TY - BOOK AU - Heiko Feurer PY - 2010 CY - Berlin, Germany PB - Peter Lang Verlag TI - Amtshaftung und Staatskirchenrecht T2 - Zu Pflichten, Amt und Körperschaft in Art. 34 GG und Art. 137 WRV UR - https://www.peterlang.com/document/1135546 N2 - Amtshaftung im Staatskirchenrecht berührt zwei «Exoten»: Die Amtshaftung regelt auf zivilrechtlicher Grundlage die Haftung für hoheitliches Unrecht, während das Staatskirchenrecht typische zivilrechtliche Freiheitsbetätigung in die Formen des öffentlichen Rechts kleidet. Beide Rechtsgebiete kennen Ämter; hier treffen zwei «untechnische» Körperschaftsbegriffe aufeinander, in deren Umfeld Rechtsprechung und Verfassungstext unterschiedliche Pflichten statuieren. Der Autor zeigt, dass Amtshaftung ausschließlich die öffentlich-rechtliche Ausübung staatlicher Ämter erfasst, zu denen kirchliche nicht mehr gehören. Auf sie ist Deliktsrecht (analog) anzuwenden. § 31a BGB greift nicht ein. Dem Kirchenrecht, das als Ergebnis privater Rechtsetzung verstanden wird, bleiben im Haftungsrecht aber Gestaltungsspielräume. Ausführlich wird untersucht, wie weit diese bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten reichen. KW - Staatskirchenrecht, Verkehrssicherungspflichten, Deliktsrecht, Staatshaftungsrecht LA - German ER -