Verbraucher aufgrund mangelhafter Anleitung, Art. 9 lit. b DIRL
  • IV. Haftung aufgrund des Bestehens von Rechten Dritter, Art. 10 DIRL
  • 1. Verletzung eines Drittrechts
  • 2. Beschränkung der Nutzung i.S.d. Art. 7 und Art. 8 DIRL
  • 3. Ausschluss bei Nichtigkeit oder Aufhebung des Vertrags
  • C. Zwischenergebnis
  • § 6 Die Rechte und Pflichten der Parteien bei Mangelhaftigkeit der Cloud-Dienste
  • A. Die Nacherfüllung
  • I. Die Nacherfüllung nach bisheriger deutscher Gesetzeslage
  • 1. Cloud-Computing-Verträge mit kaufvertraglichen Leistungselementen
  • 2. Cloud-Computing-Verträge mit mietvertraglichen Leistungselementen
  • 3. Cloud-Computing-Verträge mit werkvertraglichen Leistungselementen
  • 4. Cloud-Computing-Verträge mit dienstvertraglichen Leistungselementen
  • II. Die Nacherfüllung nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie, Art. 14 Abs. 1–3 DIRL
  • 1. Keine Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung, Art. 14 Abs. 2 DIRL
  • a. Unmöglichkeit der Nacherfüllung
  • b. Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung
  • aa. Absolute oder relative Unverhältnismäßigkeit
  • (1) Kein Vergleich alternativer Abhilfemöglichkeiten
  • (2) Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Abhilfemaßnahme
  • bb. Negatives Tatbestandsmerkmal oder Leistungsverweigerungsrecht
  • 2. Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, Art. 14 Abs. 3 DIRL
  • 3. Kostenfreie Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten, Art. 14 Abs. 3 DIRL
  • 4. Vorrang der Nacherfüllung
  • 5. Erfordernis eines subjektiven Fehlverhaltens des Unternehmers
  • a. Verschuldens(un)abhängigkeit der Nacherfüllung
  • b. Ausschluss in Fällen höherer Gewalt?
  • III. Rechtspolitische Würdigung
  • 1. Angemessener Interessenausgleich
  • a. Nacherfüllung bei sämtlichen Arten von „Bereitstellungs“-Verträgen
  • aa. Nacherfüllung bei mietvertraglicher Bereitstellung
  • bb. Nacherfüllung bei dienstvertraglicher Bereitstellung
  • b. Vorrang der Nacherfüllung
  • aa. Interesse des Verbrauchers an sofortiger Vertragsbeendigung oder Minderung
  • bb. Interesse des Unternehmers an vorrangiger Nacherfüllung
  • (1) Vermeidung von Rücktransport-, Lagerungs- oder Entsorgungskosten
  • (2) Verlust des gesamten Gewinns
  • (3) Wiederherstellung des beschädigten Rufs
  • (4) Keine gravierenden Nachteile der Nacherfüllung für den Verbraucher
  • c. Verschuldensunabhängigkeit des Nacherfüllungsanspruchs
  • aa. Interesse des Unternehmers an verschuldensabhängiger Haftung
  • bb. Interesse des Verbrauchers an verschuldensunabhängiger Haftung
  • d. Leistungsverweigerung bei absoluter Unverhältnismäßigkeit
  • aa. Interesse des Verbrauchers an Nacherfüllung
  • bb. Interesse des Unternehmers an der Möglichkeit zur Leistungsverweigerung
  • (1) Besonderes Interesse an Bestimmung der Nacherfüllungsart
  • (2) Keine Schutzlosigkeit des Verbrauchers
  • 2. Förderung des digitalen europäischen Binnenmarkts
  • B. Die Vertragsbeendigung und Preisminderung
  • I. Vertragsbeendigungs- und Minderungsrechte nach bisheriger deutscher Gesetzeslage
  • 1. Cloud-Computing-Verträge mit kaufvertraglichen Leistungselementen
  • a. Rücktrittsrecht des Nutzers, § 437 Nr. 2 Var. 1 i.V.m. §§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB
  • aa. Rücktritt nach §§ 437 Nr. 2 Var. 1, 323 BGB
  • (1) Fristsetzung, § 323 Abs. 1 BGB
  • (2) Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 323 Abs. 2 BGB
  • (3) Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 440 S. 1 BGB
  • (4) Keine unerhebliche Pflichtverletzung, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
  • (5) Keine alleinige oder überwiegende Verantwortlichkeit des Nutzers, § 323 Abs. 6 BGB
  • (6) Rechtsfolge
  • bb. Rücktritt nach §§ 437 Nr. 2 Var. 1, 326 Abs. 5, 323 BGB
  • b. Minderungsrecht des Nutzers nach § 437 Nr. 2 Var. 2 i.V.m. §§ 441, 323 BGB
  • 2. Cloud-Computing-Verträge mit mietvertraglichen Leistungselementen
  • a. Kündigungsrecht des Nutzers
  • aa. Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 543 BGB
  • (1) Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Bestehen eines Mangels
  • (2) Ausschluss des Rechts zur außerordentlichen Kündigung
  • bb. Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB?
  • b. Minderungsrecht des Mieters nach § 536 Abs. 1 BGB
  • 3. Cloud-Computing-Verträge mit werkvertraglichen Leistungselementen
  • a. Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung, § 636 Var. 1 BGB
  • b. Fehlschlagen der Nacherfüllung, § 636 Var. 2 BGB
  • c. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung, § 636 Var. 3 BGB
  • 4. Cloud-Computing-Verträge mit dienstvertraglichen Leistungselementen
  • a. Vertragsbeendigungsrecht des Nutzers
  • aa. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, § 626 BGB
  • bb. Kündigung nach § 314 Abs. 1 BGB oder Rücktritt nach §§ 323 ff. BGB?
  • b. Minderungsrecht des Nutzers?
  • II. Die Vertragsbeendigung und die Preisminderung nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • 1. Die Vertragsbeendigung, Art. 14 Abs. 1, 4 und 6 DIRL i.V.m. Art. 15–18 DIRL
  • a. Allgemeine Voraussetzungen der Vertragsbeendigung, Art. 14 Abs. 4 und 6 DIRL
  • aa. Berechtigung zur Vertragsbeendigung, Art. 14 Abs. 4 DIRL
  • (1) Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung, Art. 14 Abs. 4 lit. a DIRL
  • (2) Keine Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Art. 14 Abs. 4 lit. b DIRL
  • (3) Fehlgeschlagene Nacherfüllung, Art. 14 Abs. 4 lit. c DIRL
  • (4) Schwerwiegende Vertragswidrigkeit, Art. 14 Abs. 4 lit. d DIRL
  • (5) Voraussichtliches Ausbleiben der Herstellung des vertragsgemäßen Zustands, Art. 14 Abs. 4 lit. e DIRL
  • bb. Ausschluss des Vertragsbeendigungsrechts bei Geringfügigkeit der Vertragswidrigkeit, Art. 14 Abs. 6 DIRL
  • (1) Allgemeine Anforderungen an die Geringfügigkeit der Vertragswidrigkeit
  • (2) Keine Geringfügigkeit bei Kumulation geringfügiger Mängel?
  • b. Ausübung des Vertragsbeendigungsrechts, Art. 15 DIRL
  • c. Pflichten des Unternehmers im Beendigungsfall, Art. 16 DIRL
  • aa. (Teilweise) Erstattung bei Bereitstellung über einen bestimmten Zeitraum, Art. 16 Abs. 1 UAbs. 2 DIRL
  • bb. Pflichten des Unternehmers bei Bereitstellung personenbezogener Daten, Art. 16 Abs. 2 DIRL
  • cc. Pflichten des Unternehmers bei Bereitstellung sonstiger Daten, Art. 16 Abs. 3 und 4 DIRL
  • (1) Pflicht zur Unterlassung der Nutzung nicht personenbezogener Daten, Art. 16 Abs. 3 DIRL
  • (2) Pflicht zur Bereitstellung nicht personenbezogener Daten an den Verbraucher, Art. 16 Abs. 4 UAbs. 1 DIRL
  • (3) Bereitstellung in gebräuchlichem und maschinenlesbarem Format, Art. 16 Abs. 4 UAbs. 2 DIRL
  • (4) Bereitstellung innerhalb angemessener Frist, Art. 16 Abs. 4 UAbs. 2 DIRL
  • dd. Recht des Unternehmers zur Unterbindung der weiteren Nutzung, Art. 16 Abs. 5 DIRL
  • d. Pflichten des Verbrauchers im Beendigungsfall, Art. 17 DIRL
  • aa. Pflicht zur Unterlassung der Nutzung oder Zurverfügungstellung an Dritte, Art. 17 Abs. 1 DIRL
  • bb. Pflicht zur Rücksendung von körperlichen Datenträgern, Art. 17 Abs. 2 DIRL
  • cc. Keine Pflicht zum Nutzungsersatz, Art. 17 Abs. 3 DIRL
  • e. Fristen und Zahlungsmittel für die Erstattung durch den Unternehmer, Art. 18 DIRL
  • 2. Die Preisminderung, Art. 14 Abs. 1, 4 und 5 i.V.m. Art. 18 DIRL
  • a. Voraussetzungen des Minderungsrechts
  • aa. Besonderes Recht zur Minderung nach Art. 14 Abs. 4 DIRL
  • bb. Minderung ausschließlich bei Zahlung eines Preises
  • cc. Kein Ausschluss bei Geringfügigkeit der Vertragswidrigkeit nach Art. 14 Abs. 6 DIRL
  • b. Bemessung der Minderung, Art. 14 Abs. 5 DIRL
  • c. Art und Weise der Ausübung des Minderungsrechts und der Erstattung gezahlter Beträge, Art. 18 DIRL
  • III. Rechtspolitische Würdigung
  • 1. Angemessener Interessenausgleich
  • a. Ausschluss des Vertragsbeendigungsrechts bei Geringfügigkeit der Vertragswidrigkeit, Art. 14 Abs. 6 DIRL
  • aa. Interesse des Verbrauchers an Vertragsbeendigung bei geringfügiger Vertragswidrigkeit
  • bb. Interesse des Unternehmers an Ausschluss bei geringfügiger Vertragswidrigkeit
  • b. Pflichten des Unternehmers im Beendigungsfall, Art. 16 DIRL
  • aa. Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung bei personenbezogenen Daten, Art. 16 Abs. 2 DIRL
  • (1) Ausdrückliche Anordnung des Widerrufs der datenschutzrechtlichen Einwilligung erforderlich?
  • (2) Ausdrückliche Anordnung des Löschungsverlangens i.S.v. Art. 17 Abs. 1 DSGVO erforderlich?
  • bb. Pflicht des Unternehmers zur Unterlassung der Verwendung nicht personenbezogener Inhalte, Art. 16 Abs. 3 DIRL
  • (1) Wertersatzpflicht zum Schutz des Verbrauchers?
  • (2) Verhinderung der weiteren Nutzung durch Dritte zum Schutz des Verbrauchers?
  • cc. Pflicht zur (Rück-)Bereitstellung nicht personenbezogener Inhalte, Art. 16 Abs. 4 DIRL
  • c. Pflichten des Verbrauchers im Beendigungsfall, Art. 17 Abs. 1 und 2 DIRL
  • d. Keine Pflicht des Verbrauchers zum Nutzungsersatz, Art. 17 Abs. 3 DIRL
  • e. Fristen und Zahlungsmittel für die Erstattung durch den Unternehmer, Art. 18 DIRL
  • 2. Förderung des digitalen europäischen Binnenmarkts
  • C. Der Schadensersatz
  • I. Schadensersatzansprüche des Nutzers nach bisheriger deutscher Gesetzeslage
  • 1. Schadensersatzansprüche bei Cloud-Computing-Verträgen mit kaufvertraglichen Leistungselementen
  • a. Anspruch aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 281 BGB als Schadensersatz statt der Leistung
  • aa. Bestehen eines Schuldverhältnisses, § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
  • bb. Fälliger und durchsetzbarer Anspruch, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB
  • cc. Nicht oder nicht wie geschuldet erbrachte Leistung, § 281 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 280 Abs. 1 S. 1 BGB
  • dd. Fristsetzung oder Entbehrlichkeit der Fristsetzung, § 281 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, § 440 S. 1 BGB
  • ee. Kein Ausschluss wegen fehlenden Vertretenmüssens, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB
  • ff. Kein Ausschluss wegen fehlenden Interesses an einer Teilleistung, § 281 Abs. 1 S. 2 BGB
  • gg. Kein Ausschluss wegen Unerheblichkeit der Pflichtverletzung, § 281 Abs. 1 S. 3 BGB
  • hh. Rechtsfolge
  • (1) Umfang der zu zahlenden Entschädigung
  • (2) „Großer“ oder „kleiner“ Schadensersatz
  • (3) Ersatz vergeblicher Aufwendungen, § 284 BGB
  • b. Anspruch aus §§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 BGB als Schadensersatz statt der Leistung
  • c. Anspruch aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 283 BGB als Schadensersatz statt der Leistung
  • d. Anspruch auf den Ersatz von Mangelfolgeschäden aus § 437 Nr. 3 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB als Schadensersatz neben der Leistung
  • 2. Schadensersatzansprüche bei Cloud-Computing-Verträgen mit mietvertraglichen Leistungselementen
  • a. Schadensersatz für anfängliche Mängel, § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB
  • aa. Voraussetzungen
  • bb. Teleologische Reduktion auf erkennbare Mängel?
  • b. Schadensersatz für Mängel nach Vertragsschluss, § 536a Abs. 1 Var. 2 BGB
  • c. Schadensersatzanspruch bei Verzug des Anbieters, § 536a Abs. 1 Var. 3 BGB
  • d. Rechtsfolge der Schadensersatzansprüche aus § 536a Abs. 1 BGB
  • 3. Schadensersatzansprüche bei Cloud-Computing-Verträgen mit werkvertraglichen Leistungselementen
  • 4. Schadensersatzansprüche bei Cloud-Computing-Verträgen mit dienstvertraglichen Leistungselementen
  • 5. Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen von vorvertraglichen Schuldverhältnissen, §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB
  • II. Schadensersatzrecht des Verbrauchers nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • III. Rechtspolitische Würdigung
  • 1. Angemessener Interessenausgleich
  • 2. Förderung des digitalen europäischen Binnenmarkts
  • a. Verminderte Teilnahme am digitalen europäischen Binnenmarkt bei fehlender Schadensersatzregelung?
  • b. Fehlen einer Rechtsgrundlage als mögliche Folge
  • IV. Möglicher Regelungsansatz im deutschen Recht
  • 1. Vertretenmüssen der Pflichtverletzung durch den Unternehmer
  • a. Interesse des Verbrauchers an verschuldensunabhängiger Haftung
  • b. Interesse des Unternehmers an verschuldensabhängiger Haftung
  • aa. Bestehen eines schwer kalkulierbaren Haftungsrisikos
  • bb. Keine besonderen Beweisschwierigkeiten des Verbrauchers
  • 2. Fristsetzungserfordernis und Ausschluss bei Geringfügigkeit der Pflichtverletzung
  • 3. Ersatzfähige Schäden
  • a. Ersatz von Mangelfolgeschäden
  • aa. Interesse des Verbrauchers am Ersatz von Mangelfolgeschäden
  • bb. Entgegenstehende Interessen des Unternehmers
  • b. Ersatz immaterieller Schäden
  • aa. Interesse des Verbrauchers an einer Entschädigung für immaterielle Schäden
  • bb. Entgegenstehende Interessen des Unternehmers
  • D. Zwischenergebnis
  • § 7 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels
  • A. Die Beweislast nach bisheriger deutscher Gesetzeslage
  • I. Beweislast bei Cloud-Computing-Verträgen mit kaufvertraglichen Elementen
  • 1. Beweislast vor Übergabe der Kaufsache
  • 2. Beweislast nach Übergabe der Kaufsache
  • a. Beweislast bei Annahme als Erfüllung, § 363 BGB
  • b. Beweiserleichterung im Verbrauchsgüterkauf, § 477 BGB
  • II. Beweislast bei Cloud-Computing-Verträgen mit mietvertraglichen Elementen
  • 1. Beweislast für Mängel vor Überlassung
  • 2. Beweislast für Mängel nach Überlassung
  • a. Beweislast bei Annahme als Erfüllung, § 363 BGB und Sphärentheorie
  • b. Beweislast für zufällige Mangel, § 538 BGB
  • III. Beweislast bei Cloud-Computing-Verträgen mit werkvertraglichen Elementen
  • IV. Beweislast bei Cloud-Computing-Verträgen mit dienstvertraglichen Elementen
  • B. Die Beweislast nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie, Art. 12 DIRL
  • I. Beweislast des Unternehmers für das Bestehen der Vertragswidrigkeit zum maßgeblichen Zeitpunkt, Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 DIRL
  • 1. Beweislast bei einmaliger oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen, Art. 12 Abs. 2 DIRL
  • a. Einmalige oder eine Reihe einzelner Bereitstellungen i.S.v. Art. 11 Abs. 2 DIRL
  • b. Offenbarwerden einer Vertragswidrigkeit binnen eines Jahres nach Bereitstellung
  • c. Beweislast des Unternehmers für das Vorliegen der Vertragswidrigkeit zum Zeitpunkt der Bereitstellung
  • aa. Umfang der Beweislast des Unternehmers
  • bb. Zeitlich umfassendere Beweislast gegenüber Art. 5 Abs. 3 VerbrGKRL
  • (1) Fehlende Abnutzbarkeit digitaler Inhalte oder Dienstleistungen gegenüber Waren
  • (2) Überlegene Beweislage des Unternehmers
  • 2. Beweislast bei fortlaufender Bereitstellung über einen Zeitraum, Art. 12 Abs. 3 DIRL
  • II. Entfallen der Beweislast bei Nachweis der Inkompatibilität, Art. 12 Abs. 4 DIRL
  • 1. Inkompatibilität der digitalen Umgebung des Verbrauchers
  • 2. Beweislast für die Inkompatibilität der digitalen Umgebung
  • III. Entfallen der Beweislast bei Verletzung der Zusammenarbeitspflicht durch den Verbraucher, Art. 12 Abs. 5 DIRL
  • C. Rechtspolitische Würdigung
  • I. Angemessener Interessenausgleich
  • 1. Interessen des Unternehmers
  • a. Keine Möglichkeit der Abnutzung?
  • b. Kontinuierliche Veränderung der digitalen Umgebung des Verbrauchers
  • c. Keine zwingend bessere Beweismöglichkeit des Unternehmers
  • 2. Interessen des Verbrauchers
  • a. Schlechtere Beweislage mangels Produktkenntnis
  • b. Gefahr einer Urheberrechtsverletzung
  • c. Belastung des Verbrauchers mit Beweispflicht für das Bestehen einer Vertragswidrigkeit
  • d. Regressmöglichkeit des Unternehmers
  • II. Förderung des digitalen europäischen Binnenmarkts
  • D. Zwischenergebnis
  • § 8 Ausschluss oder Beschränkung der gesetzlichen Haftungspflichten des Anbieters
  • A. Möglichkeit der Haftungsbeschränkung durch Service-Level-Agreements nach dem bisher anwendbaren deutschen Recht
  • I. Individuell vereinbarte SLA
  • II. Standardisierte SLA, §§ 305–310 BGB
  • 1. Beschreibung der geschuldeten Leistung
  • 2. Vereinbarung eines von der gesetzlichen Haftung abweichenden Sanktionsregimes
  • a. Keine Verletzung eines Klauselverbots ohne Wertungsmöglichkeit, § 309 BGB
  • b. Keine Verletzung eines Klauselverbots mit Wertungsmöglichkeit, § 308 BGB
  • c. Keine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB
  • aa. Unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB
  • bb. Unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 2 BGB
  • B. Beschränkung der Haftung des Anbieters nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • I. Grundsätzliche Unwirksamkeit von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, Art. 22 Abs. 1 DIRL
  • II. Ausnahmen
  • 1. Abreden nach Unterrichtung über die Vertragswidrigkeit
  • 2. Abreden zugunsten des Verbrauchers, Art. 22 Abs. 1 und Abs. 2 DIRL
  • 3. Digitale-Inhalte-Richtlinie bestimmt „etwas anderes“, Art. 22 Abs. 1 DIRL a.E.
  • 4. Vertragsklauseln außerhalb des Anwendungsbereichs der Digitale-Inhalte-Richtlinie
  • a. Vertragsstrafe, §§ 339–345 BGB
  • b. Pauschalierter Schadensersatz
  • c. Service Credits
  • d. Bonus-Malus-Regelungen
  • C. Gestaltungsspielraum durch Bestimmung des Pflichtenprogramms
  • I. Beschränkung der Haftung durch Bestimmung der subjektiven Vertragsmäßigkeitsanforderungen nach Art. 7 DIRL
  • II. Beschränkung der Haftung durch Eingrenzung der objektiven Vertragsmäßigkeitsanforderungen nach Art. 8 Abs. 5 DIRL
  • 1. Aufklärung des Verbrauchers über die Abweichung von Art. 8 Abs. 1 oder 2 DIRL
  • 2. Ausdrückliche und gesonderte Zustimmung des Verbrauchers
  • a. Durch Betätigung des Bestellbuttons?
  • b. Durch Akzeptieren der AGB des Unternehmers?
  • c. Durch Akzeptieren einer Opt-in-Check-Box oder Anklicken eines separaten Buttons?
  • III. Beschränkung der Haftung aufgrund unsachgemäßer Integration nach Art. 9 DIRL
  • 1. Beschränkung der Haftung für Integrationsfehler des Unternehmers oder unter seiner Verantwortung, Art. 9 lit. a DIRL
  • 2. Beschränkung der Haftung für Integrationsfehler des Verbrauchers aufgrund mangelhafter Anleitung, Art. 9 lit. b DIRL
  • IV. Beschränkung der Haftung für das Bestehen von Rechten Dritter nach Art. 10 DIRL
  • D. Zwischenergebnis
  • § 9 Fazit
  • Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abs.

Absatz

AcP

Archiv für die civilistische Praxis

a.E.

am Ende

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

a.F.

alte Fassung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AnwBl

Anwaltsblatt

App

Anwendungssoftware

Art.

Artikel

AT

Allgemeiner Teil

BAG

Bundesarbeitsgericht

BB

Betriebs-Berater

Bd.

Band

BDSG

Bundesdatenschutzgesetz

BeckOK

Beck’scher Online-Kommentar

BeckRS

Beck-Rechtsprechung

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BITKOM

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien

bspw.

beispielsweise

BT

Besonderer Teil

BT-Drucks.

Bundestagsdrucksache

bzw.

beziehungsweise

ca.

circa

CR

Computer und Recht

DB

Der Betrieb

Ders.

Derselbe

Dies.

Dieselbe(n)

Digitale-Inhalte-Richtlinie

Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

DIRL

Vorschriften der Digitale-Inhalte-Richtlinie

DJT

Deutscher Juristentag←37 | 38→

DRM

Digital-Rights-Management

DSGVO

Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung

DuD

Datenschutz und Recht

EMRK

Europäische Menschenrechtskonvention

endg.

endgültig

ERCL

European Review of Contract Law

ERPL

European Review of Private Law

et al.

und andere

EU

Europäische Union

EuCML

Journal of European Consumer and Market Law

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EUGRCh

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

EUV

Vertrag über die Europäische Union

euvr

Zeitschrift für Europäisches Unternehmens- und Verbraucherrecht

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

f.

folgende

ff.

fortfolgende

Fn.

Fußnote

FS

Festschrift

GB

Gigabyte

GEK-E

Vorschriften des GEK-Entwurfs

GEK-Entwurf

Vorschlag für eine Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht, KOM(2011) 635

gem.

gemäß

GG

Grundgesetz

ggf.

gegebenenfalls

GPR

Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

GRUR Int.

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Internationaler Teil

HMD

Praxis der Wirtschaftsinformatik

HS.

Halbsatz

IaaS

Infrastructure as a Service←38 | 39→

i.d.R.

in der Regel

i.S.d.

im Sinne der/des

ISO

Internationale Organisation für Normung

i.S.v.

im Sinne von

IT

Informationstechnik

ITRB

Der IT-Rechts-Berater

i.V.m.

in Verbindung mit

JA

Juristische Arbeitsblätter

Jura

Juristische Ausbildung

jurisPK

juris Praxiskommentar

JuS

Juristische Schulung

JZ

JuristenZeitung

Kap.

Kapitel

K&R

Kommunikation und Recht

lit.

Buchstabe

LG

Landgericht

MüKo

Münchener Kommentar

MMR

MultiMedia und Recht

NIST

US-amerikanisches National Institute of Standards and Technology

NJOZ

Neue Juristische Online-Zeitschrift

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report

NomKom

Nomos Kommentar

Nr.

Nummer

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

OdW

Ordnung der Wissenschaft

OLG

Oberlandesgericht

PaaS

Platform as a Service

PDF

Portable Document Format

ProdHaftG

Vorschriften des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Rn.

Randnummer

Rom-I-VO

Rom-I-Verordnung

Rs.

Rechtssache

S.

Seite

SaaS

Software as a Service

sog.

sogenannt(e)/(er)/(es)←39 | 40→

TB

Terabyte

u.

und

u.a.

unter anderem

UAbs.

Unterabsatz

UCLA L.Rev.

UCLA Law Review

UN-Kaufrecht

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

UrhG

Urhebergesetz

Urt.

Urteil

usw.

und so weiter

v.

vom

Verbraucherrechterichtlinie

Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher

Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter

VerbrGKRL

Vorschriften der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

vgl.

vergleiche

VRRL

Vorschriften der Verbraucherrechterichtlinie

VuR

Verbraucher und Recht

Warenhandelrichtlinie

Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs

wbl

Wirtschaftsrechtliche Blätter

WH-RL

Vorschriften der Warenhandelrichtlinie

WM

Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankenrecht

WuW

Wirtschaft und Wettbewerb

ZEuP

Zeitschrift für Europäisches Privatrecht

ZfPW

Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

ZUM

Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht

Details

Seiten
318
Jahr
2021
ISBN (PDF)
9783631841846
ISBN (ePUB)
9783631841853
ISBN (MOBI)
9783631841860
ISBN (Hardcover)
9783631836125
DOI
10.3726/b17841
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Februar)
Schlagworte
Rücktritt Minderung Schadensersatz Vertragstypologie Haftungsausschluss Beweislastverteilung Nacherfüllung
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2021. 318 S.

Biographische Angaben

Isabella Petzinka (Autor:in)

Isabella Petzinka studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Humboldt-Universität zu Berlin. Während Ihres Promotionsvorhabens war Sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei verschiedenen Sozietäten tätig und wurde später durch die Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert.

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Titel: Die Rechte und Pflichten der Parteien eines Cloud-Computing-Vertrags bei Mangelhaftigkeit der Cloud-Dienste
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