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Der Konzern in der Insolvenz

Aktuelle Rechtslage und Reformüberlegungen auf nationaler und europäischer Ebene

von Sebastian Dirmeier (Autor:in)
©2016 Dissertation XIV, 308 Seiten

Zusammenfassung

Das deutsche und das europäische Recht enthielten bis vor kurzem keine besonderen Regelungen für Insolvenzverfahren von Konzernunternehmen. Dies war durchaus überraschend, da eine Vielzahl von Unternehmen konzernverbunden ist. Durch den Zusammenbruch großer Traditionskonzerne regte sich in der Praxis Widerstand und der Gesetzgeber wurde auf den Plan gerufen. Der Autor legt dar, dass eine Kodifikation konzerninsolvenzrechtlicher Vorschriften notwendig ist. Sodann erfolgt eine ausführliche Darstellung und Untersuchung der Reformüberlegungen bzw. Reformprozesse. Abschließend wird unter Berücksichtigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse ein eigenes Lösungsmodell zur Bewältigung von Konzerninsolvenzen aufgezeigt.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • § 1 Einführung
  • A. Einleitung
  • B. Grundsätzliche Problemstellungen
  • I. Differierendes Konzernverständnis in Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft
  • II. Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht
  • III. Vielfalt konzernrechtlicher Erscheinungsformen
  • IV. Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren von Konzernen
  • C. Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes und Gang der Untersuchung
  • § 2 Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Konzerns
  • A. Der Konzern aus rechtlicher Sicht
  • I. Überblick über das Recht verbundener Unternehmen
  • II. Überblick über das Recht der Konzerne im engeren Sinne
  • 1. Rechtswissenschaftlicher Konzernbegriff
  • 2. Rechtliche Grundformen des Aktienkonzerns
  • a) Unterordnungskonzerne
  • aa) Eingegliederte Konzerne gem. §§ 319 ff. AktG
  • bb) Vertragskonzerne gem. §§ 291 ff. AktG
  • cc) Faktische Konzerne gem. § 311 ff. AktG
  • b) Gleichordnungskonzerne
  • 3. Rechtliche Grundformen des GmbH-Konzerns
  • a) Vertragskonzerne
  • b) Faktische Konzerne
  • B. Der Konzern aus betriebswirtschaftlicher Sicht
  • I. Betriebswirtschaftlicher Konzernbegriff
  • II. Differenzierung nach konzernrechtlichen Erscheinungsformen
  • 1. Art der Konzernobergesellschaft
  • a) Stammhauskonzern
  • b) Holdingkonzern
  • 2. Art des leistungswirtschaftlichen Zusammenhangs
  • a) Vertikaler Konzern
  • b) Horizontaler Konzern
  • c) Diversifizierter Konzern
  • 3. Art der Leitungsmacht
  • a) Zentral geführte Konzerne
  • b) Dezentral geführte Konzerne
  • 4. Art der Konzernstufen
  • a) Einstufige Konzerne
  • b) Mehrstufige Konzerne
  • III. Ökonomische Gründe für eine Konzernbildung
  • C. Zusammenfassung
  • § 3 Gründe für die Schaffung von Mechanismen zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen
  • A. Verhältnis zwischen wirtschaftlichem und rechtlichem Konzernverständnis
  • I. Kongruenz von wirtschaftlichem und rechtlichem Konzernverständnis vor der Insolvenz
  • 1. Unbeschränkte Leitungsmacht und Einflussnahme im Eingliederungskonzern
  • 2. Umfassende Leitungsmacht und Einflussnahme im Vertragskonzern
  • 3. Beschränkte Leitungsmacht und Einflussnahme im faktischen Konzern
  • II. Divergenz von wirtschaftlichem und rechtlichem Konzernverständnis in der Insolvenz
  • 1. Keine Rechts- und Insolvenzfähigkeit des Konzerns
  • 2. Eigenständiges Insolvenzverfahren über das Vermögen jeder Konzerngesellschaft
  • III. Konzerninsolvenzrecht als Bindeglied zwischen wirtschaftlichem und rechtlichem Konzernverständnis
  • B. Zusammenhang zwischen insolvenzrechtlichen und konzerninsolvenzrechten Erwägungen
  • I. Allgemeine Erwägungen zum Insolvenzrecht
  • 1. Ziele des Insolvenzverfahrens
  • a) Gemeinschaftliche Befriedigung
  • b) Maximierung der zur Verfügung stehenden Haftungsmasse
  • 2. Möglichkeiten der Gläubigerbefriedigung
  • a) Liquidation
  • b) Übertragende Sanierung
  • c) Reorganisation
  • 3. Ökonomische Erwägungen bei der Wahl der Verwertungsart
  • II. Besondere Erwägungen zu einem Konzerninsolvenzrecht
  • 1. Ziele eines Konzerninsolvenzrechts
  • a) „Gemeinschaftliche Befriedigung“
  • b) Maximierung der zur Verfügung stehenden Haftungsmasse
  • 2. Möglichkeiten der Gläubigerbefriedigung
  • a) Konzernverbund bei der Liquidation
  • b) Konzernverbund bei der übertragenden Sanierung / Reorganisation
  • 3. Ökonomische Erwägungen bei der Wahl der Verwertungsart
  • C. Zusammenfassung
  • § 4 Grundsätzliche Regelungsmodelle zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen
  • A. Koordinierung der Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen
  • I. Kooperationsmaßnahmen
  • II. Verfahrensrechtliche Maßnahmen
  • 1. Konzerngerichtsstand
  • 2. Verwalterbestellung
  • 3. Konzernleitungsmacht
  • 4. Planverfahren
  • B. Konsolidierung der Haftungsmassen konzernverbundener Unternehmen
  • I. Auswirkungen der Haftungskonsolidierung in den Insolvenzverfahren
  • II. Mögliche Rechtfertigung einer Haftungskonsolidierung
  • 1. Entsprechung von Konsolidierung und wirtschaftlichem Konzernbegriff
  • 2. Der Konzern als Rechtseinheit
  • a) Konzerneinheit gem. § 36 II 1 GWB
  • b) Konzerneinheit gem. § 54 BetrVG
  • c) Konzerneinheit gem. § 5 MitbestG
  • d) Konzerneinheit gem. § 297 III 1 HGB
  • e) Konzerneinheit im Steuerrecht
  • f) Konzerneinheit bei der Rückforderung von Beihilfen auf europäischer Ebene
  • 3. Haftungserweiterung in bestimmten Konzernkonstellationen
  • a) Eingliederungskonzern (§ 322 AktG)
  • b) Vertragskonzern (§ 302 AktG)
  • c) Faktischer Konzern (§§ 311, 317 AktG)
  • III. Einwände gegen eine Konsolidierung
  • 1. Dogmatische Bedenken
  • 2. Verstoß gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung
  • 3. Schwierigkeiten bei der sachgerechten Bemessung des Kreditrisikos
  • 4. Förderung ökonomischer fragwürdiger Anreize
  • 5. Sonstiges
  • C. Zusammenfassung
  • § 5 Eignung der aktuellen Regelung zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen
  • A. Rechtslage in Deutschland
  • I. Eignung der Regelungen für eine Kooperation
  • 1. Kooperationsvorschriften auf Ebene der Insolvenzgerichte
  • 2. Kooperationsvorschriften auf Ebene der Insolvenzverwalter
  • 3. Kooperationsvorschriften auf Ebene der Gläubiger
  • II. Eignung der Regelungen für eine verfahrensrechtliche Koordination
  • 1. Verfahrenskoordination auf Ebene des Gerichts
  • a) Örtliche Zuständigkeit nach § 3 InsO
  • aa) Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit
  • bb) Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit in Konzernkonstellationen
  • b) Möglichkeit der Verbindung oder Abgabe der Insolvenzverfahren
  • 2. Verfahrenskoordination durch einen Konzerninsolvenzverwalter
  • a) Bestellung des Insolvenzverwalters nach § 56 InsO
  • aa) Geeignete, geschäftskundige und unabhängige natürliche Person
  • bb) Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
  • b) Gläubigerbeteiligung bei der Verwalterbestellung
  • 3. Verfahrenskoordination durch Aufrechterhaltung der Leitungsmacht
  • a) Eingegliederter Konzern
  • b) Vertragskonzern
  • aa) Insolvenz der herrschenden Gesellschaft
  • bb) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft
  • c) Faktischer Konzern
  • d) Konzernleitungsmacht bei Anordnung der Eigenverwaltung
  • aa) Eröffnetes Verfahren
  • (1) Faktische Konzernkonstellationen
  • (2) Vertragliche Konzernkonstellationen
  • bb) Eröffnungsverfahren
  • 4. Verfahrenskoordination durch Insolvenzpläne
  • B. Rechtslage in Europa
  • I. Grundlagen der EuInsVO
  • 1. Ziele und Zwecke der EuInsVO
  • 2. Grundlegende Funktionsweise der EuInsVO
  • a) Eröffnung eines universell wirkenden Hauptinsolvenzverfahrens
  • b) Eröffnung territorial begrenzter Sonderverfahren
  • c) Keine besonderen Regelungen für die Insolvenz von Konzernen
  • II. Eignung der Regelungen für eine Kooperation
  • 1. Art. 31 ff. EuInsVO
  • a) Unmittelbare Anwendung von Art. 31 ff. EuInsVO
  • b) Keine analoge Anwendung der Art. 31 ff. EuInsVO wegen fehlender planwidriger Regelungslücke
  • 2. European Communication and Cooperation Guidelines for Cross-border Insolvency
  • III. Eignung der Regelungen für eine verfahrensrechtliche Zusammenfassung
  • 1. Internationale Zuständigkeit gem. Art. 3 EuInsVO
  • a) Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen
  • b) Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in Konzernkonstellationen
  • 2. Zusammenfassung
  • C. Zusammenfassung
  • § 6 Eignung der Reformüberlegungen zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen
  • A. Reformüberlegungen im nationalen Bereich
  • I. UNCITRAL: Legislative Guide on Insolvency Law: Part three: Treatments of enterprise groups in insolvency
  • 1. Empfehlungen zur Stellung eines gemeinsamen Insolvenzantrags
  • a) Darstellung
  • b) Stellungnahme
  • 2. Empfehlungen zur Koordination der Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen
  • a) Darstellung
  • b) Stellungnahme
  • 3. Empfehlungen zur Finanzierung von Insolvenzverfahren
  • a) Darstellung
  • b) Stellungnahme
  • 4. Empfehlungen zum Anfechtungsrecht in Konzernkonstellationen
  • a) Darstellung
  • b) Stellungnahme
  • 5. Empfehlungen zur Konsolidierung der Vermögensmassen konzernverbundener Unternehmen
  • a) Darstellung
  • b) Stellungnahme
  • 6. Empfehlungen zur Bestellung des Insolvenzverwalters
  • a) Darstellung
  • b) Stellungnahme
  • 7. Empfehlungen zur Reorganisation von zwei oder mehreren Konzerngesellschaften
  • a) Darstellung
  • b) Stellungnahme
  • II. Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz
  • 1. Allgemeine Erwägungen zur Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts
  • a) Zielsetzung und Notwendigkeit besonderer gesetzlicher Regelungen
  • b) Koordinierung anstatt Konsolidierung
  • c) Kombination verschiedener Koordinationsmaßnahmen
  • d) Stellungnahme
  • 2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs und konkrete Änderungen der InsO
  • a) Möglichkeit zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands
  • aa) Darstellung und Erläuterung der konkreten Änderung
  • bb) Stellungnahme
  • b) Möglichkeit zur Bestellung eines einheitlichen Insolvenzverwalters
  • aa) Darstellung und Erläuterung der konkreten Änderung
  • bb) Stellungnahme
  • c) Kooperationsvorschriften zwischen den Verfahrensorganen
  • aa) Darstellung und Erläuterung der konkreten Änderung
  • bb) Stellungnahme
  • d) Koordinationsverfahren
  • aa) Darstellung und Erläuterung der konkreten Änderung
  • bb) Stellungnahme
  • III. Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • 1. Regelungen zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands
  • 2. Regelung zur Bestellung eines einheitlichen Insolvenzverwalters
  • 3. Regelungen zur Kooperation zwischen den Verfahrensorganen
  • 4. Regelungen zum Koordinationsverfahren
  • 5. Einbeziehung der Eigenverwaltung
  • B. Reformvorhaben im europäischen Bereich
  • I. UNCITRAL: Legislative Guide on Insolvency Law: Part three: Treatments of enterprise groups in insolvency
  • 1. Kooperation der Insolvenzgerichte
  • 2. Kooperation der Insolvenzverwalter
  • 3. Einheitliche Verwalterbestellung
  • 4. Grenzüberschreitende Insolvenzverwaltungsverträge
  • 5. Stellungnahme
  • II. INSOL Europe: Revision of the European Insolvency Regulation
  • 1. Einführung eines zusätzlichen Kapitels V: Die Insolvenz von Unternehmensgruppen
  • 2. Einführung eines zusätzlichen Kapitels VI: Der europäische Sanierungsplan
  • 3. Stellungnahme
  • III. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren
  • 1. Allgemeine Erwägungen
  • 2. Besondere Erwägungen zur Insolvenz von Mitgliedern einer Unternehmensgruppe
  • a) Anwendungsbereich der Art. 42a ff. EuInsVO-E
  • b) Pflicht zur Kooperation und Kommunikation unter Verwaltern
  • c) Kommunikation und Zusammenarbeit unter Gerichten
  • d) Kooperation und Kommunikation zwischen Verwaltern und Gerichten
  • e) Befugnisse der Verwalter und Aussetzung der Verfahren
  • 3. Stellungnahme
  • IV. Einigung des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments
  • 1. Anwendungsbereich der Regelungen
  • 2. Kapitel V: Abschnitt 1: Zusammenarbeit und Kommunikation
  • 3. Kapitel V: Abschnitt 2: Koordinierung
  • a) Verfahren
  • b) Allgemeine Vorschriften
  • 4. Stellungnahme
  • V. Standpunkt des Rates in erster Lesung
  • 1. Abschnitt 1: Zusammenarbeit und Kommunikation
  • 2. Abschnitt 2: Koordinierung
  • VI. Neufassung der Europäischen Insolvenzverordnung
  • C. Zusammenfassung
  • § 7 Vorschlag zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen
  • A. Grundüberlegungen des Lösungsansatzes
  • I. Flexibilität und Effizienz
  • II. Gleichartigkeit auf nationaler und europäischer Ebene
  • 1. Begriff der Unternehmensgruppe
  • 2. Regelungsansätze zur Abwicklung von Konzerninsolvenzverfahren
  • B. Erwägungen im nationalen Recht
  • I. Verfahrensrechtliche Koordinationsmechanismen
  • 1. Regelung der Zuständigkeitskonzentration
  • a) Darstellung des Lösungsvorschlags
  • b) Begründung des Lösungsvorschlags
  • 2. Regelung der Verwalterkonzentration
  • a) Darstellung des Lösungsvorschlags
  • b) Begründung des Lösungsvorschlags
  • 3. Koordinierte Insolvenzpläne
  • a) Darstellung des Lösungsvorschlags
  • b) Begründung des Lösungsvorschlags
  • II. Regelungen für eine verfahrensrechtliche Kooperation
  • C. Erwägungen zum europäischen Recht
  • I. Regelungen für eine verfahrensrechtliche Koordination
  • 1. Regelung der Zuständigkeitskonzentration
  • a) Darstellung des Lösungsvorschlags
  • b) Begründung des Lösungsvorschlags
  • 2. Weitergehende Verfahrenskoordination
  • II. Regelungen für eine verfahrensrechtliche Kooperation
  • § 8 Zusammenfassung
  • Literaturverzeichnis

← XIV | 1 →

§ 1   Einführung

„Nationale, multinationale und supranationale Konzerne, Europa- und Weltkonzerne und zuletzt grenzenlose und virtuelle Konzerne bestimmen die Schlagzeilen in der Wirtschaftspresse und gehören im Zeichen der kaum mehr zitierfähigen „Globalisierung“ vermutlich zu den hundert wichtigsten Wörtern des Vokabulars auf aktuellen Hauptversammlungen. Der mit so vielen Attributen versehene Konzern aber existiert weder in einer geschlossenen Theorie noch im Gesetz, er ist ein reales Phänomen, er beherrscht die Unternehmenspraxis, die längst zur Konzernpraxis mutiert ist.“1

A.   Einleitung

Konzerne respektive Unternehmensgruppen sind signifikante Erscheinungsformen der heutigen Volkswirtschaft und elementare Bestandteile unseres Wirtschaftslebens.2 Nach einer Untersuchung des statistischen Bundesamtes waren die Unternehmensgruppen bereits im Jahre 2007 für 71 % der Umsätze aller deutschen Unternehmen verantwortlich und beschäftigten 53 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland.3 Diese Zahlen zeigen einerseits das Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von Konzernunternehmen und deren herausragende Stellung in der Wirtschaftspraxis, andererseits jedoch auch die möglichen Gefahren, die mit der Krise von Konzerngesellschaften einhergehen können.

Der Zusammenbruch großer Traditionskonzerne wie Bremer Vulkan, Flow Tex, Holzmann, Kirch-Media, Babcock Borsig, SinnLeffers, Arcandor/Quelle oder Praktiker offenbarte eindrucksvoll die gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen, die aus der Insolvenz großer konzernverbundener Unternehmen resultieren.4 Aufgrund der konzernwirtschaftlichen Verflechtungen kann sich die Krise einer Konzerngesellschaft auf andere Gesellschaften dieser Unternehmensgruppe ausbreiten und zur Insolvenz mehrerer oder sämtlicher Konzerngesellschaften führen.5 In dieser Situation stellt ← 1 | 2 → sich folgende Frage: Bedarf es besonderer Mechanismen zur insolvenzrechtlichen Behandlung konzernverbundener Unternehmen?

Die Diskussion über die Notwendigkeit eines Konzerninsolvenzrechts ist keineswegs neu.6 Die aktuelle Thematik resultiert vielmehr daraus, dass die langjährigen Diskussionen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene Wirkungen zeigen und es künftig sowohl im Rahmen der InsO als im Rahmen der EuInsVO besondere Regelungen zur Insolvenz von Unternehmensgruppen geben wird.7 Im nationalen Bereich wurde mit dem Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen die dritte Stufe der geplanten Reform des Insolvenzrechts eingeläutet und es wurden Regelungsmechanismen zur insolvenzrechtlichen Behandlung konzernverbundener Unternehmen vorgestellt.8 Darüber hinaus beschäftigt sich auch die Europäische Kommission in ihrem Bericht über die Anwendung der EuInsVO mit dem Thema der Konzerninsolvenz, sodass auch auf europäischer Ebene Ende des Jahres 2012 der Startschuss für die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage fiel.9

Im Rahmen der nationalen und europäischen Reformprozesse spielen auch die Überlegungen von UNCITRAL und Insol Europe eine besondere Rolle. Bei UNCITRAL handelt es sich um die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht, welche die ambitionierte Aufgabe verfolgt, das weltweite Handelsrecht zu vereinheitlichen und in ihrem Part three zum Legislative Guide on Insolvency Law Empfehlungen für die nationalen Rechtsordnungen zur Regelung des Konzerninsolvenzrechts zusammengestellt hat.10 Insol Europe, eine Vereinigung von Insolvenzpraktikern, beschäftigt sich mit wichtigen Fragen des europäischen Insolvenzrechts und hat entsprechende Vorschläge zur Regelung des Konzerninsolvenzrechts auf europäischer Ebene erarbeitet.11 Die Bedeutung dieser Vorschläge, die in ihren Überlegungen nicht nur nationale, sondern vor allem europäische oder internationale Gesichtspunkte mit einbeziehen, erschließt sich insbesondere, wenn ← 2 | 3 → man betrachtet, dass Konzernunternehmen oft länderübergreifend tätig sind und die Insolvenzverfahren von Konzernunternehmen daher häufig einen grenzüberscheitenden Bezug aufweisen.

Diese Arbeit verfolgt die vorrangige Aufgabe, die Reformen zur Insolvenz von Konzernunternehmen auf nationaler und europäischer Ebene zu untersuchen und die ersten Schritte auf dem Weg zur Kodifikation eines Konzerninsolvenzrechts vorzustellen. Zum Abschluss wird ein flexibles Regelungsmodell dargestellt, welches die komplexen Zusammenhänge von Konzernunternehmen und die diversen Erscheinungsformen derselben berücksichtigt und zur sachgerechten Abwicklung der Insolvenzverfahren konzernverbundener Unternehmen beitragen könnte.

B.   Grundsätzliche Problemstellungen

Prima facie erscheint es erstaunlich, dass das Thema der Konzerninsolvenz bereits seit mehr als einem Vierteljahrhundert im Interesse der Wissenschaft und Praxis steht, aber erst jetzt der Weg zu einer gesetzlichen Regelung geebnet wird.12 Wieso die Umsetzung von spezifischen konzerninsolvenzrechtlichen Regelungen einen so steinigen und beschwerlichen Weg vor sich hatte, lässt sich mit einem Blick auf die grundsätzlichen Problemstellungen dieser Thematik beantworten. Deren Darstellung offenbart die Schwierigkeiten, die mit der Kodifikation eines Konzerninsolvenzrechts verbunden sind und verfolgt neben der Einführung in die Thematik die vorrangige Aufgabe, das mit der Konzerninsolvenz zusammenhängende Problembewusstsein zu schärfen.

I.    Differierendes Konzernverständnis in Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft

Die zentrale Problematik des Konzerninsolvenzrechts basiert auf einem unterschiedlichen Konzernverständnis in Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft. Die Betriebswirtschaft sieht in dem Konzern eine wirtschaftliche Einheit und betrachtet die einzelnen Konzerngesellschaften lediglich als Teilelemente dieses Wirtschaftssubjekts.13 Demgegenüber stellt die Rechtswissenschaft – mangels Rechtsfähigkeit des Konzerns – die einzelnen rechtlich selbständigen Konzerngesellschaften in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen.14 Die differierenden Konzernverständnisse werden vor allem in der Insolvenz einer oder mehrerer Konzerngesellschaften deutlich. Da der Konzern als solcher nicht rechtsfähig ist, kann er gem. § 11 InsO nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein. Vielmehr ist über das Vermögen jeder ← 3 | 4 → einzelnen rechtsfähigen Konzerngesellschaft ein eigenständiges Insolvenzverfahren zu eröffnen.15 Demnach kommt der auf dem rechtlichen Konzernverständnis beruhende Grundsatz „eine Person, ein Vermögen, eine Insolvenz“16 zum Tragen und führt unabhängig von den wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen der Konzerngesellschaften zur Auflösung des Konzernverbundes. Die Erarbeitung einer sachgerechten Lösung erfordert somit sowohl die Erfassung der rechtlichen als auch der wirtschaftlichen Konzernaspekte und setzt einen sachgerechten Ausgleich der verschiedenen Konzernverständnisse voraus.

II.   Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht

Die Insolvenz von Konzernen steht jedoch nicht nur im Spannungsfeld zwischen Betriebswirtschaft und Rechtswissenschaft, sondern stellt auch innerhalb letzterer eine Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht dar. Obwohl sich diese Rechtsgebiete in den letzten Jahren angenähert haben und die wechselseitige Bedeutung erkannt wurde,17 zeigt die Thematik der Konzerninsolvenz, dass sich dieser Prozess nach wie vor in der Entwicklung befindet und die Überschneidung und Abgrenzung von Gesellschafts- und Insolvenzrecht rechtliche Problemstellungen hervorrufen. So stellt sich beispielsweise die Frage, welche Auswirkungen die Insolvenz einer Konzerngesellschaft auf die Konzerngesamtstruktur und die konzernrechtliche Leitungsmacht hat. Daneben können Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Aufgabenbereiche von Geschäftsführer und Insolvenzverwalter entstehen, deren Ursache in der Abgrenzung von gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Befugnissen zu sehen ist. Schließlich stellt sich die Frage, ob bei Anordnung der Eigenverwaltung das Leitungsorgan der jeweiligen Konzerngesellschaft die Geschäftsführung dieser Gesellschaft unabhängig vom Konzernverbund wahrnimmt oder den konzernrechtlichen Weisungsbefugnissen der herrschenden Gesellschaft unterliegt. Diese keineswegs abschließend aufgeführten Problemstellungen zeigen den systematischen Zusammenhang zwischen diesen Rechtsgebieten und das für die zu behandelnde Thematik erforderliche Verständnis der ineinander übergreifenden Rechtsmaterien. ← 4 | 5 →

III.  Vielfalt konzernrechtlicher Erscheinungsformen

Des Weiteren dürfte auch die Vielfalt der Konzernkonstellationen ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu einem Konzerninsolvenzrecht gewesen sein. Obwohl zu einem späteren Zeitpunkt noch profunder auf die konzernrechtlichen Erscheinungsformen eingegangen wird,18 kann schon jetzt festgestellt werden, dass die Konzernrealität so vielschichtig ist, dass die einheitliche Regelung dieser Materie den Gesetzgeber vor erhebliche Schwierigkeiten stellt.19 Die Verbindungsstruktur von Konzernen ist stets vom jeweiligen Einzelfall abhängig und reicht von einfachen bis hin zu hochkomplexen Konzernverhältnissen.20 Die konzerninsolvenzrechtlichen Regelungen müssen somit die Vielfalt der konzernrechtlichen Erscheinungsformen berücksichtigen und effiziente Regelungen für alle Arten von Konzernverbindungen zur Verfügung stellen.

IV.   Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren von Konzernen

Schließlich spielt auch die oftmals internationale Ausrichtung von Konzernunternehmen bei der Entwicklung konzerninsolvenzrechtlicher Regelungen eine entscheidende Rolle.21 Die zunehmende internationale Tätigkeit von Konzernen führt zu einer vermehrten Zahl grenzüberschreitender Insolvenzverfahren und erfordert daher eine über den nationalen Bereich hinausgehende Betrachtung und Regelung der Thematik.22 Die Entwicklung aufeinander abgestimmter Regelungsmechanismen erweist sich jedoch aufgrund der teilweise gravierenden Unterschiede in den nationalen Insolvenzstatuten als äußerst anspruchsvolle Aufgabe. Dabei genügt bereits ein Blick auf die mit dem Insolvenzverfahren verbundenen Ziele der nationalen Rechtsordnungen. Während beispielsweise das deutsche Insolvenzrecht gem. § 1 InsO vorrangig auf dem Ziel einer gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung beruht, verfolgt das französische Insolvenzgesetz gem. Art. 1 primär das Ziel, Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten.23 Darüber hinaus ist zu beachten, dass weder ← 5 | 6 → auf europäischer noch auf internationaler Ebene eine einheitliche Konzerndefinition existiert und die nationalen Konzernrechte und Konzernrechtsverhältnisse sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.24 Wie die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, hat diese internationale Komponente dazu beigetragen, dass von einer grenzüberschreitenden Lösung dieser Thematik Abstand genommen beziehungsweise deren Umsetzung als nicht möglich angesehen wurde. So wurde das Thema der Konzerninsolvenz nicht nur bei der Entstehung der EuInsVO bewusst ausgeklammert,25 sondern aufgrund der Schwierigkeit und Komplexität auch bei den Arbeiten der UNCITRAL zum Model Law und Legislative Guide zunächst nicht behandelt.26

C.   Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes und Gang der Untersuchung

Die folgenden Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf Unterordnungskonzerne unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften in der Rechtsform von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.27 Die Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes resultiert aus der wirtschaftlichen Bedeutung dieser konzernrechtlichen Erscheinungsform und versucht die mit diesem Themenkomplex zusammenhängenden rechtlichen Fragen in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Trotz dieser Einschränkung ist festzustellen, dass die Vorschriften zum Konzerninsolvenzrecht unabhängig von der jeweiligen Organisation der Konzerngesellschaften ausgestaltet werden sollten und das im letzten Teil dieser Arbeit vorgestellte Konzept grundsätzlich auf alle Organisationsformen von Konzerngesellschaften Anwendung finden kann. Zudem behandelt die folgende Arbeit lediglich die aktuelle Rechtslage und Reformprozesse auf nationaler und europäischer Ebene. Auch diese Einschränkung scheint im Hinblick auf die praxisorientierte Entwicklung dieses Themengebiets gerechtfertigt, da eine gesetzliche Regelung des Konzerninsolvenzrechts in einem einheitlichen Regelungswerk in naher Zukunft nur im nationalen und europäischen Bereich zu erwarten ist. ← 6 | 7 →28

Was den Gang der anstehenden Untersuchung betrifft, sind zunächst die wirtschaftlichen und rechtlichen Konzerngrundlagen darzustellen (§ 2), deren Verständnis und Zusammenhänge den Ausgangspunkt der weiteren Untersuchung bilden. Im Anschluss wird auf die Gründe für die Schaffung von besonderen Mechanismen zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen eingegangen (§ 3). Hier wird insbesondere die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt besonderer Regelungsmechanismen zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen bedarf. Nach Beantwortung dieser für den weiteren Verlauf der Untersuchung wesentlichen Fragestellung werden die grundsätzlich in Betracht kommenden Regelungsmodelle zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen aufgezeigt (§ 4). Deren Darstellung ermöglicht es, die aktuell bestehenden gesetzlichen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene einer entsprechenden Geeignetheitsprüfung zu unterziehen (§ 5). In diesem Teil ist insbesondere zu untersuchen, ob eventuell bereits die bislang geltenden Regelungen entsprechende Möglichkeiten und Ansatzpunkte zur Abwicklung von Konzerninsolvenzen zur Verfügung stellen. Nachfolgend werden die nationalen und europäischen Reformen zur Regelung des Konzerninsolvenzrechts vorgestellt, untersucht und bewertet (§ 6). Die folgenden Ausführungen zeigen sodann unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse der Reformüberlegungen ein flexibles Regelungssystem zur insolvenzrechtlichen Behandlung von Konzernunternehmen auf nationaler und europäischer Ebene auf (§ 7). Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick (§ 8). ← 7 | 8 →


1 S. Theisen, Der Konzern, S. 1.

2 Decher, in: MüHdb., GesR, Band 3, § 67 Rn. 1; Emmerich/Habersack, Konzernrecht, S. 3 ff.; Wiedemann, Unternehmensgruppe, S. 7; Rostegge, Konzerninsolvenz, S. 25; Brünkmans, Koordinierung, S. 17.

3 Zu dieser momentan aktuellsten Studie Kleber/Sturm/Tümmler, WiSta 2010, 527 (533).

4 Beck/Depré, in: Beck/Depré, Praxis der Insolvenz, Einleitung; Flöther, in: Hdb. Konzerninsolvenzrecht, § 1 Rn. 1.

5 Uhlenbruck, KTS 1986, 419 (422); Kübler, ZGR 1984, 560 (560 ff.); Brünkmans, Koordinierung, S 19 f.; Deyda, Der Konzern, S. 20; Ehricke, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, Kapitel 32 Rn. 2; Liebscher, GmbH-Konzernrecht, Rn. 1023 f.; Schelo, NZI 2005, V (V). In diesem Zusammenhang wird in der Literatur häufig von einem „Dominoeffekt“ gesprochen z. B.: Rhein, in: Bek`sches Holding Hdb., Rn. 429.

6 Schmidt, KTS 2010, 1 (2), wonach das Thema der Konzerninsolvenz sowohl auf der ZGR Tagung von 1984 als auch auf der ZGR Tagung von 2010 auf dem Programm stand; Paulus, DB 2008, 2523 (2523), nach welchem die Aufarbeitung der Thematik wegen der vermeintlich oder auch tatsächlichen Komplexität immer wieder auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschoben wurde.

7 Zu einer Darstellung der Rechtslage in Amerika, Frankreich, Italien, Neuseeland und Argentinien vgl. Bezelgues, Konzerninsolvenzen, S. 9 ff.

8 Leutheusser-Schnarrenberger, Rede Insolvenzrechtstag 2012, BMJ, DiskE Konzerninsolvenz.

9 Europäische Kommission, Reformvorschlag EuInsVO; Rechtsausschuss Europäisches Parlament, Entwurf eines Berichts mit Empfehlungen an die Kommission zu Insolvenzverfahren im Rahmen des EU-Gesellschaftsrechts vom 12.12.2012, Teil 3, S. 9 ff.

10 Uncitral, Legislative Guide, Part three: Treatment of enterprise groups, abrufbar unter: http://www.uncitral.org/pdf/english/texts/insolven/pre-leg-guide-part-three.pdf.

11 Insol Europe, Revision EIR, S. 91 ff.

12 Zu den damaligen Diskussionen vgl. Kübler, ZGR 1984, 560 (560 ff.); Schmidt, ZGR 1983, 513 (513 ff.); Albach, ZfB 1984, 773 (773 ff.); Lutter, ZfB 1984, 773 (773 ff.); Mertens, ZGR 1984, 542 (542 ff.); Uhlenbruck, KTS 1986, 419 (419 ff.).

13 Lutter, in: FS K. Schmidt 2009, 1065 (1067); Paulus, in: FS Kreft 2004, 469 (471); Pellens, ZGR 2009, 231 (233 f.); Becker, Kooperationspflichten, S. 18 f.

14 Albach, ZfB 1984, 773 (773), Lutter, ZfB 1984, 781 (781), Theisen, Der Konzern, S. 21; Mellewigt, Konzernorganisation, S. 13.

15 Eidenmüller, ZHR 169 (2005), 528 (529); ders., ZZP 114 (2001), 3 (3 f.); Bous, Konzernleitungsmacht, S. 3 f.; Brünkmans, Koordinierung, S. 19; Graeber, NZI 2007, 265 (265); Liebscher, GmbH-Konzernrecht, Rn. 1023 f.; Specovius/Kuske, in: Gottwald, InsHdb., § 95 Rn. 2 f. In diesem Zusammenhang wird oft von „wirtschaftlicher Einheit und rechtlicher Vielheit“ gesprochen.

16 Hirte, in: Uhlenbruck, InsO, § 11 Rn. 394. Daneben existieren ähnliche Formulierung mit inhaltlich gleicher Bedeutung z. B.: Paulus, ZIP 2005, 1948 (1948): „eine Gesellschaft, eine Insolvenz, ein Verfahren“; ders., in: FS Kreft 2004, 469 (471): „eine Person, ein Vermögen, eine Insolvenz“; ders., NZG 2006, 609 (612): „ein Unternehmen, eine Insolvenz, ein Verfahren“; Vallender/Deyda, NZI 2009, 825 (826): „eine Person, ein Vermögen, ein Verfahren“.

17 Schmidt, KTS 2010, 1 (3 f.); Paulus, DB 2008, 2523 (2523 ff.).

18 § 2 B. II.

19 Leutheusser-Schnarrenberger, Rede Insolvenzrechtstag 2012 im Hinblick auf eine nationale Lösung, abrufbar unter: http://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2012/20120322_9_Insolvenzrechtstag.html; BMJ, DiskE Konzerninsolvenz, S. 14; Bedkowski, ZGR 2010, 295 (295) im Hinblick auf eine internationale Lösung; Schmidt, KTS 2010, 1 (6); ders., in: FS Ganter, 351 (352); Theisen, Der Konzern, S. 2 ff.

20 Uncitral, Legislative Guide, Part three, S. 6 f.

21 Hirte, ECFR 2008, 213 (214 ff.); Hortig, Kooperation, S. 21; Vormstein, Zuständigkeit, S. 1; Westpfahl, in: FS Görg 2010, 569 (569); Pannen, ZInsO 2014, 222 (222).

Details

Seiten
XIV, 308
Jahr
2016
ISBN (ePUB)
9783631696026
ISBN (PDF)
9783653071399
ISBN (MOBI)
9783631696033
ISBN (Hardcover)
9783631679302
DOI
10.3726/978-3-653-07139-9
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (August)
Schlagworte
Konzerninsolvenz Insolvenz konzernverbundener Unternehmen Kodifikation Konzerninsolvenzrecht Reform Insolvenzrecht
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2016. XIV, 308 S.

Biographische Angaben

Sebastian Dirmeier (Autor:in)

Sebastian Dirmeier hat an der Universität Regensburg Rechtswissenschaft studiert und arbeitet als Rechtsanwalt in einer insbesondere in allen Bereichen des nationalen und internationalen Insolvenzrechts tätigen Wirtschaftskanzlei.

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Titel: Der Konzern in der Insolvenz
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