TY - BOOK AU - Heinz-Helmut Fuhrmann PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag TI - Das Begehen der Straftat gem. § 25 Abs. 1 StGB T2 - Unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten «eigenhändigen» Delikte UR - https://www.peterlang.com/document/1097689 N2 - Die Untersuchung hat die Begehungsformen der unmittelbaren und der mittelbaren Täterschaft zum Gegenstand; und zwar in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihrem Verhältnis zu den einzelnen Tatbeständen des Besonderen Teils des StGB. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Figur der mittelbaren Täterschaft als Ausnahme gegenüber dem gesetzgeberischen «Normalfall» der unmittelbaren Täterschaft sowohl eine Funktion normativer Erfolgs- und Handlungszurechnung als auch – insoweit darüber hinausgehend – eine Funktion sprachlicher Klarstellung und semantischer Erweiterung der Handlungsmerkmale zukommt. Letztere findet ihren Ursprung und ihre Grenze am Gebot der Bestimmtheit der Tatbestände. Hiervon ausgehend analysiert der Verfasser die Frage der «nur-eigenhändigen» Begehbarkeit der Gruppe von Tatbeständen, die üblicherweise als «eigenhändige Delikte» bezeichnet werden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die «Eigenhändigkeit» eines Tatbestandes nicht selten erst aus – ggf. auch zufälligen – sprachlichen Wechselwirkungen einzelner Tatbestandsmerkmale und ihrer Beziehung zueinander folgt und in Einzelfällen sogar mitunter, je nach Sachverhaltsgestaltung, differenzierende Lösungen möglich sind. KW - Deutschland, Täterschaft, Straftat, § 25 Abs. 1 StGB, Eigenhändige Delikte, Mittelbare Täterschaft, Unmittelbare Täterschaft, Begehungsdelikt, Täterschaftsformen LA - German ER -