TY - BOOK AU - Chih-Peng Hsieh PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7312 TI - Die Begrenzung der Anwendung des Deliktsstatuts durch die lex fori T2 - Eine rechtsvergleichende Studie UR - https://www.peterlang.com/document/1095762 N2 - Unter der Dominanz der Tatortregel ist es kaum möglich, ein befriedigendes Deliktsstatut zu bilden. Um das durch die Unzulänglichkeit des Deliktsstatuts entstehende unertragbare Ergebnis zu korrigieren, ist es unvermeidbar, einen Eingriff des ordre public des Forumstaats in gewissem Maße zuzulassen. Aber ein allgemeiner Vorbehalt des ordre public kann das Problem wegen seiner positiven Funktion oder strengen Bedingungen nicht einfach lösen. Daher ist es wohl ein akzeptabler Weg, beim internationalen Deliktsrecht neben dem unbefriedigenden Deliktsstatut eine spezielle Vorbehaltsklausel einzusetzen. KW - Internationales Deliktsrecht, Lex fori, Rechtsvergleich, England, Japan, China und Taiwan, Deliktstatus, Vorbehaltsklausel, Deutschland LA - German ER -