TY - BOOK AU - Tobias Klüsener PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7312 TI - Die Abgrenzung des Günstigkeitsprinzips aus § 4 III TVG vom Tarifverzicht des § 4 IV TVG UR - https://www.peterlang.com/document/1097703 N2 - Die zwingende Wirkung von Tarifnormen führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit tarifwidriger Abänderungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur in den in § 4 Abs. 3 TVG genannten Ausnahmefällen (2. Alt. Günstigkeit) möglich. Sind tarifliche Rechte einmal entstanden, ist ein Verzicht gemäß § 4 Abs. 4 S. 1 TVG prinzipiell verboten. Sobald im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auf etwas verzichtet wird, was dem Arbeitnehmer laut Tarifvertrag gewährt werden soll, bewegen sich Günstigkeitsprinzip und Tarifverzichtsverbot aufeinander zu. Handelt es sich bei dem vereinbarten Verzicht um ein Recht aus dem Tarifvertrag, welches bereits entstanden ist, kann es zu einer Kollision der Institute kommen. Diesbezüglich erfolgt eine umfassende Untersuchung beider Institute um die Grundlage zu schaffen, die gewonnenen Erkenntnisse auf Beispielsfälle der Praxis anzuwenden. KW - Deutschland, Verzicht, Günstigkeitsprinzip, Tarifverzicht, Lohnverzicht, Tarifvertrag LA - German ER -