TY - BOOK AU - Urte Eisenhardt PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag TI - Das nemo tenetur-Prinzip: Grenze körperlicher Untersuchungen beim Beschuldigten T2 - Am Beispiel des § 81a StPO UR - https://www.peterlang.com/document/1103022 N2 - Darf der Staat zum Zwecke der Informationserlangung auf den Körper des Beschuldigten zugreifen? Nach ganz überwiegender Ansicht darf er es zumindest dann, wenn der Zugriff auf den Körper keine Selbstbelastung des Beschuldigten impliziert. Das dahinter stehende Verständnis des nemo tenetur-Prinzips ist nicht frei von Widersprüchen und führt zu einer ambivalenten Behandlung der Informationsquelle «Beschuldigter», die durch die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit körperlicher Eingriffe in den §§ 136a und 81a StPO deutlich zum Ausdruck kommt. Die Verfasserin zeigt die Ursachen dieser Interpretation des nemo tenetur-Prinzips auf und entwickelt unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und der EMRK ein neues Verständnis des nemo tenetur-Prinzips. KW - Ermittlungsverfahren, Verfassung, Strafverfahren, Deutschland, Aussagefreiheit, Körperlicher Eingriff, Verfassungsrecht, Menschenwürde, EMRK, Grundgesetz, staatliche Eingriffsrechte, Gesetzgebung LA - German ER -