TY - BOOK AU - Tobias Messer PY - 2021 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag SN - 0531-7312 TI - Die Haftung des Verkäufers für öffentliche Äußerungen, Werbung und Kennzeichnungen gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB UR - https://www.peterlang.com/document/1104768 N2 - Seit der Schuldrechtsreform ist der Verkäufer gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB dafür verantwortlich, dass die Sachbeschaffenheit auch Eigenschaften umfasst, welche der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Kaufsache erwarten kann. Damit ist erstmalig im deutschen Recht eine Beschaffenheitsverantwortlichkeit für werbliche Sachbeschreibungen normiert worden, welche außerhalb des von den Parteien vereinbarten Vertragsinhaltes liegt. Die Arbeit stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen der alten und neuen Rechtslage dar und erörtert detailliert die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Informationsverantwortlichkeit des Verkäufers. KW - Deutschland, Werbebotschaft, Ware, Eigenschaft, Sachmängelhaftung, Schuldrechtsreform, Kaufrecht, Informationsverantwortung, Werbeaussagen LA - German ER -