%0 Book %A Andreas Reißmann %D 2021 %C Berlin, Germany %I Peter Lang Verlag %@ 2192-2438 %T Äußerungsrechtliche Schutzpflichten %B Der Schutz vor herabsetzenden, unwahren und indiskreten Äußerungen im Vertragsrecht durch § 241 Abs. 2 BGB %U https://www.peterlang.com/document/1108957 %X Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob und inwieweit im Vertragsrecht äußerungsrechtliche Schutzpflichten bestehen, die eine – im Vergleich zum Deliktsrecht – eigenständige Haftung ermöglichen. Ausgehend von verfassungs- und deliktsrechtlichen Vorgaben legt sie die Voraussetzungen dar, unter denen § 241 Abs. 2 BGB Ehrschutz, Wahrheitsschutz und Diskretion gebietet. Sie kommt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Mikroökonomie zu dem Ergebnis, dass der deliktsrechtlich sanktionierte Persönlichkeits- bzw. Unternehmensschutz automatisch auch als Schutzpflicht iSd. § 241 Abs. 2 BGB geschuldet wird. Im Übrigen bestehen diverse Besonderheiten, die im Vertragsrecht zu einer schärferen Haftung führen. %K Ehrschutz, Wahrheitsschutz, Persönlichkeitsrecht, Äußerungsrecht, Verschwiegenheit %G German