%0 Book %A Christine Jury %D 2021 %C Berlin, Germany %I Peter Lang Verlag %T Die Maßgeblichkeit von Art. 49 EG für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen unter besonderer Berücksichtigung von Art. 151 EG %B Eine Untersuchung am Beispiel öffentlich-rechtlicher Spartenkanäle %U https://www.peterlang.com/document/1099324 %X Vor dem Hintergrund eines gesteigerten Problembewusstseins für vertikale Kompetenzabgrenzungen sowie einer fehlenden EG-rechtlichen Rundfunkkompetenz werden immer wieder Übergriffe der EG in die nationale Rundfunkhoheit beklagt. In diesem Kontext untersucht diese Arbeit die Maßgeblichkeit des EG-Rechts für nationale rundfunkpolitische Ordnungsentscheidungen am Beispiel deutscher gebührenfinanzierter Spartenkanäle. Unter Berücksichtigung der neueren EuGH-Rechtsprechung erweist sich dabei das EG-Beihilferegime für die fragliche Gebührenfinanzierung als nicht einschlägig. Die Anwendung des somit erst zum Zuge kommenden Art. 49 EG beinhaltet jedoch kein, wie zuweilen befürchtet, «Danaergeschenk» für die nationalen Rundfunkordnungen: Art. 151 EG stellt – als Kehrseite einer schmalen Kompetenzübertragung – eine Souveränitätsreserve zugunsten des mitgliedstaatlichen Rundfunksektors dar. Den materiellen Zusatzgehalten des Art. 151 EG ist im Rahmen der Rechtfertigungs- bzw. Verhältnismäßigkeitsprüfung von Eingriffen in die Dienstleistungsfreiheit im Wege der Herstellung vertikaler praktischer Konkordanz Rechnung zu tragen. %K Europäische Union, Mitgliedsstaaten, Europäisches Beihilferecht, Kulturkompetenz, Kulturbegriff, Rundfunkhoheit, Spartenkanäle, Kompetenzabgrenzung, Dienstleistungsfreiheit, Europäische Dienstleistungsfreiheit, Rundfunkrecht %G German