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Klauselgestaltungen in Römischen Testamenten

Akten einer Internationalen Tagung zum Römischen Testamentsrecht (6.–7. November 2020, Wien/online)

von Lisa Isola (Band-Herausgeber:in)
©2022 Sammelband 222 Seiten

Zusammenfassung

Das Testament stellte den wohl wichtigsten Rechtsakt im Leben eines römischen Bürgers dar. Diese zentrale Bedeutung des Testaments für die antike römische Gesellschaft ist nicht nur aufgrund der literarischen Überlieferung erschließbar, sondern wird vor allem auch durch die eindrucksvolle Masse an Rechtstexten zu diesem Thema belegt. Das kunstvolle Regelungsgeflecht, welches gewährleisten sollte, dass der «letzte Wille» Wirksamkeit erlangte, sowie die Frage, wie die Grundsätze des Testamentsrechts praktischen Niederschlag in den überlieferten Dokumenten fand, war Gegenstand einer internationalen Tagung im November 2020. Die Schriftfassungen der Beiträge von führenden Experten aus Deutschland, Italien, Ungarn und der Schweiz sind im vorliegenden Band versammelt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhalt
  • Vorwort
  • Autorinnen und Autoren
  • Abkürzungen
  • Gesetzessprache und Erbeinsetzung. Der Ausdruck der Gesetzeswirkung als Schlüssel zum Wortformalismus der heredis institutio (Martin Avenarius)
  • Zum Testament der Iunia Libertas aus Ostia (AE 1940, 94) (Ulrike Babusiaux)
  • Vermächtnisaussetzung, Bestattungsprivileg und actio utilis. Bemerkungen zu Scaev. 2 quaest. D. 11.7.46 (Christian Baldus)
  • Kaiserliche Rechtspflege und provinziale Praxis. Überlegungen zu C. 3.42.8 pr.–1 (Éva Jakab)
  • Die hoc-amplius-Klausel bei der Pupillarsubstitution. Zum Verhältnis von Vermächtnissen im väterlichen Testament und im Pupillartestament (Sebastian Lohsse)
  • Dal testamento di Pomponius Maximus: prospettive del diritto ereditario tardo antico (Carla Masi Doria)
  • Das römische Familienfideikommiss (Thomas Rüfner)
  • Umgehungsstrategien zur lex Voconia (Dietmar Schanbacher)
  • Quellen
  • Stichworte
  • Reihenübersicht

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Vorwort

Plutarch berichtet, Cato der Ältere habe lediglich drei Dinge in seinem Leben bereut; eines davon sei, einen einzigen Tag ohne Testament gelebt zu haben. Diese Anekdote zeigt – auch wenn sie übertreiben mag – den sprichwörtlich gewordenen ‚horror of intestacy‘ der Römer. Die enorme Masse an überlieferten Quellen zu Problemen des äußerst komplex gestalteten römischen Testamentsrechts macht die besondere Bedeutung dieses Gegenstandes offenbar. Sehr häufig nahmen Prinzipien, welche sodann auch auf Rechtsgeschäfte unter Lebenden übertragen wurden, hier ihren Ausgang. Die dokumentarische Überlieferung belegt überdies gerade für dieses Rechtsgebiet besonders eindrucksvoll das Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis. Führende Expertinnen und Experten haben anlässlich einer ‚Internationalen Tagung zum Römischen Testamentsrecht‘ vom 6. und 7. November 2020 einzelne Aspekte der Rechtsentwicklung in den Blick genommen und die Hintergründe von ‚Klauselgestaltungen in Römischen Testamenten‘ beleuchtet.

Nach der Eröffnung durch die Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Brigitta Zöchling-Jud, sowie den Vizedekan und zugleich Vorstand des Instituts für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte an der Universität Wien, Franz-Stefan Meissel, hat sich Martin Avenarius von der Universität zu Köln mit der ‚Gesetzesähnlichkeit‘ von Testamenten beschäftigt; hierbei stand die Erbeinsetzungsformel und deren Entwicklung im Vordergrund. Ulrike Babusiaux von der Universität Zürich zeigte, wie das in Auszügen als Inschrift überlieferte Testament einer ‚Iunia Libertas‘ bspw. im Hinblick auf das Verbot, etwas ad incertas personas zu vermachen, oder auch etwa im Zusammenhang mit Fragen der Anwachsung beim ususfructus, möglicherweise den rechtlichen Vorgaben entsprechen konnte. Christian Baldus von der Universität Heidelberg hat für die Akten eine Untersuchung beigesteuert, welche das Legat von Kleidung zum Gegenstand hat, welche bei der Bestattung verwendet worden war und dem Begünstigten eine actio utilis eröffnete; die Hauptfrage besteht darin, an welche Klage sich diese anlehnte. Éva Jakab von der Károli Gáspár Universität Budapest sowie der Universität Szeged hat den Blick dafür geschärft, wie die Juristenschriften die Praxis reflektieren. Sebastian Lohsse von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster hat sich komplizierte Fragestellungen zum Gegenstand gemacht, welche sich aus Diskrepanzen zwischen Pupillartestament und väterlichem Testament ergeben können. Carla Masi Doria von der Università degli studi di Napoli Federico II konnte ein neu entdecktes Testamentstäfelchen aus Nordafrika vorstellen, welches aus dem 4. Jh. stammen dürfte und nicht nur einzigartige sozialhistorische Einblicke ←7 | 8→gewährt, sondern zudem eindrucksvoll vor Augen führt, wie sehr man sich auch an diesem Ort und zu dieser Zeit bemühte, die Vorschriften des klassischen römischen Testamentsrechts einzuhalten. Thomas Rüfner von der Universität Trier beschäftigte sich mit dem Phänomen des Familienfideikommisses, welches insbesondere für die Bindung von Vermögen über mehrere Generationen hinweg Bedeutung hat; hier stellen sich bspw. Probleme im Zusammenhang mit dem Kreis der Begünstigten. Dietmar Schanbacher von der Technischen Universität Dresden hat Strategien der Umgehung gesetzlicher Verbote, welche die Testierfreiheit beschränken sollten, aufgezeigt; dabei fokussierte er auf die lex Voconia und die damit vermutlich in Verbindung stehende Entwicklung des Quotenlegats.

Die Vorträge und Diskussionen konnten zwar infolge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen nur virtuell stattfinden, doch tat das dem lebhaften Austausch über die einzelnen Fragestellungen keinen Abbruch. Ich danke allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sehr herzlich für ihre Bereitschaft, an dieser Tagung mitzuwirken sowie für die zügige Fertigstellung der Schriftfassungen. Karin Wiedergut vom Institut für Alte Geschichte der Universität Wien danke ich für Unterstützung bei der Herausgebertätigkeit; Verena Halbwachs vom Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien für kritische Lektüre; schließlich auch ganz besonders Nikolaus Benke vom Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien für die Aufnahme des Bandes in die Reihe ‚Wiener Studien zu Geschichte, Recht und Gesellschaft‘ des Peter Lang Verlages.

Wien, Juni 2021 Lisa Isola

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Autorinnen und Autoren

Martin Avenarius, Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln

Ulrike Babusiaux, Professorin für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich

Christian Baldus, Professor für Bürgerliches Recht, Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft (Romanistische Abteilung), an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Éva Jakab, Professorin für Römisches Recht an der Károli Gáspár Universität Budapest sowie an der Universität Szeged

Sebastian Lohsse, Professor für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Carla Masi Doria, Professore ordinario di Storia del diritto romano pubblico e privato an der Università degli Studi di Napoli Federico II

Thomas Rüfner, Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte sowie Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Trier, Richter am Oberlandesgericht Koblenz

Dietmar Schanbacher, Professor für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Technischen Universität Dresden

Details

Seiten
222
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783631855423
ISBN (ePUB)
9783631858530
ISBN (Hardcover)
9783631856901
DOI
10.3726/b18916
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2021 (Dezember)
Schlagworte
Testament Erbeinsetzung Vermächtnisaussetzung Bestattungsprivileg Provinziale Praxis Hoc-amplius-Klausel Pupillarsubstitution Familienfideikommiss Umgehung Lex Voconia
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 222 S.

Biographische Angaben

Lisa Isola (Band-Herausgeber:in)

Lisa Isola war nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften zunächst Universitätsassistentin an der Universität Wien (prae-doc) sowie an der Johannes Kepler Universität Linz (post-doc) und leitet aktuell im Rahmen des Hertha-Firnberg-Exzellenzprogramm des FWF ein Forschungsprojekt zum römischen Testamentsrecht an der Universität Wien.

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