%0 Book %A Barbara Schwerin %D 2021 %C , Germany %I Meidenbauer %T Tripartismus im europäischen Arbeitsrecht %B Eine rechtliche Untersuchung dreiseitiger Regelungen und Entscheidungsprozesse zwischen Sozialpartnern und Europäischer Gemeinschaft unter Einbeziehung vergleichbarer Mechanismen in den Mitgliedstaaten %U https://www.peterlang.com/document/1102278 %X Nicht nur in der nationalen, sondern auch in der europäischen Arbeits- und Wirtschaftspolitik sind Mechanismen dreiseitiger Zusammenarbeit zwischen Arbeitsgeber-, Arbeitnehmervertretern und Staat etabliert. So gibt es im Arbeitsrecht der Europäischen Gemeinschaft eine Reihe von Regelungen, die ein tripartistisches Zusammenwirken von Arbeitnehmer-, Arbeitgebervertretern und Gemeinschaft in einer in ihrer Intensität den Mitgliedstaaten fremden Art begründen. Im EG-Vertrag selbst enthält der in Art. 138f. normierte Soziale Dialog Elemente dreiseitiger Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und der Gemeinschaft; durch Ratsbeschlüsse wurden außerdem dreiseitig besetzte Beratungsgremien eingerichtet. Aufgrund des hohen Grades ihrer Institutionalisierung begegnet gerade die europäische Ausgestaltung tripartistischer Zusammenarbeit legitimatorischen Bedenken, namentlich hinsichtlich der Berücksichtigung des Demokratieprinzips. %K Demokratieprinzip, Europarecht, Sozialer Dialog, Tarifautonomie, Sozialpartner %G German