%0 Book %A Sandra Obermair %D 2021 %C Berlin, Germany %I Peter Lang Verlag %@ 0531-7312 %T Die Abgrenzung der Beweiszeichen von den Kennzeichen %B beim Urkundenbegriff des Paragraphen 267 StGB %U https://www.peterlang.com/document/1089839 %X Im Alltag, so beispielsweise im Straßenverkehr, finden immer mehr Zeichen und Bilder anstelle schriftlicher Erklärungen Anwendung. Die Arbeit untersucht, inwiefern diese Zeichen strafrechtlichen Schutz über § 267 StGB genießen. Sie befaßt sich intensiv mit der Frage, welche Zeichengruppen die drei Urkundenmerkmale Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion erfüllen und damit als Beweiszeichen - im Gegensatz zu den Kennzeichen - Urkunden darstellen. %G German