%0 Book %A Christian Kleeberg %D 2021 %C Berlin, Germany %I Peter Lang Verlag %@ 0531-7312 %T Kapitalaufbringung bei Gründung der Societas Europaea %B Vergleich der Vorschriften zur Kapitalaufbringung und -erhöhung in Europa %U https://www.peterlang.com/document/1101271 %X Seit Oktober 2004 kann eine Gesellschaft in Form der Societas Europaea (SE) gegründet werden. Diese europäische Gesellschaftsform ist auch für alle Unternehmen interessant, die die Vorteile flexibler Kapitalaufbringungsvorschriften in England und Frankreich geltend machen wollen. Die Gründung einer SE hat dabei entscheidende Vorteile gegenüber anderen nationalen Gesellschaftsformen, etwa der englischen Limited (Ltd.). Nach Gründung im Ausland und Sitzverlegung in das Inland ist nationales Recht des neuen Sitzstaates auf die SE anzuwenden. Auf eine etwa in London gegründete Ltd. ist demgegenüber nach der Sitzverlegung weiterhin das Recht des Gründungsstaates anzuwenden. Rechtsberatung muss die Ltd. folglich in London einholen. Daneben droht in vielen Bereichen die Anwendung des deutschen Rechts, etwa auf dem Bereich der Insolvenzantragspflicht. Ein solches Nebeneinander von unterschiedlichen Rechten ist unpraktikabel. Auf eine SE ist dagegen nach Umzug nur ein nationales Recht anzuwenden. Insofern eignet sich die SE auch für kleine und mittlere Unternehmen, da sie die kostengünstigere nationale Rechtsberatung mit den Vorteilen anderer Kapitalaufbringungsregeln verbindet. %K Deutschland, Europäische Aktiengesellschaft, Unternehmensgründung, Kapitalaufbringung, Frankreich, Großbritannien, Kapitalerhaltung, Gesellschaftsgründung, Europäisches Gesellschaftsrecht %G German