TY - BOOK AU - Oliver Schoepke PY - 2013 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7312 SN - 9783653022216 TI - Die Geringfügigkeit des Gehilfenbeitrags DO - 10.3726/978-3-653-02221-6 UR - https://www.peterlang.com/document/1047422 N2 - Nicht alle Beiträge eines Gehilfen erscheinen der Bestrafe würdig. So wirkt es unbillig, einen Gehilfenbeitrag zu bestrafen, der quantitativ unter einer gewissen Schwelle bleibt. Wo die Grenze verläuft ist schwer zu bestimmen. Der Autor entwickelt in dieser Arbeit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Beihilfe, um geringfügige Gehilfenbeiträge aus der Strafbarkeit herauszunehmen. Nur Handlungen, die eine gewisse Quantität erreichen, sind demnach von Strafe bedroht. Es wird gezeigt, dass das neue ungeschriebene Tatbestandsmerkmal bei Anwendung auf fragliche Fälle zu billigen Ergebnissen führt und damit einen Lösungsweg für dieses Problem des allgemeinen Teils des Strafrechts bietet. KW - Beihilfe (jur.), Geringfügigkeit, Unbilligkeit der Bestrafung LA - German ER -