%0 Journal Article %A Von Fiammetta Sabba %A von Anna Nissen %D 2025 %C Berlin, Germany %I Peter Lang Verlag %J Jahrbuch für Internationale Germanistik %@ 2235-1280 %N 3 %V 56 %T Die Bibliotheken im Rahmen der Faro-Konvention %R 10.3726/JIG563_251 %U https://www.peterlang.com/document/1609454 %X Am 27. Oktober 2005 wurde in Faro (Portugal) das Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft vom Europarat beschlossen, allgemein bekannt als Faro-Konvention, dessen Text am 1. Juni 2011 in Kraft getreten ist.3 Die Faro-Konvention gründet sich auf der Annahme, dass die Kenntnisse und der Gebrauch des Kulturerbes essenzielle Bestandteile der Menschenrechte sind, insbesondere in Bezug auf das Recht von Individuen, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzuhaben und die Künste zu nutzen, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sowie im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 vorgesehen ist. %K bibliotheken, rahmen, faro-konvention