TY - JOUR AU - John M. Jeep PY - 2026 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag JF - Mediaevistik IS - 1 VL - 39 SN - 2199-806X TI - Glossen zum Sachsenspiegel-Lehnrecht. Die Wurm‘sche Glosse. Hrsg. von Frank Michael Kaufmann unter Mitarbeit von Matthias Witzleb. Monumenta Germaniae Historica. Fontes Iuris Germanici Antiqui. Nova Series. XII. Teil 1 und 2. Wiesbaden: Harrassowitz, 2024. LXXIV, 16 Farbabbildungen, VII, 752 S. DO - 10.3726/med.2026.01.153 UR - https://www.peterlang.com/document/1748897 N2 - Als sechster und letzter Beitrag der spätmittelalterlichen juristischen Kommentare (i. e. Glossen) zum Sachsenspiegel, einem, Land- und Lehnrecht, erscheint hier die umfangreichste und, wie es sich dank der Bearbeitung der neuen Editionen feststellen ließ, älteste Fassung der Lehnrechtglosse, was ihre Bedeutung unterstreicht. Das langjährige Projekt (Arbeitsbeginn an der Wurmschen Glosse 2003, Gesamtprogrammbeginn 1994!) wurde von dem Akademieprogramm der BRD gefördert. Eine klar gegliederte Einleitung fasst die Arbeit an diesem Band und die Ergebnisse der bisherigen wissenschaftlichen Beschäftigung mit den Texten zusammen. Die Lehnrechtsglossen sind bzw. waren in 41 Textzeugen überliefert (neun davon sind nicht mehr auffindbar oder verbrannt), die man in vier Klassen aufteilen kann: eine kürzere Glosse (I), eine längere Glosse (II), die älteste der vier Fassungen: die hier herausgegebene Wurm‘sche Glosse (III) und die gemischte deutsch-lateinische Stendalar Glosse (IV). Bei der letzten Klasse unterscheidet man drei Ordnungen. Nur zwei Handschriften enthalten die Wurm‘sche Glosse. Die Einleitung berichtet auch über Niklaus Wurm (vor 1350 – nach 1401), dessen „Um- und Überbearbeitung (Kaufmann xxxv) der Glossen vor allem in der Zitierweise älterer Rechtstexte, wie dem Corpus iuris civilis und dem Corpus iuris canonici, Besonderheiten aufweist. Zur Überlieferung siehe mehr hier unten. ER -