TY - BOOK AU - Markus Riedhammer PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7312 TI - Kenntnis, grobe Fahrlässigkeit und Verjährung UR - https://www.peterlang.com/document/1098060 N2 - Die regelmäßige Verjährung beginnt seit der Reform des Verjährungsrechts mit Kenntnis bzw. bereits mit grob fahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers vom Schuldner und den den Anspruch begründenden Umständen. Weder die Kenntnis an sich noch die grob fahrlässige Unkenntnis stellen aber dogmatisch klare und daher in der Praxis handhabbare Rechtsbegriffe dar. Angesichts des Zwecks der Verjährung, nämlich Rechtssicherheit herbeizuführen, erscheint daher eine Klärung gerade dieser subjektiven Tatbestandsmerkmale des neuen Verjährungsrechts besonders wichtig. KW - Deutschland, Frist, Gläubiger, Kenntnis, Grobe Fahrlässigkeit, Schuldner, Unkenntnis, Verjährung, Gleichstellung LA - German ER -