%0 Book %A Elisabeth Simader %D 2019 %C Berlin, Germany %I Peter Lang Verlag %@ 9783631765913 %T Der Scharia-Vorbehalt in menschenrechtlichen Verträgen der Vereinten Nationen %R 10.3726/b14583 %U https://www.peterlang.com/document/1056653 %X Das Buch analysiert acht menschenrechtliche Verträge und Länderberichte der Vereinten Nationen (UN) aus 16 muslimischen Ländern. Die Berichte belegen, dass muslimische Flüchtlinge den Scharia-Vorbehalt mitbringen, weil sie in islamischen Gesellschaften sozialisiert wurden. UN-Gremien versehen Länderberichte mit Empfehlungen. Teilweise erfolgen Antworten nur noch auf Arabisch. Scharia-Vorbehalte mit Hilfe der Vienna Convention auszuräumen, ist nicht gelungen, weil sich die Verantwortlichen nicht bemühen, Arabisch oder die Scharia zu verstehen. Ein gemeinsamer Anknüpfungspunkt wäre die Sunnah des Propheten. Danach soll islamisches Recht jedes Jahrhundert an seine Gesellschaft angepasst werden, ohne die islamische Legitimität zu verletzen. Einander zuhören, voneinander lernen ist fundamental. Die Idee von Arbeit und Ausbildung in europäischen Klöstern auch für muslimische Flüchtlinge ist visionär für eine religionsoffene Gesellschaft im 21. Jahrhundert. %K Scharia-Komposition, Figh und Ulamah, Islamischer Rechtsfindungsprozess, Tribales Recht, Art 19-23 Wiener Vertragsrechtskonvention, WVK, Vienna Convention, Internationaler Menschenrechtsschutz, UN Länderberichtesystem, Zulässigkeit von Scharia-Vorbehalten nach der WVK, Vorbehaltsfreiheit nach der WVK Art 19-23, Einspruchspraxis zu Scharia-Vorbehalten, Fehlendes islamisches Gewohnheitsrecht im Völkerrecht, Islamverständnis im Wandel der Zeit, Tadschdid- und Islahkonzepte, Koraninterpretation nach Bassiouni, Islamanpassung ohne Legitimitätsverletzung, Studie der Tabah-Stiftung, Westliche und islamische Menschenrechtsvorstellungen, Mangelnde Arabisch- und Islamkenntnisse von UN Gremien, Siegesbanner der Fortpflanzung oder Adoption?, Visionäre Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge in Klöstern?, Islamischer Youth Bulge, Staat und Religion, Islamische Familiengesetzgebung, Islamische Ehe, Islamische Scheidung, Islamisches Personenstandsgesetz, Islamisches Erbrecht, Ummah, Gemeinde der Gläubigen, Mann und Frau im Koran, Gleichwertigkeit versus Gleichberechtigung, Sicherheit vor Männern durch Verhüllung?, Stellungnahmen zur Politik in islamischen Ländern, Gewünscht wird eine schariakompatible Interpretation der UN-Normen, Generelle Ablehnung des IGH als Streitschlichter, Ungläubige urteilen nicht über Gläubige, Diskussion der islamischen Rechtszwecke, Weibliche Koranexegese erwünscht, Scharia-Vorbehalt der kleinste gemeinsame Nenner? %G German