%0 Book %A Frank Halfpap %D 1999 %C Berlin, Germany %I Peter Lang Verlag %@ 0531-7312 %T Der entgangene Gewinn %B Dogmatik und Anwendung des § 252 BGB %U https://www.peterlang.com/document/1087281 %X Das Prinzip der Totalreparation wird nicht durch 249 Satz 1 BGB, sondern allein durch 252 Satz 1 BGB zum Ausdruck gebracht. Er ist daher ebenso wenig überflüssig wie 252 Satz 2 BGB, der für die Fälle des entgangenen Gewinns die weitergehende Beweiserleichterung des 287 ZPO einschränkt. Als lex specialis existiert 842 BGB. Bei Verletzung persönlicher Rechtsgüter ermöglicht er die für diese Fälle sachgerechte Anwendung des 287 ZPO. Neben diesen dogmatischen Einordnungen liegt ein zweiter Schwerpunkt der Arbeit auf der Erörterung von Einzelproblemen bei der Anwendung der vorgenannten Vorschriften. %G German