TY - BOOK AU - Birgit Braun-Schneider PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7312 TI - Begriff und Rechtsstellung der «übrigen Beteiligten» im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren T2 - Dargestellt am Beispiel der Antrags- und der Beteiligtenänderung UR - https://www.peterlang.com/document/1088672 N2 - Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren kennt als Verfahrenssubjekte keine Parteien, sondern nur Beteiligte. Das Arbeitsgerichtsgesetz verlangt für eine Antragsänderung im ersten oder zweiten Rechtszug gemäß 81 III 1, 87 II 3 die Zustimmung der übrigen Beteiligten, für eine Erledigungserklärung in allen Instanzen gemäß 83 a II, III, 90 II, 95 S. 4 gleichfalls die Zustimmung der übrigen Beteiligten. Wen das Gesetz mit den übrigen Beteiligten meint, ob zwischen Antragsgegner und sonstigen Beteiligten zu differenzieren ist und welche prozessuale Rechtsstellung diesen Beteiligten zukommt, wird am Beispiel der Antragsänderung und der Beteiligtenänderung, die von der Rechtsprechung wie eine Antragsänderung behandelt wird, dargestellt. LA - German ER -