TY - BOOK AU - Otto Backes AU - Christoph Gusy PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag TI - Wer kontrolliert die Telefonüberwachung? T2 - Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung UR - https://www.peterlang.com/document/1096070 N2 - Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen im Ermittlungsverfahren Methoden zur Gewinnung von Informationen über Tat und Täter einsetzen, die massiv in Rechte der Beschuldigten oder der mit ihnen in Verbindung gebrachten Personen eingreifen. Um diese frühzeitigen Eingriffe rechtsstaatlich abzusichern, ist ihre Anordnung grundsätzlich einem Richter vorbehalten. Die auf Aktenanalysen und Interviews beruhende empirische Studie geht der Frage nach, wie der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung in der Praxis gehandhabt wird. Sie führt zu dem Befund, dass die Richter fast immer dem Überwachungsantrag stattgeben und der Richtervorbehalt eher selten auf einer, wie vom Verfassungsgericht gefordert, eigenständigen Entscheidung der Richter beruht. KW - Ermittlungsverfahren, Deutschland, Telefonüberwachung, Richtervorbehalt, Gefahr im Verzug, Benachrichtigungspflicht der StA LA - German ER -