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Josef Hupka (1875–1944)

Leben und Werk eines zu Unrecht vergessenen Rechtswissenschaftlers

von Caterina Maria Grasl (Autor:in)
©2022 Dissertation 520 Seiten

Zusammenfassung

Josef Hupka (1875–1944) war bis zu seiner Zwangspensionierung 1938 Professor für Handels- und Wechselrecht an der Universität Wien. Zu Lebzeiten galt er nicht nur als Wissenschaftler von internationalem Format; vielmehr bezog er in Zeitungsartikeln zu einer Vielzahl von rechtlichen, kultur- und gesellschaftspolitischen Themen Stellung und stellte sich als mutiger Einzelkämpfer gegen den zunehmenden Antisemitismus an der Universität und in anderen Lebensbereichen. Die vorliegende Biografie zeichnet anhand bisher unzugänglichen Archivmaterials ein Lebensbild dieses außergewöhnlichen Mannes. Daran anschließend bietet sie einen Überblick über sein breit gefächertes wissenschaftliches Oeuvre auf den Gebieten des Vollmachtrechts, des Privatversicherungsrechts, des Römischen Rechts und des Wechselrechts.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danksagung
  • Inhalt
  • Einleitung
  • Erster Teil: Zur Biografie Josef Hupkas (1875–1944)
  • I. Hupka privat
  • A. Familie, Kindheit und Jugend in Znaim
  • B. Antisemitismus in Wien und Übertritt zum christlichen Glauben
  • C. Freundeskreis und Familie
  • D. Letzte Jahre in Wien und den Niederlanden
  • E. Hupkas Kunstsammlung und deren Schicksal nach 1938
  • II. Hupkas akademische Laufbahn – ein Überblick
  • A. Studium und akademische Laufbahn
  • B. Hupka und das „Frauenstudium“
  • C. Hupkas umstrittene Wahl zum Dekan
  • D. Hupkas Amtszeit als Dekan
  • E. Die Habilitation Otto Halperns
  • F. Thiede, Morgenstern und das Disziplinarverfahren gegen Hupka
  • G. Die Gleispach’sche Studentenordnung
  • H. Hupkas Kampf gegen die „Hakenkreuzler“
  • III. Der „öffentliche Intellektuelle“
  • A. Jhering und das „Rote Wien“
  • B. Die Genussscheine der Donaudampfschifffahrtsgesellschaft
  • C. Die „Albertina“-Frage
  • D. Der Fall Halsmann
  • Zweiter Teil: Hupkas wissenschaftliches Oeuvre
  • I. Hupkas Studien zu Stellvertretung und Vollmacht
  • A. Die Vollmacht
  • 1. Der Begriff der Vollmacht
  • a. Hupkas Darstellung des zeitgenössischen Meinungsstands
  • b. Bevollmächtigung und Vertretungsakt
  • c. Der Einfluss persönlicher Verhältnisse des Prinzipals und des Stellvertreters auf das Hauptgeschäft und die Abgrenzung der Bevollmächtigung gegen verwandte Geschäfte
  • 2. Die Entstehung der Vollmacht
  • a. Die äußere Natur des Bevollmächtigungsaktes
  • b. Die Form der Vollmachtserklärung
  • c. Die inneren Gültigkeitserfordernisse des Bevollmächtigungsaktes
  • d. Die Abstraktheit der Vollmacht
  • e. Die Kundmachung der Vollmacht als selbstständiger Entstehungsgrund der Vertretungsmacht
  • 3. Der Umfang der Vollmacht
  • a. Der sachliche Umfang der Vollmacht
  • b. Die Befugnis des Stellvertreters zu Geschäftsabschlüssen mit sich selbst (und zur Doppelvertretung)
  • c. Die Substitutionsmacht des Bevollmächtigten
  • d. Die Gesamtvollmacht
  • 4. Das Erlöschen der Vollmacht
  • a. Die prinzipielle Unabhängigkeit der Vollmacht von dem Fortbestande des Kausalverhältnisses und die Erlöschungsgründe der Vollmacht
  • b. Der Widerruf
  • c. Der Schutz des gutgläubigen Dritten und des gutgläubigen Vertreters bei Erlöschen der Vollmacht
  • 5. Zusammenfassung
  • B. Die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
  • 1. Die Elemente der Vollmachtshaftung im bisherigen Recht
  • 2. Die Dogmatik der Vollmachtshaftung nach deutschem bürgerlichen Recht
  • a. Der Rechtsgrund der Haftung
  • b. Die Voraussetzungen der Haftung
  • c. Der Inhalt der Haftung
  • d. Die Endigung der Haftung
  • C. Hupkas Einfluss auf die internationale und österreichische Lehre und Rechtsprechung
  • 1. Hupkas Vollmachtslehre im Kontext des österreichischen ABGB
  • 2. Hupkas Lehre über die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht im österreichischen Recht
  • a. Hupkas Ansatz zur falsus procurator-Haftung im ABGB
  • b. Rudolf Welsers Kritik an Hupka
  • 3. Zusammenfassung
  • II. Beiträge zum römischen Recht
  • A. Die Selbstkontrahierungsfälle des römischen Rechts
  • B. Der Dissensus in Causa und die moderne Textkritik
  • III. Versicherungsrecht
  • A. Die Zulässigkeit von Verwirkungsabreden
  • B. Der Begriff des Versicherungsvertrags
  • C. Gegenentwurf eines Gesetzes über den Versicherungsvertrag
  • 1. Zur wissenschaftlichen Rezeption des Gegenentwurfs
  • 2. Hupkas Einfluss auf den Gesetzestext
  • 3. Im Gesetz nicht berücksichtigte Änderungsvorschläge
  • D. Die „Reformversicherung“
  • IV. Wechselrecht
  • A. Die inakzeptable Tratte mit Deckungsrecht
  • 1. Landesberger gegen Hupka: eine Kontroverse in drei Akten (und einem kurzen Epilog)
  • a. Hupkas erste Wortmeldung
  • b. Landesbergers Replik
  • c. Hupkas zweite Stellungnahme: der Schiedsspruch Lyon-Caens
  • 2. Zur Frage der Deckung (provision) im französischen Wechselrecht
  • 3. Das Nachspiel: die Diskussion zur Zessionstratte in der zeitgenössischen Literatur
  • B. Zwischen Den Haag und Genf: Aufsätze zur Vorbereitung auf die Genfer Wechselrechtskonferenz
  • 1. Das Haager Wechselrechtsübereinkommen und der Völkerbund
  • 2. Zur Revision des Haager Wechselrechts
  • C. Das einheitliche Wechselrecht der Genfer Verträge
  • 1. Zielsetzung und allgemeiner Überblick
  • 2. Der Begriff der ‚höheren Gewalt‘ im Wechselrecht
  • 3. Die Wirkungen der Wechselerklärungen
  • V. Akademische Einflüsse und Lehrer
  • A. Ludwig Mitteis (1859–1921)
  • B. Josef Schey (1853–1938)
  • C. Carl Samuel Grünhut (1844–1929)
  • VI. Zur Anatomie des Vergessens
  • Zusammenfassung
  • Bibliografie
  • Schriften von Josef Hupka
  • Monografien, Beiträge in Sammelbänden, Zeitschriften und Kommentaren sowie Zeitungsartikel mit bekanntem Autor
  • Zeitungsartikel mit unbekanntem Autor
  • Archivmaterial
  • Gesetzblätter, Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen
  • Internetquellen ohne Autor
  • Abbildungsverzeichnis
  • Personenregister
  • Sachregister
  • Reihenübersicht

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Einleitung

Wer forscht, stellt Fragen. Wer an der Biografie eines weitgehend vergessenen Rechtswissenschaftlers forscht, bekommt mitunter auch Fragen gestellt – von sich selbst und anderen. Die häufigste war wohl jene nach der Rechtfertigung meines Forschungsvorhabens: „Ist Josef Hupka überhaupt wichtig genug für eine Biografie?“ Diese Frage hat freilich ihre Berechtigung: Zumindest aus fachlicher Sicht ist nicht jeder vergessene Jurist ein zu Unrecht vergessener. Die Beantwortung muss in letzter Instanz den Leserinnen und Lesern überlassen werden; mein persönlicher Antwortvorschlag ergibt sich aus der Existenz dieses Buches.

Der bisherige Forschungsstand, auf den in den Folgekapiteln noch näher eingegangen werden wird, ist rasch skizziert: Literatur zu Josef Hupka gibt es bis dato kaum; erst in den letzten Jahren hat die Forschung zaghaft begonnen, sich seiner anzunehmen.1 Es fehlt nicht nur eine detaillierte Biografie, sondern auch ein Werkverzeichnis und eine eingehende Auseinandersetzung mit Hupkas wissenschaftlichen Oeuvre. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diese Lücke zu schließen. Sie ist das Ergebnis einer Spurensuche, auf juristischem Terrain und bisweilen auch weit darüber hinaus.

Wenngleich Josef Hupkas Name mittlerweile geringen Wiedererkennungswert besitzt, ist er doch nicht gänzlich von der rechtswissenschaftlichen Bühne verschwunden. Wer aufmerksam rezente Werke zum Vollmacht-, Versicherungs- und Wechselrecht liest, findet ihn da und dort noch in den Fußnoten; in der älteren Literatur trifft man ihn sogar noch mit einer Häufigkeit, die anfangs überrascht. Doch auch andernorts hat Hupka Spuren hinterlassen. Man begegnet ihm in den Tagebüchern Arthur Schnitzlers, den Memoiren Bertha Zuckerkandls, dem Werknachlass des Malers und Grafikers Ferdinand Schmutzer, der Gesamtausgabe der Schriften Sigmund Freuds und der Literatur zur „Österreichischen Dreyfusaffäre“, dem Mordprozess gegen Philipp Halsmann (1928/29). Als Kunstsammler und Musikliebhaber stand er mit namhaften Künstlern und Kunstkennern seiner Zeit in engem Kontakt; auch bekannte Schriftsteller und Journalisten zählten zu seinem weiten Bekanntenkreis. Darüber hinaus war er nicht nur in der juristischen Fachwelt sondern auch in den Kreisen des Wiener Großbürgertums außerordentlich gut vernetzt. Nicht zuletzt deshalb widmet der erste Teil dieses Buches seinem Privatleben detailliertere Aufmerksamkeit, als dies sonst in wissenschaftlichen Biografien üblich sein mag.

←11 | 12→Hupkas Bekanntheit auch außerhalb rechtswissenschaftlicher Kreise war jedoch nicht ausschließlich – ja nicht einmal hauptsächlich – seinen Bekanntschaften mit herausragenden Persönlichkeiten der Wiener intellektuellen und künstlerischen Elite geschuldet. Hupka war ein Mann von hoher persönlicher Integrität und bemerkenswerter Zivilcourage. Über Jahrzehnte nahm er immer wieder in Zeitungsartikeln zu aktuellen – auch weit außerhalb seiner unmittelbaren rechtswissenschaftlichen Forschungsgebiete liegenden – Themen Stellung und stand ohne Rücksicht auf persönliche Nachteile für seine Überzeugungen ein. Ein solches Maß an zivilgesellschaftlichem Engagement ist zu jeder Zeit beachtenswert; ganz besonders aber im Hinblick auf das zunehmend radikal antisemitische Klima, das im Österreich der Zwischenkriegszeit herrschte.2 Sowohl im universitären als auch im außeruniversitären Kontext trat Hupka – obgleich er sich als jüdischstämmiger Konvertit in einer besonders exponierten Lage befand – immer wieder in privaten Aktionen und öffentlichen Stellungnahmen gegen jede Art von Ungerechtigkeit, im Lauf der Jahre aber zunehmend besonders gegen antisemitische Diskriminierung und Gewalt auf. Diesem Aspekt seiner Vita ist der dritte Abschnitt des ersten Teils dieses Buches gewidmet.

Josef Hupka verdient aber keineswegs nur als „Kämpfer gegen den Antisemitismus und Opfer der Shoah“3 Beachtung. Sein wissenschaftliches Oeuvre ist außerordentlich originell und vielschichtig; auf den Gebieten des Privat- und Handelsrechts erzielte er bahnbrechende Ergebnisse. Seine Arbeiten zu Vollmacht und Stellvertretung prägten die deutsche und österreichische Doktrin und Judikatur; seine versicherungsrechtlichen Arbeiten hatten maßgeblichen Einfluss auf die österreichische Gesetzgebung, und sein Kommentar zu den Genfer Wechselrechtsabkommen hat bis heute nicht an Relevanz verloren. Der zweite Teil dieses Buches gibt daher eine detaillierte Einführung in Josef Hupkas wissenschaftliches Werk. Anhand ausführlicher Zitate werden Hupkas Stil und Methodik dargestellt; darüber hinaus werden die Ergebnisse seiner Forschung im Kontext der zeitgenössischen Literatur erläutert und deren Rezeption durch die neuere Lehre und Rechtsprechung beschrieben.

Ziel dieser Arbeit ist es, nach einer langen Periode des Vergessens sowohl die bewegte Lebensgeschichte Josef Hupkas als auch dessen reichhaltiges wissenschaftliches Werk erneut in den Blickpunkt der rechtswissenschaftlichen Forschung zu rücken.

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Erster Teil: Zur Biografie Josef Hupkas (1875–1944)

Im ersten Abschnitt dieses Buches soll zunächst Josef Hupkas Biografie kurz skizziert werden, wobei die Darstellung im Interesse der Lesbarkeit in Hupkas außeruniversitäres Leben und seine akademische Karriere gegliedert ist. Hupkas Leben ist in der Literatur bis heute nur sehr bruchstückhaft dokumentiert. Zeitgenössische Nachschlagewerke wie etwa Kürschners Deutscher Gelehrtenkalender (1926), Salomon Winingers Große Jüdische National-Biografie (1926) oder Hermann Degeners Wer ist’s? (1928) enthalten knappe, teils vermutlich von Hupka selbst verfasste, biografische Skizzen; aus späterer Zeit stammen ein Eintrag in der Österreichischen Nationalbiografie,4 im Gedenkbuch für die Opfer des Nationalsozialismus an der Universität Wien5 und, seit 2019, im Lexikon der Österreichischen Provenienzforschung.6 Erwähnung findet Hupka mitunter in der Literatur zur Universität Wien in der Zwischenkriegszeit und im Nationalsozialismus.7 Biografische Skizzen Hupkas veröffentlichten in den letzten Jahren ←13 | 14→Franz-Stefan Meissel und Thomas Olechowski.8 Der Journalist und Zeithistoriker Klaus Taschwer setzt sich in zwei Artikeln vor allem mit Hupkas öffentlichen Stellungnahmen zu aktuellen Themen und seiner gescheiterten Flucht vor den Nationalsozialisten auseinander.9 Details zu Hupkas Kunstsammlung finden sich in Sophie Lillies Handbuch der enteigneten Kunstsammlungen Wiens.10

I. Hupka privat

Josef Hupkas Privatleben ist naturgemäß in der Literatur und den offiziellen Archivbeständen nur spärlich dokumentiert, einzelne Dokumente finden sich lediglich im Mährischen Landesarchiv. Einige Schlaglichter auf seine Kindheit und Jugend in Znaim werfen Zeitungsberichte aus der Znaimer Regionalpresse. Zu seinem Erwachsenenleben in Wien finden sich bisweilen Hinweise in den Tagebüchern und Memoiren seiner Zeitgenossen und Bekannten.

Der wichtigste Teil der in den folgenden Kapiteln enthaltenen Informationen entstammt den bislang nicht zugänglichen privaten Archiven der Nachfahren Josef Hupkas, insbesondere der Korrespondenz und den Tagebüchern seiner Frau Hermine. Auf der Basis dieses umfangreichen Materials war es möglich, ein – zugegeben lückenhaftes, aber andererseits auch recht detailreiches – Mosaikbild von Hupkas Lebens zu rekonstruieren. In seiner Intimität mag dieses über das in wissenschaftlichen Biografien Übliche hinausgehen; es schien jedoch wichtig, nicht nur den Juristen, sondern darüber hinaus auch den Menschen Josef Hupka hier so weit wie möglich zu wiederauferstehen zu lassen.

A. Familie, Kindheit und Jugend in Znaim

Josef Hupka wurde am 22. Februar 1875 als erstes Kind und einziger Sohn des Advokaten Ludwig Hupka11 und seiner Frau Rosa (geborene Weissberger)12 geboren. Schon 1876 folgte die Schwester Irene,13 1877 Elisabeth (genannt Elise),14 1879 Adele15 und 1881 Marie (genannt Mitzi).16 Ludwig Hupka hatte an der Universität Wien Rechtswissenschaften studiert. Nach seiner Promotion 1870 hatte er sich in Wien niedergelassen und eine Advokaturskanzlei in der Kohlmessergasse 2 im ersten Wiener Gemeindebezirk17 eröffnet. Am 31. Mai 1874 heiratete er im Wiener Stadttempel Rosa Weissberger. Die drei ältesten Kinder des Paares wurden in Wien geboren. Im Jahr 1878 übersiedelte die Familie nach Znaim, wo sich Ludwig Hupka als mährisch-schlesischer Landesadvokat niederließ. Am 11. Mai 1878 eröffnete er dort – als erster jüdischer Advokat Znaims18 – eine Kanzlei am Ottokarplatz und avancierte bald zum gefragten Strafverteidiger. Besonders sein „angenehmes, kräftiges Organ“ und seine „klare, leicht faßliche Vortragsweise“, die ihm „die Geschworenen zu aufmerksamen Zuhörern und dankbaren Richtern“ machten, wurden in den detaillierten Prozessberichten der Znaimer Lokalpresse lobend hervorgehoben.19 Wie zeitgenössische Berichte über Josef Hupkas Lehrtätigkeit belegen, sollte er auf diesem Gebiet vieles von seinem Vater übernehmen.20

Als Advokat gehörte Ludwig Hupka zur Znaimer Oberschicht, sodass der öffentliche Aspekt seines Lebens auch in der deutschsprachigen Zeitung Znaims, dem Znaimer Wochenblatt, eingehend dokumentiert ist. Die Familie ←15 | 16→wohnte zunächst am Oberen Platz (heute Horny náměstí) 1; 1885 übersiedelte sie in eine Villa in der Wüllersdorfgasse 9 in der Oberen Vorstadt. Das Zensusblatt von 1890 verzeichnet neben den Familienangehörigen noch eine im Haus lebende Köchin, zwei Dienstmädchen, einen Hausdiener und Gärtner sowie eine aus England stammende Erzieherin.21 Das Leben der Hupkas verlief in ruhigen, geordneten Bahnen; das dramatischste Ereignis, von dem das Znaimer Wochenblatt zu berichten weiß, ist ein vom Nachbargrundstück ausgehender Brand, der auf die Villa Hupka übergriff, bei dem aber niemand zu Schaden kam.22

Sowohl Ludwig als auch Rosa Hupka nahmen regen Anteil am gesellschaftlichen Leben der Kleinstadt und engagierten sich in zahlreichen wohltätigen Angelegenheiten; das Znaimer Wochenblatt verzeichnet kaum einen Spendenaufruf, bei dem die Hupkas nicht zu den ersten und großzügigsten Spendern, bisweilen auch zu den Initiatoren, gehörten.23 Schon früh hatten sich Josef Hupkas Eltern für die Schaffung eines Kindergartens für sozial Schwache eingesetzt,24 den die Familie auch während ihrer gesamten Znaimer Zeit – ebenso wie andere wohltätige Vereinigungen – durch Sachspenden25 und Mitwirkung bei Benefizveranstaltungen26 unterstützte. Auch ←16 | 17→am Vereinsleben der Stadt nahmen die Hupkas regen Anteil: Rosa Hupka gehörte nicht nur zu den Gründungsmitgliedern des Vereins zur Errichtung und Erhaltung von Kindergärten und Kinder-Bewahrstätten27 sondern auch zu jenen des Znaimer Zweigvereins des patriotischen Frauenhilfswerks für Mähren.28 Beide waren Mitglieder des deutschen Schulvereins;29 Ludwig Hupka gehörte daneben auch dem Znaimer deutschen Verein für Stadt und Land,30 dem Znaimer Turnverein31 und dem Anpflanzungs- und Verschönerungsverein32 an und war ein aktives Mitglied der noch sehr jungen33 israelitischen Kultusgemeinde, als deren erster Beirat er jahrelang fungierte.34 1892 wurde er „in würdiger Anerkennung [seiner] Verdienste um das Blühen und Gedeihen der Cultusgemeinde“ einstimmig zu deren Ehrenmitglied ernannt.35

Auch als jovialer Festredner trat Ludwig Hupka immer wieder an die Öffentlichkeit – so etwa bei der Begrüßungsfeier des 99. k.k. Infanterieregimentes, bei der er einen „humoristischen gehaltenen, oft von Beifall unterbrochenen Toast auf die Frauen der Offiziere“ ausbrachte,36 oder bei der Festkneipe des Znaimer Turnvereins, bei der er besonders die Leistungen ←17 | 18→der Turnerinnen hervorhob.37 Eine Rede ganz anderer Art hielt er anlässlich der Jahreshauptversammlung des Znaimer deutschen Vereines für Stadt und Land am 16. Juni 1889, die zeitgleich mit einem „Vergnügungsausflug“ der Vereinigten Christen unter der Führung Dr. Karl Luegers nach Znaim stattfand: Im Anschluss an seinen Vorredner, den Obmann des Vereins Johann Haase, betonte Hupka, dass es das Ziel der Vereinigten Christen sei, Zwietracht unter den Deutschen Znaims zu streuen. Die Gruppierung um Lueger benütze das Christentum als „Maske für Ihre Zwecke; denn das Christentum ist identisch mit Toleranz, Bildung, und sie predigen Haß, Entzweiung. Sie tummeln das Steckenpferd des Judenhasses, um ganz andere Ziele zu verfolgen.“38

Hupkas Aufruf zum Zusammenhalt der Deutschen Znaims erntete großen Beifall; die gescheiterte Agitationsfahrt „an dreihundert solcher vereinigter Herren und Damen […] unter Führung des Dr. Lueger“ wurde in der Lokalpresse mit Spott und Hohn bedacht: „Die Herren haben […] nicht bedacht, daß unsere Znaimer noch unverfälschtere Deutsche sind, als sie, und daß wir Vereinigungen genug haben, um die vereinigten Christen gut entbehren zu können.“39

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gab es auch in Znaim mitunter antisemitische Übergriffe – so etwa ein Flugblatt judenfeindlichen Inhalts, das einem Znaimer Kaufmann übergeben worden war. Dessen „Rechtsfreund“ Ludwig Hupka erstattete daraufhin Anzeige, worauf sich der Urheber wegen Aufreizung zu Feindseligkeiten gegen Nationalitäten, Religionsgenossenschaften, Körperschaften und dergleichen gem. § 302 StG 1852 vor Gericht verantworten musste.40 Im Großen und Ganzen waren die letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts in Znaim aber von einem friedlichen Miteinander der Konfessionen innerhalb der deutschen Bevölkerung geprägt, wozu auch die ausgeprägte Rivalität zwischen Deutschen und Tschechen einen nicht zu unterschätzenden Beitrag leistete.41 Das herrschende Klima ←18 | 19→bringt die beleidigte Äußerung des angeklagten Antisemiten trefflich auf den Punkt: „Wenn ich einem Tschechen sage: ‚Du bist ein Sch…böhm‘, oder einem Deutschen: ‚Du deutscher H…‘, so ist dies alles erlaubt, aber über die Juden etwas zu sagen ist nicht erlaubt!“.42

Hupka selbst verstand sich – wie die meisten Juden in Tschechien43 – als Deutscher; eine Überzeugung, die aus seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen und sprachlichen Minorität geboren war und nichts mit der antisemitischen „Deutschtümelei“, die er in Wien kennenlernen sollte, zu tun haben wollte. Viel später sollte er einmal erklären, dass er den Begriff „deutsch“ in jenem Sinne verstanden haben wollte, „wie ihn Theodor Mommsen […] in seinem berühmten offenen Brief an Treitschke auch für das Deutschtum energisch in Anspruch genommen hat,“44 also in bewusster Distanzierung von der in antisemitischen Kreisen üblichen Dichotomie zwischen „deutsch“ und „jüdisch“.

Die interkonfessionelle Solidarität zwischen Mitbürgern deutscher Muttersprache, die er in Znaim kennengelernt hatte, sollte Hupka sein Leben lang prägen, ebenso wie das soziale Gewissen und die tätige Nächstenliebe, die ihm seine Eltern vorgelebt hatten. In anderer Hinsicht ließ er seine Znaimer Zeit aber völlig hinter sich: Trotz fortdauernder freundschaftlicher Beziehungen zu einzelnen seiner Znaimer Kameraden sollte er die Stadt erst 1936 – zum ersten und letzten Mal – wieder besuchen.45

B. Antisemitismus in Wien und Übertritt zum christlichen Glauben

Im Jahr 1892 gab Ludwig Hupka nach Ablauf der gesetzlichen Frist seine Kanzlei in Znaim auf46 und übersiedelte zurück nach Wien, wo er sich mit seiner Familie in der Bäckerstraße 3 im ersten Wiener Gemeindebezirk niederließ und eine Advokaturskanzlei eröffnete. Für Josef Hupka brachte diese Übersiedelung auch den ersten Kontakt mit dem ubiquitären und ←19 | 20→gesellschaftlich weitgehend anerkannten Antisemitismus, der in der Hauptstadt schon gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts herrschte. „Antisemitischer Wortschatz gehörte in Wien spätestens mit der Jahrhundertwende zum ‚offiziellen‘ Ton“,47 resümieren Frank Stern und Barbara Eichinger in ihrem Sammelband zur jüdischen Erfahrung in Wien zwischen 1900 und 1938. Schon vor Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts hatte sich der Antisemitismus „zu einem latenten, bisweilen auch offen artikulierten Grundkonsens“ entwickelt.48 Ein Zeitgenosse berichtet: „Der Antisemitismus und die Rohheit, welche die Anhänger desselben gegenüber den Bekennern des mosaischen Glaubens an den Tag legen, erschwert in vielen Fällen dem Jude [sic] nicht nur das bürgerliche Fortkommen, sondern stört auch denselben im friedlichen Genusse der Früchte seiner Arbeit, läßt ihn vielfach selbst in jenen wenigen Augenblicken, die er sich den Freuden stiller Geselligkeit hingeben will, nicht unbehelligt des Weges ziehen.“49

Gerade an der rechtswissenschaftlichen Fakultät und in den juristischen Berufen, in denen Juden im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung deutlich überrepräsentiert waren, stand antisemitische Diskriminierung – oft im Sinne eines „Notwehrantisemitismus“50 gegen die „Verjudung“ dieser Bereiche gerechtfertigt – an der Tagesordnung.51 Besonders eine Karriere im Staatsdienst war für jüdische Juristen in aller Regel nur nach deren ←20 | 21→Übertritt zum christlichen Glauben möglich;52 aber auch die Erlangung eines Lehrstuhls an der Wiener Universität war für Juden mit kaum überwindbaren Schwierigkeiten verbunden.53 Hupkas Studienzeit und die wenigen Monate, die er als Konzipient seines Vaters verbracht hatte,54 hatten ihm wohl hinlänglich vor Augen geführt, dass es für einen ambitionierten Juristen in Wien ohne die Taufe kein Fortkommen gab. Am 21. Dezember 1897 trat Josef Hupka aus der Israelitischen Kultusgemeinde aus, um zum römisch-katholischen Glauben zu konvertieren; zehn Tage später wurde er in der Schottenpfarre im ersten Wiener Gemeindebezirk auf den Namen Josef Franz getauft. Sein Taufpate war Franz Regenhart Ritter von Zapory, Großindustrieller und späterer Präsident der Gesellschaft der Musikfreunde.55

Allerdings war der Übertritt zum Christentum längst kein hundertprozentiger Schutz gegen antisemitische Angriffe und Benachteiligungen, die im Laufe der Zeit – bedingt durch die wachsende Präsenz jüdischer Konvertiten in den „umkämpften“ Gesellschaftsbereichen – anstelle der Religionszugehörigkeit immer öfter an die jüdische Abstammung des Betreffenden anknüpften.56 1927 beschrieb Ludwig Hirschfeld in Was nicht im Baedecker steht die Situation in der Hauptstadt folgendermaßen: „‚Ist er ein Jud?‘ – Alle anderen Fragen kommen nachher: Ob der Komponist, der Schriftsteller wirklich Talent hat, ob der berühmte Arzt schon viele Patienten geheilt, der Fußballchampion schon viele Goals geschossen hat. Die primäre Frage lautet: ‚Ist er ein Jud?‘ Erst wenn sie beantwortet ist, dann stellt man sich zu der Leistung des Schriftstellers, des Universitätsprofessors entsprechend ein.“57 Dennoch war dieser Schritt für Hupkas Karriere zweifellos ein bedeutender: Als Jude wäre seine erste Anstellung bei der Niederösterreichischen Finanzprokuratur vermutlich nicht möglich gewesen; auch seiner universitären Laufbahn – insbesondere ←21 | 22→seiner Berufung zum ordentlichen Professor – wären zweifellos weitaus mehr Steine in den Weg gelegt worden.58

Seine persönlichen Überzeugungen standen einer solchen Entscheidung zumindest nicht im Wege. Ungeachtet der aktiven Rolle, die Hupkas Vater in der Znaimer Kultusgemeinde eingenommen hatte, war Hupka nicht streng religiös erzogen worden. Seine Einstellung zu organisierter Religion erklärte er seinen Kindern in späteren Jahren einmal anhand eines Briefes, den Abraham Mendelssohn-Bartholdy über hundert Jahre zuvor an seine Tochter Fanny geschrieben hatte: Jede Form von Religion sei „geschichtlich und wie alle Menschensatzungen veränderlich“, heißt es darin. Dieser wandelbaren äußeren Form gegenüber stehe die Überzeugung, dass es „in allen Menschen einen ewigen Hang zu allem Guten, Wahren und Rechten gibt und ein Gewissen gibt, welches uns mahnt und leitet, wenn wir uns davon entfernen. […] Wir, deine Mutter und ich,“ – schreibt Mendelssohn-Bartholdy – „sind von unseren Eltern im Judentum erzogen worden und haben, ohne diese Form verändern zu müssen, dem Gott in uns und in unserem Gewissen zu folgen gewusst. Wir haben Euch, Dich und Deine Geschwister, im Christentum erzogen, weil es die Glaubensform der meisten gesitteten Menschen ist und nichts enthält, was Euch vom Guten ableitet“.59

Diese Ansicht entsprach jener, die auch um die Jahrhundertwende in weiten Kreisen des assimilierten Judentums herrschte, und die Hupka wohl auch in seinem Bekanntenkreis vorgelebt wurde. Viele assimilierte Juden sahen es nahezu als Pflicht an, antisemitischen Übergriffen durch weitestmögliche Anpassung an die christliche Gesellschaft – wozu schlussendlich auch der Übertritt zum christlichen Glauben gehörte – vorzubeugen.60 Begünstigt wurde diese Haltung durch die Tatsache, dass für das jüdische wie auch das christliche Bürgertum Religion eine zunehmend untergeordnete Rolle spielte, während deren früherer Stellenwert von humanistischen Bildungsidealen eingenommen wurde. „Im assimilierten jüdischen Mittelstand war die kulturelle Verschiedenartigkeit durch das Bildungsideal Goethes (einer Respublica Litterarum), nicht des Dichters, sondern des Freigeistes, der nichts für organisierte Religionen übrighatte, nivelliert worden. Letzteres war aufklärerisch, humanistisch, universalistisch und bildete den Grundpfeiler einer den Judaismus ersetzenden sekulären Religion.“61 Im Hinblick ←22 | 23→auf diese weltanschauliche Similarität zwischen Juden und Christen war der Übertritt zur Mehrheitsreligion für viele assimilierte Juden kaum mehr als eine Formsache. Besonders unter jüdischen Studierenden der Rechtswissenschaften war es üblich, bereits kurz vor Ablegung der Rigorosen zum christlichen Glauben zu konvertieren – ein Relikt aus der (noch relativ rezenten) Zeit, in der nur christliche Studenten zur Ablegung der Prüfung im Fach Kirchenrecht (und damit zum Abschluss des Studiums) berechtigt waren.62

Hupkas religiöse Überzeugungen zum Zeitpunkt seiner Konversion sind nicht überliefert; gegen Ende seines Lebens zeigt er sich als Agnostiker: „Quält euch nicht mit der Sorge um mein Seelenheil“, schrieb er 1941 in einem Abschiedsbrief an seine – im christlichen Glauben erzogenen – Kinder. „Gott ist doch nach Eurer Glaubenslehre höchst vollkommen. Er kann daher seine Gunst nicht davon abhängig machen, daß der Mensch an ihn glaubt – das wäre ichhaft, also menschliche Schwäche –, sondern nur davon, daß die menschlichen Gesinnungen und Handlungen mit seinen ethischen Geboten im Einklang stehen. Der Unterschied zwischen Euch und mir ist: Euer Imperativ lautet: ‚Gutes tun um Gottes willen‘, der meine ‚Gutes tun um des Guten willen‘. Die Erfüllung des Euren gibt Euch Trost, Stärke und Glück durch die Hoffnung auf himmlischen Lohn – ich muss mit dem meinen ohne diese Hoffnung fertig werden und mir die Ruhe des Gewissens genügen lassen. Und die muss und wird mir auch in meiner letzten Stunde genügen.“63

C. Freundeskreis und Familie

Auch außerhalb der Universität bewegte sich der kunst- und kulturinteressierte junge Mann vornehmlich in den sekulären, weltoffenen Kreisen des Wiener Großbürgertums. Seine künstlerischen Interessen hatten zu einer engen Freundschaft mit Josef Meder, bis 1923 Direktor der Albertina, und dem Maler und Grafiker Ferdinand Schmutzer geführt.64 Auch familiär war Hupka gut vernetzt: Einer seiner Onkel war Josef Carl Löwenberg, Generaldirektor der Wiener Niederlassung der New York-Versicherung, Freimaurer und Freund des Journalisten und bekannten Freimaurers Eugen Lennhoff.65 Hupkas Schwester Elise heiratete 1895 Alexander Lukács, Josef ←23 | 24→Carl Löwenbergs jüngsten Bruder.66 Irene Hupka heiratete 1898 den erfolgreichen Architekten Arnold Hatschek;67 rund sieben Jahre später ehelichte Adele Hupka dessen Kollegen Karl Gärber, nachdem sie kurz zuvor zum Protestantismus übergetreten war.68

←24 | 25→Am 10. Dezember 1910 heiratete Josef Hupka Hermine (genannt Minni) Brüll, die jüngere Tochter des heute weitgehend in Vergessenheit geratenen Komponisten und Konzertpianisten Ignaz Brüll.

Details

Seiten
520
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783631878125
ISBN (ePUB)
9783631878132
ISBN (Hardcover)
9783631856390
DOI
10.3726/b19723
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (September)
Schlagworte
Nationalsozialismus Österreich Deutsches Vollmachtrecht Internationales Wechselrecht Österreichisches Privatversicherungsrecht Universität Wien
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2022. 520 S., 18 s/w Abb.

Biographische Angaben

Caterina Maria Grasl (Autor:in)

Caterina Maria Grasl studierte Anglistik und Amerikanistik sowie Rechtswissenschaften an der Universität Wien, an der auch in beiden Fächern ihre Promotion erfolgte. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Rechtsgeschichte, Zivilrecht sowie Law and Literature.

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Titel: Josef Hupka (1875–1944)
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