TY - BOOK AU - Stefan Hanloser PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7312 TI - Stellvertretung und Botenschaft UR - https://www.peterlang.com/document/1097814 N2 - Einen Erklärungsbeteiligten auf das Prokrustesbett des Vertreters oder auf das des Boten zu binden, heißt zuweilen, ihn auf die Größe eines Vertreters zu strecken oder auf die des Boten zurecht zu stutzen. Wer sich mit der Stellvertretung und der Botenschaft näher befasst, wird die Unterscheidung dieser beiden Rechtsinstitute deshalb früher oder später in Frage stellen, ganz zu schweigen von den Abgrenzungskriterien, die eine saubere Grenzziehung bei der praktischen Fallbearbeitung erlauben sollen. Der Vertreter-Boten-Dualismus könnte eine überflüssige, mitunter gar schädliche Distinktion um ihrer selbst willen sein. Oder konstruktiv gefragt: Kann die Trennung zwischen Vertretern und Boten nicht zu Gunsten des Oberbegriffs «Erklärungsmittler» aufgegeben werden? Und könnte, wer sich durch den Begriff «Vertreter» in den §§ 164 ff. BGB gebunden sieht, nicht zumindest den Boten als Unterfall des Vertreters verstehen? KW - Deutschland, Bote, Abgrenzung, Botenschaft, Stellvertreter (juristisch), Rechtsscheinvollmacht, Stellvertretung, Rechtsschein, Bote (juristisch) LA - German ER -