TY - BOOK AU - Gunnar Lüer PY - 2003 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag TI - Die Versäumung im Berufungsverfahren T2 - Das strafprozessuale Anwesenheitsprinzip im Spannungsfeld von autonomer Subjektstellung und öffentlichen Interessen am Beispiel des § 329 Abs. 1,2 StPO UR - https://www.peterlang.com/document/1095848 N2 - Obwohl im Strafverfahren gegen den ausgebliebenen Angeklagten grundsätzlich keine Hauptverhandlung stattfindet, erlaubt § 329 StPO die Verwerfung der Berufung des Angeklagten und die Verhandlung in dessen Abwesenheit. Nach überwiegender Auffassung verwirkt der Angeklagte insoweit seine Mitwirkungsrechte, weil in seinem unentschuldigten Ausbleiben ein unzulässiger Verzicht auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) liegen soll. Dieses Grundrecht garantiert aber die Subjektstellung des Angeklagten schlechthin. Es gibt ihm daher auch das Recht, auf seinen Anspruch auf rechtliches Gehör zu verzichten. Die Untersuchung zeigt, daß die mit § 329 StPO einhergehende Beschränkung dieses Grundrechtsgebrauchs weder auf grundrechtsimmanente Begrenzungen noch höherrangige Rechtsgüter gestützt werden kann. Gegen die Vorschrift sind somit verfassungsrechtliche Bedenken zu erheben. KW - Rechtliches Gehör, Berufung im Strafverfahren, Deutschland, Berufung (Prozessrecht), Angeklagter, Säumnis, Strafprozessuales Anwesenheitsprinzip, Versäumnisurteil im Strafverfahren, Rechtsmittelverzicht im Strafverfahren, Gr, Historische Entwicklung LA - German ER -