TY - BOOK AU - Marc Toebe PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7339 TI - Risikofrüherkennungssystem als Bestandteil des Risikomanagements und Gegenstand der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung UR - https://www.peterlang.com/document/1101682 N2 - Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das am 01.05.1998 in Kraft trat, führte unter anderem zur Änderung der § 91 AktG und § 317 HGB. Die Änderung des § 91 AktG betrifft eine Organisationspflicht des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Es zeigt sich, dass hierzu vor allem zwischen betriebswirtschaftlichem und juristischem Schrifttum Kontroversen bestehen. Ziel der Arbeit ist eine Abgrenzung des Ermessens des Vorstands bei der Gestaltung und Einrichtung eines Risikomanagements, das heißt eines Systems zur Risikoerkennung und Risikohandhabung bei Aktiengesellschaften, im Gegensatz zur Pflicht – im Sinne einer Ermessensreduktion – zur Ergreifung von Maßnahmen für eine Risikofrüherkennung als bedeutender Teil eines Risikomanagements. Bei der Beurteilung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 IV HGB bei börsennotierten Aktiengesellschaften durch den Abschlussprüfer ergeben sich Schwierigkeiten bei der Feststellung der Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems. Für die Wirksamkeitsbeurteilung wird geklärt, welcher Prüfungsansatz zugrunde zu legen ist. KW - Jahresabschlussprüfung, Unternehmen, Deutschland, Risikomanagement, Frühwarnsystem, Aktiengesellschaft, Informationsrisiko, Manager-Regelsystem, KonTraG, Pflichtverletzung LA - German ER -