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Maryam Mosavi
Die Energiewende als Exportschlager?
Eine rechtsvergleichende Untersuchung der deutsch-polnischen Vorschriften zum Übertragungsnetzausbau im Lichte einer sicheren Elektrizitätsversorgung und unter Berücksichtigung des europäischen Rechtsrahmens
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Witold Kabacinski
Die Nuklearkatastrophe in Fukushima führte zu einem Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik. Mit einem parteiübergreifenden politischen Konsens und mit breiter Zustimmung in der deutschen Bevölkerung beschloss die Bundesregierung kurze Zeit danach die Beschleunigung des Atomausstiegs und damit die Umgestaltung der deutschen Energieversorgung gestützt auf Erneuerbare Energien. Dieser Umbau wird seither mit dem Begriff der „Energiewende" assoziiert. Doch der Zubau von Erneuerbaren Energien führt auch zu einem wachsenden Ausbaubedarf im Übertragungsnetz, da der in den Norddeutschen Windparks produzierte Strom durch das Übertragungsnetz in die südlichen Lastzentren abtransportiert werden muss.
Auch Polen steht gegenwärtig vor einem grundlegenden Strukturumbruch in der Elektrizitätsversorgung. Denn Polen setzt künftig auf eine Energieversorgung aus Kernenergie. Dazu plant Polen den Bau von zwei Kernkraftwerken, deren Errichtung bis 2035 abgeschlossen sein soll. Obwohl Polen damit einen anderen Weg als Deutschland eingeschlagen hat, ist die polnische Ausgangslage im Bereich des Übertragungsnetzes auch ohne die beiden Kernkraftwerke bereits heute mit der deutschen vergleichbar. Denn auch das polnische Übertragungsnetz muss dringend ausgebaut werden, da es veraltet ist.
Gegenstand der vorliegenden Darstellung ist eine rechtsvergleichende Untersuchung der Frage, welche der nationalen Vorschriften zum Übertragungsnetzausbau für eine schnellere Umsetzung einer (potentiellen) Energiewende in beiden Ländern den Vorzug verdienen.
Empirische Untersuchung über den Einfluss des technischen Fortschritts auf die Verteilung der Löhne in Deutschland unter Berücksichtigung der Tarifbindung
Eine Analyse der Lohnungleichheit in Deutschland zwischen 1996 und 2017
Series:
Sabrina Spies
Andrea Jende
Understanding human behavior and decision-making processes is a significant challenge within many fields of research. This doctoral thesis shows how human activities are characterized by multiple interconnected contexts and demonstrates the advantages of using a multi-layered model to examine interactions between social, economic and cultural factors. The model presented here offers large benefits for various target groups as it can be applied to a wide range of research fields. Consequently, this analysis supports an interdisciplinary approach to economics.
Series:
Fabian Sindl
Seit langem umstritten, regelt § 55 JGG eine weitgehende Rechtsmittelbeschränkung im Jugendstrafrecht. Begründet wird diese Sonderregelung mit der scheinbar einleuchtenden Forderung, dass die Strafe der Tat möglichst „auf dem Fuße“ folgen müsse, um erzieherisch wirksam zu sein.
Diese Publikation greift die Kritik an § 55 JGG auf und zeichnet zunächst die historischen Wurzeln der Rechtsmittelbeschränkung nach. Sodann prüft sie die Legitimation der gesetzgeberischen Begründung u. a. anhand von gegenläufigen Erkenntnissen aus der Verhaltenspsychologie. Verstöße gegen höherrangiges Recht führen zu dem Appell, die Ausnahmevorschrift zeitnah zu streichen. Abschließend werden auch die möglichen Konsequenzen, die mit einer Abschaffung der Rechtsmittelbeschränkung einhergehen, beleuchtet.
Series:
Susanna Stöckert
Agiles Arbeiten bedeutet weit mehr als die Möglichkeit des Home oder Mobile Offices. Im unternehmerischen Kontext versteht man darunter den Einsatz agiler Arbeitsmethoden. Doch dieser stellt vor allem hierarchisch strukturierte Unternehmen vor arbeitsrechtliche Herausforderungen. Die Autorin beleuchtet diese anhand der derzeit meist genutzten agilen Arbeitsmethode, der Scrum-Methode. Während bei der unternehmensübergreifenden Anwendung die Vertragsgestaltung Bedeutung erlangt, um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit zu vermeiden, liegt der Schwerpunkt bei der unternehmensinternen Umsetzung der Scrum-Methode im Betriebsverfassungsrecht. Dieses ist flexibel genug, um neue Formen der Zusammenarbeit zu erfassen und eine effektive Mitbestimmung zu gewährleisten.
Arrêts de règlement
Gerichtliche Gesetzgebung im frühneuzeitlichen Frankreich am Beispiel des Parlements de Provence
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Daniel Jordanov
Das Parlement de Provence erließ in der Zeit seines Bestehens von 1501 bis 1790 zahlreiche arrêts de règlement. Das waren formelle ‚Entscheidungen‘ der Höchstgerichte Frankreichs, die weit über die Funktion eines Gerichts hinausgingen. Denn sie enthielten allgemeinverbindliche Regeln für unterschiedliche Gegenstände, gewöhnlich ohne Bezug zu einem Parteiverfahren. Der Widerspruch zur primären Rolle der Parlements als Gerichte lässt sich nicht einfach mit der Vermengung von Gewalten im Ancien Régime erklären. Dieser Band betrachtet die Parlements als gerichtlich organisierte Gesetzgeber. Auf der Grundlage einer anschaulichen Auswertung der überlieferten arrêts de règlement des Parlements de Provence zeichnet der Autor Inhalte, Form und Verfahren der Akte nach.
Die Begründungsmuster von Untersuchungshaftentscheidungen
Eine rechtstatsächliche Untersuchung
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Maximilian Valentin Haffner
Die Anordnung der Untersuchungshaft wird häufig als vorschnell oder ungerechtfertigt kritisiert. Diese Problematik erkannte der Gesetzgeber frühzeitig und trat ihr durch strenge normative Voraussetzungen und Begründungsanforderungen entgegen. Der Autor untersucht, ob die gesetzlichen Begründungsanforderungen in der Praxis erfüllt werden oder ob vielmehr auf allgemeine Begründungsmuster zurückgegriffen und damit eine einzelfallbezogene Begründung umgangen wird. Dies dient nicht nur der Ermittlung der Rechtswirklichkeit, sondern auch der Überprüfung der Begründungsanforderungen der Untersuchungshaft auf ihre rechtlichen und tatsächlichen Schwächen.
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Lina König
Die Arbeit untersucht die Betriebspflicht des Netzbetreibers nach § 11 Abs. 1 S. 1 EnWG unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und geht vertieft auf die Möglichkeit des Rückbaus von Netzabschnitten ein. Sie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen ein Netzabschnitt stillgelegt werden kann. Dabei kommt dem Anschlussanspruch des EE-Anlagenbetreibers gem. § 8 EEG entscheidende Bedeutung zu. Die Arbeit setzt sich intensiv mit der Frage auseinander, inwiefern Netzbetreiber verpflichtet werden können, vorhandene Netzabschnitte weiter zu betreiben, wenn ein Anschlussverlangen an diesen Netzabschnitt besteht. Es wird herausgearbeitet, wie sich die Betriebspflicht, die unternehmerische Freiheit des Netzbetreibers auf Stilllegung und der Anschlussanspruch des EE-Anlagenbetreibers zueinander verhalten.