TY - BOOK AU - Tabea Quiring PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag TI - Die Dritthaftung von Sachverständigen T2 - Nach der Schuldrechtsreform und der Neuregelung des § 839 a BGB UR - https://www.peterlang.com/document/1101556 N2 - Die Schuldrechtsreform hat Auswirkungen auf die Rechtsinstitute der culpa in contrahendo und des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte, die für die Dritthaftung von Sachverständigen als Haftungsgrundlage herangezogen werden. Vor diesem Hintergrund beantwortet diese Arbeit die Frage, wer nunmehr unter welchen Voraussetzungen den finanziellen Schaden tragen soll, wenn ein Sachverständiger ein fehlerhaftes Gutachten erstellt und sich eine Person darauf verlässt, die das Gutachten gar nicht in Auftrag gegeben hat. Für den gerichtlichen Sachverständigen ist § 839 a BGB neu eingeführt worden. Dessen Merkmale und Reichweite werden für die Frage der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen gegenüber den Parteien eines Rechtsstreits untersucht. KW - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte, Deutschland, Sachverständiger, Haftung, Culpa in contrahendo, Culpa in cantrahendo LA - German ER -